Kumulative Lärm- und Schadstoffbelastung im Industriehafen durch Anlagen der TSR Group – Überprüfung immissionsschutzrechtlicher Maßnahmen und Auskunftsersuchen
Die vorliegenden Messergebnisse deuten auf eine kumulative Lärm- und Schadstoffbelastung im Umfeld des Industriehafens hin, die eine Überprüfung der bestehenden Schutzmaßnahmen für das DIAKO-Krankenhaus sowie die angrenzende Wohnbebauung erforderlich erscheinen lässt.
Um eine sachgerechte Bewertung vornehmen zu können, ist eine transparente Darstellung der Genehmigungs- und Überwachungssituation sowie der vorliegenden Emissionsdaten auf Grundlage des BremUIG notwendig.
Das beigefügte Gutachten unterstreicht die Umweltrelevanz diffuser Emissionen bei der Schrottzerkleinerung und verdeutlicht die Notwendigkeit einer belastbaren Datengrundlage für die weitere politische Befassung.
Der Beirat möge beschließen:
Der Beirat Gröpelingen fordert die zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 7 Abs. 1 des Ortsbeirätegesetzes auf, dem Beirat einen Sachstandsbericht zur aktuellen Situation im Industriehafen vorzulegen. Hierbei ist insbesondere zu folgenden Punkten sowie unter Beachtung des Bremischen Umweltinformationsgesetzes (BremUIG) Stellung zu nehmen:
1. Abgrenzung von Seehafenumschlag und industrieller Anlagenbetätigung
Wie stellt die Behörde sicher, dass die Privilegierung für Seehafenumschlag (§ 1 TA Lärm) nicht auf die stationären Anlagen der TSR Group (Scheren, Pressen, Sortierung) ausgedehnt wird?
Der Beirat bittet um Darstellung, welche Anlagenteile nach dem BImSchG genehmigt sind und somit den Immissionsrichtwerten unterliegen. Insbesondere ist darzulegen, wie die Behörde die „Zuordenbarkeit“ sicherstellt, wenn Schallemissionen aus mechanischen Prozessen (z. B. Scheren/Schlagen) zeitgleich mit Umschlagvorgängen auftreten.
2. Lärmschutzwirkung der Containerwände
Besteht für die als Lärmschutzwand genutzten Leercontainer ein schalltechnischer Wirksamkeitsnachweis?
Sofern es sich um bauliche Anlagen handelt, bittet der Beirat um Auskunft zum Genehmigungsstatus nach Bremischer Landesbauordnung.
3. Konsequenzen aus den Sonderlärmmessungen 2021/2023
Welche konkreten Maßnahmen bzw. Auflagen (z. B. Nachtbetriebsbeschränkungen oder technische Nachbesserungen) wurden infolge der Messergebnisse für die Betreiber im Industriehafen festgelegt?
4. Genehmigungslage und Überwachung
Darstellung der aktuell gültigen Genehmigungslage der relevanten Anlagen der TSR Group einschließlich der wesentlichen genehmigten Anlagenteile und Betriebsparameter (insbesondere Betriebszeiten und genehmigte Kapazitäten). Wurde im Rahmen der behördlichen Überwachung geprüft, ob der tatsächliche Betrieb (insbesondere Durchsatzmengen und Betriebszeiten) weiterhin von den bestehenden Genehmigungen gedeckt ist?
Zudem bittet der Beirat um Einschätzung, ob die offene Betriebsweise (Zerkleinerung und Umschlag ohne Halleneinhausung) angesichts der vorliegenden Messergebnisse dem aktuellen Stand der Technik zur Minderung diffuser Emissionen entspricht.
5. Überwachung der Luftschadstoffe (BremUIG-Anfrage)
Unter Verweis auf wissenschaftliche Erkenntnisse (vgl. beigefügtes Gutachten von P. Gebhardt, Öko-Institut 2011) bittet der Beirat um folgende Auskünfte, soweit der Behörde entsprechende Daten vorliegen:
• Darstellung der im Rahmen von Inspektionen (z. B. IED) erhobenen Emissionsdaten,
• Auskunft über vorhandene technische Maßnahmen zur Emissionsminderung (z. B. Abluftreinigungssysteme wie Aktivkohlefilter),
• Darstellung, ob aufgrund der Wohnnähe (insbesondere Oslebshausen) Untersuchungen von Boden oder Staubniederschlägen auf PCDD/F und dl-PCB durchgeführt wurden oder geplant sind,
• Begründung, sofern keine kontinuierlichen oder regelmäßigen Staubniederschlagsmessungen im Nahbereich der Emittenten erfolgen.
Der Beirat Gröpelingen erwartet eine nachvollziehbare und strukturierte Darstellung, die eine Bewertung der aktuellen Belastungssituation sowie der Wirksamkeit der bestehenden Schutzmaßnahmen ermöglicht.
Dieter Winge und die Fraktion Die LINKE im Beirat Gröpelingen
