Den Kahn flottmachen - Ein Vorschlag zur Sanierung der Länder- und Kommunalfinanzen
Länder und Kommunen befinden sich seit Jahren in einer bedrohlichen finanziellen Schieflage. Durch hohe Schuldenstände und zu niedrige Einnahmen, mit denen die Ausgaben nicht zu decken sind, sind eine angemessene Erfüllung der Aufgaben und das Recht zur politischen Gestaltung (Art. 28 (2) GG) in vielen Ländern und Kommunen nicht mehr gegeben. Strukturelle Unterfinanzierung und öffentliche Schulden bedingen einander gegenseitig.
Die Gesamtsumme der öffentlichen Schulden in Deutschland ist durch die globale Finanzkrise von 1,5 Billionen (2008) auf über 2 Billionen gestiegen, die Neuverschuldung hat sich von 2008 auf 2009 verzehnfacht. Gleichzeitig ist der Umfang der privaten Vermögen auf über 10 Billionen gestiegen.
Von den heute 2,1 Billionen Staatsschulden entfallen 649 Mrd. auf die Länder und 134 Mrd. auf die Kommunen (31.12.2012). Länder und Kommunen haben jedoch kaum Möglichkeiten, ihre Einnahmen selbständig zu erhöhen. Sie können auch ihre Ausgaben nur bedingt steuern, weil ein großer Teil gesetzlich verpflichtete Aufgaben sind. Während die Bundesregierungen seit den 90er Jahren durch immer weitere Steuersenkungen auch den Ländern und Kommunen Einnahmen entzogen haben, sind es die Länder und Kommunen, die im Wesentlichen die öffentliche Daseinsvorsorge, die Lebensbedingungen und die Teilhabe der Menschen zu gewährleisten haben. Dies können sie oft kaum noch. Länder und Kommunen tragen auch die Hauptlast der Personalkosten. Während der Bund aktuell ohne Neuverschuldung auskommt, schreiben die meisten Länder weiter hohe Defizite. In vielen Kommunen steigt die Verschuldung, weil die Länder unter dem Druck der Schuldenbremse finanzwirksame Aufgaben auf die Kommunen abwälzen.
Zwischen öffentlicher Armut und individueller Armut besteht ein enger Zusammenhang. Die beiden Bundesländer mit der höchsten öffentlichen Pro-Kopf-Verschuldung sind auch die beiden Bundesländer mit der höchsten individuellen rechtswirksamen Überschuldung. Die „Konsolidierungsländer“ Bremen, Berlin und Sachsen-Anhalt haben auch die höchsten SGB-II-Quoten und gehören zu den vier Ländern mit der höchsten Armutsgefährdungsquote (2012). Wo der Staat nicht mehr handeln kann, nehmen Armut und soziale Spaltung besonders schnell zu.
Die finanzielle Notlage der Länder und Kommunen ist drängend. Zu ihrer Behebung machen wir die folgenden Vorschläge:
Schuldenschnitt durch Vermögensabgabe
Der Abbau der öffentlichen Schulden kann nur durch die Belastung der großen Privatvermögen bezahlt werden. Wir lehnen Vorschläge ab, bei denen die Bezahlung der Altschulden den Beschäftigten und der breiten Bevölkerung aufgebürdet wird, etwa durch Heranziehung des Solidaritätszuschlags oder eine Erhöhung der Umsatzsteuer. Stattdessen schlagen wir vor, dass die kommunalen Altschulden und der nicht bewältigbare Teil der Länderschulden durch eine einmalige Vermögensabgabe in Höhe von 10 Prozent auf die Privatvermögen der reichsten 10 Prozent der Bevölkerung bezahlt werden. Damit könnten sämtliche Gemeindeschulden beglichen und die Schulden der Bundesländer beim aktuellen Pro-Kopf-Durchschnitt gekappt werden.
Bei Privatvermögen von 10 Billionen Euro würde eine entsprechende Vermögensabgabe etwa 250 Milliarden erbringen, wobei die einmalige Abgabe nicht auf einen Schlag, sondern gestaffelt über einen mehrjährigen Zeitraum geleistet werden könnte. Die Schulden der Kommunen belaufen sich auf 134 Mrd. Euro, die der Länder auf 649 Mrd. Euro. Zum 31.12.2011 betrug der Pro-Kopf-Durchschnitt der Länderschulden 9.112 Euro. Würden die Schulden aller Länder oberhalb dieser Grenze gekappt, wären 122,4 Mrd. Euro zu streichen, verteilt auf die Länder NRW, Berlin, Bremen, Hamburg und Saarland (Stand 31.12.2011). 250 Mrd. reichen also für alle Kommunalschulden und die überdurchschnittlichen Länderschulden. Diese sollten sofort in einen Fonds des Bundes überführt und schrittweise aus der Vermögensabgabe getilgt werden. Der Zinsdienst würde für diesen Zeitraum bei den Ländern und Kommunen verbleiben, könnte jedoch zu den günstigeren Konditionen des Bundes erfolgen.
Defizit durch Steuerpolitik schließen
Die laufende Unterfinanzierung der Länder und Kommunen kann nur durch eine Erhöhung des bundesweiten Steueraufkommens gelöst werden. Auch wenn es Prestigeprojekte und Fehlinvestitionen gab: Die Dimension der strukturellen Defizite ist nicht durch Ausgabenkürzung zu bekämpfen. Wiedererhebung der Vermögensteuer, Anhebung der Spitzensteuersätze („Helmut-Kohl-Niveau“) und der Unternehmenssteuern sind die Eckpunkte für eine Steuerpolitik, mit der auch die Länder und Kommunen wieder in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben und ihr Gestaltungsrecht wahrzunehmen.
Bundesbeteiligung an den Sozial- und Bildungsausgaben
Die Länder haben den Bund bereits veranlasst, die Kosten für die Grundsicherung im Alter zu übernehmen und fordern dies auch bei der Eingliederungshilfe. In beiden Fällen geht um Milliardenbeträge. Aus unserer Sicht sollten bei allen bundeseinheitlich gezahlten Leistungen (Bafög, KdU) die Kostenbeteiligung des Bundes erhöht bzw. Leistungen ganz übernommen werden. Die Kommunen brauchen einen rechtssicheren Anspruch auf eine aufgabengerechte Mindestausstattung, die im kommunalen Finanzausgleich zu gewährleisten ist. Für die Länder finanzwirksame Beschlüsse des Bundes müssen mit einer entsprechenden Gegenfinanzierung abgesichert sein. Das Kooperationsverbot wirkt als Bildungsbremse. Deshalb muss das Kooperationsverbot für alle Bildungsbereiche fallen.
Nationale Strukturpolitik muss vom Bund finanziert werden
Besondere Ausgaben einzelner Länder, die diese im Rahmen einer bundesweiten Strukturpolitik leisten bzw. mit denen strukturpolitische Leistungen erbracht werden, die der Gesamtbevölkerung dienen, müssen vom Bund getragen werden, soweit sie nicht durch Einnahmen finanzierbar sind. Das gilt insbesondere für:
- Hafenlasten
- Betriebskosten der Hochschulen
- Kosten im Bildungswesen, die durch den bundesweiten Charakter der Bundesrepublik als Einwanderungsgesellschaft bedingt sind.
Finanzausgleich muss Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse sicherstellen
Der Anspruch auf Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet ist eine soziale und demokratische Errungenschaft. Die persönlichen Lebens- und Teilhabemöglichkeiten sollen nicht davon abhängen, in welchem Bundesland und in welcher Region man lebt. Es ist die Aufgabe des Finanzausgleichs, diese Gleichheit der Lebensverhältnisse zu sichern.
Für die Neugestaltung des Finanzausgleichs sind insbesondere folgende Regelungen wichtig:
- Die Ergänzungszuweisungen des Bundes für die neuen Bundesländer dürfen nicht wegfallen, sondern sollen in ein System überführt werden, das Bundes-Ergänzungszuweisungen für alle Bundesländer nach transparenten Kriterien wie Armutsgefährdung, Erwerbslosigkeit, Migrationsanteil etc. gewährleistet.
- Einwohnerwertungen müssen die unterschiedlichen Ausgaben-Notwendigkeiten ausgleichen. Hier sollten bei der Bemessung künftig Sozialindikatoren berücksichtigt werden.
Wir lehnen die Schuldenbremse ab, weil sie die Länder und Kommunen zu Ausgabensenkungen zwingt, durch die letztlich die Beschäftigten und die breite Bevölkerung für die Kosten der Finanzkrise bezahlen. Dennoch halten wir es für unabdingbar, die öffentlichen Schulden auf ein vernünftiges Maß zurückzuführen und dadurch insbesondere die Haushalte der Länder und Kommunen wieder handlungs- und gestaltungsfähig zu machen. Die Mittel dazu müssen der Tatsache Rechnung tragen, dass die soziale Spaltung und die Verbreitung von Armut ein Ausmaß erreicht haben, in dem von der grundgesetzlich verankerten Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse keine Rede mehr sein kann. Diese Situation ist durchaus vergleichbar mit der Notwendigkeit des Lastenausgleichs 1952 und rechtfertigt besondere Schritte wie eine einmalige Vermögensabgabe auf große Vermögen. Die Schulden von heute müssen aus den Vermögen von heute bezahlt werden.
Die Zinsen für die Schulden von Ländern und Kommunen kassieren die Banken. Hiervon profitieren aber wiederum Großaktionäre auch ganz persönlich. Die Steuersenkungen der Ära Schröder/Fischer haben Kommunen und Länder fast an den Rand der Handlungsunfähigkeit gebracht, während Privatvermögen in derselben Zeit und durch diese Steuerpolitik auf ein nicht mehr greifbares Maß angestiegen sind. Es ist daher auch eine Frage der Gerechtigkeit, wenn diejenigen, die von dieser Politik profitiert haben, auch die Schulden bezahlen.
