Grünes Licht für den ESM: Bundesverfassungsgericht gibt sein "WEITER SO" für die öffentliche Haftung privater Risiken

Gestern hat das Bundesverfassungsgericht die Klage gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) abgewiesen, die die Fraktion DIE LINKE im Bundestag gemeinsam mit 11.000 anderen eingereicht hatte.

Dazu erklärt Sofia Leonodakis, Bremer Kandidatin der LINKEN zur Europawahl am 25. Mai:

Die gute Nachricht: Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil eine klare Haftungsobergrenze für den deutschen Fiskus festgeschrieben. Sollte diese Grenze, die bei 190 Milliarden liegt, überschritten werden, muss der Bundestag immerhin neu darüber entscheiden. Haftungsobergrenzen machen den ESM an sich aber nicht besser: Er ist und bleibt undemokratisch und unsozial. Öffentliche Haushalte in der ganzen EU, und damit die Steuerzahlerinnen und -zahler, haften dadurch zum Beispiel für  Banken, die sich verzockt haben, wie es in Spanien und Irland der Fall war. Der Finanzsektor wird gerettet während die öffentlichen Haushalte mit Ausgabenkürzungen belegt und mit Krediten belastet werden.

Der ESM-Vertrag sieht vor, dass Kredite mit Auflagen vergeben werden, die in so genannten "Memorandums of Understanding" festgehalten und z.B. „makroökonomische Anpassungsprogramme" enthalten (Art. 16 ESMV). Die bisher in der EU abgeschlossenen Memorandums of Understanding beinhalteten Kürzungen der Renten, der Bildungsetats, Absenkung der gesetzlichen Mindestlöhne und weitere Maßnahmen des sozialen Kahlschlags, die viele Europäerinnen und Europäer in absolute Armut, Arbeits- und Obdachlosigkeit getrieben haben.

Anstelle dieses Privatisierungsmechanismus' fordert DIE LINKE in ihrem Wahlprogramm, dass nicht die öffentlichen Haushalte, sondern der Bankensektor mit mehr Auflagen belegt wird. Das Eigenkapital von Banken muss weiter erhöht, die Haftung für Risiken und Ausfälle voll den Eigentümern übertragen werden. Krisenstaaten sollen sich direkt bei einer europäischen Bank refinanzieren können, statt Spekulation und Ratingagenturen ausgesetzt zu sein.

Der ESM ist höchst intransparent und undemokratisch. So unterliegen seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schweigepflicht und genießen Immunität, der ESM-Vertrag ist durch den Bundestag unkündbar. Selbst wenn zukünftige Bundestage mit großer Mehrheit den ESM ablehnten, könnten sie ihn nicht verlassen. Das Bundesverfassungsgericht hat nichts daran geändert.