Änderung der Pauschverordnung nach dem Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter
Die Vorschrift regelt unter anderem den Ersatz von Aufwendungen, die Höhe sowie die Abrechnung des Sitzungsgeldes für Beiratsmitglieder und sachkundige Bürger*innen. Diese Verordnung ist veraltet und teilweise Intransparenz, deshalb muss sie überarbeitet werden.
Der Beirat Huchting möge beschließen:
Der Beirat Huchting fordert die Abgeordneten der (Stadt-)Bremischen Bürgerschaft beziehungsweise die zuständigen senatorischen Behörden auf:
1. im §1, Absatz 1 der der Verordnung über Pauschsätze nach dem Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter den Satz einzufügen: „Bei der Pflege von Familienangehörigen sowie der Betreuung von Kindern, die unter 12 Jahre alt sind, erhalten Beiräte den doppelten Pauschsatz.“;
2. im §1, Absatz 2 der Verordnung über Pauschsätze nach dem Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter den Spiegelstrich 7 einzufügen: „an Sitzungen von weiteren Gremien im Stadtteil, in denen der Beirat Mitglieder entsendet.“;
Michael Horn und Die Linke-Breiratsfraktion in Huchting