Ergebnisse des 27. Landesparteitages
Der Parteitag des Bremer Landesverbandes DIE LINKE. unterstützt den Bremer Aufruf zum Ostermarsch 2021 und ruft seine Mitglieder dazu auf, sich an dem diesjährigen Ostermarsch am 3. April sich zu beteiligen.
Bremer Aufruf zum Ostermarsch 2021
Wer Frieden will, muss abrüsten!
Wer Frieden will,
- darf nicht Milliarden in Rüstungsprojekte investieren,
- darf nicht Spannungen provozieren und Kriege vorbereiten,
- darf nicht den Abwurf von Atombomben auf Russland üben,
- darf nicht durch Rüstungsexporte und Auslandseinsätze den Tod exportieren!
Statt friedlichem Ausgleich und Diplomatie wird mit Sanktionen und Wirtschaftskriegen wieder Konfrontationspolitik betrieben. Aggressiver Nationalismus nimmt zu. Armut und soziale Ungleichheit zwischen den Völkern werden immer krasser. Die globale Klimakrise bedroht uns alle. Kriege und Naturzerstörung führen zu Flucht und Vertreibung. Die Corona-Pandemie offenbart, dass die Auszehrung des Gesundheitswesens jetzt Tausenden das Leben kostet.
Statt diese Probleme zu bewältigen, reagiert Deutschland an erster Stelle mit Militärpolitik. Die weltweiten Militärausgaben stiegen 2020 trotz Klimakrise und Pandemie auf unvorstellbare 1.920 Mrd. US-Dollar. Die Rüstungsausgaben allein der USA betrugen 2019 fast das Dreifache der chinesischen und mehr als das Elffache der russischen Ausgaben. Deutschland liegt auf Platz sieben und gibt in 2021 erstmals mehr als 50 Milliarden Euro für das Militär aus. Beim Rüstungsexport erreicht unser Land sogar den skandalösen fünften Rang. Bremen ist bei Rüstungsproduktion und -export eine Hochburg.
Unsere Welt ist auf Gemeinsamkeit und Gegenseitigkeit angewiesen, wenn wir die Erderwärmung begrenzen und globale Gerechtigkeit, dauerhafte Abrüstung und Frieden schaffen wollen. Eine neue Entspannungspolitik ist in gesamt-europäischer Perspektive notwendig, ein friedliches Verhältnis zu Russland und China. Europa kann und muss so zu einem zivilen Friedensprojekt werden.
„Verantwortung übernehmen“ heißt für uns nicht, sich von militärischen Konzepten leiten zu lassen, sondern zivile und diplomatische Wege zu suchen.
Wir wollen:
- Ächtung aller Atomwaffen, Abzug der US-Atombomben aus Büchel und sofortiger Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag;
- Aufgabe des NATO-Ziels, zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für militärische
Zwecke auszugeben;
- eine neue Friedens- und Entspannungspolitik, um ein System gemeinsamer Sicherheit
und kontrollierte Abrüstung zu erreichen.
- Rüstungsexporte und Militäreinsätze im Ausland müssen beendet werden.
- Autonome Waffensysteme müssen weltweit geächtet werden. Keine Haushaltsgelder für
die Entwicklung von Killerdrohnen. Keine bewaffneten Drohnen für die Bundeswehr.
Abrüsten statt aufrüsten ist das Gebot der Stunde.
Dafür demonstrieren wir am Samstag vor Ostern, 3. April 2021 in Bremen
Die Corona-Pandemie darf nicht zum Sprungbrett für neue Ungleichheit werden – für eine soziale, queerfeministische und gewerkschaftsorientierte Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik in der Krise!
Die Folgen der Pandemie betreffen nicht alle gleich, sondern bilden bestehende Ungleichheiten ab. Während in der ersten Welle noch Reiserückkehrer:innen in den bessergestellten Stadtteilen das Infektionsgeschehen bestimmten, ist in der zweiten Welle deutlich geworden: Armut, beengte Wohnverhältnisse und prekäre Jobs erhöhen das Risiko, an Corona zu erkranken oder an Corona zu sterben.
Die Ungleichheit gilt auch für die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie. Ihren Arbeitsplatz verloren vor allem geringfügig Beschäftigte und Beschäftigte in kundenorientierten Dienstleistungsbereichen. Damit sind Frauen*, queere Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund und Geringqualifizierte überproportional betroffen. Das Kurzarbeitergeld aufgestockt bekommen vor allem Beschäftigte in großen Betrieben in der Fertigungsindustrie – also in den männerdominierten Bereichen. Der wirtschaftliche Neustart nach der Pandemie hat das Potential, diese Ungleichheiten weiter zu verstärken. In den kommenden Jahren werden Wirtschaft und Arbeitsmarkt sich schnell verändern. Klimaschutz, Energiewende, aber auch Innovation und Automation führen dazu, dass alte Jobs verschwinden und neue entstehen. Nur wer neue Qualifikationen erwerben kann, kann von den Chancen profitieren und dem Risiko entgehen, dass die bisherige Berufsbiografie entwertet wird.
Sich qualifizieren aber kostet Geld und Zeit. Bislang hängt die Möglichkeit, sich in der Phase des Erwerbslebens weiter zu qualifizieren, überwiegend von privaten Ressourcen ab. Wer es sich nicht leisten kann, Arbeitszeit zu reduzieren und begleitend neue oder zusätzliche Qualifikationen zu erwerben, hat das Nachsehen. Das betrifft diejenigen, deren Einkommen geringer ist und die stärker durch unbezahlte Care-Arbeit belastet sind – also wiederum vor allem Frauen*, queere Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund.
Auch bei den anstehenden Umbrüchen in der Arbeitsweise sind Chancen und Risiken ungleich verteilt. Homeoffice könnte Chancen zu mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf eröffnen – wenn es nicht so wäre, dass Frauen* im Homeoffice dreimal so viel Zeit zusätzlich für Care-Arbeit aufwänden würden wie Männer. Menschen in besserqualifizierten oder männlich geprägten Bürojobs haben bessere Möglichkeiten, sich vor Stress und Überlastung durch entgrenzte Arbeit und jederzeitige Verfügbarkeit im Homeoffice zu schützen. Krankenpfleger:innen und einfache Dienstleistungsberufe kannten den Stress durch „Arbeit auf Abruf“ schon vor Corona.
Die Forderung nach einer sozialen und geschlechtergerechten Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik ist in der Krise daher extrem aktuell. Gerade in der Phase der wirtschaftlichen Erholung werden die Karten erfahrungsgemäß neu gemischt. Es entscheidet sich, wer ökonomisch auf- und wer absteigt. Wir wollen genau hier aktiv die Weichen stellen und dafür sorgen, dass insbesondere die bisherigen ‚Verlierer:innen‛ der Krise endlich profitieren. Wir werden nicht zulassen, dass Frauen und vor allem Alleinerziehende, Pflegekräfte, Geringverdiener:innen, Soloselbstständige, Künstler:innen und nicht zuletzt Migrant:innen abgehängt werden.
Innovation, Umbruch und Veränderung dürfen nicht auf Kosten der Beschäftigten gehen. Dafür braucht es mehr Mitbestimmung und Mitgestaltung durch die Beschäftigten, und mehr Initiativen für die Transformation der gesamten Betriebslandschaft –- nicht nur bei den großen Konzernen, sondern vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen.
Die sozial-ökologische Transformation von Produktion und Wirtschaftsweise kann nur erfolgreich sein, wenn Innovation und Qualifizierung zusammengedacht werden. Das muss viel stärker im Zentrum von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik stehen als bisher.
Wir fordern:
- Geschlechtergerechte Ausgestaltung der langfristigen Innovationsprojekte im Bremen Fonds – Gender-Check, Migrations-Check und Gender Budgeting für die Verteilung der Mittel
- Unterstützung nicht nur für männerdominierte Fertigungsindustrien, sondern in gleichem Maß für Branchen und Berufe mit hohem Frauenanteil!
- Alle Projekte zur Förderung von sozial-ökologischem Umbau in einzelnen Branchen müssen die Perspektive der Beschäftigten, ihre Weiterqualifizierung und die Sicherung ihrer individuellen Zukunftschancen mit flankierenden Maßnahmen mitberücksichtigen!
- Kinderbetreuung und andere Formen der Entlastung von privater Care-Arbeit müssen ein stärkeres Gewicht in der Krisenbewältigung erhalten. Flexible und kostenlose Betreuungsangebote für berufstätige Mütter, Ausbau von ambulanten Pflegeangeboten und von Tagespflege zur Entlastung pflegender Angehöriger!
- Arbeitsmarktpolitik neu denken! Qualifizierungsangebote für alle und für alle leistbar – mit Ausbildungsvergütungen, Bildungsprämien, Teilzeitangeboten und berufsbegleitenden Instrumenten! Brüche in der Erwerbsbiografie auffangen durch Transfergesell chaften und sozialen Arbeitsmarkt!
- Alternative Unternehmensformen (Genossenschaften, belegschaftsgeführte Unternehmen, Social Entrepreneurship) fördern, denn sie sind widerstandsfähiger gegen Krisen und schaffen mehr Sicherheit für Beschäftigte!
- Gesetzliche Schritte auf Bundesebene, um Tarifbindung zu erhöhen und Flächentarife allgemeinverbindlich zu machen!
- Die Überführung von geringfügiger Beschäftigung in voll sozialversicherte Beschäftigungsverhältnisse
- Rechte von Beschäftigten, Betriebsräten und Gewerkschaften stärken bei der Ausgestaltung von neuen Arbeitsformen und bei der betrieblichen Transformation!
- Beschäftigte besser schützen, die Betriebsräte gründen wollen!
Die Corona-Pandemie hat gezeigt: Gesundheitspolitik gehört ins Zentrum einer zukunftsfähigen Neuaufstellung. Die Betrachtung von Gesundheitsversorgung als lästiges, kostspieliges Element öffentlicher und privater Ausgaben hat sich endgültig erledigt. Gesundheitspolitik und Gesundheitsversorgung sind die Basis, von der das Funktionieren von Wirtschaft, Gesellschaft und individueller Lebensgestaltung maßgeblich abhängt.
Das deutsche Krankenhaussystem hat sich im internationalen Vergleich als verhältnismäßig erfolgreich dabei erwiesen, mit der Herausforderung durch die Pandemie fertigzuwerden – und zwar nicht wegen, sondern trotz der Krankenhauspolitik der letzten Jahre! Es war nur möglich, weil die ökonomisch motivierte Strategie, immer mehr Krankenhäuser zu schließen, durch politischen Widerstand wenigstens abgebremst wurde; nur weil trotz Unterfinanzierung noch Reservekapazitäten vorgehalten wurden; nur weil vor allem kommunale und gemeinnützige Krankenhäuser weiterhin Notfallmedizin aufrechterhalten, obwohl sie dafür Mittel zuschießen müssen.
Die Konsequenz aus der Erfahrung der Pandemie muss daher sein:
- Die Politik des geplanten Krankenhaussterbens muss gestoppt werden;
- In Gesundheit muss mehr investiert werden, statt weniger;
- Krankenhäuser gehören in kommunale und gemeinnützige Hand, nicht in die Hand
- privater, gewinnorientierter Konzerne und Investmentfonds;
- Die Steuerung der stationären Versorgung durch Fallpauschalen ist ein Irrweg!
Das heißt nicht, dass alles so bleiben kann, wie es ist. Gesundheitspolitik muss endlich die Veränderungen einleiten, die seit Jahren von internationalen Organisationen wie der WHO gefordert werden:
- Die Pflege muss ausgebaut werden und eine viel zentralere Bedeutung bekommen;
- Es muss viel mehr in Prävention investiert werden, statt in die Behandlung von Erkrankungen, die hätten vermieden werden können;
- Wo es möglich ist, muss von stationärer auf ambulante Behandlung umgestellt werden;
- Gesundheitsversorgung muss sektorenübergreifend geplant und finanziert werden.
Das Fallpauschalen -bzw. DRG-System, das einen Großteil der Krankenhausfinanzierung in Deutschland regelt, enspricht der neoliberalen Logik, öffentliche Daseinsvorsorge marktwirtschaftlichen Prinzipien zu unterwerfen. Nach seiner Einführung wurde in erheblichem Umfang Personal in der Pflege abgebaut, so dass heute eine Pflegekraft in Deutschland weit mehr Patient*innen betreut als in anderen Ländern. Das führt zu Überlastung der Beschäftigten, schlechterer Versorgung der Patient*innen und schlechteren Behandlungsergebnissen.
Zunehmende Gegenwehr der Beschäftigten und einer sich formierenden Krankenhausbewegung hat dazu beigetragen, dass die Pflege teilweise (auf der Station bzw. am Bett, nicht aber Pflegekräfte im OP) aus der Fallpauschalenfinanzierung herausgelöst wurde. Auf Antrag von Bremen und Mecklenburg-Vorpommern berät der Bundesrat inzwischen darüber, auch die strukturell unterfinanzierten Kinderkliniken aus dem Fallpauschalensystem herauszulösen.
DIE LINKE. Bremen begrüßt diese Reformschritte und will das Fallpauschalensystem weiterhin zugunsten einer bedarfsgerechten Finanzierung der medizinischen Versorgung abschaffen. Eine Herauslösung von Geburtshilfe, Notfallmedizin und Vorhaltekapazitäten aus dem DRG-System können weitere Zwischenschritte sein.
Wir brauchen eine offensive
Pflegepolitik, die den Fachkräftemangel nicht nur beklagt, sondern seine Ursachen bekämpft – durch bessere, verlässliche und vereinbare Arbeitsbedingungen, Aufstiegschancen, gute Bezahlung und mehr Ausbildungsplätze. Wir brauchen eine konsequente Unterstützung der kommunalen Krankenhäuser, denn sie sind das Rückgrat der stationären Versorgung für die Breite der Bevölkerung.
Nachdem in Bremen wie anderswo die Versuche, eine gesetzliche Personalbemessung im Krankenhaus durch Volksentscheide auf Landesebene durchzusetzen, vor Gericht gescheitert sind, bekräftigen wir unsere Forderung, die unzureichenden Personaluntergrenzen auf Bundesebene durch eine Personalbemessung zu ersetzen, die eine angemessene Versorgung sicherstellt und Arbeit in der Pflege ohne Überlastung ermöglicht. Aktuell gelten die Minimalstandards der Pflegepersonaluntergrenzen nur für bestimmte Bereiche im Krankenhaus. Wir fordern eine Personalbemessung auf Grundlage fachlicher Expertise für das ganze Krankenhaus. Eine zu geringe Personalausstattung gefährdet das Leben der Versorgten und führt zu einer enorm hohen Arbeitsbelastung der Pflegenden. Dies ist ein wichtiger Faktor für den Fachkräftemangel.
Auch die Geno braucht einen Umbau, entlang der Herausforderungen: Ausbau der Pflege, Pandemiefestigkeit, Stärkung der ambulanten Versorgung und der Kurzzeitpflege. Die Orientierung auf immer weiteres stationäres Wachstum funktioniert schon seit 2017 nicht mehr. Weder hohe Fallzahlen noch lange Liegezeiten sind ein Wert an sich. Die mittelfristige Orientierung an den stationären Fallzahlen von 2019 ist realistisch und eine positive Abkehr von den Wachstumsfantasien früherer Jahre.
Daran muss sich auch die Personalplanung orientieren: Mit mehr Stellen in der Pflege und all den Stellen in den nicht-pflegerischen Bereichen, die notwendig sind, um die medizinischen Aufgaben zu erfüllen und gute Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Alles andere würde den Bestand des kommunalen Verbunds gefährden und die Arbeitsplätze der Beschäftigten aufs Spiel setzen.
Der von der Geschäftsführung der Geno zuletzt diskutierte Vorschlag, das operative Defizit der Geno durch den Abbau von 440 Vollzeitkräften bis 2024 in einen operativen Überschuss zu verwandeln, orientiert sich nicht am Versorgungsauftrag der Geno, ermöglicht keine langfristige Personalplanung und geht nicht die strukturellen Probleme der Kliniken an. Sollte gleichzeitig die geplante Steigerung der Behandlungszahlen gelingen, würde dies zu erheblicher Arbeitsverdichtung bei den Beschäftigten führen. Gleichzeitig ist es sehr wahrscheinlich, dass der Plan nicht einmal betriebswirtschaftlich aufgehen würde – rasanter Personalabbau bei gleichzeitiger Leistungssteigerung und ohne Konzept sind in keiner Hinsicht eine erfolgsversprechende Strategie. DIE LINKE. Bremen lehnt einen solchen Personalabbau ab.
Außerdem kritisieren wir am von der Geschäftsführung der Geno vorgestellten Plan:
- Er beruht nicht auf einer medizinisch begründeten Personalbemessung, sondern nur auf der Refinanzierung;
- Er berücksichtigt nicht, dass in einer ganzen Reihe von Fachabteilungen und Behandlungen mit der aktuellen DRG-Finanzierung nicht einmal die minimalen medizinischen Standards zu decken sind;
- Er enthält bislang keinerlei Planung zum Aus- und Aufbau der Pflege, keine Pflegepersonalbemessung, keine Zielzahlen und keine entsprechende Fachkräftestrategie für die Pflege;
- Er betreibt mit Bettenabbau die Verknappung der Reservekapazitäten;
- Er beinhaltet Arbeitsverdichtung, Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und der Bezahlung in den Servicebereichen und der Reinigung;
- Er enthält keine Aufstellung der öffentlich eingeforderten, aber nicht refinanzierten Zusatzleistungen des kommunalen Verbunds, die durch einen kommunalen Zuschuss gedeckt werden müssen;
- Er enthält keine Angaben, wie Leiharbeit durch mehr festangestellte Beschäftigte ersetzt werden soll, insbesondere in der Pflege;
- Er enthält keine Strategie, wie der Personalmix in der Pflege und die Aufgabenverteilung zwischen Pflege und pflegenahen Bereichen so gestaltet werden kann, dass es nicht zu einer zusätzlichen Arbeitsverdichtung in der Pflege führt;
- Er enthält keinerlei Einschätzung, welche Personalausstattung in der Psychiatrie erforderlich ist, um eine gewaltfreie, patientensichere und möglichst ambulante psychiatrische Behandlung und Betreuung zu gewährleisten.
Wir fordern:
- Die oben genannten Ansprüche müssen eingelöst werden, bevor über den Wirtschaftsplan 2022 entschieden werden kann;
- Die Mittelfristplanung und der darin enthaltene Personalabbau müssen entsprechend revidiert werden;
DIE LINKE unterstützt den Abbau von Leiharbeit in den Geno-Kliniken. Abgebaute Leiharbeit muss aber unmittelbar durch regulär beschäftigte Pflegekräfte ersetzt werden, so dass keine Reduzierung des Personaleinsatzes und keine Arbeitsverdichtung in der Pflege erzeugt wird.
Das Land Bremen ist bisher wie viele Bundesländer seiner gesetzlichen Verpflichtung, die Investitionskosten von Krankenhäusern zu finanzieren, nicht nachgekommen. Im Zuge des Sanierungspfads und der Vorbereitung auf die Schuldenbremse wurde von der Geno erwartet, selbst große Investitionen wie den Bau des Teilersatzneubau am Klinikum Mitte durch Gewinne aus dem Klinikbetrieb zu refinanzieren. Die vergeblichen Versuche, die kommunalen Krankenhäuser derart profitabel zu machen, haben nicht nur zusätzlichen Druck für die Beschäftigten erzeugt, sondern im Ergebnis zu strukturellen Verwerfungen beigetragen, die heute ein Grund für die finanzielle Schieflage der Geno sind. Bremen muss die anstehenden Krankenhausinvestitionen finanzieren und im nächsten Haushalt die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung umsetzen.
Eine „Sanierung“ mit dem Ziel, durch Personaleinsparung die Teilersatzneubau-Schulden zu tilgen oder Investitionen aus „Eigenmitteln“ zu bezahlen, lehnen wir mit aller Entschiedenheit ab. Ebenso entschieden lehnen wir jede Arbeitsverdichtung, Verschlechterung von Arbeitsbedingungen oder Fremdvergabe in den Servicebereichen ab, um den Landesmindestlohn durch die Beschäftigten selbst bezahlen zu lassen. Stattdessen fordern wir im Sinne der im Koalitionsvertrag vereinbarten vollen Tariftreue im öffentlichen Bereich die Auflösung der Servicegesellschaft GND, die Anstellung aller Reinigungskräfte bei der Geno und ihre Bezahlung nach TVÖD.
Wir begrüßen es, dass im Land Bremen die Pandemiefolgen für alle öffentlichen Gesellschaften aus dem Bremen Fonds aufgefangen werden. Das darf nicht in Frage gestellt werden. Wir begrüßen es ebenfalls, dass das Land die Ausgleichszahlungen für freizuhaltende Betten in der Corona-Pandemie übernimmt, nachdem der Bund sich aus dieser Verpflichtung weitgehend zurückgezogen hat. Und wir begrüßen es, dass der Bereich Krankenhäuser und öffentliches Gesundheitswesen ein eigenständiger Schwerpunkt bei den langfristigen Investitionen im Bremen Fonds ist. Das sind wichtige Grundlagen dafür, die Krankenhäuser im Land Bremen durch die Krise zu bringen und zu verhindern, dass ihr Engagement in der Pandemie mit dem betrieblichen Ruin bestraft wird.
Personalabbau im Gesundheitswesen inmitten einer Pandemie ist nicht nur politisch schwer vermittelbar, sondern auch in hohem Maße unvernünftig. Die Corona-Pandemie ist noch nicht zu Ende, und wir wissen nicht, welche Wellen uns noch bevor stehen oder wann die besonderen Belastungen der Krankenhäuser zu Ende sein könnten. Mindestens für den Rest des Jahres 2021 und wenn nötig darüber hinaus fordern wir ein Corona-Moratorium für Stellenstreichungen in der Geno. Die daraus entstehenden Verluste müssen, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden, durch den Bremen-Fonds gedeckt werden. Nach Ende der Pandemie muss der Geno ausreichend Zeit gegeben werden, ihre strukturellen Probleme zu lösen, so dass kein zusätzlicher Zeitdruck durch das Pandemie-Moratorium entsteht.
Dies reicht aber nicht aus. Solange das Krankenhaussystem bundesweit unterfinanziert ist und insbesondere gute Versorgungsleistungen für die Breite der Bevölkerung zumindest in einzelnen Bereichen notwendig zu roten Zahlen führen, müssen die Leistungen des kommunalen Klinikverbunds auch durch die Stadt bezuschusst werden.
Die Geno leistet einen erheblichen Beitrag zu Versorgungsleistungen, die im aktuellen Krankenhaussystem nicht ausreichend finanziert werden (Geburtshilfe, Kinderklinik). Es ist nicht klar, welcher Anteil des Geno-Defizits daraus entsteht, und welcher Teil durch eigene strukturelle Probleme des Klininkverbunds entsteht. In jedem Fall müssen die in absehbarer Zeit erheblichen Verluste aus dem Bremer Haushalt gedeckt werden. Ohne einen erkennbaren Gegenwert in Form einer besseren medizinischen Versorgung oder besserer Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten gegenüber anderen Krankenhäusern ist eine Finanzierung von Verlusten in der aktuellen Höhe dauerhaft schwer durchsetzbar. Diese Situation kann den Bestand der Geno langfristig gefährden.
Wiederkehrende Versuche, den Krankenhausverbund mit nicht durchdachten, aber schnell umzusetzenden betriebswirtschaftlichen Konzepten in die schwarzen Zahlen zu katapultieren, haben die Beschäftigten zermürbt und eher zu den strukturellen Problemen der Geno beigetragen, als sie zu lösen.
Wir schlagen eine langfristige Krankenhaus- und Personalplanung der Geno auf der Grundlage der Medizinstrategie und der Versorgungsbedarfe vor. Im Zentrum dieser Planung muss eine gute medizinische Versorgung stehen, die ohne bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten nicht erreichbar ist.
Ein Sanierungsplan alter Schule, der nur darauf beruht, dass weniger Beschäftigte mehr leisten sollen, während andere Problembereiche nicht angegangen werden, muss verhindert werden. Veränderungen in der Geno müssen im Dialog und unter Einbeziehung der Erfahrungen und des Wissens der Beschäftigten entwickelt und umgesetzt werden. Zu den Konsequenzen der Pandemie gehört es durchaus, dass Gesundheitsversorgung sich verändert und teilweise anders erbracht werden muss als bisher. Die Konsequenz aus der Pandemie muss aber ein gestärkter kommunaler Klinikverbund sein, keine „Sanierung“ auf Kosten von Beschäftigten und Versorgungsqualität!
DIE LINKE setzt sich in Senat und Koalition für ein Konzept für eine langfristig zukunftsfähige Geno ein. Dieses Konzept muss unter anderem folgende Fragen beantworten:
- Welche Versorgungsleistungen erbringt die Geno, die durch das aktuelle DRG-System nicht ausfinanziert sind, und welcher Anteil des Defizits entsteht durch diese Leistungen? Welche Perspektiven bestehen, diese Leistungen in Zukunft durch Änderungen der Krankenhausfinanzierung abzusichern?
- Wie können ineffektive Strukturen in der Geno, die zu höheren Ausgaben führen, ohne dadurch Patient*innenversorgung oder Arbeitsbedingungen zu verbessern, identifiziert und korrigiert werden?
- Welche Krankenhausfunktionen braucht Bremen an welchen Standorten, um eine möglichst gute sowie wohnortnahe Versorgung sicher zu stellen?
Wie können Arbeitsbedingungen insbesondere in der Pflege so verbessert werden, dass der Beruf attraktiver und der aktuelle Personalmangel behoben wird?
Profitmaximierung und lebenswerte Städte gehen nicht zusammen. Das ist der Grund, warum Kommunen städtebauliche Standards für die Flächenentwicklung setzen müssen.
In den letzten Jahren haben sich größere Projekte der Stadtentwicklung immer stärker auf Flächen im Innenbereich konzentriert, wo gewerbliche Nutzungen brachgefallen sind. Das gilt von Überseestadt und Überseeinsel, über Tabakquartier und Hachez, bis zu Kornstraße und Steingut. In der Regel wird auf solchen Flächen Wohnraum gebaut. Neue Bewohner:innen brauchen aber nicht nur Wohnungen. Sie brauchen öffentliche und quartiersorientierte Nutzungen, von Kitas und Schulen über Begegnungs- und Stadtteilzentren bis zu Räumen für Kultur und Veranstaltungen. Und sie brauchen bezahlbaren Wohnraum, der auch bezahlbar bleibt. Daher ist inzwischen anerkannte Praxis, dass eine gelingende Stadtentwicklung eine integrierte Planung benötigt, die kommunale Vorgaben macht.
Wir sprechen uns unverändert für das in vielen Kommunen insbesondere in Süddeutschland praktizierte Vorgehen aus: Brachgefallene Grundstücke bekommen erst dann neues Baurecht, wenn sie an die Stadt verkauft worden sind. Das gewährleistet auf die sicherste und klarste Weise, dass die Stadtentwicklung von der Kommune selbst geplant und gesteuert wird. Wenn dann noch mit Vergabe in Erbbaurecht gearbeitet wird, können Nutzungsmix und Nutzungsbedingungen dauerhaft und nachhaltig von der Stadt gesteuert werden.
Die zweitbeste Variante ist die Sicherung kommunaler Vorgaben durch städtebauliche Verträge, die zwischen Stadt und Eigentümer:innen geschlossen werden. Ohne städtebauliche Verträge wird für größere Entwicklungsflächen in Bremen kein neues Baurecht mehr geschaffen.
In jedem Fall aber braucht die Steuerung von Entwicklungsflächen Standards. Allgemeine kommunale Standards setzen einen Rahmen, von dem Eigentümer:innen, Projektentwickler:innen und potenzielle Erwerber:innen wissen, worauf sie sich einstellen und was sie einpreisen müssen. Das hilft auch gegen die berüchtigte Erwartungshaltung, das Baurecht solle sich daran orientieren, überhöhte Grundstückspreise durch profitmaximierende Bebauung wieder zu „erwirtschaften“.
Die Entwicklung solcher Standards befindet sich in Bremen noch in einer Art Findungsphase. Dabei gibt es unterschiedliche Geschwindigkeiten. Während ökologische Standards inzwischen routinemäßig in städtebaulichen Verträgen verankert werden, werden soziale, soziokulturelle und quartiersorientierte Kriterien eher im Einzelfall verhandelt und haben bislang nicht das Gewicht eines allgemeinen Standards. Dies muss sich ändern. Wir sprechen uns für folgende allgemeine Standards aus:
- Gemischte Eigentumsstruktur im Wohnungsbau: 30 Prozent Sozialwohnungen, 20 Prozent Baugenossenschaften, 50 Prozent freifinanzierte Wohnungen
- Dauerhafte Sicherung des bezahlbaren Wohnraums durch Verbleib bei kommunalen oder gemeinnützigen Trägern
- Keine Kapitalanleger-Siedlungen! Neu geschaffener freifinanzierter Wohnraum soll zwingend zuerst vermietet werden und erst zu einem späteren Zeitpunkt verkauft werden können, mit Vorkaufsrecht für die Mieter:innen. Dadurch wird selbstgenutztes Wohneigentum gefördert statt Betongold.
- Gemischte Mietstruktur: 30 Prozent Sozialwohnungsmieten, 30 Prozent preisgedämpfte Mieten, 40 Prozent Richtwert-Mieten. Diese Struktur ist erstmals in der neuen Genossenschaftsförderung verankert und soll generell gelten.
- Keine Schein-Sozialwohnungen! Wohnungen in Lagen, die ohnehin billiger vermietet werden müssten („Lärmriegel“), sollen nicht mehr auf die Sozialwohnungs-Quote angerechnet werden.
- 20 Prozent der Sozialwohnungen sind derzeit als Belegwohnungen für Wohnungsnotfälle reserviert. Wir wollen, dass diese Wohnungen zu gleichen Teilen für Housing First und für andere Wohnungsnotfälle genutzt werden.
- Gemischte Nutzungsstruktur auf der gesamten Fläche: Mindestens 20 Prozent der Bruttogeschossfläche sollen für gemeinwohlorientierte Nutzungen (öffentlich, soziokulturell, Begegnung) festgesetzt werden. Der Anteil gewerblicher Nutzung soll ebenfalls mindestens 20 Prozent betragen, je nach Eignung des Grundstücks.
- Auf größeren Entwicklungsflächen sollen auch Kulturflächen festgesetzt werden, die ausdrücklich einer kulturellen Nutzung vorbehalten sind. Perspektivisch soll es ein kulturelles Zentren- und Nahversorgungskonzept geben, aus dem unterversorgte Bereiche deutlich werden, in denen eine Festsetzung von Kulturflächen besonders prioritär ist.
- Quartiersorientierte Architektur: Fester Anteil gemeinschaftlich genutzte Freifläche pro Bewohner:in (wie beim Hachez-Gelände festgeschrieben), Durchlässigkeit und öffentliche Durchquerbarkeit, Blockrandbebauung Keine übermäßige Verdichtung: Die Geschossflächenzahl (GFZ) auf größeren Entwicklungsflächen soll den für allgemeine Wohngebiete geltenden Wert von 1,8 nicht überschreiten. Tendenziell 3-4stöckige Bauweise. Keine Bauwerke über 5 Stockwerke, es sei denn es handelt sich um Bestandsgebäude. Keine Hochhäuser.
- Vorrang für Gebäudeerhalt. Bestandsgebäude, die sich gut erhalten lassen, sollen gesichert werden, auch wenn sie nicht denkmalwürdig sind. Keine Absenkung der Standards im Lärmschutz. Die Einhaltung der geltenden
- Standards ist auch innerstädtisch ohne Weiteres möglich. Wir sind gegen eine Aufweichung dieser Standards durch die bundesweit diskutierte „Experimentierklausel“.
Wir fordern, dass diese Kriterien zum festen Bestandteil eines „Bremer Standards“ für soziale, gemeinwohlorientierte und quartiersbezogene Stadtentwicklung werden, die für alle größeren Entwicklungsflächen gelten sollen. Entsprechend sollen sie auch in den städtebaulichen Verträgen verankert werden – solange es nicht gelingt, auch in Bremen zu einer Praxis „kommunaler Ankauf vor Baurechtsänderung“ zu kommen.
Der Landesparteitag erwartet, dass - insbesondere auch unter Berücksichtigung der Geschichte des Geländes - , ein alternativer Standort für die Bahnwerkstatt gesucht und gefunden wird. Eine Auswahl des Standortes durch die Bieter:innen ist für uns inakzeptabel. Wir erwarten, dass die bereits bestehenden Belastungen der dortigen Bevölkerung bei der Standortfrage entsprechend berücksichtigt und alternative Lösungen gesucht und gefunden werden. Des weiteren verbietet sich u. E.- auch aus Respekt vor den Opfern und ihren Angehörigen - eine Umbettung der dort noch in der Erde befindlichen Überreste russischer Kriegsgefangener und Zwangsarbeiter.
Die Ansiedlung der geplanten Bahnwerkstatt in Oslebshausen ist weder alternativlos noch die richtige Entscheidung. Wir fordern den Senat auf, die politischen Fehler, die mit dem bisherigen Verfahren gemacht wurden, zu korrigieren und sich aktiv um
einen alternativen Standort zu bemühen. Dabei müssen sowohl die Interessen des Ortsteils Oslebshausen als auch die Interessen der Beschäftigten endlich berücksichtigt werden.
- Der Senat hat es 2018 versäumt, sich für ein verantwortliches Ausschreibungsverfahren im Interesse von Anwohner*innen und Beschäftigten einzusetzen
Es gibt zwei Ausschreibungen für den regionalen Zugverkehr im Bereich des Expresskreuzes Bremen. In einer ersten Ausschreibung wird ein Auftrag für die Herstellung der Doppelstocktriebwagen vergeben. In einer zweiten Ausschreibung wird der Betrieb der Strecke vergeben, für den diese Züge benutzt werden.
Früher war die Reparatur der Züge, einschließlich der Unterhaltung einer Bahnwerkstatt, Aufgabe der Zug-Betreiber. Aktuell nimmt dies die DB Regio wahr, mit ihrer Bahnwerkstatt in Bahnhofsnähe in Schwachhausen. In Zukunft soll die Reparatur der Züge, einschließlich Bahnwerkstatt, Aufgabe der Zug-Hersteller sein.
Dies ist keine harmlose Entscheidung. Natürlich stellt es einen Wettbewerbsvorteil dar, wenn ein/e Bewerber/in bislang bereits eine Bahnwerkstatt hat. Dieser Vorteil geht jetzt vom Betreiber auf den Hersteller über. Entsprechend wird die DB Regio in eine schlechtere Position gebracht als bisher, während der/die Sieger/in des Herstellerverfahrens (der einen 30-jährigen Vertrag für die Wartung erhält) für alle zukünftigen Herstellerverfahren in einer sehr starken Position ist. Sollte dies, wie zu erwarten, der in Niedersachsen produzierende Fahrzeughersteller Alstom werden, hätte Niedersachsen auf Jahrzehnte hinaus einen industriepolitischen Standorterfolg erzielt – auf Kosten der Reparatur-Beschäftigten der DB Regio, deren Arbeitsplätze verloren gehen.
Für den Betrieb der Strecken ist wenigstens geregelt, dass bei einem Betreiberwechsel das bisherige Personal übernommen werden muss, und wenigstens die Tarifbindung im Vergabegesetz gilt. Für die Hersteller gilt dies nicht. Die Reparatur-Beschäftigten werden damit fundamental entsichert – entsprechende Regelungen wurden für die Hersteller-Ausschreibung nicht getroffen.
Dass die Bewerber:innen für das Herstellerverfahren den Werkstatt-Standort in Oslebshausen favorisieren und kein Interesse zeigen, alternative Flächen der Bahn einzubeziehen, ist kein Wunder. Denn die DB Regio könnte dann versuchen, im Gegenzug zur Überlassung der Flächen einen Übergang des Personals vertraglich abzusichern. Das Angebot bremenports, den Bewerber:innen die Fläche an der Reitbrake in Oslebshausen zu geben, befreit die Bewerber:innen von diesem Szenario. Der Senat unterstützt damit aktiv die Entsicherung der bisherigen Reparatur-Beschäftigten, sowohl hinsichtlich ihrer Arbeitsplätze als auch hinsichtlich der Tarifbindung.
Die Verlagerung der Bahnwerkstatt nach Oslebshausen ist in diesem Zusammenhang zunächst ein Kollateralschaden.
2. Der Senat hätte entsprechende Bedingungen bei der Ausschreibung durchsetzen können
Formal ist es richtig, dass das erste Ausschreibungsverfahren (das für die Zugherstellung) ausschließlich durch die niedersächsische Verkehrsgesellschaft erfolgt, da diese die Züge erwirbt. Nur die zweite Ausschreibung (die für den Betrieb
der Strecke) erfolgt gemeinsam durch Niedersachsen, Bremen und zwei weitere regionale Verkehrsgesellschaften.
Beide Ausschreibungen stehen jedoch im Zusammenhang. Nur wenn Bremen zustimmt, dass die Betreiber:innen-Ausschreibung ohne Reparatur-Verpflichtung erfolgt, kann Niedersachsen die Reparatur der Hersteller-Ausschreibung zuschlagen. Bremen hätte
also entsprechende Bedingungen (Standortwahl durch die Stadt, Personalübergang, Tarifbindung) auch für die Hersteller-Ausschreibung durchsetzen können – wenn der Senat es gewollt hätte.
Dies geschah bereits 2018. Niedersachsen hat allerdings das Ausschreibungsverfahren danach unterbrochen, angeblich weil kein Hersteller-Bieter den Anforderungen genügte, und sich in Nachverhandlungen mit den Bieter:innen begeben. Hier hätte 2019 erneut
die Gelegenheit bestanden, im Rahmen der Nachverhandlungen Bedingungen hinsichtlich Standortwahl und Personalübergang festzulegen.
3. Die Entscheidung über den Standort der Werkstatt darf nicht nach Bodenpreis und Sozialindex der Ortsteile fallen
Der Senat hat auf Anfrage der Linksfraktion eingeräumt, dass auch nach der Ausschreibung eine alternative Fläche für die Bahnwerkstatt zum Zug kommen könnte, und dass noch keine vertragliche Verpflichtung eingegangen wurde, die Fläche an der Reitbrake zur Verfügung zu stellen.
Der gemeinsame Bericht des Bau-/Verkehrsressorts und des Hafenressorts versucht die Fläche westlich der Oldenburger Kurve, die sich direkt als Alternativstandort anbietet, auszuschließen mit der interessanten Ausführung: „Rund um den ehemaligen Güterbahnhof und die Oldenburger Kurve sowie auf einer von der Bahn privatisierte Fläche in Findorff befinden sich untergenutzte Bahnanlagen. Diese sollen aber langfristig und im Zusammenhang einer städtebaulichen Lösung zugeführt werden, die der innenstadtnahen Lage entsprechen.“
Das bedeutet im Klartext: Hier soll die Werkstatt nicht hin, weil sich hier höherpreisiger, für Investoren attraktiverer Wohnraum entwickeln lässt. Die Anwohner:innen in Oslebshausen sollen mit der Bahnwerkstatt belastet werden, weil der Bodenpreis dort niedriger und der Sozialindex schlechter ist.
Diese Vorgehensweise lehnen wir entschieden ab. Das ist genau der Mechanismus, der dazu führt, dass die soziale Spaltung zwischen den Stadtteilen immer weiter vorangetrieben wird.
4. Der Senat muss die Fehler der Vergangenheit korrigieren
Ein verantwortliches Ausschreibungsverfahren hätte mindestens festgeschrieben, dass der künftige Werkstatt-Standort von der Stadt festgelegt wird und dass im Falle eines Wechsels Personalübergang und Tarifbindung gelten. So wird es von einigen Kommunen auch praktiziert. Der Senat muss nun im Nachgang die Fehler des bisherigen Vorgehens korrigieren. Das bedeutet:
- Keine Überlassung der Fläche an der Reitbrake vor einer politischen Klärung, was der für die Stadtentwicklung beste Standort ist
- Keine Überlassung der Fläche ohne Zusicherung, die bisherigen Reparatur- Beschäftigten zu ihren bisherigen tariflichen Bedingungen zu übernehmen
- Unverzügliche Verhandlung mit der Deutschen Bahn, welche alternativen Flächen zur Verfügung gestellt werden könnten
Eine Auswahl des Werkstatt-Standorts durch die Bieter ist inakzeptabel. Eine Entscheidung, die von erheblicher Bedeutung für Stadtentwicklung und Verkehrspolitik ist, die über die Wohnqualität im Ortsteil entscheidet und von hoher Symbolqualität für sozial gerechte Ansiedlungspolitik ist, darf nicht privaten Wettbewerbern überlassen werden.
Die bisherigen Fakten sprechen dafür, dass es bessere Flächen für die Ansiedlung der Reparaturwerkstatt gibt als die in vielerlei Hinsicht fragwürdige Fläche in Oslebshausen. Auch eine Kombination von kleineren Flächen mit der bestehenden Werkstatt-Fläche in Schwachhausen ist denkbar. Wenn im konkreten Verfahren über andere Fragen ausführlich nachverhandelt wurde, dann kann auch über den Standort nachverhandelt werden.
Die bisherige Politik des Zusehens muss aufgegeben werden. Die Stadt ist in keiner schlechten Position, denn sie kontrolliert offenbar die einzige Fläche, die bisher von den Bietern überhaupt in Betracht gezogen wurde. Also kann sie auch den Weg zu einer alternativen Fläche bahnen. Voraussetzung ist, dass der Senat sich nicht weiter passiv verhält, sondern eine selbstbewusste Standortpolitik vertritt, die auf den Interessen bremischer Anwohner:innen und Beschäftigten beruht.
DIE LINKE. Bremen setzt sich mit Nachdruck dafür ein, die CO2-Emissionen im Wohngebäudebereich im Land Bremen bis 2030 drastisch zu senken ohne Mieter:innen und einkommensschwache Eigenheimbesitzer:innen zusätzlich finanziell zu belasten.
Dafür fordert sie den Bremer Senat auf:
- ...Modellquartiere für klimaneutrales Wohnen im Bestand auszuweisen, zu finanzieren (unter Einbezug entsprechender Bundesförderungen etc.), zu realisieren und zu evaluieren. Die Erfahrungen der Modellquartiere sollen bis 2030 auf ganz Bremen/Bremerhaven ausgeweitet werden.
- ...Partizipationsformate zu entwickeln und durchzuführen, um eine Beteiligung aller Betroffenen (v.a. der betroffenen Mieter*innen) bei klimaneutralen Sanierungen im Quartier sicher zu stellen.
- ...über ein Landeswärmegesetz verpflichtende Vorgaben für den Einbau von / Anschluss an klimaneutrale Heizsysteme zu machen sowie zusätzlich für Wohnungsbaugesellschaften und gewerbliche Vermieter*innen Vorgaben zu energetischen Sanierungen zu machen, die garantieren, dass die Emissionen im Gebäudebestand bis 2030 um 80 Prozent reduziert werden.
- ...klimaneutrale Nah- und Fernwärmenetze unter kommunaler Beteiligung auszubauen. Dafür ist die Gründung einer kommunalen Energie- und Wärmeversorgungsgesellschaft zu prüfen.
- ...klimaneutrale Heizsysteme und v.a. Wärmepumpenlösungen zu fördern und die Förderung für Neueinbauten von erdgasbasierten Heizsystemen und Blockheizkraftwerken zu beenden.
- ...Instrumente zu entwickeln, damit die Wohnflächen in Bremen effizient genutzt werden, um Bevölkerungsentwicklung, Wohnungsgrößen, Wohnbestand und demographische sowie soziale Entwicklungen bestmöglich aufeinander abzustimmen. Ziel muss es dabei sein, den Wohnungs- und Gebäudebestand den geänderten Bedarfen anzupassen, um das Wachsen der Personen bezogenen Wohnfläche zu stoppen und so unnötige Neubauten zu verhindern.
- ...sich über den Bundesrat
- für Förder- und Finanzierungsinstrumente einzusetzen, die die Modernisierungsumlage bei Sanierungen zu Klimaschutzzwecken ersetzen und eine tatsächliche Warmmietenneutralität garantieren; mindestens aber die Modernisierungsumlage zu deckeln.
- gegen die Umlage von Mehrkosten durch die CO2-Besteuerung von Brennstoffen auf die Mieter*innen einzusetzen.
- rechtliche Hürden für Mieterstrom und Wärmeversorgung (Nahwärmenetze) durch Wohnungsbaugesellschaften abzubauen.
Die Corona-Krise hat die soziale Spaltung der Gesellschaft verschärft. Menschen mit geringen Einkommen sind in Deutschland besonders stark durch die Corona-Pandemie betroffen: Arbeitnehmer:innen aus Gastgewerbe und Dienstleistungssektor erhalten häufig sehr geringes Kurzarbeitergeld. Fällt die Kinderbetreuung aus, müssen Arbeitnehmer:innen notgedrungen zu Hause bleiben und unbezahlten Urlaub nehmen. Die Gefahr des Arbeitsplatzverlusts in Folge von Corona besteht in besonderem Maße für Minijobber:innen und Leiharbeiter:innen, die schon vorher nicht viel verdient haben. Frauen, insbesondere Alleinerziehende, und Migrant:innen sind besonders stark von Einkommensverlusten betroffen. Je höher die Einkommen liegen, desto geringer sind finanzielle Einbußen im Verlauf der Corona-Pandemie.
Viele Inhaber:innen großer Vermögen sind in der Corona-Krise dagegen sogar reicher geworden. Die boomende Immobilienbranche hat durch Corona keine Einbußen erlitten, und die kurzfristig abgesackten Börsenkurse sind inzwischen wieder auf neuen Höchstständen. Eine Reihe von großen Firmen schickte ihre Arbeiter:innen in staatlich finanziertes Kurzarbeitergeld (mit deutlichen Gehaltseinbußen), zahlten aber unbehelligt ihre Dividende an die Aktienbesitzer:innen. Allein das Netto-Vermögen des illustren Clubs der deutschen Dollar-Milliardär:innen (aktuell 119 Familien) wuchs von März 2019 bis Juli 2020 von 412,9 Mrd. Euro auf 490,4 Mrd. Euro.
Staatliche Finanznot nach der Corona-Pandemie. Dagegen haben sich Bund, Länder und Kommunen zur Bekämpfung der Corona-Krise massiv verschuldet. Diese Kredite konnten durch die Ausnahmeregel der Schuldenbremse, die Feststellung einer „außergewöhnlichen Notsituation“, aufgenommen werden. Aber nach dem Ende der Pandemie und der unmittelbaren Notlage wird die Schuldenbremse wieder greifen. Zugleich werden die Steuereinnahmen deutlich niedriger sein, als es vor der Krise erwartet worden war, während noch Folgekosten aus den Maßnahmen zur Krisenbewältigung anfallen und die aufgenommenen Extra-Kredite getilgt werden sollen. Es droht eine strukturelle Unterfinanzierung der öffentlichen Haushalte.
Dringend notwendige staatliche Investitionen und Interventionen in sozial gerechte wirtschaftliche und ökologische Transformation. Dabei steht die Politik vor einer Reihe drängender Probleme, die massiv verstärkte staatliche Investitionen, Einflussnahme und Steuerung erfordern.
Die Corona-Pandemie hat eklatante Schwächen und Lücken in unserem Wirtschafts- und Gesellschaftssystem aufgedeckt. Der Zustand nach der Pandemie wird ein anderer sein als zuvor. Die voranschreitende Transformation in Wirtschaft und Arbeitsmarkt ist in eine produktive und sozial gerechte Form zu bringen. Die Stellung von Frauen und Migrant:innen auf dem Arbeitsmarkt muss gestärkt, der Mindestlohn deutschlandweit auf eine armutsfeste Höhe gebracht und die Unterstützung von erwerbslosen Menschen muss bedarfsgerecht ausgestaltet werden und zudem sanktionsfrei sein.
Zugleich müssen gesellschaftliche Schwachstellen mit ganzer Kraft angegangen werden. Die Corona-Krise hat starke Mängel im Gesundheitssystem aufgedeckt, die systematisch abgebaut werden müssen. Die neoliberale und profitorientierte Ausrichtung muss ein Ende haben! Bildung und Ausbildung muss in die Lage versetzt werden, auch jungen Menschen aus finanziell schlecht gestellten Familien eine gute Bildung zu sichern. Und die auf Verschleiß gefahrene öffentliche Infrastruktur muss saniert, modernisiert und ausgebaut werden.
Darüber hinaus erzwingt die nahende Klima-Katastrophe in ganz eigenständiger Art und Weise radikale Schritte beim Umbau der Wirtschaft hin zu einer klimaneutralen und ökologischen Produktionsweise. Die Klimakrise kommt langsamer als die Corona-Pandemie, aber ihre Folgen werden erheblich länger andauern und von einer Dramatik sein, gegen die die Corona-Pandemie zur Bedeutungslosigkeit verblassen wird. Das entschlossene staatliche Handeln angesichts der Corona-Pandemie ist die Blaupause für das, was an staatlicher Reaktion eigentlich nötig wäre, um tatsächlich die Klimaziele des Pariser Abkommens einzuhalten.
DiE LINKE stellt fest: Große gesellschaftliche Herausforderungen erfordern große öffentliche Ausgaben! Die Zeiten der marktfixierten, neoliberalen Dogmen sind vorbei. Der Staat muss eine aktivere, steuernde und investierende Rolle bei der Bewältigung der Zukunftsaufgaben einnehmen. Und dafür braucht es genügend Geld!
Nach Auffassung der LINKEN sind dazu die folgenden finanzpolitischen Weichenstellungen dringend notwendig:
Die Schuldenbremse muss abgeschafft werden. Ohne kreditfinanzierte Zukunftsinvestitionen wird es nicht gehen. Langfristig sind sie auch ökonomisch sinnvoll. Investitionen des Staats in Infrastruktur und zukunftsträchtige Bereiche stoßen häufig zusätzliche Investitionen der Privatwirtschaft an, die in der Summe zu einer Erhöhung des Bruttosozialprodukts führen. Es kann sich für den Staat also durchaus finanziell lohnen, Kredite aufzunehmen, wenn damit in zukunftsträchtige Infrastruktur investiert wird. Das gilt insbesondere in Zeiten, wo selbst langfristige Kredite zu Minuszinsen erhältlich sind.
Unverzichtbar ist es, die Schuldenbremse zumindest für die kommenden Jahre nach der „außergewöhnlichen Notlage“ auszusetzen oder so zu modifizieren, dass Mittel für Zukunftsinvestitionen in Bund, Ländern und Kommunen in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. Dazu kommt: Die Klimakrise stellt, mit mindestens der gleichen Berechtigung wie Corona, eine „außergewöhnliche Notlage“ dar, die zusätzliche Kreditaufnahmen zulässt für notwendige Maßnahmen, um die Klimaziele bis 2030 zu erreichen.
Reiche zur Finanzierung der anstehenden Aufgaben heranziehen. Zudem ist es – schon aus sozialer Gerechtigkeit – an der Zeit, die Reichen und sehr Reichen als Gewinner der Corona-Krise finanziell an der Lösung der Zukunftsprobleme Deutschlands zu beteiligen. Vermögende werden in Deutschland steuerlich privilegiert, in den meisten Industrieländern sind die vermögensbezogenen Steuern deutlich höher. Auch deswegen halten die Reichen und Superreichen immer höhere Anteile des deutschen Gesamtvermögens in ihrem Privatbesitz. Die 1997 vorgenommene Aussetzung der grundgesetzlich verankerten Vermögensteuer hat dazu erheblich beigetragen.
DIE LINKE stellt fest: Um die Reichen angemessen an der Finanzierung der Staatsaufgaben zu beteiligen, ist die Wiedererhebung der Vermögensteuer überfällig. Gezielt ausgestaltet als Millionärsteuer im Sinne einer ausschließlichen Besteuerung des vermögendsten Prozents der Bevölkerung und mit einer nach Höhe des Vermögens gestaffelten Steuererhebung wirkt sie der steigenden Vermögenskonzentration entgegen. Zugleich werden damit relevante Mehreinnahmen für die Bundesländer erschlossen und
die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand gesichert.
Zudem gibt es gute Gründe für die zusätzliche Erhebung einer einmaligen Vermögensabgabe auf hohe Vermögen gemäß Art. 106 Abs. 1 Nr. 5 GG. Diese Abgabeart des Bundes ist unabhängig von der Vermögensteuer, welche jährlich erhoben wird und deren Einnahmen den Ländern zustehen. Die Voraussetzung für die Erhebung einer solchen einmaligen Vermögensabgabe ist jedoch ein besonderer, ganz außerordentlicher Finanzbedarf des Staates.
Dieser ganz außerordentliche Finanzbedarf ist nach Auffassung der LINKEN allerdings gegeben: Nicht nur zur Refinanzierung der massiven Corona-bedingten Ausgaben und ihrer Folgen, sondern auch, um genügend Mittel für einen entschlossenen und kraftvollen ökologischen Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft bereitzustellen, die der drohenden Klimakatastrophe effektiv entgegenwirken!
DIE LINKE stellt daher fest: Reiche müssen jetzt stärker zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben herangezogen werden! Die Transformationen in ein postpandemisches Wirtschafts- und Gesellschaftssystem sind in vollem Gange. Nur mit staatlicher Unterstützung und Steuerung können sie in eine produktive und sozial gerechte Form gebracht werden. Der Klimawandel erzwingt darüber hinaus radikalere Schritte beim Umbau der Wirtschaft hin zu einer klimaneutralen und ökologischen Produktionsweise. Dies wird nur durch erhebliche öffentliche Neuverschuldung möglich sein. Die Aufhebung der Schuldenbremse und die angemessene Beteiligung der Reichen und Superreichen ist daher unverzichtbar!
Der Landesparteitag fordert die Fraktion auf, einen Antrag in die Bürgerschaft einzubringen, der vorgenannte Feststellungen und Forderungen beinhaltet.
https://www.openpetition.de/petition/online/die-vvn-bda-muss-gemeinnuetzig-bleiben#petition-main
Der Landesparteitag bekräftigt die Unterstützung dieser Petition und fordert alle Menschen, die hinter dem Kampf gegen rechte Bündnisse und gegen Faschismus stehen, auf, die noch bis zum 31.03.2021 laufende Petition zu zeichnen.
- Der Parteitag begrüßt die derzeit laufende, ressortübergreifende Prüfung unter der Federführung der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, ob und wie dem geplanten Bordell „Eros 69“ an der Bgm.-Smidt-Straße die Betriebserlaubnis versagt werden kann und dem gleichnamigen bereits vor mehreren Jahren genehmigten Betrieb an der Duckwitzstraße die Betriebsgenehmigung widerrufen werden kann.
- Der Parteitag lehnt die Einführung eines Sexkaufverbots bzw. des so genannten „Nordischen Modells“ ab, wie es unter dem Vorwand der Corona-Pandemie wieder verstärkt gefordert wird.
- Der Parteitag spricht sich für eine Stärkung der Beratungsstrukturen und Schutzräume, für Unterstützungszahlungen an Sexarbeiter:innen während der pandemiebedingten weitgehenden Einschränkungen, für die umfassende aufenthaltsrechtliche Absicherung und für ein wirksames Förderprogramm für ausstiegswillige Sexarbeiter:innen aus.
- Der Parteitag spricht sich dafür aus, den Beratungsverein „Nitribitt“ an der nächsten Evaluation des so genannten Prostituiertenschutzgesetzes zu beteiligen.
DIE LINKE. Bremen spricht sich dafür aus, dass
- Bürger:innen, die nicht die deutsche bzw. EU-Staatsbürgerschaft besitzen, das Beiräte-Wahlrecht erhalten,
- Formen der direkten Demokratie z.B. Volksbegehren auf Stadtteilebene rechtlich geprüft und eingeführt werden.
- Der Landesvorstand möge nach rechtlicher Prüfung einen Bürgerantrag „Ziviler Hafen“ mit anderen Bündnispartnern initiieren und damit unsere Friedenspolitische Forderungen verstärken.
- Antragstext für den Bürgerantrag:
„Die Bremische Bürgerschaft erstellt innerhalb eines Jahres eine Rechtsgrundlage, die den Transport und Umschlag und von Rüstungsgütern oder deren Bestandteilen, sowie Transport militärischen Personals über den Bremer Hafen verbietet. Dies betrifft selbstverständlich auch den Bremer Flughafen und den Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven, an dem das Land Bremen beteiligt ist. Es wird auch allen Betrieben, an denen die Stadtgemeinde beteiligt ist, wie z.B. BLG, untersagt, weltweit entsprechende Aufträge abzuwickeln, zu betreuen und/oder an Dritte zu vergeben. Die Bremische Bürgerschaft unternimmt alle notwendigen und zulässigen Schritte, um dieses Verbot unverzüglich umzusetzen.“ - Der Landesverband beteiligt sich mit den Bündnispartnern in Bremen und Bremerhaven an der Sammlung der notwendigen 2500 Unterschriften in Bremen und Bremerhaven innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.
- Nach der erfolgreichen Unterschriftensammlung übergeben die Vertrauenspersonen der Initiative den Bürgerantrag mit den gesammelten Unterschriften der Bremischen Bürgerschaft.
Die Corona-Pandemie stellt eine politisch neue Situation dar, die uns alle vor Herausforderungen stellt. Sie wirkt als Vergrößerungsglas für bereits vor der Krise vorhandene Widersprüche und Ungleichheiten, ob in der Schule, im Gesundheitsbereich oder in der Migrationspolitik. Dies ist mit der Eskalation der Situation ebenso wie der Diskussion rund um die Bremer Landeserstaufnahmestelle für Geflüchtete (LASt) schmerzhaft deutlich geworden: Trotz Evakuierungsforderungen von Bewohner*innen bereits zwei Wochen vor dem ersten Fall haben sich über 200 Geflüchtete in der LASt angesteckt. Aufgrund der schließlich verordneten Massenquarantäne wurden so gut wie alle Bewohner*innen für vier Wochen eingesperrt, was den psychischen Druck enorm erhöht und in einem Fall sogar zu einem Suizidversuch geführt hat. Dies ist eine Bilanz, die während einer linken Regierungsbeteiligung zustande gekommen ist und auf die wir nicht stolz sein können. Wir müssen anerkennen, dass das Bremer Regierungshandeln zu einer Situation geführt hat, in der die Gesundheit der Bewohner*innen der Unterkunft konkret und vermeidbar gefährdet wurde und in der sie unzumutbaren und unmenschlichen Einschränkungen ihrer Lebensbedingungen ausgesetzt waren. Eine frühzeitige, konstruktive Zusammenarbeit zwischen Koalitionspartner*innen und Zivilgesellschaft fand nicht statt – die Bewohner*innen selbst als Betroffene wurden nicht auf Augenhöhe eingebunden oder ernsthaft angehört.
Grundsätzliches
In Sammelunterkünften sind Spannungen vorprogrammiert, ist eine Unterbringung nach individuellen Bedarfen – etwaigen Traumata, geschlechtsspezifische Fragestellungen, kindgerechte Versorgung etc. – kaum möglich. Anstatt temporär eine Infrastruktur des Ankommens zur Verfügung zu stellen, Schutz und Zuhause zu bieten, dienen solche Unterbringungen Deutschlandweit der Abschreckung und verwehren Menschen die Möglichkeit auf ein eigenständiges Wohnen und Leben. Während ein Teil dieser Probleme mit politischen Haltungen zusammenhängt, hängen andere mit den strukturellen Bedingungen in großen Unterkünften zusammen. Dem entsprechend hat die LINKE immer die Position vertreten, Massenunterkünfte – und auch konkret die LAST – zu schließen und durch dezentralerer Unterbringungsformen zu ersetzen. In der rot-grün-roten Koalition war dies jedoch nicht umsetzbar. Die von der LINKEN vorgeschlagenen und im Koalitionsvertrag vereinbarten kleineren Einheiten, wie sie bereits jetzt z.B. in der LASt-Außenstelle in Obervieland existieren, sind jedoch unabdingbar.
Die Schaffung von Landeserstaufnameeinrichtungen ist im Asylgesetz des Bundes vorgeschrieben. Vorgaben zur Größe gibt es hingegen nicht. Die Bremer LASt ist für bis zu 750 Personen zugelassen. Die LASt ist als Erstaufnahmeeinrichtung die Unterkunft, in der Geflüchtete, die in Bremen ankommen, zunächst leben müssen. Personen, die einen Antrag auf Asyl stellen, haben aufgrund des Bundesrechts eine Wohnverpflichtung von 6 Monaten dort, wobei Einzelfallbedingte Ausnahmeregeln möglich sind. Es gibt jedoch keine Verpflichtung der Länder, möglichst große Erstaufnahmeeinrichtungen vorzuhalten. Wenn Geflüchtete dort nicht unterkommen können, kann das Land sie in dezentralen Übergangswohnheimen unterbringen. Auch das spricht gegen eine Massenunterkunft von der Dimension der Lindenstraße.
Aktuell leben in der LASt aber auch Personen, die kein Asylantrag gestellt haben, weil sie sich in Altersfeststellungsprozessen befinden oder aufgrund anderer rechtlicher Konstellationen keinen Asylantrag stellen. Diese Menschen haben keine Wohnverpflichtung in der LASt und könnten auch anderswo untergebracht werden. Die Bedingungen in der LASt waren vor Corona schon schwierig: hohe Zimmerbelegungen mit bis zu 10 Personen pro Zimmer, in einem der zwei Wohntrakte Wände die nicht bis zur Decke schließen, Beschwerden über die Qualität des Essens, Berichte von gewalttätigen Übergriffen des Sicherheitspersonals. Ein Bericht zur Situation vor Corona findet sich im von der LAG MIA und einer Vielzahl weiterer zivilgesellschaftlicher Gruppen veröffentlichtem offenen Brief: togetherwearebremen.org/wp-content/uploads/2020/04/Offener-Brief-Lindenstra%C3%9Fe-final.pdf .
Chronik der Ereignisse
Im Zuge der Pandemie hat sich die Situation extrem zugespitzt. Zu Beginn der Pandemie in der Bundesrepublik waren 670 Bewohner*innen in der LASt untergebracht. Zunächst wurden 30 Personen mit gesundheitlichen Risiken woanders untergebracht. Der Transfer weiterer Bewohner*innen in drei zusätzlich eröffnete Unterkünfte (Jugendherberge, Friedrich-Rauers-Straße und Zollhostel) erfolgte relativ spät. In der Zwischenzeit hatte es immer wieder Demonstrationen von Bewohner*innen und Unterstützer*innen sowie Warnungen aus der Zivilgesellschaft gegeben. Die Linksfraktion hatte angesichts der Belegungsdichte, der Einrichtungsgröße und der Infektionsausbreitung in der LASt frühzeitig und im Verlauf auch öffentlich ihre Position für die Schließung der LASt deutlich gemacht. Das war jedoch in der Koalition nicht durchsetzbar. Im Koalitionsausschuss wurde am 23. April eine Belegung der LASt mit höchstens 250 Bewohner*innen, bauliche Verbesserungen wie WLAN und Wände die abschließen, ein Frauentrakt, psychologische Betreuung und weitere Maßnahmen für die LASt vereinbart. Zudem wurden verbindliche Abstandsregeln auch für alle Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete und Obdachlose vereinbart, die anschließend in der Corona-Verordnung festgeschrieben wurden. Bei der Einführung verbindlicher Abstandsregeln war Bremen Vorreiterin. Der Infektionsausbreitung in der LASt konnte jedoch durch die vereinbarten Maßnahmen nicht aufgehalten werden. Die Zahl der Infektionen in der LASt belief sich zu dem Zeitpunkt des Beschlusses im Koalitionsausschuss auf 80, erst am Tag zuvor waren 30 weitere Infektionen festgestellt worden. Nur zwei Wochen später hatte sich die Zahl der Infektionen jedoch verdoppelt, insgesamt waren über 200 Bewohner*innen infiziert. Die Quarantäne wurde zwar flurweise verhängt, faktisch führte dies dazu, dass die gesamte Unterkunft wochenlang unter Komplettquarantäne stand.
Einordnung: War das (un)vermeidbar?
An keinem anderen Ort hat es so viele Infektionen gegeben wie in der LASt, und es ist kein Zufall, dass ausgerechnet eine Unterkunft für Geflüchtete der Corona-Hotspot Bremens ist: Jede*r kann sich die Frage selbst beantworten, ob mit einem Internat mit 670 weißen Eliteschüler*innen gleich umgegangen worden wäre? Wir denken nicht. Wir denken es ist kein Zufall, dass bundesweit die größten Ausbrüche in Geflüchtetenunterkünften und in Betrieben, in denen viele migrantische Personen beschäftigt sind, zu verzeichnen sind. Aus unserer Sicht spiegelt dies rassistische Strukturen wider, die sich in Institutionen, staatlichem Handeln und eben auch im Krisenmanagement im Zuge der Pandemie äußern. Wir als LINKE haben uns vehement eingesetzt für die Schließung, die Belegungsreduzierung, für Verbesserungen und akute Abhilfe. Der Belegungsstopp wurde konsequent durchgesetzt und Auflagen für Hygiene, Kohorten etc. erteilt. Trotzdem müssen wir klar und selbstkritisch sagen: Das hat nicht gereicht. Bei Weitem nicht. Die Bewohner*innen der LASt, die dort nicht freiwillig leben und nirgends anders hinkönnen, wurden nicht ausreichend gegen eine Infektion geschützt. Ausreichend wäre es gewesen, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden wären. Da war nicht der Fall: Leerstehende Hotels, Pensionen und andere Unterkünfte wurden zu spät und zu wenig genutzt. Seit der Umsetzung der Beschlüsse des Koalitionsausschusses ist es zu keinen größeren Covid-19-Ausbrüchen in der LASt mehr gekommen. Weil diese Maßnahmen nicht früher durchgesetzt wurden, wurden die Bewohner*innen der LASt, die dort nicht freiwillig leben und nirgends anders hinkönnen, nicht ausreichend gegen eine Infektion geschützt.
Der Koalitionskompromiss und die darin erkämpften Verbesserungen wurden und werden umgesetzt. Als jedoch klar wurde, dass die Infektionen weiter steigen wurde nicht nachgesteuert. Die rot-grün-rote Koalition, die sich eine humanitäre Migrationspolitik auf die Fahnen geschrieben hat, hat beim Schutz der Geflüchteten in der LASt im Effekt versagt. Es ist nur dem Glück zu verdanken, dass keine*r der Bewohner*innen einen schweren oder gar tödlichen Krankheitsverlauf hatte. Wir als LINKE sollten selbstkritisch eingestehen, dass wir als Teil dieser Koalition eine Mitverantwortung haben für die desaströse Gefährdung der Bewohner*innen. Wir müssen uns fragen, wie es dazu kommen konnte und was für uns daraus folgt.
Bruchlinien
Das Koalitionspapier zur LASt. (K)ein guter Kompromiss?
Klar ist, ohne Druck auf der Straße, ohne Druck durch DIE LINKE auf die Regierungskoalition und auf das Verwaltungshandeln wäre noch weniger passiert. Dies lässt zumindest der Blick in andere Bundesländer vermuten. Das Thema hat in der Koalition und im Parlament Aufmerksamkeit bekommen, es ist zu einem Aufnahmestopp gekommen und die Belegung wurde deutlich reduziert. In mühevoller Kleinstarbeit ist ein Koalitionspapier zur LASt erstritten worden, was auch dazu geführt hat, das Bremen als erstes Bundesland Abstandsregelungen für Geflüchtetenunterkünfte in seine Allgemeinverfügung aufgenommen hat. Das sind Erfolge die im Zuge der der konkreten Auseinandersetzung, angesichts der Zuspitzung und Dringlichkeit der Situation nicht in die Öffentlichkeit durchgedrungen sind. Vermutlich auch deshalb, weil sie hinsichtlich der Forderungen der Bewegung und der konkreten Betroffenheit der Bewohner*innen noch immer als zu gering erschienen und erscheinen.
Ein Kompromiss ist keine Einigung
Unser Ziel in den Verhandlungen war es, den Infektionsschutz der Bewohner*innen sicherzustellen.
Ein im Rahmen der Koalition geschlossener Kompromiss ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einer konsensualen Einigung. Es ist ein im Rahmen der Auseinandersetzung erkämpfter Zwischenstand, der bei veränderten Bedingungen nachjustiert werden kann und muss. In diesem Sinne geht es bei der LASt nicht allein um die Migrationsfrage, sondern ganz allgemein darum, wie die LINKE aus der Regierung heraus konkrete Verbesserungen für diejenigen erstreiten kann, für die sie angetreten ist.
Auch ist ein solcher Beschluss als Basis des Regierungshandelns nicht mit der Position der Partei zu verwechseln oder gar als solche zu kommunizieren. Hier aktualisiert sich die Frage in welchem Verhältnis die verschiedenen Teile der Partei zueinander und zur Öffentlichkeit stehen. Wer darf wen kritisieren, wer wen zum Handeln auffordern? Ist öffentlicher Dissens bereits unsolidarisches Verhalten und welche anderen, wirksamen Kanäle der Kritik gibt es? Wo können wir uns aus unterschiedlichen Positionen heraus gegenseitig stärken? Wir glauben, dass es auch im Sinne der innerparteilichen Demokratie wichtig und notwendig ist, eine vielstimmige und trotzdem solidarische Partei lebendig zu halten und dies auch nach außen zu zeigen.
An wem orientiert sich unser politisches Handeln?
Außerparlamentarischer Druck ist ein zentraler Motor für DIE LINKE. Einerseits gilt: Druck ‚auf der Straße’ erhöht auch unseren Verhandlungsspielraum. Andererseits verteilt er sich insbesondere während Regierungsbeteiligungen ungleich und richtet sich verstärkt gegen öffentlich sichtbare Funktionsträger*innen. Hier müssen wir uns gegenseitig den Rücken stärken und transparent aufklären auch über die Limits unserer Positionen und der Apparate, anstatt die Hoffnung zu nähren, ‚wir’ könnten das schon alles regeln.
Wir haben in der LASt-Krise gemerkt, wie unterschiedliche Logiken (Verwaltung, Koalition, außerparlamentarsiche Bewegung) aufeinanderprallten und es unmöglich erschien, diese Perspektiven produktiv aufeinander zu beziehen. Vielleicht wäre das aber auch gar nicht nötig gewesen. Die primäre Maßgabe unseres Handelns sollte nicht der Versuch sein, eine Position zwischen außerparlamentarischer Bewegung und den Koalitionspartnern auszuhandeln und einzunehmen. Vielmehr machen wir Politik für diejenigen, die Verbesserungen ihrer Lage dringend brauchen.
In diesem Fall waren das die LASt-Bewohner*innen. Ihre Lage musste entscheidungsleitend sein. Es sollte nicht darum gehen, wer sich in einer Auseinandersetzung durchsetzt oder wer Recht hatte. Es sollte auch nicht darum gehen, wer möglicherweise verärgert oder besänftigt wird. In der Regierungsverantwortung haben wir Verantwortung vor allem dadurch, dass wir Entscheidungen treffen oder mittragen, die Menschen unmittelbar betreffen. Umso wichtiger ist es daher, dass wir deren Stimmen gleichberechtigt anhören.
Was (jetzt) tun?
Die Position der LINKEN war und bleibt, dass die LASt aufgrund ihrer Größe und ihres Zustandes geschlossen werden soll. Dies war leider nicht mehrheitsfähig in der rot-grün-roten Koalition. Wir sind deshalb Kompromisse eingegangen, die die Basis unseres weiteren Handelns bilden und auf denen wir im Sinne unserer grundsätzlichen Position aufbauen müssen. Daraus folgen aus unserer Sicht für die LASt und die allgemeine Unterbringungssituation im Land Bremen die folgenden Schritte und Forderung:
- Reduzierung der Aufenthaltsdauer in der LASt auf das gesetzliche Minimum, Nutzung aller Möglichkeiten der frühzeitigen Beendigung der Wohnverpflichtung in der Aufnahmestelle. Hier ist ggf. die in §49 AsylG geschriebene Möglichkeit der frühzeitigen Entlassung aus Gründen der öffentlichen Gesundheitsfürsorge zu nutzen.
- Keine unnötige Unterbringung in der LASt: Menschen ohne Wohnverpflichtung sind nicht dort unterzubringen, sondern in Wohnraum oder Übergangswohnheimen für Geflüchtete Zügige Umsetzung der zugesagten Verbesserungen der baulichen Bedingungen (WLAN, abschließende Wände, mehr Sanitärräume)
- Die Belegungsdichte darf nicht wieder erhöht werden – dies gilt sowohl für die Gesamtzahl der Bewohner*innen (250) als auch für die Anzahl der Personen pro Zimmer
- Im Zuge der Entzerrung der Belegungsdichte der LASt dürfen keine dauerhaften Senkungen des Qualitätsstandards eintreten. Der Abbau zentraler Unterbringungen darf nicht zulasten etwa von Obdachlosenunterkünften gehen. Hier sind ggf. weitere Kapazitäten aufzubauen oder zu reaktivieren. Stattdessen ist die bereits im Koalitionsvertrag benannte Schaffung von LASt-Außenstellen mit besseren Standards zügig umzusetzen.
- Keine Verlängerung des Mietvertrages für die Lindenstraße. Das ehemalige Verwaltungsgebäude hat erhebliche strukturelle Mängel, die trotz aufwändiger Investitionen nicht behoben werden können. Die Corona-Pandemie hat deutlich vor Augen geführt, dass das Gebäude als Wohngebäude völlig ungeeignet ist. Es sollte daher bereits jetzt nach möglichen Ausstiegsoptionen im Sinne einer dezentralen Unterbringung geschaut werden, bevor bei den nächsten Verhandlungen die LASt erneut als Alternativlos präsentiert wird.Darüber hinaus sind die folgenden Punkte für alle Unterbringung in Bremen weiter zu
Darüber hinaus sind die folgenden Punkte für alle Unterbringung in Bremen weiter zu berücksichtigen
- Die im Zuge der Corona-Pandemie beschlossenen Vorgaben zum Gesundheitsschutz (Distanzrecht, maximale Belegungsdichte, u.ä.) sind für alle Unterbringungen sicherzustellen.
- Einhaltung der EU-Aufnahmeverordnung in Bezug auf besonders schutzbedürftige Gruppen, psychologische Betreuung und Zugang zu Bildung. Insbesondere ist dafür zu sorgen, dass psychologische Diagnose und Betreuung frühzeitig allen Geflüchteten bei Bedarf möglichst in ihrer Muttersprache zur Verfügung stehen. Auch auf besondere Bedürfnisse queerer Geflüchteter und Familien ist einzugehen.
- Die vorhandenen Gewaltschutzkonzepte sind kritisch zu überprüfen und zu überarbeiten, ihre Umsetzung ist auch unabhängig von Betreiber*innen und Behörde zu prüfen. Die vorhandenen Vorwürfe hinsichtlich Rassistischer Beleidigungen und Diskriminierungen sind aufzuarbeiten.
- Die Einbeziehung und Mitbestimmung der Bewohner*innen auf Augenhöhe ist in Zukunft zu gewährleisten. Dafür sollte eine Förderung von Selbstorganisierung und -Vertretung erfolgen. Der anstehende Aufbau von Beschwerdestrukturen ist konstruktiv-kritisch zu begleiten. Es sollte sichergestellt werden, dass durch den Einbezug zivilgesellschaftlicher Organisationen eine Unabhängigkeit gegeben ist. Auch das Gesundheitsamt sollte in das Beschwerdemanagement systematisch mit einbezogen werden.
• Abbau von Hürden für Personen mit Duldung auf dem Wohnungsmarkt. Die GEWOBA sollte auch Geduldeten gleichberechtigten Zugang zu Wohnungen gewähren. Ebenso sollten Wohnberechtigungsscheine an Menschen mit Duldung erteilt werden.
Wir treten „Querdenken“ und „Querdenken 421“ in Bremen entschieden entgegen. Wir rufen alle Bremer:innen auf, rechten und verharmlosenden Positionen zur Corona-Pandemie zu widersprechen und sich den Gegenprotesten anzuschließen. Wir rufen alle Genoss:innen der LINKEN auf, keine gemeinsame Sache mit nach rechts offenen Organisationen zu machen. Von öffentlichen Auftritten einzelner Mitglieder des Landesverbands bei Veranstaltungen von Querdenken 421 distanzieren wir uns.
„Querdenken“ ist eine im Frühling/Sommer 2020 entstandene Protestbewegung, die für die Abschaffung aller Einschränkungen eintritt, die gegen die Ausbreitung der Covid19-Pandemie ergriffen werden. Dabei verbreiten Akteur:innen von Querdenken gezielt Falschinformationen über die gesundheitlichen Risiken des Virus bzw. leugnen diese in Teilen ganz. Anstatt wissenschaftliche Fakten ernst zu nehmen, werden Alternativerzählungen und antisemitische Verschwörungsmythen über eine vermeintlich zentral gesteuerte, künstlich erschaffene Pandemie zur Durchsetzung der Einschränkungen von Freiheitsrechten und Demokratie verbreitet. Durch den Aufruf, auf Vorsichtsmaßnahmen wie die AHA-Regeln zu verzichten, nimmt Querdenken die gesundheitliche Gefährdung insbesondere von älteren Menschen und Menschen mit Vorerkrankung in Kauf. Anstatt dessen wird das vermeintlich geringe gesundheitliche Risiko für jüngere und gesunde Menschen betont. Damit werden die Leben von Menschen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf für verzichtbar erklärt. Querdenken relativiert die Verbrechen des Nationalsozialismus, indem die Maßnahmen gegen die Pandemie mit Faschismus und Diktatur gleichgesetzt werden und sich die Akteur:innen von Querdenken immer wieder mit Widerstandskämpfer:innen gegen die NS-Diktatur vergleichen. Dies ist eine nicht hinnehmbare Verhöhnung und Instrumentalisierung der Opfer des Nationalsozialismus.
Schon seit den ersten Protesten gegen die Corona-Maßnahmen waren rechte Akteur:innen wie Reichsbürger:innen, AfD-Politiker:innen, Neonazis, Hooligans und Anhänger:innen von Verschwörungsmythen wie QAnon Teil der Aktionen. Schon zu Beginn zeichnete sich ab, dass es von Querdenken selbst so gut wie keine Distanzierung von rechten Akteur:innen und Positionen gibt, anstatt dessen wurde die Überparteilichkeit und Offenheit für jede politische Position betont. Immer wieder wird bekannt, dass rechtsextreme Personen Funktionen innerhalb von Querdenken einnehmen und durch Querdenken eine Plattform erhalten, ihre faschistische Ideologie zu verbreiten. Führende Köpfe wie Michael Ballweg arbeiten mit eindeutig rechtsextremen Akteur:innen zusammen und verteidigen bzw. relativieren diese Zusammenarbeit anstatt sich von ihnen zu distanzieren.
Das führt auf den Kern des politischen Projekts „Querdenken“. Im Mittelpunkt steht nicht, Rechtsextremen eine Bühne auf der Bühne zu bieten – sondern eine Bühne auf den Veranstaltungen, an denen sie ganz normal teilnehmen sollen, als Teil der Mitte der Gesellschaft. Diese Normalisierung rechtsextremer Positionen und Organisationen wird auch über die verschwörungstheoretische Ideologie betrieben, die in der Querdenken-Bewegung vermittelt wird: nationaler „Widerstand“ gegen ein totalitäres System, gegen ein verschworenes Establishment, gegen den Verlust nationaler Souveränität. So können sich auch Faschisten als Teil eines „Widerstands mit dem Grundgesetz“ einreihen. Der Ausstieg aus dem antifaschistischen Konsens wird von Querdenken so aktiv betrieben.
In Leipzig, Dresden, Kassel und Berlin kam es bei Versammlungen von Querdenken zu schweren Ausschreitungen durch Hooligans und andere rechte Gewalttäter:innen. Ende August gelang es ihnen, mit Reichsfahnen die Absperrungen des Bundestages zu durchbrechen, was Bremen auf Initiative des antifaschistischen Bündnisses in Bremerhaven zum Anlass nahm, das öffentliche Zeigen von Reichsflaggen zu verbieten. Im November gelang es von der AfD eingeschleusten Akteuren aus diesem Spektrum sogar, im Bundestag Abgeordnete und Mitarbeiter:innen zu bedrängen.
Zum ideologischen Angebot gehört auch, sich von unangenehmen Erkenntnissen der Wissenschaft nach Belieben freimachen zu können. Wissenschaft ist plural, Mehrheitsmeinungen müssen auch in der Wissenschaft nicht richtig sein – die Geschichte ist voll von Beispielen. Aber der politische Umgang mit Wissenschaft ist kein Rosinenpicken, bei dem man sich die Meinung heraussucht, die einem am meisten entgegenkommt. Die Rolle der Wissenschaft bei der politischen Anerkennung der Klimakrise lag nicht zuletzt darin, die abgestufte Stärke des wissenschaftlichen Konsens bei der Beurteilung bestimmter Fakten – nach ausführlicher und transparenter Diskussion – als eine Orientierungsmarke zu etablieren, an der Politik nicht vorbeikommt. Je stärker dieser Konsens ist, desto höher liegt die Anforderung, eine abweichende Position wissenschaftlich zu begründen. Der Verweis auf einzelne abweichende Stellungnahmen oder auf „geleakte“ Papiere reicht dafür nicht. Der oberflächliche Umgang der Querdenken-Bewegung mit Wissenschaft bereitet einer Leugnung von unangenehmen Tatsachen in der Klimakrise den Weg – auch das ist Teil der Attraktivität der Bewegung.
Die Bremer Regionalgruppe „Querdenken 421“ hat sich von Beginn an als Teil der bundesweiten Querdenken-Bewegung verstanden. Das ist im Namen wie auf der Website deutlich. Auf den Veranstaltungen wird der „Demokratische Widerstand“, die bundesweite Zeitung von „Querdenken“, beworben. Im Dezember hat Querdenken 421 Michael Ballweg und andere rechte Querdenken-Größen nach Bremen eingeladen. Damit hat sich jeder Versuch erledigt, die Bremer Regionalgruppen getrennt vom bundesweiten Querdenken-Zusammenhang beurteilen zu wollen. Teile der Infrastruktur der Querdenken-Aktionen in Bremen, aber auch die Räume zur Vorbereitung und wesentliche Organisationsaufgaben werden von einem offensichtlichen AfD-Anhänger gestellt, der auf Social Media Plattformen mit Reichsfahnen posiert und eine Nähe zur Reichsbürger-Szene erkennen lässt. Auf Demonstrationen von Querdenken gab es Auftritte des Sängers der Querfront-Band Bandbreite. Diese ist dafür bekannt, antisemitische Verschwörungsideologie zu vebreiten und u.A. bei Veranstaltungen der AfD aufzutreten. Es ist deutlich, dass es auch in Bremen bei Querdenken 421 kein kritisches Bewusstsein für die Gefahren von Rechts gibt und keine Bestrebungen, sich durch Distanzierungen von rassistischem, antisemitischem und faschistischem Gedankengut abzugrenzen.
Querdenken und Querdenken 421 sind unvereinbar mit linken Positionen. Wir stellen uns gegen Querdenken und Querdenken 421 und begrüßen und unterstützen die Proteste gegen Querdenken 421.
In Anbetracht dessen distanzieren wir uns von der Aktivität einzelner Mitglieder des Bremer Landesverbands der LINKEN innerhalb der Organisationsstrukturen von Querdenken 421, und fordern sie auf, diese Aktivitäten unverzüglich zu beenden.
Im Landesverband ist von einer Handvoll Mitglieder eine Arbeitsgruppe „Linke Corona-Politik“ gegründet worden. Damit soll suggeriert werden, diese Personen würden für die Corona-Politik des Landesverbands sprechen. Das ist nicht der Fall. Da die Gruppe sich trotz Pandemie ausschließlich in Präsenz trifft, ist es für andere Mitglieder nicht möglich, an der Arbeitsgruppe teilzunehmen und auf deren Positionen Einfluss zu nehmen. Damit entspricht die Arbeitsweise nicht demokratischen Grundsätzen. Der Versuch, über eine faktisch geschlossene Arbeitsgruppe Querdenken-Positionen in der Öffentlichkeit als Positionen des Landesverbands darzustellen, schadet der Partei.
Der Landesparteitag beschließt daher die Auflösung dieser Arbeitsgruppe gemäß §5 Absatz 4 der Landessatzung.
Die Covid19-Pandemie und ihre Folgen sind eine der schwersten Krisen der vergangenen Jahrzehnte. Die Pandemie- und Pandemiefolgenbekämpfung ist immer wieder Gegenstand von politischen und auch juristischen Auseinandersetzungen. Kritik und Protest gegen Corona-Maßnahmen sind legitim. Wir treten weiter dafür ein, dass das Demonstrationsrecht auch unter Bedingungen der Covid-19-Pandemie gewährleistet sein muss. In der Partei sind selbstverständlich unterschiedliche Positionen zur Corona-Politik und den damit verbundenen Maßnahmen möglich. Auch Linke kritisieren die Patentierung und profitorientierte Vermarktung der Impfstoffe, die sozial, geschlechter- und migrationsspezifisch ungerechten Auswirkungen der Pandemie und das völlig unzureichende Gegensteuern der Bundesregierung. Eine Zusammenarbeit mit der Querdenken-Bewegung, oder gar eine organisatorische Mitarbeit in dieser, ist für Menschen, die sich als links verstehen, aber nicht möglich.
Die Covid-19-Toten von Bergamo und New York sind real, ebenso wie die erschütternden Berichte von Erkrankten, Angehörigen und Krankenhaus-Beschäftigten über diejenigen, die nach einer Infektion um ihr Leben kämpften. Dies abzutun mit der Behauptung, Covid-19 sei „nicht oder nicht wesentlich bedrohlicher als andere Grippeinfektwellen, wie sie zu jedem Jahreswechsel auf der Nordhalbkugel stattfinden“ („Demokratischer Widerstand“ Nr. 39), ist für uns schwer erträglich.
1. Die HDP ist die einzige Hoffnung auf eine politische Lösung der kurdischen
Fragen in der Türkei. Die politischen Gefangene der HDP müssen umgehen freigelassen
werden
2. DerLandesparteitag verurteilt das Verbotsverfahren gegen die Schwesterpartei HDP und
solidarisiert sich mit allen Demokratin:innen und progreesiven Kräften und
Minderheiten in der Türkei.
3. Der Landesparteiteitag verurteilt die Aufkündigung der Istanbul Konvention durch die AKP-
Regierung und solidarisiert sich mit allen Frauen, Mädchen und Queers. Sie steht
solidarisch an der Seite der queerfeministischen Menschen und Organisationen, die für
Schutz, Gleichberechtigung und Sichtbarkeit kämpfen.
Der Landesparteitag fordert die Bürgerschaft (Landtag) bzw. den Senat auf, sich der Petition „Rassismuskritische Lehre: Anti-Rassismus und Kolonialgeschichte in Bremen unterrichten“ (siehe https://bremer-rat-fuer- integration.de/aktuell/2020/rassismuskritische-lehre-anti-rassismus-und-kolonialgeschichte-in-bremen-unterrichten) anzuschließen, sich zu den darin genannten Zielen zu bekennen und schnellstmöglich Schritte zur Umsetzung der darin geforderten Maßnahmen einzuleiten.
DIE LINKE. Bremen fordert die Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE auf, zu prüfen, welche Möglichkeiten auf Bundeslandsebene bestehen, das Verfahren um den Antrag auf Elterngeld nach dem BEEG für junge Familien, sowie für alleinerziehende Mütter und Väter zu vereinfachen, sodass diese sich keine finanziellen Sorgen um die ersten Monate nach Geburt ihres Kindes machen müssen.
Der Bremer Landesverband bekräftigt die friedens- und sicherheitspolitischen
Positionen des Erfurter Programms von 2011, in welchem unter anderem gefordert wird:
- Auflösung aus der NATO und deren Ersatz durch ein Sicherheitssystem unter
Einbeziehung Russlands,
- Schließung aller ausländischen Militärbasen in Deutschland,
- Abzug und Vernichtung aller Atomwaffen aus Deutschland,
- sofortiges Ende aller Kampfeinsätze der Bundeswehr,
- Umbau der Streitkräfte auf Defensivpotenziale,
- Verbot von Rüstungsexporten.
Statt eines Denkens in offensiv-militärischen Strukturen ist nach wie vor unser
Programm, Konflikte durch solidarische internationale Zusammenarbeit frühzeitig zu
vermeiden, Gewaltfreiheit als zwischenstaatliches Grundprinzip zu praktizieren und
Militärausgaben für zivile Hilfsmaßnahmen und Entwicklungen umzuwidmen.
1. Der „Wissenschaftsplan 2025“ muss vollständig ausfinanziert werden, das heißt:
Die Zuführungen an die Hochschulen aus dem Landeshaushalt müssen den im
Wissenschaftsplan 2025 vorgesehenen Aufwuchsplan einhalten. Nur so
können drohende Entlassungen von Mitarbeiter*innen, die Streichung von
Studiengängen verhindert und die Bremischen Hochschulen gerettet werden. DIE LINKE.
solidarisiert sich daher mit den Forderungen des Bremischen Bündnis für Wissenschaft
(bbfw). Die Bremischen Hochschulen leisten mit über 30.000 Student*innen und mehreren
tausend Mitarbeiter*innen in Lehre, Forschung, Technik und Verwaltung einen
essenziellen Beitrag für das Wissenschaftssystem, die Wirtschaft und die
Gesellschaft. Auch in Pandemiezeiten sind Wissenschaft und Bildung unerlässlich. Es
gilt, sie zu erhalten.
2. Die Wiedereinführung des Studiengangs Sportpädagogik, die Stärkung des
akademischen Mittelbaus, der Ausbau des berufsbegleitenden Studiums, der Ausbau der
Wohnplätze und die Erhöhung des Frauenanteils in der Lehre müssen sichergestellt
werden, gegebenenfalls durch die Auskoppelung der dafür erforderlichen Mittel aus dem
Wissenschaftsplan in ein eigenständiges Finanzierungsprogramm, das über den
Wissenschaftsplan hinausgeht.
3. Die Selbstbewirtschaftung der Mittel durch die Hochschulen führt nur dann zu
besseren Hochschulen, wenn diese auch demokratisch verfasst sind. Wir fordern, die
Viertelparität in den akademischen Senaten endlich umzusetzen und mehr
Entscheidungskompetenzen von den Rektoraten auf die akademischen Senate zu
übertragen.
4. Die Anforderungen an Wissenschaft in gesellschaftlicher Verantwortung, an mehr
Durchlässigkeit und Öffnung der Hochschulen und an bessere Studienbedingungen sind
enorm gestiegen. Die Klimakrise und dessen Folgen auf unsere Lebenswelt, die
Erfahrung der Pandemie, der beschleunigte Umbruch der Produktion, Rassismus, Sexismus
und die soziale Spaltung in der Gesellschaft erfordern einen stärkeren Beitrag der
Hochschulen zur Lösung dieser Probleme. Der neue Wissenschaftsplan für die Zeit ab
2025, muss diese Anforderungen aufnehmen. Dafür kann der bisherige Ausbaupfad, der
insbesondere 2024 und 2025 kaum noch Zuwächse vorsieht, nicht ausreichen. Die Mittel
für den Wissenschaftshaushalt werden daher deutlich über diesen Ausbaupfad hinaus
erhöht werden müssen. Gleichzeitig muss die Steuerung der Hochschulen durch die in
den Wissenschaftspläne n getroffenen Vereinbarungen so verändert werden, dass
zusätzliche Mittel tatsächlich für diese Anforderungen verwendet werden.
Nur mit mehr finanziellen Mitteln, können die Hochschulen sich gut genug aufstellen,
um wissenschaftliche Lösungen auf drängende Themen der Zeit zu finden, wie
insbesondere der sozial-ökologischen Transformation. Und nur mit einem Ausbau der
Hochschulen ist gute und gerechte Bildung für alle möglich.
5. DIE LINKE. Bremen fordert das Wissenschaftsressort, den Senat, die
Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE und den Landesvorstand dazu auf, sich in der
Bremischen Bürgerschaft und in der Regierungskoalition für eine volle Ausfinanzierung
des Wissenschaftsplan 2025 einzusetzen.
6. DIE LINKE. Bremen fordert das Wissenschaftsressort, den Senat, die
Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE und den Landesvorstand dazu auf, darauf hinzuwirken,
dass der Wissenschaftshaushalt in den kommenden Jahren deutlich erhöht wird und dass
sichergestellt wird, dass zusätzliche Mittel für die geschilderten Zukunftsaufgaben
verwendet werden.