Der Bund muss Schwangerschaftsabbrüche endlich legalisieren!

Das heute vorgestellte Gutachten der von der Bundesregierung eingesetzten Expert*innenkommission zum Thema Schwangerschaftsabbruch empfiehlt eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten Wochen der Schwangerschaft. Bisher ist der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland grundsätzlich verboten und über § 218 im Strafgesetzbuch geregelt. Lediglich in den ersten 12 Schwangerschaftswochen bleibt er unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.

Maja Tegeler, frauen*- und gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, fordert die Bundesregierung auf, den Vorschlägen der Expert*innenkommission zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen zu folgen: „§ 218 muss endlich weg! Der Schwangerschaftsabbruch gehört nicht ins Strafgesetzbuch, sondern ist Teil des Grundrechts auf sexuelle und reproduktive Gesundheit und Selbstbestimmung! Abtreibungsverbote erschweren die Sicherstellung einer guten und ausreichenden Gesundheitsversorgung in diesem Bereich nur. So werden zum Beispiel die Kosten für einen Abbruch nicht von den Krankenkassen übernommen und Ärzt*innen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Abbrüche durchzuführen. Damit ist es auch für uns als Bundesland schwer, dem Sicherstellungsauftrag eines bedarfsgerechten Angebotes, den wir in diesem Bereich haben, nachzukommen.“

Vergangenen Mittwoch wurden zudem Teilergebnisse der bisher umfassendsten Studie (ELSA) zum Thema Schwangerschaftsabbruch in Deutschland vorgestellt. Die Ergebnisse zeigen, dass die medizinische Versorgung ungewollt Schwangerer nicht überall flächendeckend sichergestellt ist. Das bedeutet, dass man Wegezeiten von 40 Auto-Minuten und mehr in Kauf nehmen muss, um die nächste Einrichtung, welche einen Schwangerschaftsabbruch durchführt, zu erreichen. Eine Ursache für die teils schlechte Versorgungslage wird auch in der derzeitigen Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen gesehen.

„In Bremen haben wir uns bereits letztes Jahr auf unsere Initiative hin auf den Weg gemacht, die Versorgungslage zu verbessern“, erläutert Tegeler. „Wir haben als erstes Bundesland eine gesetzliche Grundlage für die Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes für Schwangerschaftsabbrüche geschaffen und wir haben dafür gesorgt, dass Einrichtungen, die Abbrüche in Bremen und Bremerhaven durchführen, finanziell besser ausgestattet sind, sodass sie kostendeckend arbeiten können. Dennoch bleibt die derzeitige rechtliche Situation unbefriedigend und führt zu unnötigen Hürden in der Versorgung. Damit sich daran etwas ändert, muss der Bund sich endlich bewegen!“