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Linke Bremen bekennt sich zur Zivilklausel

Die Uni Bremen hat sich bereits 1986 als erste Hochschule eine Zivilklausel gegeben und mehrfach erneuert, zuletzt hat sie diese 2023 in ihrem Leitbild verankert: „Wir sind Demokratie und Frieden verpflichtet und verfolgen nur zivile Zwecke“. Auch die Hochschulen Bremen und Bremerhaven gaben sich 2012 Zivilklauseln. 2015 wurde im Hochschulgesetz der §7b eingeführt: „Die Hochschulen geben sich in Umsetzung von §4 Absatz 1 eine Zivilklausel. Sie legen ein Verfahren zur Einhaltung der Zivilklausel fest. In den Hochschulen kann eine Kommission zur Umsetzung der Zivilklausel gebildet werden.“ In §4 heißt es: „Die Hochschulen verfolgen in Forschung, Lehre und Studium ausschließlich friedliche Zwecke.“

Anna Fischer, Landessprecherin der Linken Bremen: „Wir halten unmissverständlich an der Zivilklausel fest. Einer Aufweichung oder gar Abschaffung werden wir nicht zustimmen. Es ist richtig und wichtig, dass die Hochschulen im Land Bremen sich zu friedlicher Lehre und Forschung bekennen und dies auch im Hochschulgesetz abgebildet wird. Bildung und Wissenschaft müssen frei von Profitinteressen sein und dem Menschen dienen – nicht den Interessen der Rüstungsindustrie.“

Christian Gloede, bildungspolitischer Sprecher der Linken Bremen betont: Es erscheint höchst fragwürdig, dass ein neues Gutachten die Zivilklausel in die Nähe der Verfassungswidrigkeit stellt. Wenn dies realistisch der Fall wäre, wäre die Zivilklausel längst in einem Normenkontrollverfahren juristisch geprüft worden ist. Darüber hinaus ist die Friedensverpflichtung explizit im Grundgesetz festgehalten und die genaue Ausgestaltung der Zivilklausel obliegt den Hochschulen selbst, ein Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit liegt deswegen erkennbar nicht vor.“

Gloede weiter: „Militärforschung ist in der Regel nicht transparent, sondern Geheimforschung und entzieht sich so der (hochschul-)öffentlichen Debatte. Damit wird im Kern der wissenschaftliche Diskurs über Forschung und ihre Zwecke sowie auch eine ethisch fundierte Entscheidung verhindert. Studierende werden oft nicht über Ziele und Zwecke informiert. Bundeswehr und Rüstungsbetriebe gefährden zivile Forschung und Lehre, wenn ihnen verstärkt Zugang zum Wissenschafts- und Forschungsbetrieb ermöglicht wird. Wenn Universitäten und Hochschulen unter dem massiven Druck stehen, Drittmittel einzuwerben, können sie kaum nach ethischen Erwägungen entscheiden, ob sie Kooperationen mit der gut ausgestatteten Rüstungsindustrie eingehen. Stattdessen müssen Hochschulen zukunftsfähig mit öffentlichen Mitteln ausfinanziert werden, dies wäre eine echt Sicherung von Hochschulautonomie und Wissenschaftsfreiheit.“

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