Stellungnahme des Beirats Gröpelingen zum Vorhaben Ausbaustrecke Bremen-Burg – Langwedel
Antrag für den Beirat Gröpelingen, Fachausschuss „Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Inneres“ und Fachausschuss „Verkehr, Umwelt und Häfen“
Der Beirat Gröpelingen nimmt die bislang vorgelegten Informationen sowie den Erörterungsbericht zum Ausbauabschnitt Bremen-Rangierbahnhof – Bremen-Burg zur Kenntnis. Diese Stellungnahme erfolgt ausdrücklich in der Informations- und Vorbereitungsphase des Vorhabens und stellt keine abschließende Bewertung im Sinne des weiteren Planungs- oder Genehmigungsverfahrens dar.
Nach erster Auswertung der vorliegenden Unterlagen sieht der Beirat erheblichen Klärungsbedarf hinsichtlich der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf die Stadtteile Gröpelingen und Oslebshausen, insbesondere im Hinblick auf Lärm, Umwelt und Gesundheitsschutz.
Der Beirat kritisiert, dass die dargestellten Verkehrs- und Lärmprognosen auf allgemeinen Annahmen beruhen, ohne dass derzeit nachvollziehbar dargelegt ist, ob sämtliche betriebsrelevanten Zugbewegungen vollständig berücksichtigt wurden. Dies betrifft insbesondere Rangier-, Abstell-, Zuführungs-, Abführungs- und Leerfahrten im Bereich des Rangierbahnhofs Gröpelingen. Darüber hinaus weist der Beirat darauf hin, dass zusätzliche, absehbare betriebliche Entwicklungen im Umfeld der Strecke in den bisherigen Prognosen nicht gesondert betrachtet werden (z. B. Bahnwerkstatt Oslebshausen, Transformation ArcelorMittal). Der Beirat erinnert daran, dass nach § 41 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) eine Verpflichtung zur Lärmvorsorge besteht. Unabhängig von der rein projektbezogenen Berechnung nach der 16. BImSchV sind bestehende erhebliche Vorbelastungen sowie kumulative Wirkungen in der planerischen Abwägung zwingend zu berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang dient die novellierte Industrieemissionsrichtlinie (IED 2.0 / Richtlinie (EU) 2024/1785) als maßgeblicher europäischer Bewertungsstandard. Auch wenn diese Richtlinie primär Industrieanlagen adressiert, definiert sie den aktuellen unionsrechtlichen Schutzstandard für die menschliche Gesundheit und die zulässige Gesamtexposition an vorbelasteten Standorten neu. Da die Stadtteile Gröpelingen und Oslebshausen durch die unmittelbare Nachbarschaft zum Industriehafen und zum Stahlwerk bereits massiv durch Industrieemissionen vorbelastet sind, muss die neue europäische Gewichtung des Gesundheitsschutzes als subjektives Recht in die Gesamtabwägung des Schienenvorhabens einfließen. Eine isolierte Betrachtung des Schienenlärms ohne Berücksichtigung dieser verschärften EU-Gesundheitsvorgaben für den Standort würde den Anforderungen an eine fehlerfreie Abwägung widersprechen.
Nach Auffassung des Beirats ist die Frage der Umweltverträglichkeitsprüfung rechtlich neu zu bewerten. Nach Anlage 1 Nummer 14 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unterliegt der Neubau einer Eisenbahnstrecke mit einer Länge von mehr als 5 Kilometern zwingend der Umweltverträglichkeitsprüfung. Aus den von der DB InfraGO selbst vorgelegten Unterlagen zur Ausbaustrecke Langwedel – Bremen geht hervor, dass ein durchgehender Neubau eines dritten Gleises über eine deutlich mehr als 5 Kilometer lange Strecke vorgesehen ist. Die Gesamtlänge des betrachteten Abschnitts beträgt rund 29,5 Kilometer. Bei dem neu herzustellenden dritten Gleis handelt es sich rechtlich um eine neue Gleisanlage und damit um einen Streckenneubau im Sinne des UVPG, unabhängig davon, dass dieser parallel zu bestehenden Gleisen verläuft. Vor diesem Hintergrund ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend erforderlich.
In diesem Zusammenhang weist der Beirat auf ein grundlegendes strategisches Defizit hin: Das „Hafenentwicklungskonzept 2035“ (HEK 2035), das als übergeordneter Plan die Grundlage für diese Entwicklungen darstellt, wurde ohne die gesetzlich vorgeschriebene Strategische Umweltprüfung (SUP) nach der Richtlinie 2001/42/EG beschlossen. Dieses Versäumnis führt dazu, dass eine echte Gesamtbetrachtung der kumulativen Belastungen im Bremer Westen systematisch verhindert wird.
Vor diesem Hintergrund formuliert der Beirat Gröpelingen für die weitere Planung folgende Erwartungen:
• Eine transparente Darstellung aller betrieblichen Annahmen (inkl. Leer- und Rangierfahrten).
• Die Durchführung einer vollwertigen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß UVPG aufgrund des Tatbestands des Streckenneubaus (> 5 km).
• Die Berücksichtigung der verschärften Gesundheits- und Kumulationsvorgaben der IED 2.0 bei der Lärm- und Schadstoffbewertung.
• Eine nachvollziehbare Darstellung der Lärmauswirkungen unter Einbeziehung der Vorbelastungen und des Nachtlärms.
• Die ernsthafte Prüfung zusätzlicher aktiver Lärmschutzmaßnahmen sowie einer Tunnellösung / Unterführung im Bereich des Bahnhofs Oslebshausen zur Überwindung der Barrierewirkung.
Der Beirat macht deutlich, dass eine abschließende Bewertung des Vorhabens erst auf Grundlage vollständiger, transparenter und rechtssicherer Unterlagen möglich ist. Er behält sich ausdrücklich vor, im weiteren Verfahren eine weitergehende und gegebenenfalls kritische Stellungnahme zu beschließen.
Dieter Winge und die Fraktion DIE LINKE im Beirat Gröpelingen
