Weitere Gremien

Die innerparteiliche Arbeit wird durch verschiedene Gremien durchgeführt beziehungsweise "überwacht". Geregelt wird dies über die Landessatzung. Darin heißt es im §9:

(1) Organe des Landesverbandes im Sinne des Parteiengesetzes sind der Landesparteitag, der Landesvorstand und der Landesrat.
(2) Alle Bestimmungen hinsichtlich der Organe des Landesverbandes sind sinngemäß auch auf Organe der Kreis- und Ortsverbände anzuwenden, sofern die Landessatzung nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht.

Landesrat

Der Landesrat ist das höchste Organ der Landespartei zwischen den Landesparteitagen mit Konsultativ- Kontroll- und Initiativfunktion gegenüber dem Landesvorstand. So schlägt er unter anderem zur Vorbereitung des Parteitages ein Tagungspräsidium einschließlich der Protokollführung, eine Mandatsprüfungs-, eine Wahl- und eine Antragskommission vor, deren Aufgaben in der Geschäftsordnung zu regeln sind.

In das Gremium gewählt werden die 16 stimmberechtigten Mitglieder von den jeweiligen Mitgliederversammlungen der vier Kreisverbände.  Der Jugendverband Linksjugend [´solid] entsendet ebenfalls zwei stimmberechtigte Personen. Der Landesrat tritt bei Bedarf, jedoch mindestens vierteljährlich, zusammen.

Landesfinanzrat

Die Aufgaben dieses Gremiums sind im § 25 des Landessatzung geregelt:

(1) Der Landesfinanzrat berät alle grundsätzlichen Fragen der Finanzarbeit des Landesverbandes. Er bereitet grundsätzliche Entscheidungen zum Finanzkonzept, zur Finanzplanung und zum Finanzausgleich innerhalb des Landesverbandes vor.

(2) Der Landesfinanzrat setzt sich aus dem/der Landesschatzmeister/in und den Kreisschatzmeisterinnen und Kreisschatzmeistern zusammen.

(3) Der Landesfinanzrat ist gegenüber dem Landesparteitag, dem Landesvorstand und dem Landesrat antragsberechtigt. Er hat das Recht, zu allen finanzwirksamen Anträgen Stellung zu nehmen.

Landesfinanzrevisionskommission

Die Aufgaben dieses Gremiums sind im § 21 des Landessatzung geregelt:

(1) Der Landesparteitag wählt eine Landesfinanzrevisionskommission von mindestens drei, höchstens sechs Mitgliedern. Mitglieder der Landesfinanzrevisionskommission können nicht sein:
a) Mitglieder von Vorständen;
b) Mitglieder des Bundesausschusses, des Landesrates oder entsprechender
Ausschüsse in Kreisverbänden;
c) Mandatsträgerinnen und Mandatsträger derselben Ebene wie die entsprechende Kommission;
d) Angestellte der Partei oder mit ihr verbundener Unternehmen bzw. Institutionen sowie
e) Mitglieder, die auf andere Weise regelmäßige Einkünfte von der Partei beziehen.
(2) Die Landesfinanzrevisionskommission prüft die Finanztätigkeit des Landesverbandes, gibt Empfehlungen und erstattet dem Landesparteitag jährlich Bericht. Sie unterstützt die jährliche Finanz- und Vermögensprüfung gemäß Parteiengesetz.
(3) Entsprechend § 21 Absätze (1) und (2) wählen die Kreismitgliederversammlungen Kreisfinanzrevisionskommissionen.

 

Landesschiedskommission

Laut Bundes- und Landessatzung ist zur Schlichtung und Entscheidung von Streitigkeiten im Landesverband mit einzelnen Mitgliedern und Streitigkeiten über Auslegung und Anwendung der Satzungen und Ordnungen und zur Entscheidung über Wahlanfechtungen durch den Parteitag des Landesverbands Bremen eine Schiedskommissionen zu bilden.

Die Tätigkeit der Landesschiedskommission ist auf Streitschlichtung gerichtet. Sie wird nur auf Antrag tätig und entscheidet über die Eröffnung eines Schiedsverfahrens.

Die Aufgaben dieses Gremiums sind im § 25 des Landessatzung geregelt:

(1) Der Landesparteitag wählt eine Landesschiedskommission mit sechs Mitgliedern. Die Mitglieder der Landesschiedskommission dürfen keinem Vorstand der Partei, nicht dem Bundesausschuss oder dem Landesrat oder einem ähnlichen Ausschuss der Partei auf Kreisebene und keiner anderen Schieds- oder Schlichtungskommission angehören, in keinem Dienstverhältnis zur Partei stehen und von der Partei keine regelmäßigen Einkünfte beziehen. Sie sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.

(2) Die Landesschiedskommission arbeitet auf Grundlage der Schiedsordnung der Partei. Sie erstattet dem Landesparteitag Bericht.

(3) Kreisverbände können gemäß Bundessatzung auch mit anderen Kreisverbänden gemeinsam Schlichtungskommissionen bilden.

 

Bundesparteitag

Der Parteitag ist das höchste Organ der Partei. Er berät und beschließt über grundsätzliche politische und organisatorische Fragen. Der Bremer Landesverband entsendet acht Delegierte.

 

Datenschutzbeauftragter

Die / Der Beauftragte des Bremer Landesverbandes der Partei DIE LINKE für den Datenschutz ist verantwortlich für die Kontrolle der Datenschutzrichtlinien innerhalb des Landesverbandes.Sie / Er ist erste Anlaufstelle für allgemeine Fragen und Meldungen wegen Verstößen bei der Nutzung von Mitgliedsdaten. Beispielsweise, wenn ihr durch die Partei oder einzelne Personen Mails erhaltet, obwohl ihr euch in keinen Mailverteiler eingetragen habt / die Zustimmung hierzu verweigert wurde. Unser Datenschutzbeauftragter ist zurzeit Dr. Andreas Diers. In Fragen zum Datenschutz können Sie sich u.a. via E-Mail an ihn wenden: datenschutzbeauftragte@dielinke-bremen.de.

Bundesausschuss

Der Bundesausschuss ist das Organ der Gesamtpartei mit Konsultativ-, Kontroll- und Initiativfunktion gegenüber dem Parteivorstand. Der Bundesausschuss fördert und unterstützt das Zusammenwachsen der Landesverbände in den neuen und alten Bundesländern. Der Bremer Landesverband entsendet zwei Delegierte. Mehr zum Bundesausschuss hier.