Schutz der Gesundheit im Stadtteil sicherstellen: Umsetzung europarechtlicher Umweltstandards und Behebung bestehender Vollzugsdefizite
Die Stellungnahme der SUKW macht deutlich, dass derzeit kein wirksames Instrument zur Steuerung kumulativer Umweltbelastungen im Industriehafenbereich besteht. Dies stellt ein strukturelles Vollzugsdefizit dar. Die Anforderungen des europäischen Umweltrechts, insbesondere der SUPRichtlinie, zielen gerade darauf ab, Umweltwirkungen frühzeitig und gesamthaft zu betrachten. Eine Verlagerung dieser Prüfung auf die Ebene einzelner Genehmigungsverfahren wird diesem Ansatz nicht gerecht. Die Berufung auf fehlende Zuständigkeiten oder Instrumente entbindet die Verwaltung nicht von ihrer Verpflichtung, ein hohes Schutzniveau für die Bevölkerung sicherzustellen (Art. 191 AEUV) und die verfassungsrechtliche Schutzpflicht für Leben und Gesundheit (Art. 2 Abs. 2 GG) zu erfüllen. Dies gilt in besonderem Maße für sensible Einrichtungen wie das DIAKOKrankenhaus sowie die angrenzenden Wohngebiete im Stadtteil.
Der Beirat möge beschließen:
Der Beirat nimmt die Stellungnahme der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft (SUKW) vom 11.03.2026 zur Kenntnis.Der Beirat stellt fest, dass die im Schreiben der SUKW eingeräumten Defizite bei der Steuerung kumulativer Belastungen im Spannungsverhältnis zu den Anforderungen der Richtlinie 2001/42/EG (SUP-Richtlinie) stehen. Diese verlangt ausdrücklich die Berücksichtigung kumulativer Umweltauswirkungen bereits auf Planungsebene.
Das bloße Verweisen auf Einzelgenehmigungen wird der tatsächlich bestehenden Gesamtbelastungssituation im Stadtteil Oslebshausen nicht gerecht und führt faktisch zu einer Absenkung des Schutzniveaus für die betroffene Wohnbevölkerung. Der Beirat widerspricht der Auffassung, dass eine Prüfung erst auf Ebene konkreter Einzelvorhaben zu erfolgen habe. Soweit Planungen – wie im Fall des „Zukunftsbandes A 281“ – einen Rahmen für zukünftige Vorhaben setzen, ist eine frühzeitige und umfassende Umweltprüfung unionsrechtlich geboten (Art. 3 Abs. 2 lit. a, Art. 4 Abs. 1 RL 2001/42/EG).
Der Beirat fordert das zuständige Ressort auf,
1. darzulegen, mit welchen rechtlichen und planerischen Instrumenten künftig eine wirksame Steuerung kumulativer Umweltbelastungen und der daraus resultierenden Gesamtbelastung im Industriehafenbereich sichergestellt werden soll;
2. eine rechtliche Bewertung zur Wahrnehmung der staatlichen Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 GG vorzulegen, insbesondere im Hinblick auf das DIAKOKrankenhaus sowie die angrenzenden Wohngebiete (u. a. Wohlers Eichen);
3. darzustellen, wie der Gesundheitsschutz gewährleistet werden soll, wenn bereits Überschreitungen von Richtwerten festgestellt werden, gleichzeitig aber eine Zuständigkeit für die Gesamtbelastung verneint wird;
4. dem Beirat einen Zeitplan zur Entwicklung eines geeigneten rechtlichen Rahmens zur Berücksichtigung von Summenbelastungen vorzulegen.
Dieter Winge und die Fraktion Die LINKE im Beirat Gröpelingen
