Unsere Beschlüsse des 25. Landesparteitages

1. Mieten deckeln – Mietenwahnsinn stoppen 

Wohnungsnot beseitigen und Obdachlosigkeit reduzieren!

Viele Menschen in Bremen sind von der rasanten Steigerung von Mieten und Immobilienpreisen in den letzten Jahren betroffen. Fast die Hälfte aller Bremerinnen und Bremer muss mehr als 30 Prozent ihres verfügbaren Einkommens fürs Wohnen ausgeben, bei fast einem Viertel sind es sogar über 40 Prozent des Einkommens. Gemessen an den verfügbaren Einkommen ist wohnen in Bremen damit ähnlich teuer wie in Berlin. 

In dieser Situation müssen Stadt und Land energisch gegensteuern. Im rot-grün-roten Koalitionsvertrag haben wir unter anderem vereinbart, Immobilienspekulation verstärkt entgegen zu treten, die Mietenstrategie der öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften auf den Erhalt günstigen Wohnraums auszurichten und den Neubau kommunaler und bezahlbarer Wohnungen voranzutreiben. Auch der Ankauf von Wohnungsbeständen durch die kommunalen Gesellschaften ist eine wichtige Strategie, wieder dauerhaft öffentlichen und bezahlbaren Wohnraum zu sichern. DIE LINKE. will darüber hinaus große profitorientierte Immobilienkonzerne wie Vonovia enteignen und nach Artikel 15 GG in Gemeineigentum überführen. Da diese Maßnahmen erst über einen längeren Zeitraum die Mietenentwicklung in der Breite beeinflussen können, braucht es weitere Maßnahmen, um zügig dafür zu sorgen, dass Wohnraum in Bremen wieder für mehr Menschen bezahlbar wird. 
Der Berliner Senat hat zu diesem Zweck auf Vorschlag der linken Bausenatorin einen Mietendeckel beschlossen, der Mieterhöhungen wesentlich effektiver begrenzt als die sogenannte Mietpreisbremse der Bundesregierung. Im Gegensatz zur Mietpreisbremse schafft der Mietendeckel transparente und überprüfbare Höchstmieten und sieht auf Antrag sogar die Absenkung überhöhter Mieten vor. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu „Ein zeitlich begrenzter Mietendeckel für den Bestand, wie er zurzeit in Berlin angestrebt wird, kann auch für Bremen oder für einzelne Stadtteile zukünftig in Betracht kommen.”

DIE LINKE. Bremen hält einen Mietendeckel in Bremen für ein sinnvolles Mittel, ein weiteres Explodieren der Wohnungspreise insbesondere in innenstadtnahen Stadtteilen zu verhindern. Ein Bremer Mietendeckel würde Mieterhöhungen in Bestandswohnungen für einen definierten Zeitraum ausschließen und die Mieten auf ein niedrigeres als das aktuelle Niveau begrenzen. Unser Ziel muss ist dabei, dass in Zukunft deutlich weniger Bremerinnen und Bremer mehr als ein Drittel ihres Einkommens fürs Wohnen ausgeben müssen. 
Der Landesparteitag bittet die Bürgerschaftsfraktion, konkrete Vorschläge für einen Bremer Mietendeckel zu erarbeiten und die Erfahrungen und Expertise aus Berlin nach Bremen zu holen. DIE LINKE. wird sich in der Koalition sowie an der Seite von Initiativen und Bewegungen dafür stark machen, einen Mietendeckel für Bremen zu entwickeln und zu beschließen. 

Darüber hinaus besteht in Bremen ein akuter Mangel an bezahlbaren Wohnungen. Die Anzahl der Sozialwohnungen hat sich von 80.000 (1991) über 14.500 (2007) auf 8.300 (2019) reduziert, obwohl sich die Anzahl der potentiellen Nutzer*innen erhöht hat. Auch die Anzahl der obdachlosen und wohnungslosen Menschen ist in Bremen in den letzten Jahren drastisch gestiegen. Während die Anzahl der Obdachlosen mit ca. 500 angegeben wird, liegt die Anzahl der Wohnungslosen aufgrund der Dunkelziffer um ein Vielfaches höher. Und viele dieser Menschen leiden unter den Bedingungen, die sie in einer Notunterkunft oder durch die Abhängigkeiten bei Mitwohnmöglichkeiten vorfinden. Der sich daraus ergebende dringende Handlungsbedarf an individueller Unterbringung besteht grundsätzlich und nicht nur im Winter. Neben deutlich verstärkten Neubau – und Umbauaktivitäten müssen hier in Bremen umgehend schnelle Lösungen zur Umsetzung von „Housing first“ Ansätzen entwickelt werden. Für Menschen, die in Notunterkünften leben, soll auf Dauer kommunaler Wohnraum bereit gestellt.

Dazu gehört, dass 

  • geeignete Flächen für den Bau von „Housing First“ Objekten gesucht und gefunden werden
  • kleine Wohneinheiten, z. B. in Form von Containern, initiiert werden
  • das Aufstellen kleiner Wohncontainer (Wohn - Box) auf öffentlichem Grund geprüft und ggf. erlaubt wird
  • der Sachstand der Reihersiedlung umgehend geklärt und adäquate Lösungen für das der Vonovia gehörende Gebiet gefunden werden

2. DIE LINKE als Partei in Regierung und Partei in Bewegung

Wir sind als Teil einer Regierungskoalition auch als Partei in einer neuen Rolle. Als erster rein westdeutscher Landesverband in dieser Situation stehen wir in besonderer Verantwortung sowohl gegenüber der Gesamtpartei und der gesellschaftlichen Linken, als auch gegenüber der Bevölkerung in Bremen und Bremerhaven. Es hängt an uns allen, die Chancen dieser Situation zu nutzen und mit den Risiken verantwortlich umzugehen. 

Wir haben als Regierungspartei andere und größere Möglichkeiten als bisher, Veränderungen im Handeln von Regierung und Verwaltung in Stadt und Land durchzusetzen. Wenn uns ein produktives Zusammenspiel mit sozialen Bewegungen gelingt, kann unsere Regierungsbeteiligung den Einfluss fortschrittlicher Bewegungen vergrößern. In den politischen Konflikten um die Umsetzung unserer Forderungen in der Regierungspraxis werden wir mehr über gesellschaftliche Machtstrukturen lernen, und durch unseren Zugang zum Senat werden auch Partei und Fraktion in noch größerem Maße als bisher Ansprechpartner*innen für Betroffene und Initiativen. 
Gleichzeitig verlangt die neue Situation einen bewussten Umgang mit den Risiken einer Regierungsbeteiligung. Wo wir bisher der im Parlamentarismus angelegten Tendenz der Entkopplung des parlamentarischen Betriebs von den Debatten der Parteimitglieder entgegentreten mussten, kommt mit den Senatorinnen und ihren Mitarbeiter*innen eine dritte Ebene hinzu, die einen anderen Zugang zu Informationen hat, sich anderen Sachzwängen und Erwartungshaltungen ausgesetzt sieht und unter anderer öffentlicher Beobachtung steht als Partei und Fraktion. Konkrete Veränderungen in der Landesregierung können wir immer nur in einem von anderen gesetzten Rahmen aus Bundesgesetzen, einer Landesverfassung mit Schuldenbremse, dem Einverständnis oder Kompromissbereitschaft der Koalitionspartner sowie dem Druck von Lobbygruppen durchsetzen. Daraus erwächst die Gefahr, dass wir tatsächliche oder vermeintliche Sachzwänge so weit verinnerlichen, dass sie nicht nur das Regierungshandeln, sondern darüber hinaus unser politisches Denken und die Programmatik der Partei einschränken. 

Deswegen brauchen wir eine lebendige, starke und selbstbewusste Partei, die auch im außerparlamentarischen Raum und im Zusammenspiel mit sozialen Bewegungen im Sinne einer verbindenden Klassenpolitik agiert und die inhaltlichen Grundlagen unserer Politik in Parlament und Regierung bestimmt. Ein wichtiger Bestandteil davon sind die jetzt schon stattfindenden regelmäßigen Treffen und Veranstaltungen in den Kreisverbänden und die Aktivitäten von Arbeitsgruppen und des Jugend- und Studierendenverbands, sowie unsere Beteiligung und kontinuierliche Mitarbeit an außerparlamentarischen Aktivitäten, Bündnissen und Organisationen. Wir laden unsere diesbezüglichen Kooperationspartner*innen ausdrücklich dazu ein, uns in unserer neuen Rolle kritisch zu begleiten und werden uns mit ihren Forderungen aufmerksam auseinandersetzen. Wir haben unser Ziel, bis zu den Bürgerschaftswahlen auf 600 Mitglieder zu wachsen, übertroffen, was zeigt, dass unsere Partei eine Anziehungskraft für Menschen hat, die sich für Solidarität, gegen Rassismus und für soziale Gerechtigkeit und Klimaschutz engagieren wollen. 

Darüber hinaus wollen wir

  • im kommenden Jahr einen neuen Anlauf zur Etablierung politischer Bildungsarbeit als dauerhaften Bestandteil der Arbeit der Kreisverbände unternehmen.
  • mehr Mitglieder dafür gewinnen, sich aktiv ins Parteileben einzubringen. Dazu braucht es neben einer Kultur der Offenheit für neue Mitglieder und Interessierte auch attraktive Möglichkeiten der Mitarbeit für Menschen, die sich nur mit wenig Zeit in der Partei engagieren können oder wollen. 
  • Elemente und Ideen des Organizing in unsere politische Praxis übernehmen. Dazu gehört auch, einen größeren Anteil unserer Zeit darauf zu verwenden, auf noch nicht politisch engagierte zuzugehen. 
  • unsere Abgeordnetenbüros in den Stadtteilen als regionale Kontaktstellen der LINKEN ausbauen und entsprechende Sprechzeiten vorhalten.
  • unsere Verankerung in der Stadt weiter ausbauen und als Partei weiterwachsen. Bis zu den Bundestagswahlen 2021 wollen wir auf mindestens 700 Mitglieder wachsen. 

Rollen und Aufgaben in der Koalition 

Der Landesvorstand spielt eine zentrale Rolle in der Vermittlung zwischen Partei und Fraktion sowie Regierung. Die Landessprecher*innen vertreten die Partei im Koalitionsausschuss mit SPD und Grünen und der Vorstand diskutiert regelmäßig die Politik in der Koalition. Der Landesvorstand muss darüber hinaus aber auch Impulse für die Partei setzen, damit Regierungs- und Parlamentsalltag nicht den Takt des Parteilebens dominieren. Dazu muss der Landesvorstand stärker als Team und nicht nur als Gremium funktionieren und sowohl Impulse außerparlamentarischer Kooperationspartner*innen als auch akute Ereignisse kontinuierlich aufgreifen und behandeln. 
Die Bürgerschaftsfraktion hat in der Zusammenarbeit mit den anderen Koalitionsfraktionen viele neue Aufgaben und einen höheren Kommunikations- und Abstimmungsbedarf. Weil wir in der Koalition geschlossenes Handeln im Parlament vereinbart haben, müssen wir einerseits unsere Anträge mit SPD und Grünen abstimmen und können gleichzeitig auf alle Anträge und damit Beschlüsse der Koalition Einfluss nehmen. Wenn dabei jenseits der im Koalitionsvertrag vereinbarten Projekte Kompromisse zwischen den Regierungsfraktionen gefunden werden, die deutlich von unserem Wahlprogramm abweichen, müssen diese zwischen Landesverband und Fraktion abgestimmt sein. Dabei wird es eine große Herausforderung für die Fraktion und Abgeordneten sein, neben diesen neuen Aufgaben die bestehenden Kontakte zu Initiativen und Bewegungen aufrecht zu erhalten und die Rückkopplung der parlamentarischen Arbeit in die Breite der Partei zu organisieren.  

Unsere Senatorinnen gestalten mit ihren Ressorts linke Tagespolitik in der Regierung und setzen in ihren Ressorts und im Senat den Koalitionsvertrag um. Sie orientieren sich dabei ebenso wie die Bürgerschaftsfraktion am Wahlprogramm und den Beschlüssen des Landesverbands. Sie stehen in ihrer Arbeit unter dem größten Druck und der stärksten kritischen Beobachtung durch Medien und Öffentlichkeit. Um auch gegen äußeren Druck unsere Ziele in der Regierung umsetzen zu können, brauchen sie Unterstützung einschließlich solidarischer Kritik durch Fraktion und Partei. Wir wollen die Bekanntheit unserer Senatorinnen als zentrale Gesichter linker Politik in Bremen für unsere politischen Botschaften und unser Profil in der Regierung nutzen und sie auch in Aktivitäten der Partei einbinden, die nicht unmittelbar und ausschließlich ihren Ressorts zugeordnet sind.

Soziale Bodenpolitik und vorausschauende Gesundheitspolitik konkret machen! 

Seit 2004 wird das Projekt des Krankenhausneubaus am Klinikum Bremen-Mitte (Teilersatzneubau) verfolgt. In diesem Zusammenhang wurde entschieden, einen großen Teil der bisher genutzten Fläche freizuziehen und für allgemeine Wohn- und Mischbebauung freizugeben. Mit dem Senatsbeschluss von 2008 zum veränderten „Masterplan“ wurde die Fläche, die weiterhin vom kommunalen Klinikverbund Gesundheit Nord Bremen (GeNo) genutzt werden soll, nochmals reduziert. Auf der freiwerden Fläche von ca. 14 Hektar soll das „Neue Hulsberg-Viertel“ entstehen. 

Dabei wurden von Anfang an zwei Ziele verfolgt: Die Entwicklung eines neuen Stadtviertels und die Finanzierung eines Teils der Neubau-Kosten durch den Flächenverkauf. Die Vermarktung der Fläche wird durch die Grundstücksentwicklungsgesellschaft Klinikum Bremen-Mitte GmbH & Co. KG (GEG) betrieben, eine Tochtergesellschaft der Stadt und der GeNo, die dazu 2013 vertraglich beauftragt wurde. Die GEG wiederum hat dafür das private Projektentwicklungs-Unternehmen „Hamburg Team“ beauftragt. In diesem Jahr wurden die ersten Flächen verkauft. Der Verkauf der weiteren Flächen (noch etwa 80%) steht an. 

Die Bodenpreise am Hulsberg sind außerordentlich gestiegen und liegen bereits bei ca. 1.700 Euro/qm. Insgesamt soll ein Verkaufswert von ca. 85 Mio. Euro erzielt werden, von dem aufgrund der hohen Entwicklungs- und Vermarktungskosten allerdings nur ca. 50 Mio. Euro bei der GeNo ankommen werden. Am Ende soll keine einzige Fläche des „Neuen Hulsberg-Viertels“ mehr im Besitz der Stadt oder einer kommunalen Gesellschaft sein. Die Fläche wird – so die derzeitige Planung – vollständig privatisiert. 

Die Orientierung auf den kompletten Verkauf der Fläche zu hohen Bodenpreisen ist falsch. Sie entspricht nicht der erklärten Absicht des Koalitionsvertrags, den Verkauf städtischer Flächen umgehend zu beenden und stattdessen auf eine fortschrittliche Bodenpolitik zu setzen, die das öffentliche Eigentum an städtischen Flächen bewahrt und vorzugsweise mit Vergabe in Erbpacht arbeitet. Sie entspricht nicht dem Ziel, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und alternative Eigentumsformen wie Genossenschaften zu stärken, denn die hohen Preise schränken den Spielraum für soziale Ziele massiv ein. Selbst die noch von der alten Landesregierung beschlossene neue Grundstückrichtlinie, wonach alternativ zum Verkauf öffentlicher Flächen die Vergabe in Erbpacht zu prüfen ist, wird ignoriert. 

Im Gegensatz zu Erbpachtverträgen bietet der Flächenverkauf keine Garantie, dass die im städtebaulichen Vertrag festgesetzten Nutzungen dauerhaft erhalten bleiben. Über einen längeren Zeitraum kann es so zu einer vollständigen sozialen Entmischung und zu einem Verlust der derzeit teilweise noch vorgesehenen kulturellen oder gesundheitsnahen Nutzungen kommen. 

Auch die Voraussetzungen der Krankenhausplanung haben sich verändert. Im Interesse einer guten Gesundheitsversorgung und einer zeitgemäßen Weiterentwicklung der GeNo besteht ein hohes Interesse, die stationäre Versorgung stärker mit anderen Angeboten zu verzahnen. Dadurch entsteht Flächenbedarf: Für teilstationäre Angebote, Tagespflege, Ärztehäuser, Medizinische Versorgungszentren, Ausbildung und Weiterbildung. Im Zuge des Fachkräftemangels wäre auch ein arbeitsplatznahes Wohnungsangebot ein kluger strategischer Zug. 

Alle diese Möglichkeiten – Entwicklung des Neuen Hulsberg-Viertels zu einem sozial durchmischten, bezahlbaren Wohnviertel und Nutzung der eigenen Fläche für neue Bedarfe der Gesundheitsversorgung – werden derzeit durch die stramme Verkaufsplanung und die Vorgabe der maximalen Inwertsetzung verhindert. Daher ist ein Kurswechsel notwendig: Vergabe in Erbpacht statt Verkauf, leistbare Bedingungen für soziale Projekte, Berücksichtigung von Flächenbedarfen für die zukünftige GeNo-Entwicklung. 

Ein solcher Kurswechsel ist nicht nur die einzige Möglichkeit für eine soziale Stadtentwicklung und eine vorausschauende Gesundheitspolitik. Ein solcher Kurswechsel ist auch ökonomisch vernünftig. Die zukünftige Bodenwertsteigerung verbleibt bei der Stadt, anstatt privaten Investoren zugute zu kommen. Zu einem späteren Zeitpunkt Flächen für Bedarfe des Klinikums neu anzukaufen, wird wesentlich teurer kommen und ungünstigere Lagen in Kauf nehmen müssen. Der Einmaleffekt des Verkaufs verbessert nicht das operative Ergebnis der GeNo. Er stopft nur kurzfristige Finanzlücken, um den Preis, die Wirtschaftlichkeit langfristig zu verschlechtern. 

Um die bereits für Krankenhausinvestitionen der GeNo verplanten Verkaufseinnahmen zu kompensieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Fläche könnte von der Stadt oder einer öffentlichen Gesellschaft gekauft werden (z.B. vom Versorgungsvorsorge-Fonds oder von der Aufbaubank) und mit einem moderaten, gestaffelten Erbbauzins vergeben werden, was im aktuellen Niedrigzins-Umfeld eine sinnvolle Anlage darstellt. Ebenso könnte die Fläche dauerhaft bei der GeNo verbleiben und der kurzfristige Einnahmeausfall durch eine Erhöhung des Betriebsmittelkredits (oder durch Kapitalaufstockung) kompensiert werden. Die GeNo würde so mit einem Teil der Fläche dauerhafte, ergebnisverbessernde Einnahmen durch Erbpacht erzielen. Keine dieser Optionen würde sich negativ auf den von der Schuldenbremse vorgegebenen Ausgabenspielraum im Haushalt auswirken. 

Die LINKE im Land Bremen fordert den Senat auf, jetzt die Voraussetzungen für einen Kurswechsel beim Hulsberg-Viertel zu schaffen:

  • Sofortiges Moratorium für den Verkauf weiterer Flächen. Dafür sind entsprechende Gesellschafterbeschlüsse bei GeNo und GEG herbeizuführen. 
  • Neue Bedarfsermittlung seitens GeNo und Gesundheitsressort bezüglich der Flächen im Hulsberg-Viertel. Dabei sind z.B. die Bildungsakademie, das Institut für Hygiene, das Institut für Pharmakologie und ein Wohnhaus für Pflegekräfte, Ärzt*innen und Auszubildende zu berücksichtigen und Spielräume für jetzt noch nicht abschließend zu benennende Optionen einzuplanen. 
  • Erstellen einer Entscheidungsgrundlage, ob die nicht von der GeNo genutzten Flächen im Eigentum der GeNo verbleiben sollen (die sie dann per Erbpacht vergeben kann), oder ob eine andere öffentliche Gesellschaft oder Einheit die Flächen von der GeNo erwerben soll (und dann als Erbpachtgeber agieren soll). Im gleichen Zug muss geklärt werden, wie der unmittelbare Einnahmeverlust der GeNo (durch den Verzicht auf Verkauf) kompensiert wird. 
  • Anpassung der Ausschreibungen für nicht von der GeNo genutzte Flächen an eine Vergabe in Erbpacht (evtl. mit Ausnahme kommunaler Wohnungsbaugesellschaften). Die Verringerung der Vermarktungsfläche soll nicht auf Kosten des sozialen Wohnungsbaus und der Baugemeinschaften gehen. Erbpachtverträge sollen so gestaltet werden, dass soziale Nutzungen gefördert und dauerhaft gesichert werden. 
  • Neuverhandlung der Verträge mit GEG und Hamburg Team dahingehend, dass weniger Flächen vermarktet werden und dass von Verkauf auf Erbpacht umgestellt wird.  

Soziale Stadtentwicklung und vorausschauende Krankenhauspolitik am Hulsberg sind möglich. Es ist richtig und notwendig, dafür mit der neoliberalen Haltung der maximalen Inwertsetzung, Privatisierung und kurzfristigen Erlöserzielung zu brechen. Ein Stopp des Verkaufsverfahrens ist nichts anderes als die Konkretisierung der nachhaltigen Bodenpolitik, die sich die neue Koalition nach eigenen Aussagen zum Ziel setzt.

Finanzielle Spielräume erweitern

Der Abschied von der Schuldenbremse hat begonnen. Zehn Jahre nach der Festschreibung der Schuldenbremse im Grundgesetz ist die Diskussion um ihre Abschaffung oder zumindest Aufweichung in vollem Gang. Bundesweit mehren sich die kritischen Stimmen. Marcel Fratzscher, Leiter des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), bezeichnet die Schuldenbremse als „Fetisch“. Sie sei „unsinnig“ und schädlich, da sie Investitionen „bei der Infrastruktur, der Bildung und der Innovation“ verhindert. Michael Hüther, Leiter des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), nennt die Schuldenbremse ebenfalls „nicht mehr zielführend“. Er fordert eine Abkehr von der „schwarzen Null“ und eine „Flexibilisierung“ der Schuldenbremse, um Kredite zum Abbau des Investitionsstaus aufnehmen zu können. In eine ähnliche Richtung bewegt sich ein Impulspapier der Grünen auf Bundesebene unter dem Titel „In die Zukunft investieren“.

Die Rahmenbedingungen haben sich verändert. Die Schuldenbremse war eine konservative Reaktion auf die Folgen der Finanzkrise 2008/2009, in der die Staatsschulden – durch die Ausgaben für Bankenrettung und Konjunkturprogramme – sprunghaft anstiegen. Statt diese Ausgaben durch Besteuerung hoher Vermögen und Einkommen zu refinanzieren, wurde mit der Schuldenbremse ein Zwang zur Ausgabenkürzung geschaffen. Zehn Jahre später ist die Staatsverschuldung in Deutschland von 80 Prozent des Bruttoinlandsprodukts wieder auf unter 60 Prozent gefallen. Die Zinsen sind so niedrig, dass man mit dem Aufnehmen von Darlehen sogar Geld verdienen kann. Gleichzeitig sind die Folgen des öffentlichen Investitionsstaus allgegenwärtig: Von den Schulen bis zur Bahn, von Forschung und Entwicklung bis zur Bildung, vom Internet-Ausbau bis zu den erneuerbaren Energien.

Die objektive Anforderung, bis 2035 klimaneutral zu werden, ist ohne große Investitionen in Infrastruktur nicht zu schaffen. Auch wenn DIE LINKE nach wie vor für deutliche Steuererhöhungen auf hohe Einkommen und Vermögen, auf Erbschaften und Finanztransaktionen eintritt: Ein derart radikaler Umbau der Energieerzeugung, der Mobilität und der Stoffkreisläufe in derart kurzer Zeit muss kreditfinanziert werden. Andernfalls würden soziale Spaltung und Verarmung drastisch zunehmen, die Konjunktur abgewürgt und die gesellschaftliche Akzeptanz für die Klimawende verspielt. Das eher symbolische „Klimapaket“ der Bundesregierung opfert den Stopp der globalen Erwärmung der schwarzen Null. Das ist das Gegenteil von Generationengerechtigkeit, denn die heute Jungen werden die Folgen einer ökologisch katastrophalen Situation tragen.

Die Schuldenbremse blockiert nicht nur öffentliche, sondern auch private Investitionen. Investitionen der Unternehmen haben zur Voraussetzung, dass sich ihre Profitabilität abschätzen lässt. Da der Staat sich nicht entscheidet, ob er den Startschuss zur klimaneutralen Wende gibt oder noch länger versucht, die Klimakrise auszusitzen, gibt es keine Klarheit über die zukünftigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, und somit auch keine Grundlage für langfristige private Investitionen. Stattdessen fließt das überreichlich vorhandene private Kapital in Spekulation: Mit Boden und Immobilien, mit Rohstoffen, und schon wieder mit Finanzprodukten.

Der Ausstieg aus der Schuldenbremse ist überfällig. Die Idee des grünen „Impulspapiers“, auf Bundesebene eine Vielzahl von „Investitionsgesellschaften“ zu schaffen und mit Kreditermächtigungen auszustatten, ist dafür nicht ausreichend. Langfristig würde dieser Versuch, die Schuldenbremse beizubehalten und kreditfinanzierte Investitionen vollständig an eigene „Investitionsgesellschaften“ zu übergeben, den Charakter des Staates verändern. Die öffentlichen Ausgaben würden dann nur noch indirekt demokratisch kontrolliert. Der Bruch mit der Schuldenbremse ist daher auch ein Gebot der Demokratie.

Solange die Schuldenbremse nicht auf Bundesebene abgeschafft wird, müssen auf Landesebene allerdings die Möglichkeiten konsequent genutzt werden, zusätzliche finanzielle Spielräume zu erschließen. Für das Land Bremen waren diese Möglichkeiten durch die Sanierungsverträge 2011-2019 stark eingeschränkt. Ab 2020 sieht die Situation anders aus.

Die grundgesetzlichen Regelungen zur Schuldenbremse lassen eine Reihe von Wege offen, öffentliche Ausgaben über Kredite zu finanzieren. Sie verbieten nicht, öffentliche Unternehmen mit öffentlichen Aufgaben zu betrauen, für die diese Unternehmen Kredite aufnehmen – vorausgesetzt, sie haben zur Hälfte Einnahmen, die nicht vom Staat kommen. Das gilt z.B. für alle kommunalen und bundesstaatlichen Verkehrs- und Wohnungsbauunternehmen, für die Krankenhäuser und Energieunternehmen usw. Allerdings hat Bremen sich mit seiner Ausgestaltung der Landesschuldenbremse in vorauseilendem Gehorsam zusätzliche Fesseln angelegt, die solche Geschäfte erschweren. Ebenso kann der Staat Beteiligungen an Unternehmen erwerben oder aufstocken und dies mit Krediten finanzieren. Dazu gehört auch, eigenen Unternehmen Kapital zuzuführen: Jede Kapitalerhöhung bei Flughafen, GeNo oder BSAG wird nicht auf die Schuldenbremse angerechnet, auch wenn dafür neue staatliche Kredite aufgenommen werden.

Die bisherige Finanzplanung der rot-grün-roten Koalition in Bremen zeigt, dass der politische Wille deutlich stärker werden muss, auf kreative Weise finanzielle Spielräume zu erschließen. Der Haushalt 2020/2021 ist überlastet mit Vorbelastungen und Ausgabenrisiken, die noch aus der alten Legislaturperiode stammen. Wenn die neuen Vorhaben des Koalitionsvertrags sich nicht in symbolischen Maßnahmen, „Modellprojekten“ und Kosmetik erschöpfen sollen, müssen die Möglichkeiten entschlossen genutzt werden, trotz Schuldenbremse öffentliche Investitionen und zukunftsorientierte Ausgaben zu realisieren.

Die Optionen sind bekannt. Schul- und Kita-Bau kann durch Beauftragung von GEWOBA und BREBAU beschleunigt werden. Der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs kann von der BSAG selbst kreditfinanziert werden. Die BREBAU (als GmbH, die vollständig in öffentlichem Besitz ist) könnte zu einer Stadtentwicklungsgesellschaft weiterentwickelt werden. Rücklagen, Vorsorgefonds und die Aufbaubank können für Investitionen oder Flächenankauf genutzt werden. Wirtschaftsförderung ist auf dem Wege der Beteiligung schuldenbremsenneutral möglich. Es wären Möglichkeiten zu prüfen, die überschießenden Regelungen der Landesschuldenbremse auf das grundgesetzlich vorgeschriebene Maß zurückzuschneiden. Und nicht zuletzt ist es möglich, in Fällen von staatlichen Notlagen Kredite zur zielgerichteten Behebung derselbigen aufzunehmen. Die Definition eines solchen Ausnahmebestandes obliegt zuerst mal der Landesregierung. In Bremens augenblicklicher Lage wäre zumindest zu prüfen, ob die drastisch steigende Schüler*innenzahl oder auch Maßnahmen zur wirkungsvollen Senkung des CO2-Ausstoßes eine solche Notlage begründen, die zur Kreditfinanzierung berechtigt.

All das wird nicht von der Schuldenbremse verhindert. Es ist eine Frage des politischen Willens. Wenn diese Möglichkeiten, den Haushalt durch alternative Kreditfinanzierung zu entlasten, nicht wahrgenommen werden, wird die Debatte um Einnahmesteigerungen geführt werden müssen, z.B. durch eine Erhöhung der Gewerbesteuer. Wirtschaftspolitisch wäre dies nicht wünschenswert. An einer Ausweitung der Ausgaben für Bildung, Soziales, Wohnen und Nahverkehr sowie Maßnahmen zur Energiewende führt jedoch kein Weg vorbei.

Wir fordern daher Koalition und Senat dazu auf, im Rahmen der Haushaltsberatungen intensiver als bisher alternative Finanzierungsmöglichkeiten einzuplanen, um den Spielraum für die politischen Projekte zu erschließen, die jetzt notwendig sind. Die Schuldenbremse bleibt weiterhin falsch. Sie darf aber nicht zur Ausrede werden, sich das nicht zu trauen, was trotz Schuldenbremse möglich ist.

Angesichts der Gefahren durch den vor allem von der Verbrennung fossiler Brennstoffe verursachten Klimawandel müssen wir den Ausstoß von Treibhausgasen auch in Bremen so schnell wie möglich auf null reduzieren. Der Koalitionsvertrag setzt eine Reduktion um 80% bis 2030 (mit Ausnahme der Stahlwerke) als Ziel. DIE LINKE. Bremen unterstützt darüber hinaus die auch von Fridays for Future erhobene Forderung, dass Bremen bis 2030 klimaneutral werden soll. Dazu braucht es hier vor Ort erhebliche Anstrengungen in der Verkehrswende, dem Umbau zu einem klimaneutralen Gebäudebestand, einen beschleunigten Kohleausstieg, einen massiven Einstieg in die Wasserstoffherstellung, einen starken Ausbau der Photovoltaikanlagen und eine konsequente Klimaschutzpolitik auf Bundes- und europäischer Ebene. 

1. Verkehrswende durch Ausbau des ÖPNV und Klimaschutzquartiere 

Wir wollen den Ausstieg aus der Technologie des Verbrennungsmotors bis 2030 schaffen. Der motorisierte Individualverkehr soll in Bremen und Bremerhaven zur Ausnahme werden und nur noch abgasfrei aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Dazu braucht es einen zügigen und ambitionierten Ausbau des Straßenbahnnetzes und zusätzlicher S-Bahn-Haltepunkte auch über den Technologiepark hinaus, ein sicheres, komfortables, schnelles und flächendeckendes Radwegenetz sowie einen städtebaulichen Umbau von der autogerechten zur menschengerechten Stadt. Wir halten an unserer Forderung nach einem kostenfreien, als gesellschaftliche Aufgabe von allen finanzierten ÖPNV fest. 

Über die autofreie Innenstadt hinaus wollen wir öffentlichen Raum von parkenden und fahrenden PKW befreien, um Platz für eine klimaschonende Mobilität und gesteigerte Lebensqualität zu schaffen. Wir wollen autoarme Klimaschutzquartiere zuerst in den innenstadtnahen, schon gut vom ÖPNV erschlossenen Stadtteilen einrichten und mit dem Ausbau des ÖPNV Schritt für Schritt ausweiten. In den Klimaschutzquartieren soll es stationsgebundenes Bikesharing mit kostenlosen Fahrten bis 30 min nach Hamburger Vorbild, ausleihbare Lastenräder und Fahrradständer in allen Straßen geben. Die Quartiere müssen komplett mit sicheren Radwegen erschlossen werden. In Klimaschutzquartieren wird flächendeckende Parkraumbewirtschaftung mit Anwohner*innenparkplätzen eingeführt. Illegales Parken wird konsequent geahndet. Ein Teil des bisherigen Parkraums wird für Fuß- und Radwege, Fahrradabstellmöglichkeiten und eine größere Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum durch Spielplätze, Sitzgelegenheiten und Straßenbegrünung umgewidmet. Straßen können verkehrsberuhigt oder teilweise zurückgebaut bzw. spurweise zu Radwegen umgewidmet werden. Diese Maßnahmen sollen mit den Beiräten und unter Beteiligung der Bürger*innen für jeden Stadtteil auf dem Weg zum Klimaschutzquartier erarbeitet werden. 

2. Klimaneutraler Gebäudebestand

Bremen muss mit gutem Beispiel voran gehen und die notwendigen energetischen Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden vorantreiben. Ziel muss sein, den Verbrauch von Heizenergie massiv abzusenken und mindestens die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der verbleibende Energieverbrauch bis 2030 aus erneuerbaren Energien gedeckt werden kann. Für die energetische Sanierung von Mietwohnungen wollen wir ein Landesprogramm für warmmietenneutrale energetische Sanierungen schaffen. Angesichts der massiv steigenden Baukosten auch wegen der hohen Nachfrage im Baubereich muss der Senat prüfen, welche zusätzlichen Planungs- und eigenen Baukapazitäten in öffentlicher Hand sinnvoll wären.

3. Erneuerbare Energien

Wir wollen wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben alle aus technischer und wirtschaftlicher Sicht dazu geeigneten öffentlichen Dächer mit Photovoltaikanlagen ausrüsten. Der Senat soll im Laufe des nächsten Jahres eine Bestandsaufnahme und einen Umsetzungsplan vorlegen, mit dem alle jetzt erkennbaren Potentiale spätestens 2030 ausgenutzt werden.
Um in Bremen auch im privaten Bereich die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen zu fördern, ist Bürokratieabbau notwendig. Zusätzliche Öffentlichkeits- und Förderprogramme sind ins Auge zu fassen:

  • Sogenannte „Balkon-Solaranlagen“ sind kleine Anlagen mit maximal 5qm Fläche und einer auf maximal 600 Watt begrenzten Leistung. Die Stromnetzbetreiber in den Städten und Regionen handhaben die Voraussetzungen für die bei ihnen notwendige Anmeldung der Geräte sehr unterschiedlich. In Bremen fehlt es bislang an einem klaren und einfachen Genehmigungs- und Anmeldeverfahren des Bremer Stromnetzbetreibers wesernetz. Der Senat muss sich daher für ein entsprechend vereinfachtes Anmeldeverfahren nach Vorbild des Berliner Netzbetreibers einsetzen.
  • Viele Vermieter liefern ihren Mieter*innen die Heizleistung aus einer Haus- oder Wohnblockheizung und rechnen dies über die Miete ab. Ähnliches wäre auch für Solaranlagen denkbar, die der Vermieter auf dem Gebäude installiert und damit den Mieter*innen günstigen Ökostrom liefert. Solche „Mieterstrom“-Modelle sind aber mit einem ausgesprochen hohen bürokratischen Aufwand verbunden, der viele Vermieter vor der Installation von Solaranlagen zurückschrecken lässt. Notwendig ist daher ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren, zumindest für kleine Anlagen, an denen nicht mehr als 10 Mietsparteien partizipieren (Bagatellgrenze). Um solche administrativen Hemmnisse abzubauen, muss sich der Bremer Senat sowohl auf Bundesratsebene als auch bei Regelungsmöglichkeiten im Land für eine entsprechende Novellierung der Gesetze stark machen.
  • Wir treten dafür ein, dass der Senat gemeinsam mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ein „Modellquartier“ für Mieterstrom definiert, plant und entwickelt.
  • Photovoltaikanlagen zum Eigenverbrauch des Stroms sind stärker zu fördern. Hierbei soll sich an guten Förderprogrammen anderer Bundesländer, wie z.B. das Thüringer „Solar Invest“ orientiert werden.
  • Wir setzen uns für eine niedrigschwellige Kampagne ein, die Bürger*innen über die Möglichkeiten für Beratung und Förderung von Solaranlagen informiert. Insbesondere sollen Eigentümer*innen von Gebäuden, die laut vorhandenem Solarkataster besonders geeignete Dächer besitzen, direkt angeschrieben werden.

Darüber hinaus soll der Bremer Senat die Bremer Unternehmen und die Bremer Energiewirtschaft darin unterstützen, um verschieden Projekte der Wasserstoffherstellung in Bremen anzusiedeln und auszubauen. Auch eine Beteiligung an strategischen Gemeinschaftsunternehmen ist dabei zu prüfen.

Da die öffentliche Hand zur Zeit Kredite mit Zinsen unterhalb der Inflationsrate aufnehmen kann, die Folgekosten unterlassener Investitionen in den Klimaschutz aber enorm sind, gebietet auch die Klimakrise eine Abschaffung der Schuldenbremse. Die von uns vorgeschlagenen Investitionen in den Klimaschutz sind volkswirtschaftlich und oft sogar betriebswirtschaftlich sinnvoll und müssen ohne Zeitverzug begonnen werden. Wir begrüßen die dazu beginnende Debatte auf Bundesebene und wollen die entsprechende Diskussion auch in Bremen führen.

Das erste Mal in der Geschichte hat Bremen eine linke Gesundheitssenatorin. Die Erwartungen von Beschäftigten im Gesundheitsbereich und von Patient*innen sind hoch. Wir wollen klar machen, was für einen deutlichen Kurswechsel in der Bremer Gesundheitspolitik nötig ist. 
Die wohnortnahe Patient*innenversorgung muss erhalten und ausgebaut werden, dazu benötigen wir jedes Krankenhaus (14 im Lande Bremen), jede Station und einen deutlichen Zuwachs an Fachpersonal. Ob Patient*innen ambulant, teilstationär oder vollstationär versorgt werden, unterliegt der medizinischen Notwendigkeit und nicht finanziellen Vorgaben. 

Investitionsmittel erhöhen, Krankenhäuser ausfinanzieren

Bremen muss die Investitionen in die Krankenhäuser deutlich erhöhen. Die jahrelange Verweigerung der notwendigen Investitionsmittel durch das Land Bremen hat in den Krankenhäusern einen existenzgefährdenden Sanierungsstau und einen die Patientenversorgung gefährdenden Fachkräftemangel hinterlassen. Damit muss Schluss sein.

Wir fordern:

  • Die Entschuldung der Gesundheit Nord
  • Eine Finanzierungszusage des Senats für 

o    das dringend notwendige neue Bettenhaus am Klinikum Links der Weser in Obervieland
o    für die Sanierung des Klinikum Bremen Ost
o    für die notwendigen Investitionen in das Klinikum Bremen Nord
o    den Ausbau der Kinderklinik im Klinikum Bremerhaven Reinkenheide 

  • Ob die neonatologische Versorgung nach Level II in den Kinderkliniken Links der Weser und Nord aufrechtzuerhalten sind, muss im Sinne der bestmöglichen Gesundheitsversorgung entschieden werden und nicht nach finanziellen Gesichtspunkten. Dabei müssen auch die Aspekte der wohnortnahen Versorgung und von [Rest unleserlich]
  • Den Erhalt des Rückzugshauses der GAPSY. Dabei ist vorrangig eine Weiterführung der Finanzierung durch die Krankenkassen anzustreben. Lösungen, die zu Lasten der Mitarbeiter*innen gehen, sind abzulehnen. Ausbau der ambulanten Psychiatrie - bei Vergütung der Beschäftigten nach TVöD.

Personalbemessung einführen

Notwendig sind nicht nur Investitionen in Beton und Geräte sonder auch in Maßnahmen der Gesundheitserhaltung des Personals. Der Fachkräftemangel, insbesondere in der Krankenpflege ist katastrophal. Wenn wir wollen, dass wieder mehr Menschen einen Beruf in der Krankenpflege  ergreifen und diesen dann auch langfristig ausüben, müssen wir für vernünftige Arbeitsbedingungen und eine angemessenen Bezahlung sorgen. Dafür braucht es eine gesetzliche, bedarfsgerechte Personalbemessung im Land Bremen, angelehnt an die Forderungen des Bremer Volksbegehrens für mehr Krankenhauspersonal. Zudem muss eine sofortige Personaloffensive gestartet werden und alles dafür getan werden, dass das vorhandene Personal weiterhin für die Patient*innenversorgung zur Verfügung steht. 

Demokratische Kontrolle durch die Beschäftigten

Es deutet einiges auf Missmanagement bei der Geno hin. Dagegen helfen keine teuren Managementberater, die den Wasserkopf nur vergrößern. Die Beschäftigten im Krankenhaus wissen am besten, wo der Schuh drückt. Sie müssen viel stärker als bisher in die Verwaltung der Krankenhäuser und in die Erarbeitung einer medizinischen Strategie einbezogen werden. Entscheidungen müssen von Beschäftigten, Gewerkschaften, Patient*innenvertretungen und dem Land getroffen werden.

GND und Co. wieder eingliedern

Die Ausgliederung der nicht-medizinischen Versorgung wie Reinigung, Sicherheit, Logistik in z.B. die GND (Gesundheit Nord Dienstleistungen), um Löhne zu kürzen, muss rückgängig gemacht werden. Die GND und ihre Beschäftigten müssen wieder vollständig in die Krankenhäuser eingegliedert werden und die Vergütung nach TVöD erfolgen. 

Fallpauschalen abschaffen

Die seit 2003 erfolgte Ökonomisierung der stationären Gesundheitsversorgung durch das Fallpauschalen-System hat ganz offensichtlich zu schweren Fehlsteuerungen geführt. Die punktuellen Reformen, die derzeit eingeleitet werden, sind inkonsequent und unzureichend. Wir bleiben dabei: Die Krankenhausfinanzierung durch Fallpauschalen ist krank, falsch und unsolidarisch. Sie öffnet Profitorientierung und Konkurrenz im Gesundheitswesen Tür und Tor und soll bewusst dazu dienen, dass Standorte geschlossen werden und die wohnortnahe Versorgung aufgegeben wird. Diesen Bestrebungen erteilen wir eine klare Absage. Stattdessen fordern wir auf allen Ebenen eine Ausfinanzierung der Krankenhäuser nach Bedarf.

Mobilisieren und kämpfen, um Forderungen durchzusetzen

Um diese Forderungen durchzusetzen, braucht es politischen Druck auf den Senat. Wir wollen gemeinsam mit Beschäftigten, Patient*innen, Gewerkschaften und Bündnissen dafür kämpfen. Wir wollen Mobilisierungen initiieren und unterstützen. Denn ein gesundes Gesundheitssystem geht alle an.

Pflege im Krankenhaus, sowie in stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten der Altenpflege und Heilerziehungspflege gleichwertig betrachten.

Pflege geht uns alle an. 

Jeder Mensch kann jederzeit, an jedem Ort in die Situation kommen, eine nach dem Gesetz definierte Pflegebedürftigkeit zu erlangen. Sei es durch Unfall, Krankheit oder durch Geburt. Daher ist es von äußerster Dringlichkeit, dass sich die Partei Die LINKE. Bremen noch stärker dafür einsetzt, in der Gesellschaft und auch in der Politik selbst, alle Formen der Pflegeberufe gleichwertig und als Gesamtbild zu betrachten.

Eine andere Drogenpolitik ist möglich – eine andere Drogenpolitik ist nötig!

Wir haben miteinander, bzw. mit unseren Koalitionspartner*innen eine gute Grundlage für Veränderungen in der Drogenpolitik und für eine erweiterte Palette der Drogenhilfe gelegt. Diese Grundlage muss jetzt zügig in die Realität umgesetzt werden. 

Der Landesparteitag der LINKEN. erwartet, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Verabredungen im Umgang mit Cannabis umgesetzt werden und es im Rahmen nicht mehr zu Anklagen und Verurteilungen kommt.

Des Weiteren spricht sich der Landesparteitag dafür aus, dass jetzt ein Senatsbeschluss für die Einrichtung eines Drogenkonsumraumes im nächsten Haushalt gefasst wird.

DIE LINKE. Bremen unterstützt die Kampagne für einen Bürger*innenantrag, welche vom Bremer Mieter*innenratschlag ausgeht.

Im Zeitraum Mitte Januar – Mitte Februar wird auf Landesebene eine Strategiedebatte nach dem Muster vergangener Konferenzen in Bremen durchgeführt.

Mit der Konferenz auf Landesebene soll die bundesweite Strategiekonferenz vom 29. Februar bis 1. März in Kassel inhaltlich vorbereitet und auch die Bremer Parteimitglieder und Bündnispartner im Vorfeld in den Diskussionsprozess einbezogen werden.
https://strategiedebatte.die-linke.de/start/

Nach dem Muster vergangener Bremer Ratschläge könnte die Konferenz mit einer Podiumsdiskussion eingeleitet werden, an der sich inhaltliche Workshops anschließen.

Die Themen sollten in mindestens 4 Workshops gegliedert werden, in denen sich die folgenden Thematiken wiederfinden: 

  • Wohnungs- und Stadtentwicklung in Bremen – bisherige Bilanz der Koalition
  • Bremen als Hochburg der Leiharbeit und Rüstung 
  • Bildungs- und Ausbildungssituation
  • Migrations-und Flüchtlingspolitik in Bremen 
  • Klima- und Verkehrspoltik
  • Als auch Themen der Bundes- und EU-Ebene
  • Wohnungs- und Pflegekampagne
  • Widerstand gegen die Schuldenbremse – Für eine andere Steuerpolitik
  • Antwort auf Rezession Tarifflucht und Leiharbeit
  • Energie- und Klimapolitik
  • Kampf gegen Antisemitismus und Rassismus
  • Parteientwicklung- und Strategie
  • Bündnispolitik und Aufbau von Gegenmacht gegen neoliberale Hegemonie
  • Antimilitarismus – Raus aus der Nato – Krieg in Syrien

Der Landesvorstand wird dazu aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Kreisvorständen, Arbeitsgemeinschaften, interessierten Genoss*innen und der Fraktion die Konferenz organisatorisch und inhaltlich vorzubereiten. Es ist sicherzustellen, dass diese Konferenz als Basiskonferenz zur Selbstverständigung der Mitglieder und ihrer gewählten Organe vorbereitet und durchgeführt wird.

Um unseren Anspruch als verbindende und organisierende Partei zu entsprechen, werden in diese Konferenz Bremer Bündnispartner aus den Gewerkschaften, der Klima- und Friedensbewegung, der Flüchtlingsbewegung und Aktivisten der Proteste gegen Hartz IV und Wohnungsnot eingeladen.

Die Räumlichkeiten der Partei müssen sichere Räume sein. Es muss Möglichkeiten geben, übergriffige Personen aus den Räumlichkeiten und von Veranstaltungen auszuschließen! Es soll geprüft werden, auf welchen Ebenen und mit welchen Mitteln dies umgesetzt werden kann.

Gremium & Verfahren: Es soll eine Ansprechstelle für von Sexismus und/oder Queerfeindlichkeit betroffenen Personen geschaffen werden. Diese Ansprechstelle kann an Kreis-/Landesvorstände, Versammlungen und Landesarbeitskreise dringende Empfehlungen aussprechen, wie im Kreis-/Landesverband mit Personen/Vorfällen umgegangen werden soll und steht betroffenen Personen unterstützend und parteilich zur Seite. Das Gremium kann darüber hinaus – wenn von betroffenen Personen gewünscht und auf anderen Wegen nicht erfolgreich – parteiintern Vorfälle thematisieren.

Es muss klar sein, dass es absolut legitim, möglich und zu unterstützen ist, wenn Genossinnen* sexistisches/übergriffiges Verhalten bekannt machen. Es kann in unserer Partei kein Raum für Täter*innenschutz geben!

Es sollen Möglichkeiten gefunden werden, wie auf Parteiveranstaltungen und insbesondere großen Versammlungen Strukturen geschaffen werden können, die von Sexismus betroffenen Personen Sicherheit geben. Eine Möglichkeit ist das in vielen Variationen bestehende "Awareness"-Konzept. Auch hier sollte das eigentlich überfällige Gleichstellungskonzept für den Landesverband ansetzen. Wir sprechen uns für verstärkte Bemühungen aus, dies endlich zu entwickeln.

Grundsätzlich muss klar sein: Sexismus zu benennen muss in einer sich als feministisch und progressiv verstehenden Partei möglich sein. Täter zu schützen setzt patriarchale Strukturen und Traditionen fort, ist anti-emanzipatorisch und schreckt Frauen* von Engagement in der Partei ab. Die Ansprache von Sexismus durch den Vorwurf der Instrumentalisierung von Sexismus oder in irgendeiner anderen Weise abzuwerten gehört da ebenfalls dazu.

Ebenfalls muss klar sein: Nein heißt Nein! Wir wundern uns immer wieder, dass dies heute noch formuliert werden muss, sehen es aber für notwendig dies an dieser Stelle noch einmal zu betonen. Wenn dieses Grundprinzip in unserer Partei nicht angekommen ist, schaffen wir einen gerade für Frauen* unsicheren Ort.

Darüber hinaus muss klar sein: Männer, die ihr Alter und ihren Status als Vorteil ausnutzen, um Machtverhältnisse zu verfestigen, können in unserer Partei nicht willkommen sein. 

An dieser Stelle wollen wir nochmal auf die besondere Situation von queeren Personen – Lesben, Schwulen, Trans*, Inter* und nicht-binären Personen – aufmerksam machen. Durch doppelte bzw. mehrfache Diskriminierung sind diese Personen noch stärker von gesellschaftlicher Ausgrenzung, Grenzüberschreitungen und Sexismus und Queerfeindlichkeit betroffen. Gerade in unserer Partei ist es wichtig, dass wir für queere Menschen sichere Räume schaffen und gesellschaftliche Machtverhältnisse nicht reproduzieren, sondern bekämpfen. 

Die vorgeschlagenen Strukturen beziehen sich bisher vorwiegend auf von Sexismus betroffene Personen. Im Bewusstsein, dass auch darüber hinaus gehende Diskriminierungsformen wie insbesondere Rassismus bestehen und auch in unserer Partei zu Ausgrenzung und Marginalisierung führen, wollen wir, dass diese vorgeschlagenen Strukturen weiterentwickelt werden und auch von Rassismus betroffene Personen unterstützen können bzw. Rassismus bekämpfen.

DIE LINKE. Bremen führt verstärkt – auch parteiintern – Veranstaltungsformate durch, die sich mit Sexismus und Queerfeindlichkeit beschäftigen und diese bekämpfen.

Der Landesparteitag beauftragt den Landesvorstand:

1.    Für einen Termin im Frühjahr 2020 zu einer geeigneten Parteiveranstaltung (z.B. Landesmitgliederversammlung) zum Thema „Sexismus und anti-sexistische Kultur im Landesverband“ einzuladen. 

2.    Bis dahin in Abstimmung mit der Frauen-AG und den Kreisvorständen einen Vorschlag zu erarbeiten, wie anti-sexistische Kultur in der Partei strukturell besser abgesichert werden kann. 

3.    Dabei insbesondere die Einrichtung von Vertrauenspersonen/Ansprechpersonen einzubeziehen, an die von Sexismus Betroffene sich wenden können, und diese Position so zu beschreiben, dass sie nach klaren Vorgaben ausgeübt werden kann. Der neu gewählte Landesvorstand wird beauftragt, zusammen mit den Kreisvorständen und der Frauen AG für jeden Kreisverband eine Frau*, einen Mann* und nach Möglichkeit eine sich als divers* identifizierende Person als Vertrauensperson zu benennen.

4.    Zu prüfen, ob in der Landessatzung unter den Rechten und Pflichten der Mitglieder der Anspruch auf einen anti-sexistischen, diskriminierungsfreien und respektierenden Umgang innerhalb der Partei verankert werden kann/soll sowie Konsequenzen bei Zuwiderhandlung zu prüfen und festzulegen. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen dem nächsten Landesparteitag zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

1. Der*die Landesschatzmeister*in prüft Möglichkeiten, wie die Arbeit der Landessprecher*innen durch zusätzliche Ressourcen, etwa durch Aufwandsentschädigungen, unterstützt werden können. Diese sollen der besseren Vereinbarkeit von Familie und Engagement in der Partei sowie der Ermöglichung von Reduzierung von Erwerbsarbeit dienen. Der*die Landesschatzmeister*in legt verschiedene Varianten hierfür dem Landesvorstand vor, der über diese beschließt.

2. Ein Schwerpunkt der Aktivitäten unserer Partei muss die politische Arbeit in den Stadtteilen und den Bewegungen sein. Der Landesvorstand und die Kreis- bzw. Ortsverbände sollen unter Einbeziehung der Fraktionsmitglieder dazu Möglichkeiten entwickeln, wie strukturelle Bedingungen für die Arbeit in den Kreis- und Ortsverbänden effizienter und attraktiver gestaltet werden können.

Der Landesparteitag verurteilt die erneute Bürgschaft aus dem Juni 2019 für die Jakobs Universität. Der Landesparteitag verlangt, dass zukünftig keine weitere finanzielle Förderung durch das Land Bremen erfolgt.

Auf Veranstaltungen, der Fraktion, der Landespartei- und Kreisparteitagen der Partei DIE LINKE. Bremen, sollen nach Möglichkeit keine Getränkeflaschen, Trink- und Essgefäße aus Kunststoff bereitgestellt werden.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbstbestimmte Behindertenpolitik wird als landesweiter Zusammenschluss anerkannt.

 

Die folgenden Anträge wurden als Arbeitsaufträge an den Landesvorstand überwiesen:

Amtszeitsbegrenzung

"Die Partei DIE LINKE. Bremen beschließt zusätzlich zu bestehenden Regelungen auf Landes- und Bundesebene, dass in öffentliche Ämter (Stadtverordnetenversammlung, Bürgerschaft, Beiräte u.ä.) gewählte Mitglieder oder Vertreter*innen der Partei DIE LINKE, diese Ämter maximal zwei Legislaturen besetzen sollen."

Der Landesvorstand führt im ersten Quartal 2020 eine Diskussion zum Thema Amtszeitsbegrenzung durch.


Kommunikationswege

"Deshalb werden unsere Senatorinnen aufgefordert regelmäßig den Kreisverbänden über ihre Arbeit zu unterrichten."

Der Landesvorstand berät über Strukturen zur innerparteilichen Kommunikation und zu Bewegungen. Dies wird Bestandteil der Basiskonferenz sein, siehe Beschluss "Bremer Ratschlag – Auf zu neuen Ufern".