Grundrechte, rechtsstaatliche Prinzipien und unabhängige Gerichte verteidigen - kein Zurück zu Berufsverboten!
Der u.a. Antrag wurde einstimmig angenomen:
Beschluss:
Der Bremer Verfassungsschutz hat jahrelang einen V-Mann in der Interventionistischen Linken geführt. Wenn die konkreten Schilderungen der IL zutreffen, hat der VS dabei gesetzliche Grundlagen und höchstrichterliche Urteile zur Begrenzung seines Handelns an mehreren Stellen ignoriert: Psychisch labile Personen als V-Person einzusetzen sowie Überwachungsmaßnahmen, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen (der V-Mann soll Liebesbeziehungen geführt und mit von ihm ausgeforschten Personen in WGs gewohnt haben), sind nicht erlaubt. Solche Beschränkungen sind keine lästige Bürokratie, die eine Behörde daran hindert, ihren Auftrag zu erfüllen: Dass Sicherheitsbehörden in ihrem Handeln von Gesetzen beschränkt und von unabhängigen Gerichten kontrolliert werden, ist ein Kernelement von Rechsstaatlichkeit.
Das Prinzip der Kontrolle der Regierung und ggf. des Gesetzgebers durch unabhängige (Verfassungs-)gerichte ist in den letzten Jahren vielfach angegriffen worden. Auch in Deutschland haben wir verschiedene Versuche erlebt, die Zusammensetzung der Gerichte nach rechts zu verschieben. Wir weisen diese Angriffe zurück. Die CDU darf weder definieren, wer zu feministisch ist, um Verfassungsrichterin zu sein, noch wer zu linke Mandanten hat, um Richter am Staatsgerichtshof zu sein.
In einem Rechtsstaat können Menschen, die staatlichen Organen vorwerfen, z.B. durch Überwachungsmaßnahmen ihre Grundrechte verletzt zu haben, sich anwaltlich vertreten lassen. Wir teilen zu den Vorwürfen gegen den früheren Richter am Staatsgerichtsh die Auffassung des Bremischen Anwaltsvereins: "Die Beteiligung an schwierigen und auch konfliktträchtigen Gesprächssituationen gehört zum Kern der verfassungsrechtlich geschützten anwaltlichen Tätigkeit." Dass Anwält*innen über ihre Mandant*innen öffentlich weder Rechenschaft ablegen müssen noch können, ist ebenfalls keine Erfindung der radikalen Linken, sondern in Paragraph 43a der Bundesrechtsanwaltsordnung sowie Paragraph 203 des Strafgesetzbuchs geregelt.
Der Bremer Verfassungsschutz wirft der Interventionistischen Linken vor, "gewaltorientiert" zu sein. Nach acht Jahren V-Mann-Einsatz, also dem vollen Zugriff auf alle Diskussionen der Gruppe, müsste es für diesen Vorwurf - wenn er zutreffen sollte - konkrete Belege geben. Quellenschutz ist in dieser Angelegenheit offensichtlich nicht mehr nötig - wir erwarten daher, dass die Ergebnisse des Einsatzes transparent gemacht werden.
Angesichts der öffentlichen Delegitimierung antikapitalistischer Positionen und Politik bekräftigen wir: Es ist erlaubt und muss möglich sein, den Kapitalismus auch grundsätzlich zu kritisieren und in Frage zu stellen. Das Grundgesetz hat die Wahl einer anderen Wirtschaftsordnung offen gelassen, und wer sich die Freiheit nimmt, darüber nachzudenken, stellt nicht die Demokratie in Frage.
Eine aktive und kritische Zivilgesellschaft ist der beste und zuverlässigste Schutz der Demokratie gegen die weltweit an Stärke gewinnenden Faschisten. Wir sind froh und stolz, dass Bremen über eine solche kritische Zivilgesellschaft verfügt, zu der auch die Interventionistische Linke gehört. Wir verteidigen diese Zivilgesellschaft auch gegen die Bestrebungen der CDU, wie Trump in den USA "die Antifa zu verbieten".
Schon jetzt hat Trumps Verbotspolitik Auswirkungen in Deutschland, weil mehrere Banken mutmaßlich aus Angst vor US-Sanktionen linken Organisationen die Konten gekündigt haben. Solch vorauseilendes Gehorsam vor Trumps Willkür setzt die betroffenen Organisationen einer Repression aus, gegen die sie sich faktisch rechtlich nicht zur Wehr setzen können.
Dass die CDU ihre Kampagne in einen Misstrauensantrag gegen Kristina Vogt und Claudia Bernhard gipfel lässt, ist eine inhaltliche Bankrotterklärung einer Opposition, der gegen die erfolgreiche Sacharbeit beliebter linker Senatorinnen kein sachliches Argument einfällt. Misstrauen verdient eine Partei, die sich offen an Donald Trump orientiert und Hans-Georg Maaßen zum Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz gemacht hat.
Zuletzt wurde in der öffentlichen Debatte auch gefordert, dass die Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz beobachteten Organisation eine Beschäftigung bei der Linksfraktion ausschließen müsse. Angesichts solcher Forderungen und der Hamburger
Pläne, über Bewerber*innen für den Öffentlichen Dienst wieder grundsätzlich Informationen des Verfassungsschutzes einzuholen, sehen wir die Gefahr einer Wiederkehr der Berufsverbote. Wir stellen uns diesen Ansinnen konsequent entgegen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die auf dem Radikalenerlass von 1972 begründete Berufsverbotspraxis in Deutschland zu Recht verurteilt. Parteien oder Organisationen, die eine Gefahr für die Demokratie darstellen, können verboten werden. Einzelnen aufgrund geheimdienstlicher Erkenntnisse eine Anstellung im öffentlichen Dienst zu versagen, schützt nicht die Demokratie sondern schüchtert die kritische Zivilgesellschaft ein. Die Linke wird einer Wiedereinführung der Regelanfrage in Bremen nicht zustimmen.
Begründung
Damit die CDU mit ihrem Versuch, den Rahmen des politisch denkbaren und sagbaren nach rechts zu verschieben, keinen Erfolg hat, müssen wir Grundlagen von Demokratie und Rechtsstaat laut und entschieden verteidigen. Das gilt gerade in Momenten, in denen ein Eintreten für Kernelemente der Rechtsstaatlichkeit wie die Unabhängigkeit von Gerichten und die Kontrolle von Sicherheitsorganen durch Parlamente und unabhängige Gerichte in der Debatte als linksradikale Spinnereien abgetan werden sollen.
Die Dringlichkeit des Antrags ergibt sich aus den Entwicklungen der öffentlichen Debatte um V-Mann-Skandal und Staatsgerichtshof, die zum Antragsschluss noch nicht absehbar waren.

