Folgeantrag des Beirats Gröpelingen zur weiteren Begleitung der Geruchsproblematik an der Klärschlammverbrennungsanlage KENOW

Gröpelingen

Der Beirat möge beschließen:
Der Beirat Gröpelingen nimmt die Stellungnahme der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft zum Beschluss vom 03.12.2025 zur Kenntnis und bedankt sich ausdrücklich für die ausführliche und transparente Darstellung der rechtlichen Grundlagen, der laufenden Messprogramme sowie der bislang ergriffenen Maßnahmen zur Minderung der Geruchsbelastungen an der Klärschlammverbrennungsanlage KENOW.

Der Beirat begrüßt insbesondere
– die täglichen Geruchsbegehungen an festgelegten Messpunkten,
– die Einbindung anerkannter Messinstitute,
– die geplante Vorstellung der Messergebnisse im Rahmen eines Ortstermins,
– sowie die klare Einordnung, dass der Einsatz von Maskierungsstoffen ausschließlich als Übergangsmaßnahme zulässig ist und nicht den Zielen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für einen Dauerbetrieb entspricht.

Vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Sensibilität im Stadtteil Gröpelingen, der hohen industriellen Vorbelastung des Industriehafens sowie der Bedeutung eines langfristig umweltverträglichen Anlagenbetriebs bittet der Beirat die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft um folgende ergänzende Klarstellungen und Informationen:

1. Weiterentwicklung der Geruchsbewertung im Regelbetrieb
Der Beirat stellt fest, dass sich die Klärschlammverbrennungsanlage KENOW derzeit noch in der Inbetriebnahmephase befindet.

Der Beirat bittet um Darstellung,
– nach welchen fachlichen Kriterien und Schwellenwerten die derzeitigen Geruchsbegehungen in den stabilen Regelbetrieb überführt werden sollen,
– und unter welchen Voraussetzungen die Gewerbeaufsicht zusätzliche oder behördlich veranlasste Messungen als erforderlich ansehen würde.

Aus der Stellungnahme der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft ergibt sich, dass mit der Aufnahme des Regelbetriebs zwar eine Abnahmemessung gemäß den genehmigungsrechtlichen Auflagen vorgesehen ist, die Anwendung der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) jedoch nicht auf eine einmalige Messung beschränkt ist. Auch im Regelbetrieb können bei weiterhin wahrnehmbaren Gerüchen oder entsprechenden Hinweisen zusätzliche Fahnen- oder Rasterbegehungen erforderlich werden, um die dauerhafte Einhaltung der GIRL sicherzustellen.

Ziel ist es, frühzeitig Transparenz darüber zu schaffen, wie auch künftig auf mögliche neue Belastungssituationen reagiert wird.
2. Maskierungsstoffe – Transparenz und Vorsorge
Der Beirat begrüßt die klare Aussage, dass Maskierungsstoffe nicht für einen Dauerbetrieb vorgesehen sind.
• Ergänzend bittet der Beirat um Information,
welche konkreten Inhaltsstoffe (einschließlich möglicher VOC-Anteile) in den eingesetzten Maskierungsprodukten enthalten sind,
• ob Sicherheitsdatenblätter zu den eingesetzten Produkten vorliegen und der zuständigen Aufsichtsbehörde übermittelt wurden,
• und wie mögliche gesundheitliche oder umweltrelevante Wirkungen im Zusammenwirken mit der bestehenden industriellen Vorbelastung bewertet werden.

Der Beirat stellt fest, dass in der Stellungnahme der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft zwar eine fachliche Einordnung der eingesetzten Maskierungsstoffe als gesundheitlich unbedenklich erfolgt ist, eine Aussage dazu, ob und in welchem Umfang Sicherheitsdatenblätter zu den genannten Produkten vorliegen bzw. der zuständigen Aufsichtsbehörde vorgelegt wurden, bislang jedoch nicht erfolgt ist. Der Beirat bittet daher um entsprechende Klarstellung und – sofern vorhanden – um Übermittlung dieser Unterlagen oder um Mitteilung, aus welchen Gründen eine Weitergabe nicht erfolgen kann.
3. PFAS – perspektivische Beobachtung
Der Beirat nimmt zur Kenntnis, dass derzeit keine gesetzliche Grundlage für ein gebietsspezifisches PFAS-Monitoring besteht.
Er bittet dennoch um Einschätzung, ob und unter welchen Voraussetzungen eine freiwillige, anlassbezogene Beobachtung von PFAS im Anlagenumfeld künftig fachlich für sinnvoll erachtet würde, insbesondere vor dem Hintergrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse.
4. Anpassung an den Stand der Technik (BVT und IED 2.0)
Der Beirat weist darauf hin, dass die Anlage KENOW auf Basis der oberen Bandbreiten der BVT-Schlussfolgerungen (Beste Verfügbare Techniken) genehmigt wurde. Angesichts der anhaltenden Immissionskonflikte und der neuen europäischen Rechtslage durch die Industrieemissionsrichtlinie (IED 2.0 / Richtlinie EU 2024/1785) bittet der Beirat um Auskunft,
– inwieweit die Behörde plant, die Genehmigungswerte im Rahmen einer nachträglichen Anordnung an die unteren Bandbreiten der BVT-Schlussfolgerungen anzupassen, um die Emissionen auf das technisch machbare Minimum zu senken.

Im Rahmen der Besichtigung am 02.02.2026 erklärte der Geschäftsführer der KENOW, ihm sei die IED 2.0 nicht bekannt; maßgeblich für den Betrieb seien die bestehende Genehmigung sowie die 17. BImSchV.
Der Beirat bittet die Aufsichtsbehörde daher um Klarstellung,
– wie die Anforderungen der neuen IED 2.0 und das darin verankerte Minimierungsgebot bereits jetzt in die behördliche Überwachung und die künftige Betriebsführung integriert werden, um eine dauerhafte Orientierung an veralteten Maximalwerten zu vermeiden. 
5. Fortsetzung des Dialogs
Der Beirat spricht sich ausdrücklich für die Fortsetzung des transparenten Austauschs zwischen Umweltbehörde, Betreiberin, Beirat und Anwohnerschaft aus.

Begründung
Ziel des Antrags ist es, die bisherigen Maßnahmen konstruktiv zu begleiten und sicherzustellen, dass die Klärschlammverbrennungsanlage KENOW nicht nur formal rechtmäßig, sondern nach dem aktuellen Stand der besten verfügbaren Technik betrieben wird.

Damit soll ein verlässlicher Rahmen für einen dauerhaft umweltverträglichen Betrieb und eine gute Nachbarschaft im Stadtteil Gröpelingen unterstützt werden.

Dieter Winge und die Fraktion DIE LINKE im Beirat Gröpelingen