Beschlüsse des 14. Landesparteitags
An dieser Stelle dokumentieren wir die Beschlüsse des 14. Landesparteitags.
Wohnen ist Menschenrecht - Keine Rendite mit der Miete!
Beschluss des 14. Landesparteitages vom 28. Juni 2014
Wohnen ist ein Menschenrecht. Doch für viele Menschen im Land Bremen ist Wohnen zum drängenden Problem geworden:
· Familien können nicht umziehen, junge Menschen nicht ausziehen, SeniorInnen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen nicht in besser für sie geeignete Wohnungen umziehen, weil die Mieten bei Neuvermietungen massiv gestiegen sind;
· Lohn- und Einkommenssteigerungen werden von steigenden Miet- und Energiepreisen mehr als aufgefressen;
· Studierende, Alleinstehende mit niedrigen Lohneinkommen und Geflüchtete konkurrieren um zu wenige Wohnungen im preiswerten Segment;
· wohnungslos gewordene Menschen kommen aus Provisorien wie „Schlichthotels“ nicht heraus;
· vor allem für Singles, für große Familien und für Alleinerziehenden fehlt es an bezahlbarem Wohnraum;
· günstige Mietwohnungen in größeren Anlagen verfallen, weil die Besitzer, inzwischen meist sog. Immobilien-„Heuschrecken“, sie nicht angemessen instand halten;
· MieterInnen werden von Strom und Wasser abgehängt, weil die Besitzer Rechnungen nicht bezahlen;
· Hartz-IV-EmpfängerInnen und Grundsicherungs-EmpfängerInnen können schlechte Wohnungen nicht verlassen, weil günstiger Wohnraum fehlt oder Umzüge vom Jobcenter nicht akzeptiert werden;
· viele EmpfängerInnen von Sozialleistungen müssen ihre Miet- und Heizkosten teilweise aus dem Regelsatz mitfinanzieren.
Diese Probleme haben Ursachen, denen gegenüber die lokale Politik lange blind war:
· Es gibt zu wenig Wohnraum in kommunalem Besitz – weil in den 90ern große Bestände privatisiert wurden;
· es gibt zu wenig Wohnraum in kommunaler Kontrolle – weil Sozialbindungen auslaufen und keine neuen hinzugekommen sind;
· kommunaler Wohnungsbau findet kaum statt, das heißt es wird viel zu wenig kommunaler Wohnraum neu gebaut;
· mit Wohnungen wird in großem Stil spekuliert – weil Großkapital rentable Anlagemöglichkeiten sucht, und es werden von den Kapitalinvestoren weit überzogene Renditen vorgegeben, die auf Kosten der MieterInnen „erwirtschaftet“ werden.
Bauen ohne Steuerung hilft nicht. Private Wohnungsbau-Unternehmen interessieren sich dafür, Wohnungen im teuren Segment zu bauen, weil dort die Gewinnerwartung am höchsten ist. Sie wollen eine maximale Wohnraum-Ausbeute mit hoher Verdichtung und viel Beton – nicht ergänzender Wohnraum in maßvoller Dichte und sinnvoller Einfügung. Das löst keine Probleme. Die von Wohnungsnot Betroffenen werden in ihrer Mehrzahl von diesen Bauprojekten nichts haben – ganz im Gegenteil.
Wohnungsnotstand darf nicht als Brechstange für die Begehrlichkeiten der Bauwirtschaft missbraucht werden, Erholungsgebiete zuzupflastern; den Zugang zu Wasser, Grünzonen und Aussicht zu privatisieren und hochpreisig zu verkaufen; zu verdichtet oder zu hässlich zu bauen. Das Versprechen von Wohnungsneubau darf nicht zur Entschuldigung herhalten, die Ergebnisse von Beteiligungsprozessen zu ignorieren oder unverhältnismäßige Zugeständnisse an profitmaximiertes (und daher sozial und ökologisch minimiertes) Bauen zu machen.
Der Bremer Senat hat zwar inzwischen das Problem erkannt und Grundstücksverkäufe und neues Baurecht grundsätzlich an die Auflage gebunden, dass 25% der neu entstehenden Wohnungen Sozialwohnungen, d.h. bezahlbare Wohnungen sein sollen.
Dies ist allerdings angesichts der Lage ein Tropfen auf den heißen Stein, zumal bislang keine einzige dieser Wohnungen schon zur Verfügung steht und es schon wieder Hintertüren gibt, diese Quote zu umgehen.
Es hält in keiner Weise den weiteren Rückgang der Zahl der Sozialbindungen auf, noch schafft es bezahlbaren Wohnraum in ausreichendem Umfang, noch gleicht es den viel zu geringen Anteil von Wohnraum in kommunalem Besitz aus.
Um den zunehmenden Wohnungsnotstand, das heißt den zunehmenden Mangel an bezahlbarem Wohnraum in gutem Zustand und zu verlässlichen Konditionen, zu bekämpfen, fordern wir eine ernst gemeinte und konsequente Kehrtwende in der Wohnungspolitik und keinen sozialen Schmalspurwohnungsbau.
Wir fordern:
· die Einrichtung eines Sondervermögens Wohnen, durch das der Rückkauf von ehemals kommunalem Wohnraum oder anderen strategisch wichtigen Beständen entschieden vorangetrieben wird;
· den Ankauf von Sozialbindungen, um die Zahl der Wohnungen mit Sozialbindung wieder auf das Niveau von vor 20 Jahren zu bringen;
· eine Neuaufstellung oder Umstrukturierung der GEWOBA, d.h. die Änderung der Rechtsform sowie die Erteilung und Festschreibung eines eindeutig politischen und sozialen Auftrags, um die überhöhte Gewinnabführung (derzeit 18% vom Einlagekapital) massiv zu senken und eine konsequente Orientierung an Interessen der sozialen Stadtentwicklung zu gewährleisten;
· den Schutz von Erholungsgebieten und attraktiven Flächen vor einer Bebauung, die zu dicht, zu massiv oder schlicht hässlich ist und die den Zugang der breiten Bevölkerung zu Wasser und Ufer, Grünanlagen und Naherholungszonen beeinträchtigt;
· den Schutz von gewachsenen Wohn- und Mischgebieten durch soziale Erhaltungsverordnungen, die einen Ausverkauf an spekulative Investoren und eine Verdrängung der bisherigen MieterInnen verhindern;
· die Einhaltung der Rechte von Hartz-IV- und GrundsicherungsempfängerInnen auf die Übernahme der tatsächlichen Miet- und Heizungskosten und auf Umzug;
· endlich einen entschlossenen kommunalen Einfluss auf die Politik der Jobcenter;
· Selbstverpflichtungen der privaten Versorger, auf Wasser-, Gas- und Stromsperren zu verzichten, und eine Politik der öffentlichen Hand, Leistungen nur noch von Versorgern zu beziehen, die solche Selbstverpflichtungen eingehen; perspektivisch eine Rekommunalisierung der Strom- und Wasserversorgung;
· Neubau von mindestens 500 Wohnungen für Studierende unter der Verantwortung des Studentenwerks, um das Angebot kostengünstigen Wohnraums für Studierende zu verbessern; das Studentenwerk muss unverzüglich om das Wohnraumförderungsprogramm aufgenommen werden;
· Keine weiteren Verkäufe von Grundstücken in Campusnähe an die private Wohnungsbauunternehmen;
transparente, ergebnisoffene und verbindliche Bürgerbeteiligung im Planungsprozess und der Umsetzung von Neu- und Umbauvorhaben, die prägenden Einfluss auf die Lebenssituation und den Charakter des Ortsteils haben.
Neoliberale Umgestaltung der Hochschulen verhindern
Beschluss des 14. Landesparteitages am 28. Juni 2014
Der Wissenschaftsplan als Symptom marktkonformer Hochschulpolitik
Als LINKE Bremen lehnen wir den von der rot-grünen Landesregierung vorgelegten Entwurf des Wissenschaftsplans als Ausdruck eines mittlerweile jahrzehntelangen neoliberalen Umgestaltungsprozesses der Hochschullandschaft entschieden ab. Wir solidarisieren uns mit den protestierenden Studierenden und Beschäftigten des Mittelbaus an Universität und Hochschulen. Wir unterstützen die Hochschulen des Landes Bremen in ihren Abwehrkämpfen gegen die Kürzungsvorhaben der rot-grünen Landesregierung. Entschlossen stellt sich DIE LINKE gegen eine neoliberale Umgestaltung der Universität und Hochschulen hin zu Ausbildungsfabriken für die Bedarfe der Unternehmen. Forschung an öffentlichen Hochschulen muss unabhängig, friedlich und in gesellschaftlicher Verantwortung geschehen und darf nicht von der wirtschaftlichen Verwertbarkeit abhängen. Somit ist es dringend nötig, die Grundfinanzierung aus dem Landeshaushalt anzuheben, um unabhängige Forschung und gute Lehre zu gewährleisten. Auch darf die Vielfalt der Bildungseinrichtungen nicht durch potentielle Drittmittelquoten bestimmt werden. Der Studiengang Psychologie muss an der Universität erhalten bleiben und qualitativ gestärkt werden. Die Prüfaufträge für die Studiengänge Journalismus, Politikmanagement, Freizeit- und Tourismuswissenschaft und VWL für die Hochschule Bremen lehnen weisen wir entschieden zurück. Das Studienangebot muss an allen bremischen Hochschulen erhalten und ausgebaut werden!
Der Wissenschaftsplan muss vom Tisch, eine bedarfsgerechte Planung muss her. Schließung von Studiengängen, Studienplatzabbau und neue Kürzungsrunden müssen verhindert werden!
Welche Generationengerechtigkeit? Freizeitzentrum Buntentor erhalten und in Jugendarbeit investieren.
Beschluss des 14. Landesparteitages von 28. Juni 2014
Wir fordern eine weiterführende Auseinandersetzung mit den beschlossenen Kürzungen beim Freizeitzentrum Buntentor in der Bremer Neustadt, einen konstanten Austausch und eine klare Solidarisierung mit den Kämpfen der Besetzer*innen und Aktiven. Die Linksfraktion setzt sich im Rahmen der Bürgerschaft weiterhin gegen die Unterfinanzierung von Freizeitheimen und jugendbezogenen sozialen Maßnahmen ein und der Landesverband sorgt für eine verstärkte Sichtbarkeit des Themas in der öffentlichen Debatte. Wir fordern ebenfalls im neu gegründeten Armutsausschuss eine besondere Befassung mit Jugendarmut und der Rolle der unterfinanzierten Jugendarbeit in Bremen und Bremerhaven. Das Ziel der Bestrebungen muss sein, Gelder für eine umfassende Kinder- und Jugendarbeit aufzustocken und so ein Funktionieren dieser zu gewährleisten. Dabei wäre eine Möglichkeit, die Zahlungen der Stadt an die freien Träger zu erhöhen und an Ausbaumaßnahmen zu koppeln. Sollte eine Kooperation mit diesen Trägern hingegen nicht möglich sein, wäre ebenso eine Rekommunalisierung denkbar. In jedem Falle muss vermieden werden, dass unter dem Deckmantel der „Umverteilung“ von Geldern schleichend Kürzungen durchgedrückt und Freizeitzentren, deren Mitarbeiter*innen sowie Besucher*innen gegeneinander ausgespielt werden.
Der Weg zum Wahlprogramm
Beschluss des 14. Landesparteitages vom 28. Juni 2014
· Zu den Bürgerschaftswahlen 2015 erarbeitet der Landesverband einen Entwurf für ein Wahlprogramm, der frühzeitig und transparent im gesamten Landesverband diskutiert wird. Das Wahlprogramm soll sich in erster Linie an eine interessierte Öffentlichkeit richten und daher klar und verständlich geschrieben sein. Dabei sind die programmatischen Punkte im Wahlprogramm auch Arbeitsauftrag für eine zukünftige Fraktion in der Bürgerschaft.
· Das Programm mit seinen einzelnen fachpolitischen Unterkapiteln soll zur besseren Übersicht in die thematischen Blöcke soziale Stadt // Arbeit, Einkommen, Ausbildung // Chancengleichheit // Finanzen // Zusammenleben (Arbeitstitel) gegliedert werden. Die Erstellung der Texte wird durch die Redaktionsgruppe koordiniert. Dafür sollen die vorhandenen Arbeitsgruppen sowie fachkompetente Genoss*innen des Landesverbandes angesprochen werden. Gegebenenfalls sollte mit externen Expert*innen Rücksprache genommen werden.
· Zur inhaltlichen Diskussion des Wahlprogramms soll Anfang September zumindest eine LMV stattfinden, deren Ergebnisse maßgeblich in die Programmgestaltung einfließen.
· Die Redaktionsgruppe hat den Auftrag, die eingegangenen Texte in geeigneter Form zu einem Programmentwurf zum Landesparteitag im Oktober zusammen zu fassen und einzubringen.
. Die Erarbeitung eines Wahlprogrammes für die Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven und die Erstellung eines Beitratswahlprogrammes wird von der Redaktionsgruppe unterstützt. Zusätzlich wird ein Kurzwahlprogramm auch in leichter Sprache erstellt.
Aufstellung der Wahlvorschläge für die Bürgerschaftswahl 2015
Beschluss des 14. Landesparteitages vom 28. Juni 2014
Die Versammlung zur Aufstellung des Wahlvorschlags für die Bürgerschaftswahl 2015 findet im Wahlbereich Bremen am 1.November 2014 statt, im Wahlbereich Bremerhaven zwischen dem 1.November und dem 15.Dezember 2014.
Die Versammlungen finden als Mitgliederversammlungen statt.
Für die Aufstellung im Wahlgebiet Bremen spricht der Landesparteitag folgende Empfehlungen an die Aufstellungsversammlung aus:
1. Größe der Liste:
Die Liste soll 16 bis 20 Plätze umfassen. Innerhalb dieser Größe der Liste soll die Liste maximal doppelt so viele Plätze umfassen, wie Frauen ihre Kandidatur bis zum Beschluss über die Größe der Liste erklärt haben. Auf ungeraden Plätzen sollen Frauen kandidieren.
2. Wahlverfahren:
a. Die ersten 6 Plätze sollen in Einzelwahl gewählt werden. Erreicht keine*r der Kandidat*innen im 1.Wahlgang die absolute Mehrheit, findet eine Stichwahl statt.
b. Die weiteren Plätze werden in 4 Blöcken (je zwei für ungerade und gerade Plätze) jeweils als gleichartige Mandate verbunden gewählt (Listenwahl). Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer mindestens 40 Prozent der gültigen Stimmen erreicht hat. Sind nach dem ersten Wahlgang noch Plätze unbesetzt, erfolgt ein zweiter Wahlgang mit demselben Quorum. Können Plätze auch im zweiten Wahlgang nicht besetzt werden, verringert sich die Länge der Liste entsprechend.
3. Personelle Zusammensetzung der Liste:
a. Der Parteitag unterstützt die Kandidaturen der derzeitigen Bürgerschaftsabgeordneten auf den Listenplätzen 1, 2, 3, 4 und 6.
b. Der Parteitag unterstützt die Kandidat*innen-Empfehlungen des Jugendverbandes.
c. Der Parteitag begrüßt Kandidaturen von Genossinnen und Genossen aus Bremen-Nord
d. Der Parteitag begrüßt Kandidaturen von Genossinnen und Genossen, die im Hartz-IV-Bezug stehen
4. Weitere Kandidaturen:
Der Parteitag ruft alle Kandidat*innen auf, ihre Kandidatur bis zum 31.08.2014 parteiöffentlich bekannt zu geben.
Her mit dem schönen Leben! Jugendwahlkampf zur Bürgerschaftswahl 2015
Beschluss des 14. Landesparteitages am 28. Juni 2014
Zur Wahl der Bremischen Bürgerschaft 2015 wird es einen eigenständigen Jugendwahlkampf geben, um junge Menschen für linke Politik zu sensibilisieren und zur Wahl der LINKEN zu motivieren. Der Jugendwahlkampf wird von der linksjugend ['solid] Bremen in Absprache mit dem Landesvorstand geplant und durchgeführt. Der Landesvorstand Bremen dafür ein ausreichendes Budget zur Verfügung, welches die Herstellung von Materialien (bspw. ein Jugendwahlprogramm), einen Internetwahlkampf sowie die Durchführung von jugendpolitischen Veranstaltungen im Wahlkampf ermöglicht.
Änderung der Landessatzung
Beschluss des 14. Landesparteitages vom 28. Juni 2014
§3 Absatz 1 der Landessatzung wird wie folgt neu gefasst:
(1) Jedes Mitglied gehört dem Kreisverband an, in dem es mit erstem Wohnsitz gemeldet ist. Die Mitgliedschaft in einem anderen Kreisverband als dem des ersten Wohnsitzes ist nur mit Zustimmung des aufnehmenden Kreisverbandes möglich. Der aufnehmende Kreisvorstand soll binnen sechs Wochen nach Eingang des Antrages beim Kreisvorstand entscheiden. Entscheidet der Kreisvorstand nicht binnen sechs Wochen, gilt dies als Zustimmung. Bis zur Entscheidung verbleibt das Mitglied im Kreisverband des ersten Wohnsitzes.
Für Mitglieder, die aus einem Kreisverband des Landesverbandes in einen Kreisverband eines anderen Landesverbandes ziehen und in ihrem bisherigen Kreisverband Mitglied bleiben wollen, gilt: Die Mitgliedschaft im bisherigen Kreisverband ist nur mit Zustimmung des bisherigen Kreisverbandes möglich. Der bisherige Kreisvorstand soll binnen sechs Wochen nach Eingang des Antrages beim Kreisvorstand entscheiden.. Entscheidet der Kreisvorstand nicht binnen sechs Wochen, gilt dies als Zustimmung. Bis zur Entscheidung verbleibt das Mitglied im bisherigen Kreisverband.
Bei Umzügen innerhalb des Landesverbandes kann das Mitglied die Zugehörigkeit zu seinem bisherigen Kreisverband beibehalten. Darüber ist der Kreisvorstand zu informieren.
Veganes Leben bei Parteiveranstaltungen erleichtern
Beschluss des 14. Landesparteitages am 28. Juni 2014
Bei Veranstaltungen der LINKEN Bremen sollte darauf geachtet werden, dass auch für vegan lebende Menschen Essen vorhanden ist. DIE LINKE darf kein Raum sein, in dem Menschen - vegan oder nicht - motiviert bzw. unter Druck gesetzt werden, tierische Produkte zu essen. Sie muss einen Raum bieten, in dem es leicht ist, vegan zu leben.