Bremerhavener Aufstellungsversammlung(en)
Am 5. Dezember 2026 kommen wir zu zwei besonderen Vertreter*innenversammlungen zusammen, um unsere Listen für die Bürgerschafts- und Stadtverordnetenversammlungswahl am 30. Mai 2027 zu wählen.
Aufstellung Wahlbewerber*innen zur Bremischen Bürgerschaft:
- Am Sonnabend, den 5. Dezember 2026, um 10.00 Uhr, (Anmeldung ab 9.30 Uhr) im Forum der Arbeitnehmerkammer (Barkhausenstraße 16 | 27568 Bremerhaven). Diese Versammlung hat den ausschließlichen Zweck, die Bewerberinnen und Bewerber für die Bürgerschaftswahlen im Wahlbereich Bremerhaven am 30. Mai 2027 zu wählen.
Bei der Aufstellungsversammlung darf aktiv mitwirken (d. h., die Kandidatinnen und Kandidaten wählen), wer am 5. Dezember 2026
• seit drei Monaten im Land Bremen gemeldet ist und in Bremerhaven den ersten Wohnsitz hat,
• Deutsche*r ist,
• der Partei Die Linke angehört,
• mindestens 16 Jahre alt ist.Kandidieren kann jede*r, die*der am Tag der Wahl (30. Mai 2027)
• seit drei Monaten im Land Bremen gemeldet ist,
• Deutsche*r ist,
• mindestens 18 Jahre alt ist,
• der Partei Die Linke oder aber keiner Partei angehört. Wer der Linken nicht angehört, muss von einem stimmberechtigten Mitglied vorgeschlagen werden.Zur Versammlung muss der eigene Personalausweis oder aber der eigene Pass und eine Meldebestätigung mitgebracht werden.
Aufstellung Wahlbewerber*innen zur Stadtverordnetenversammlung:
- Am Sonnabend, den 5. Dezember 2026, um 13.30 Uhr im Forum der Arbeitnehmerkammer (Barkhausenstraße 16 | 27568 Bremerhaven). Diese Versammlung hat den ausschließlichen Zweck, die Bewerberinnen und Bewerber für die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven am 30. Mai 2027 zu wählen.
Bei der Aufstellungsversammlung darf aktiv mitwirken (d. h., die Kandidatinnen und Kandidaten wählen), wer am 5. Dezember 2026
• seit drei Monaten in Bremerhaven mit erstem Wohnsitz gemeldet ist,
• Deutsche*r oder Unionsbürger*in ist,
• der Partei Die Linke angehört,
• mindestens 16 Jahre alt ist.Kandidieren kann jede*r, die*der am Tag der Wahl (30. Mai 2027)
• seit drei Monaten in Bremerhaven mit erstem Wohnsitz gemeldet ist,
• Deutsche*r oder Unionsbürger*in ist,
• mindestens 18 Jahre alt ist,
• der Partei Die Linke oder aber keiner Partei angehört. Wer der Linken nicht angehört, muss von einem stimmberechtigten Mitglied vorgeschlagen werden.- Zur Versammlung muss der eigene Personalausweis oder aber der eigene Pass und eine Meldebestätigung mitgebracht werden.
