Der Diskriminierung von trans*Personen in der Gesundheitsversorgung endlich ein Ende bereiten!

Gesundheit ist ein Grundrecht und steht jedem Menschen zu, unabhängig von Alter, Herkunft oder auch dem Geschlecht. Menschen, welche jedoch nicht der zweigeschlechtlichen Normvorstellung sowie den gesellschaftlichen Rollenbildern von weiblich und männlich entsprechen, erfahren vielfach Diskriminierung im Gesundheitswesen.

Trans*Personen identifizieren sich nicht (vollständig) mit dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht. Um das körperliche Erscheinungsbild der eigenen Geschlechtsidentität anzupassen, entscheiden sich einige trans*Personen für die Durchführung körpermodifizierender Maßnahmen, beispielsweise für die Einnahme von Hormonen oder für eine Operation. Hierdurch können erwiesenermaßen psychische und körperliche Leiden verhindert oder reduziert werden.

Trans*Personen erhalten derzeit jedoch nur selten Zugang zu solchen Maßnahmen. Die entsprechenden Behandlungen werden nicht automatisch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für eine Kostenübernahme muss zunächst ein Antrag gestellt und eine medizinische Begutachtung durchlaufen werden. Für diese Begutachtung gibt es eine Richtlinie, welche klare Kriterien aufstellt, wann eine Kostenübernahme genehmigt wird. So muss die begutachtete Person beispielsweise einen hohen Leidensdruck, welcher zuvor nicht durch andere Behandlungen reduziert werden konnte, sowie eine gesicherte psychische Diagnose, nachweisen.

Maja Tegeler, gleichstellungs- und queerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, kritisiert die derzeitigen Zustände scharf: „Es ist völlig inakzeptabel, dass trans*Personen in unserem Gesundheitssystem regelmäßig von Diskriminierung und Vorurteilen betroffen sind und nicht die Versorgung erhalten, die sie brauchen. Die Begutachtungspraxis des medizinischen Dienstes beruht auf völlig veralteten und stigmatisierenden Vorstellungen. Die Anforderungen, welche an eine Kostenübernahme für medizinische Maßnahmen im Verlauf der Transition gestellt werden, sind in keinerlei Hinsicht wissenschaftlich begründbar. Sowohl medizinische Fachgesellschaften und Gesundheitswissenschaftler*innen als auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fordern daher bereits seit langem eine Abkehr von diesen hohen Zugangshürden und stattdessen eine Gesundheitsversorgung, die darauf abzielt, die Transition auf Wunsch bedürfnisorientiert zu begleiten und die Selbstbestimmung der Menschen zu fördern.

Mit unserem Antrag fordern wir die hierfür dringend benötigten Maßnahmen: Die transitionsspezifische Versorgung soll über eine Festschreibung im SGB V Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung werden und die Begutachtungsrichtlinie des medizinischen Dienstes schnellstmöglich an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden.“

Den Antrag Kostenübernahme von körpermodifizierenden Maßnahmen für trans* Menschen können Sie hier einsehen.