Bessere ambulante Versorgung in Bremen und Bremerhaven? Lauterbach hat es in der Hand!

Für die Verbesserung der ambulanten Versorgung bundesweit hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Ende vergangener Woche einen Referentenentwurf vorgelegt. Doch wesentliche Maßnahmen für sozial benachteiligten Stadtteile wie Gesundheitskioske, Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen sind in dem geplanten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) nicht mehr vorgesehen. Für Bremen und Bremerhaven hätte die ursprüngliche Regelung konkret mehr Geld für solche Projekte sowie eine rechtliche Stärkung ihrer Rolle in der Gesundheitsversorgung bedeutet. Hauptbestandteil der geplanten Reform ist nun die Verbesserung der hausärztlichen Vergütung, die auf Drängen der Ärzt*innenvertretung zu einem späteren Zeitpunkt in das Reformvorhaben aufgenommen wurde.

Nelson Janßen, Vorsitzender und gesundheitspolitischer Sprecher der Linksfraktion, kritisiert den Gesetzentwurf scharf: „Die zentralen Elemente für eine bessere Gesundheitsversorgung in sozial benachteiligten Regionen sind aus der Reform rausgeflogen, dafür hat sich die Ärzt*innen-Lobby wieder einmal mit ihren Forderungen durchgesetzt. Damit wird das ursprüngliche Ziel des Gesetzesvorhabens weit verfehlt.

Es braucht eine gut aufgestellte ärztliche Versorgung – aber sie ist eben nur ein Puzzleteil einer wirklich umfassenden und ganzheitlichen Gesundheitsversorgung. Wir brauchen daneben auch präventive und beratende Gesundheitsangebote und eine stärkere Vernetzung mit weiteren Angeboten wie etwa Sozial- und Rechtsberatungen.“

Die Gesundheitsregionen, Gesundheitskioske und Primärversorgungszentren aus dem ursprünglichen Gesetzesentwurf seien Ansätze gewesen, die dies zumindest in Teilen mitgedacht und adressiert hätten. „Während der Pandemie haben wir in Bremen gute Erfahrungen mit solchen breiter aufgestellten Gesundheitsangeboten in Kombination mit aufsuchenden Gesundheitsfachkräften im Stadtteil gemacht – sie haben maßgeblich zu der hohen Impfquote beigetragen“, betont Janßen. „Um sie finanziell abzusichern und schneller einrichten zu können, brauchen wir die Unterstützung des Bundes. Wir fordern daher, dass die gestrichenen Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in sozial benachteiligten Regionen wieder in das Gesetzesvorhaben aufgenommen werden. Lauterbach hat es in der Hand!“


Zum Hintergrund:

Niedrigschwellige und beratende Angebote wie bspw. Gesundheitskioske sind derzeit nicht Teil der Regelversorgung und daher chronisch unterfinanziert. Zudem fehlen Bremen und Bremerhaven als Kommunen mitunter ausreichende rechtliche Gestaltungsspielräume in der Gesundheitsversorgung, um solche Angebote flächendeckend einzurichten. Der Grund: Der Sicherstellungsauftrag und damit auch die Hauptverantwortung für die Steuerung der Gesundheitsversorgung liegen oft an anderer Stelle, beispielsweise bei den Krankenkassen oder der Kassenärztlichen Vereinigung. Die ursprüngliche Fassung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) hätte Kommunen Erleichterungen verschafft: Die Krankenkassen hätten sich finanziell deutlich stärker an solchen Angeboten beteiligen müssen und die Akteure in der Gesundheitsversorgung wären verpflichtet worden, mit der Kommune bei der Planung und Steuerung der Versorgung stärker zusammen zu arbeiten.