Fürsorgepflicht der Stadt bei der Wasserversorgung ist gefordert

Die Nordsee-Zeitung vom 4.9. und 5.9.2020 berichtet über eine geplante Wassersperre in einem Mietshaus in der Lloydstraße durch den  Energieversorger swb. Mindestens ein weiteres Mietshaus in Bremerhaven ist unmittelbar von einer Wassersperre bedroht. Grund sind Zahlungsrückstände der jeweiligen Vermietungsgesellschaften an die swb. Die Wasserversorgung in Bremerhaven lag bis 1999 in öffentlicher Hand und wurde dann mit Verkauf an die swb privatisiert. Die swb-Gruppe ist eine private Aktiengesellschaft, an der die Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (BVBG) lediglich eine einzelne Aktie besitzt.

Petra Brand, Stadtverordnete der LINKEN in der Stadtverordnetenversammlung meint dazu: "Natürlich hat eine Aktiengesellschaft, die eigentliche öffentliche Versorgungsaufgaben wie die Wasserversorgung übernommen hat, das Recht auf Zahlung ihrer Rechnungen. Es kann aber nicht sein, dass Mietern, die einem verantwortungslosen Vermieter ausgesetzt sind, trotz erwiesener Mietzahlungen das Wasser abgestellt wird. Die Stadt hat eine
Fürsorgepflicht für ihre Bürger*innen und wieder einmal zeigt es sich, dass die Privatisierung eigentlich staatlicher Versorgungsaufgaben Probleme mit sich bringt. Ich fordere eine Schlichtungsstelle in kommunaler Hand, die die Verursacher des Zahlungsverzugs ermitteln ggf. in Vorleistung tritt, um die Wasserversorgung aller Mietparteien sicherzustellen. Die ausstehenden Zahlungen müssten als letzte Möglichkeit dann mit einem Inkasso-Verfahren beim Vermieter eingetrieben werden, sollte das wegen Zahlungsunfähigkeit nicht gelingen, ginge das Mietshaus in den Besitz der Stadt über. Es ist ein Fehler, dass immer mehr lebenswichtige Versorgungsleistungen privaten Konzernen übertragen werden. Die Schwächeren unserer Gesellschaft tragen die Hauptlast, wenn es Schwierigkeiten gibt. Eine ausreichende Versorgung mit Wasser ist ein Menschenrecht und alleine schon aus hygienischen Gründen nicht diskutabel".