Institutionen fragen - wir antworten

Hier können Sie unsere Antworten einsehen. 

Beantwortet von Kristina Vogt, Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft. Kristina Vogt kandiert erneut als Spitzenkandidatin in der Stadtgemeinde Bremen für DIE LINKE.

1. Welche Möglichkeiten sehen Sie, eine angemessene Unterrichtsversorgung und Raumsituation in den Grundschulen kurzfristig zu schaffen und langfristig abzusichern? Welche Haushaltstitel wollen Sie dafür konkret erhöhen?

Generell gilt, dass der Senat in den vergangenen Jahren die rechtzeitige Vorbereitung auf steigende Schüler*innen-Zahlen sowie die Pensionierungswelle versäumt hat. DIE LINKE hat seit Jahren regelmäßig in den Haushaltsberatungen die Erhöhung der Referendariatskapazitäten sowie den Ausbau der Lehramtsausbildung an der Universität angemahnt, die rot-grüne Koalition hat dies jedoch bis zum Jahr 2017 immer abgelehnt. Die Konsequenzen dieser kurzsichtigen Politik sind nun an den Schulen deutlich zu spüren.

Um den akuten, vom Senat verursachten Mängeln nun kurzfristig zu begegnen, muss auf Seiteneinstieg und Mobilbauten zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung zurückgegriffen werden, alles andere ist unrealistisch. Sowohl für die Raum- als auch die Personalkapazitäten müssen Sonderprogramme des Senats fortgeführt werden. D.h., dass die Sondermaßnahmen zum Seiteneinstieg zügig in den Rechtsverordnungen implementiert werden und die Verordnung zur Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse endlich in Kraft treten müssen. An den Sofortprogrammen Mobilbau führt kein Weg vorbei, wir halten sie sogar noch für unterfinanziert und erwarten einen zusätzlichen Bedarf von bis zu fünf Millionen Euro pro Jahr in den kommenden Jahren, damit jedes Kind in Bremen ausreichend Platz an den Schulen hat.

Zur langfristigen Absicherung der Personalkapazitäten muss die derzeitige Ausbildungskapazität am LIS beibehalten werden (200 Neuaufnahmen pro Schulhalbjahr). Zu diesem Zweck muss das Personal am LIS erhöht werden, ca. 10 Vollzeiteinheiten (VZE) werden dort minimal benötigt. Außerdem wollen wir die Lehramtsausbildung an der Universität in Mangelfächern zielgerichtet erhöhen. Zusätzliche Plätze müssen in Inklusiver Pädagogik angeboten werden. Wir begrüßen, dass Sport wieder als Lehramtsfach eingeführt wird, wie wir es durchgehend seit 2008 gefordert haben, und werden darauf drängen, dass auch in Arbeitsorientierter Bildung ein eigenständiges Studium möglich ist.

Der langfristige Raumbedarf wird nur über die zügige Umsetzung des Schulstandortplans des Senats zu sichern sein. Wir teilen weitestgehend die Vorstellungen des Senats, wo in welchem Umfang Schulen neu gebaut bzw. erweitert werden müssen. Jedoch halten wir die Bauabteilungen in den verschiedenen Senatsbehörden für unterausgestattet und die Finanzierung dieses gewaltigen Bauvorhabens für völlig ungeklärt. DIE LINKE tritt deswegen für die Gründung einer Schulbaugesellschaft ein, die mit erheblichen zusätzlichen Stellen, um die Schulbauten durchzuführen sowie mit der Möglichkeit, zu diesem Zweck Kredite aufzunehmen, ausgestattet sein muss.

2. In ihrem Gutachten zur Arbeitsbelastung von Lehrer*innen an Grundschulen haben Schönwälder, Zachau u. a. festgestellt, dass der rechtlich vorgegebene Aufgabenkatalog die verfügbare Arbeitszeit weit überfordert. Von welchen Aufgaben wollen Sie die Kolleg*innen entlasten oder welche Unterstützung – z. B. durch weiteres pädagogisches, administratives oder technisches Personal – planen Sie, um die Erfüllung der Aufgaben zu ermöglichen?

3. Was wollen Sie zusätzlich tun, um die Arbeit in besonders belasteten Stadtteilen bzw. Schulen für die Schulleitungen, Lehrer*innen und andere Mitarbeiter*innen attraktiver zu machen (Reduktion des Unterrichtsverpflichtung, Verkleinerung der Klassen, …)?

Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet:

Wir halten eine generelle Entlastung an den Schulen mit einer hohen Sozialstufe für eine wesentliche Maßnahme zur Entlastung der Lehrkräfte. Die Einführung einer Entlastungsstunde an den Schulen der Sozialstufe V ist wesentlich auf unseren Druck hin eingeführt worden. Wir möchten dieses Modell auch auf die Schulen der Sozialstufe IV ausdehnen. Perspektivisch muss diese Entlastung 2 Stunden betragen. Für die Schulen der Sozialstufe V fordern wir außerdem die durchgängige Doppelbesetzung mit einer zweiten pädagogischen Fachkraft.

Klassenverbände, in denen Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden, bedürfen umfangreicher Absprachen in den multiprofessionellen Teams. Zu diesem Zweck ist eine feste Teamstunde in die Stundenplangestaltung mit aufzunehmen, die auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet wird.

Wir sind der Meinung, dass Lehrkräfte und Schulleitungen in den letzten Jahren durch zusätzliche administrative Aufgaben zu sehr belastet worden sind. Diese können auch sinnvoll von entsprechend geschultem und angemessen bezahltem Verwaltungspersonal übernommen werden. Hierfür setzen wir uns ein.

Durch die Digitalisierung entstehen zusätzliche Tätigkeiten der Wartung und Aktualisierung der Geräte. Für diese muss weiteres Personal eingestellt werden. Wir erwarten vom Senat, dass er diese Aspekte bei seiner Digitalisierungsstrategie mitdenkt.

4. Welche sozialen und kulturellen Aktivitäten haben für Sie Priorität, um die außerschulischen Bildungserfahrungen von Kindern, vor allem in den belasteten Stadteilen, zu stärken?

Eine Stadt wir Bremen muss ein umfangreiches und vielfältiges Angebot für Kinder bereithalten. Dazu gehören unter anderem Sport- und Kulturangebote, natürlich auch Spielplätze und -häuser aber auch naturnahe Angebote wie Kinderfarmen. Jede dieser Einrichtungen leistet einen wertvollen Beitrag zur Entwicklung der Kinder. Die Fraktion DIE LINKE hat sich deswegen in der vergangenen Legislaturperiode unter anderem für den Wilden Westen oder das Kinderatelier in Gröpelingen eingesetzt, die Pflege von Spielplätzen eingefordert oder sich gegen Kürzungen bei den Skateanlagen ausgesprochen. Die Vielfalt ist eine Stärke Bremens und ihre Erhaltung und der Ausbau haben Priorität. Diese sozialräumlichen Projekte müssen stärker institutionell und ressortübergreifend gefördert werden. Bei der Mittelvergabe haben wir immer wieder eine Bevorzugung von armen Stadtteilen anhand von Kriterien wie den Sozialindikatoren gefordert und werden uns auch bei der Vergabe zusätzlicher Mittel dafür einsetzen, dass eine Besserstellung anhand dieser Merkmale weiterhin gewährleistet ist.

5. Was planen Sie, um die Kontinuität der Bildungsbiografien von der KITA über die Grundschule bis in die weiterführenden Schulen abzusichern (z. B. durch Unterstützung der „Arbeitskreise Kinder“) und dem „Bildungsplan 0 bis 10“ zum Leben zu verhelfen?

Wir halten es für wichtig, dass die verschiedenen Institutionen an den Übergängen eng zusammenarbeiten. Insbesondere die Sprachförderung der Kinder muss zwischen KiTa und Schule ineinandergreifen und fortgeführt werden. Um eine gute Sprachförderung zu gewährleisten, fordern wir außerdem auch, dass sie im KiTa-Alter früher einsetzt. Der CITO-Test wird zu spät durchgeführt, um als Startpunkt für Sprachförderung geeignet zu sein.

Die Pilotprojekte zur Zusammenarbeit zwischen KiTas und Schulen aus der aktuellen Legislaturperiode halten wir für vielversprechend und bedauern, dass sie ohne Verstetigung ausgelaufen sind. Sie sollten wieder aufgenommen und auf weitere KiTa-/Schul-Verbünde ausgedehnt werden. Zu diesem Zweck sind gezielt Entlastungsstunden für KiTa- und Schulleitungen einzusetzen. Dabei ist es für uns wichtig, dass sich die Bildungsinstitutionen auf Augenhöge begegnen und sich in ihren jeweils spezifischen Zugängen zur kindlichen Erlebnis- und Lernweise achten und voneinander lernen. Dieser gegenseitige Respekt sollte auch die Arbeit am gemeinsamen „Rahmenplan 0 bis 10“ prägen, die nach der Wahl mit hoher Priorität weitergeführt werden muss.

6. Wie wollen Sie angesichts des auf mehrere Jahre absehbaren Mangels an Räumen, an Lehrkräften und anderem pädagogischen Personal den laufenden Betrieb des Ganztags absichern? Wo sehen Sie zusätzlich Möglichkeiten für seinen Ausbau, und in welchen Schritten planen Sie dessen Umsetzung?

Das generelle Ziel, alle Grundschulen zu Ganztagsgrundschulen auszubauen, teilen wir. Für uns haben dabei Angebote des gebundenen Ganztags Priorität, offene Angebote an Schulen sollten begründete Ausnahmen sein. Der Umwandlung in Ganztagsschulen sollte dabei zuerst in belasteten Stadtteilen stattfinden. In diesem Sinne unterstützen wir generell die Ausbauplanung des Schulstandortsplan.

Wir haben in der Vergangenheit kritisiert, wenn der Betrieb des Ganztags aufgenommen wurde, bevor die baulichen Maßnahmen abgeschlossen wurden und wir setzen uns dafür ein, dass dies nicht mehr geschieht. Erst wenn Mensa und Differenzierungsräume gebaut sind, kann auch nachmittags unterrichtet werden. Außerdem haben wir immer wieder erlebt, dass Schulleitungen mit der Organisation von Baustellen allein gelassen wurden. Wir fordern zusätzliches Personal bei der Stadt Bremen für die Betreuung der Baustellen und Entlastungen für Schulleitungen während der Umbauphase.

Gleichzeitig wissen wir, dass der Bedarf nach Nachmittagsbetreuung zunimmt. In den vergangenen Jahren lag die Lücke bei dieser Betreuung für Kinder im Grundschulalter bei ca. 300 Kindern. Daher muss der Abbau von Hortplätzen, wie er vom rot-grünen Senat auch zum laufenden Schuljahr weiter betrieben wurde, sofort gestoppt werden. Für die Übergangszeit, bis die Ausbauziele erreicht sind, müssen mindestens zehn zusätzliche Hortgruppen nach regionalem Bedarf in der Stadtgemeinde Bremen eingerichtet werden.

7. Bremen hat wichtige Voraussetzungen für die inklusive Entwicklung in Schulen geschaffen. Welche Schritte sehen Sie als notwendig und möglich an, um diese Entwicklung auch vor dem Hintergrund knapper Ressourcen (Räumlichkeiten, Pädagog*innen, fehlende Assistenzen und ZUPs) konkret zu unterstützen und weiter zu führen?

Für besonders wesentlich erachten wir die Anpassung der Förderquote in der Zuweisungsrichtlinie, damit auch dem tatsächlichen Bedarf nach Stunden für sonderpädagogische Förderung den Schulen zur Verfügung stehen. Derzeit werden für 7,2% der Kinder Förderstunden zugewiesen, real statuiert sind in den Klassen 5 bis 10 aber 7,8% der Kinder. In den fünften Jahrgängen lag die LSV-Quote aber sogar nochmals darüber mit jeweils etwas über 10%. Wir gehen davon aus, dass diese Quote erhalten bleibt und dementsprechend mittelfristig für 10% der Kinder sonderpädagogische Förderung zugewiesen werden muss. In einem verbindlichen Monitoring muss dies regelmäßig überprüft werden. Wir wollen die Zuweisung der Förderstunden an die Schulen noch besser steuern. Die Berechnung der Sozialindikatoren muss verbessert werden, um die Situation der einzelnen Schulen noch präziser darzustellen, damit auch wirklich überall die benötigte Förderung für Kinder ankommt. Dies bedeutet, dass zusätzliches Lehrpersonal benötigt wird. Die Kapazitäten an der Universität in den Inklusionsstudiengängen müssen nochmals erhöht werden, außerdem müssen die Weiterbildungsmaßnahmen für beide Stadtgemeinden noch bis mindestens 2022 neue Teilnehmer*innen aufnehmen.

Jede Schule, die dies wünscht, muss über eine eigene ZuP-Leitung verfügen.

In der Heilerziehungspflege wollen wir zusätzliche Ausbildungskapazitäten schaffen, um so Assistenzkräfte zu gewinnen. Außerdem muss die gleiche Bezahlung bei allen Trägern, die Assistenzen anbieten, gewährleistet werden.

Die W&E-Planung im Schulstandortplan halten wir für angemessen, insbesondere begrüßen wir die Einrichtung von Verbünden von Schulen der Primar- und Sekundarstufe I.

Mit Interesse haben wir im Evaluationsbericht zur Schulreform zur Kenntnis genommen, dass die Inklusion an Bremer Schulen sich in verschiedenen Geschwindigkeiten entwickelt. Wir möchten eine Kultur des Austausches zwischen den Bremer Schulen schaffen, damit diese untereinander bei der Inklusion lernen können und nicht jede Schule alle Methoden und Materialien neu entwickeln muss. Um diesen Prozess zu gestalten, muss die Inklusions-Abteilung in der Behörde deutlich verstärkt werden.

8. Was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Aufgaben des neuen IQHB und welche Qualitätsverbesserungen versprechen Sie sich durch seine Gründung? Welche Unterstützungsleistungen/-systeme stellen Sie für Schulen in Aussicht, die Schwierigkeiten haben, den Erwartungen zu entsprechen?

Das Durchführen von Tests und das Erheben von Daten sind kein Selbstzweck, sondern müssen dem Ziel dienen, Schulen anhand dieser Daten schulscharf Weiterbildungen und Unterstützung bei der Unterrichtsentwicklung anbieten zu können. Wir möchten daher bei der Gründung des IQHB immer von diesem Ziel aus denken: was ist nötig, damit am Ende wirklich Hilfen für die Schulen stehen? Dementsprechend haben wir im gesamten bisherigen Entstehungsprozess des IQHB darauf gedrängt, dass das LIS immer schon mitgedacht wird und zu diesem Zweck auch zeitnah mit zusätzlichem Personal ausgestattet werden muss.

9. Gibt es noch etwas, das Ihnen im Blick auf die Entwicklung der Grundschule besonders wichtig ist?

Wir halten vor dem Hintergrund verstärkter Zuwanderung aus der EU und aus Krisenregionen die Sprachförderung für eine der größten aktuellen Herausforderungen für die Grundschulen. Unseres Erachtens nach gibt es zwar zahlreiche Sprachförderprogramme an einzelnen Schulen, die teilweise auch mit externen Partner*innen durchgeführt werden, ohne, dass ausreichend geklärt ist, welche dieser Programme einen nachhaltigen Effekt auf die Sprachentwicklung haben. Wir möchten das gesamte Sprachfördersystem in der Primarstufe evaluieren lassen, um gute Programme auf die Schulen im Land flächendeckend übertragen zu können.

Die Vorkurse arbeiten am Rand ihrer Kapazitäten. Hier werden noch weitere Kapazitäten geschaffen werden müssen, damit auch die zusätzliche Aufgabe der nachholenden Alphabetisierung geleistet werden kann. Hierzu müssen auch die Vorkurse in den Grundschulen zeitlich anders organisiert werden. Auch den Schüler*innen, die die erste oder zweite Klasse besuchen, fehlt die Zeit in der eigentlichen Lerngruppe, in der die Alphabetisierung regulär erfolgt. Außerdem muss so sichergestellt werden, dass Kinder, für die eine längere Verweildauer im Vorkurs empfohlen wird, auch ein entsprechender Platz zur Verfügung steht.

Außerdem halten wir es für erforderlich, dass zusätzliche Deutschstunden in die Stundentafel aufgenommen werden, wie es derzeit auch schon für Mathematik an den Schulen der Sozialstufe V geschieht.

Thema 1: Umsetzung der Kinderrechte in Bremen

Wie beurteilen Sie die Umsetzung von Kinderrechten in Bremen?

In Bremen bestehen zahlreiche gute Initiativen und Projekte, die sich mit der Stärkung von Kindern und er Umsetzung ihrer Rechte befassen. Es fehlt jedoch vielfach an Kenntnis voneinander, an Austausch und Vernetzung. DIE LINKE würde daher die Einrichtung einer zentralen Stelle in Bremen befürworten, die alle Initiativen und Informationen bündelt und koordiniert und auch immer wieder die Umsetzung der Kinderrechte anmahnt.

Wie positionieren Sie sich zu den Forderungen nach einer/m Landeskinderbeauftragten, die/der sich als übergeordnete Stelle der Stadt Bremen für die Rechte der Kinder einsetzt?

DIE LINKE unterstützt die Einsetzung von Kinderbeauftragten, wenn sie mit konkreten Kompetenzen und Befugnissen ausgestattet sind und die Kinder- und Jugendbeteiligung gesichert ist. Kinder und Jugendliche sollen in die Entscheidung zur Etablierung vom Kinderbeauftragten bzw. ähnlicher Vertreterstrukturen einbezogen werden und stärker als bisher unmittelbar mitreden und mitentscheiden können, wenn es um Angelegenheiten geht, die sie und ihre Zukunft betreffen.

Welchen Nachholbedarf sehen Sie für Bremen im Beschwerde- und Ombudswesen für Kinder und Jugendliche und wie gedenken Sie diesen Bedarfen zu begegnen?

DIE LINKE unterstützt Initiativen eines unabhängigen Ombudswesens, wie das Bremer Beratungsbüro für Erziehungshilfen (BeBeE) und dessen Beteiligung am Bundesnetzwerk Ombudschaft. Für die Absicherung des wesentlichen Merkmals des Ombudswesens, nämlich Unabhängigkeit und fachliche Weisungsungebundenheit, sehen wir allerdings eine unabhängige und gesicherte Finanzierung des BeBeE als notwendig an.

Thema 2: Gewalt gegen Kinder

Wie erklären Sie sich die Fallzahlen in den genannten Bereichen?

Für DIE LINKE ist jeder Missbrauchsfall oder Fall sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen ein Fall zu viel. Daher ist völlig klar, dass Einrichtungen wie Not-Telefone für Mädchen und Jungen und Hilfs- und Beratungsstellen finanziell langfristig institutionell gefördert und abgesichert werden müssen. Auch die Casemanager*innen im Amt für Soziale Dienste müssen ausreichend Zeit für die Fallbearbeitung, haben. Aus diesem Grund fordern wir seit langem eine gesetzliche Fallobergrenze von 28 Fällen pro Casemanagement-Vollzeitstelle.

Wie wollen Sie Kinder zukünftig vor Gewalt, insbesondere vor sexueller Gewalt schützen?

Der Schutz von Kindern vor Gewalt jedweder Art hat für DIE LINKE höchste Priorität. Es geht darum, präventiv und durch Frühe Hilfen Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellem Missbrauch entgegenzuwirken, Risikofaktoren früher zu erkennen und schnell im Interesse des Kindeswohls zu handeln. Die Position der Kinder muss auf allen Ebenen gestärkt werden. Insbesondere auch im Gewaltschutzbereich. Damit Kinder möglichst nicht zu Opfern von Gewalttaten werden, ist eine Sensibilisierung der Gesellschaft, besonders von Eltern, Lehrer*innen und Erzieher*innen notwendig. Noch immer ist dieser Bereich in der Ausbildung von Fachkräften schwach entwickelt. Gerade die Menschen, die professionell mit Kindern arbeiten sollen, müssen zu diesem Thema besser qualifiziert werden.

Thema 3: Reform der Kinder- und Jugendhilfe

Wie positionieren Sie sich hinsichtlich der Reform des Kinder- und Jugendhilferechts?

DIE LINKE ist nicht für eine Reform des Kinder- und Jugendhilferechts, die nur zu einer Stärkung der Bürokratie führt. Wir lehnen einen Abbau von Rechtsansprüchen und die Kürzung von Leistungen ab wie es der Entwurf des KJSG vorgesehen hatte. Eine Reform hingegen, die eine Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und ihrer Familien zum Ziel hat, wäre durchaus sinnvoll. Wir setzen uns für einen ergebnisoffenen Neustart der Reform ein, lehnen aber jegliche Vorfestlegung und Rückgriff auf das KJSG entscheiden ab. Die Akteure und Beschäftigten der Kinder- und Jugendhilfe müssen unbedingt an diesem Reformprozess beteiligt werden und die eine Reform muss auf Basis einer Bestandaufnahme erfolgen. Die Defizite des SGB VIII müssen dabei herausgearbeitet und einbezogen werden.

Thema 4: Kindgerechte Justiz

Wie wollen Sie die Umsetzung von Kinderrechten in der Justiz verbessern?

Die Situation von Kindern und Jugendlichen in Gerichtsverfahren muss dringend an menschenrechtliche, internationale und Vorgaben des Europarats angepasst werden. Dazu benötigt es beispielsweise Vorschläge zur kindgerechten Gestaltung von Gerichtsverfahren. DIE LINKE wird sich dafür einsetzen, dass auf Bundes- und Länderebene entsprechende Handreichungen zu Kindesanhörungen in Familiengerichten erarbeitet werden. Ein weiterer Punkt wäre die Auswahl der Verfahrensbeistände in familienrechtlichen Verfahren. Diese wichtigen Akteure sollten unabhängig und überprüfbar unter Einbeziehung der zu vertretenden Kinder und Jugendlichen ausgewählt werden. Auf Landesebene werden wir uns dafür stark machen, dass Fortbildungen zu kindgerechter Justiz für die Richterschaft und das Justizpersonal angeboten und ausreichend finanziert werden. Wichtig wäre auch die kindgerechte Gestaltung der Vernehmungs- und Warteräume.

Wie positionieren Sie sich hinsichtlich einer Fortbildungspflicht für RichterInnen zu Themen wie Traumatologie, (Sexual-)Entwicklung von Kindern, Befragen von Kindern, Kinderrechten etc.?

DIE LINKE begrüßt eine solche Fortbildungspflicht für die Richterschaft und auch für das Justizpersonal. Die nötigen sachlichen und finanziellen Mittel müssen durch das Justizressort zur Verfügung gestellt werden.

Thema 5: Qualität in der Kindertagesbetreuung

Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Kita-Qualität gedenken Sie zu ergreifen?

Der positive Einfluss von Kitas auf die späteren Entwicklungs- und Bildungschancen eines Kindes hängt stark von der Betreuungsqualität in den Einrichtungen ab. DIE LINKE ist für die Einführung einer besseren Fachkraft-Kind-Relation in allen Altersstufen. Wir wollen zwei Erzieher*innen pro Elementargruppe und mittelfristig eine Reduzierung der Gruppengröße von 20 auf 15 Kinder. Bei den Krippengruppen wollen wir eine Rücknahme der vor einigen Jahren erfolgten Vergrößerung von 8 auf 10 Kinder pro Gruppe.  Darüber hinaus wollen wir eine verbindliche Zusatzausstattung von einer Stelle in jeder Gruppe in Stadtteilen mit hoher Armutsbetroffenheit, Sprach- und sonstigen Förderbedarfen. Die Kita-Qualität steht und fällt mit den Erzieher*innen. Es braucht bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung für alle.

Wie kann diesem Handlungsbedarf Rechnung getragen werden?

Der quantitative Platzausbau muss weiter vorangetrieben und intensiviert werden. Besonders in ärmeren Stadtteilen fehlen jedes Jahr aufs Neue zahlreiche Kitaplätze. DIE LINKE fordert deshalb, dass Ausbauprogramm ungemindert fortzuschreiben, um eine wohnortnahe Versorgung sicherzustellen. Bei Neubauten sind wir für durchgängige Einrichtungen, die Angebote für unter 3jährige, 3-6jährige und bei Bedarf für Grundschulkinder vorhalten.

Wie positionieren Sie sich zu dieser Kritik?

Die Mittel aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ sollen in erster Linie einer Qualitätsverbesserung dienen und fließen nun in Bremen aber beinahe vollständig in die Beitragsfreiheit. Dies findet auch DIE LINKE mehr als problematisch.

Thema 6: Einführung eines Hundeführerscheins

Wie stehen Sie zur Abschaffung der Rasseliste und zur Einführung eines verbindlichen Hundeführerscheins zur Reduzierung von Hundebissunfällen?

DIE LINKE ist für eine Abschaffung der Rasseliste, da wir nicht die einzelne Hunderasse, sondern die Halter*innen als Ursache für eine evtl. Aggressivität des Tieres halten und wir befürworten die Einführung eines Hundeführerscheins.

Thema 7: Neugeborenen-Hörscreening

Wie beurteilen Sie die Qualität des Neugeborenen-Hörscreenings einschließlich der Nachverfolgung (sog. „Tracking“) in Bremen?

Wichtig wäre eine Anbindung aller Bremer Kliniken mit Geburtsstationen und aller außerklinischen Einrichtungen, die Screenings durchführen an eine Trackingzentrale, damit Eltern und deren Kinder mit kontrollbedürftigem Testergebnis auch weiterhin begleitet werden können und auch an Folgemaßnahmen teilnehmen und nicht verloren gehen (lost to follow-up).

Welche Maßnahmen schlagen Sie vor, damit in Bremen alle Kinder mit einer Hörstörung früh erkannt und behandelt werden, sodass ihnen eine uneingeschränkte kognitive, emotionale und psychosoziale Entwicklung ermöglicht werden kann?

Siehe Antwort auf Frage 13.

Thema 8: Frühförderung von Kindern mit Hörschädigung

Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um dem Fachkräftemangel in der hörgeschädigtenpädagogischen Frühförderung entgegenzutreten?

DIE LINEK befürwortet eine Wiedereinführung des Studiengangs Sonderpädagogik an der Universität Bremen zu prüfen. Auch müssen die Arbeitsbedingungen verbessert werden, um ausgebildete Fachkräfte auch in Bremen zu halten.

Thema 9: Digitalpakt

Begrüßen Sie den Digitalpakt und durch welche konkreten Maßnahmen wollen Sie eine zukunftsorientierte, digitale Umrüstung der Bremer Schulen erreichen?

DIE LINKE begrüßt die Einigung von Bund und Ländern zum Digitalpakt, auch wenn die in Aussicht gestellten finanziellen Mittel nicht ausreichend sind. Bremen hinkt bei der Versorgung mit WLAN an den beruflichen Schulen sowie allgemein bei der Ausstattung mit Endgeräten in den Klassenzimmern deutlich hinterher. Wir wollen aber, dass auch die dauerhafte Wartung mit eingeplant wird. Wenn die Bundesmittel auslaufen, müssen trotzdem Reparaturen, Neuanschaffungen und Aktualisierunn möglich sein. Deswegen muss das Land Bremen diese Kosten jetzt schon in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigen. Gleiches gilt für Kosten für Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften, denn gute Technik kann nur durch gut geschultes Personal gewinnbringend eingesetzt werden.

Wie wollen Sie die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften für den digitalen Unterricht sicherstellen?

Siehe Antwort auf Frage 16.

Thema 10: Inklusive Bildung

Für welche Maßnahmen werden Sie sich einsetzen, damit ALLEN Kindern das Recht auf gemeinsame Beschulung mit und ohne Behinderungen ermöglicht werden kann?

DIE LINKE will die Mittel für den gemeinsamen Unterricht erhöhen. Wir wollen den Schulen mehr sonderpädagogische Stunden zur Verfügung stellen und hierfür den Verteilungsschlüssel für Personal den realen Bedürfnissen anpassen. Die Schulen wurden und werden mit dieser Aufgabe oft allein gelassen. Es fehlen Sonderpädagog*innen und Assistenzkräfte; viel zu oft müssen Kinder zuhause bleiben, wenn die Fachkräfte erkrankt sind. Die ZuPs und ReBUZe in den Stadtteilen müssen mit mehr Personal ausgestattet werden. Die Inklusion muss aber auch inhaltlich und pädagogisch weiterentwickelt werden. Wir wollen den Austausch zwischen den Schulen intensivieren, damit die Schulen untereinander von erfolgreichen Modellen lernen können und nicht jede Schule pädagogische Konzepte wieder neu entwickeln muss.

Wie beabsichtigen Sie, dem Fachkräftemangel zu begegnen?

Die Ausbildungskapazitäten im Land Bremen müssen sofort erheblich ausgeweitet werden. Neben der Lehramtsausbildung sind an der Universität auch die Wiedereinführung der Studiengänge für Sozial- und Behindertenpädagogik zu prüfen. An der Hochschule Bremen müssen die Kapazitäten für Soziale Arbeit erweitert werden. Es reicht aber nicht aus, die Ausbildungskapazitäten aufzubauen. Im Anschluss an die Ausbildung müssen die Fachkräfte auch in Bremen gehalten werden. Dafür braucht es attraktive Arbeitsplätze, die von den Konditionen her mit Niedersachsen, aber auch mit anderen Bundesländern mithaltern können.

Thema 11: Ernährungsbildung

Wie ist Ihre Position zur Einführung eines Schulfachs „Ernährungsbildung“?

Hinsichtlich der Frage nach einem Schulfach „Ernährungsbildung“ halten wir es für notwendig, dieses Thema praxisnah und durch eigenes Erleben mit der Verpflegung in Schulen und auch schon in den Kitas zu verknüpfen. DIE LINKE will, dass täglich frisch in den Schulen mit Zutaten aus der Region und unter Beteiligung der Kinder gekocht wird. Wer viel über die Herkunft und Zusammensetzung der Lebensmittel weiß und bei der Zubereitung der Mahlzeiten mitmacht, hat auch Lust auf gemeinsames Essen und gesunde Ernährungsstile. Kinder und Jugendliche müssen in die Planung, Zubereitung und anschließende Bewertung der Mahlzeiten einbezogen und Mitbestimmungsmöglichkeiten auf Augenhöhe geschaffen werden. Das Mittagessen muss dabei den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung entsprechen und für die Eltern kostenfrei sein.

Vielen Dank für die Zusendung der Fragen! Hier sind unsere Antworten:

1. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Angebote in der Jugendinformations- und Jugendverbandsarbeit im Land Bremen für junge Menschen auszubauen?

Wir halten die Bremer Jugendverbandsarbeit für ein ausgesprochen wirksames und wichtiges Mittel, um einer großen Anzahl von Kindern und Jugendlichen ganz verschiedenartige Angebote für selbstbestimmte, kreative und gemeinsame Vorhaben und Erfahrungen im außerschulischen Bereich zu ermöglichen. Land und Kommunen haben die Aufgabe, Jugendverbände und Jugendgruppen in ihrem Angebot der von jungen Menschen selbst organisierten, gemeinschaftlich gestalteten und mitverantworteten Jugendarbeit zu fördern (SGB VIII § 12).

Das Problem in Bremen ist, dass im Rahmen der „Haushaltssanierung“ die Förderung der Jugend­verbandsarbeit seit 20 Jahren auf dem gleichen Betrag geblieben ist: 2001 wurden dafür 712.000 € in den Haushalt eingestellt, 2018 waren es 703.000 €. Berücksichtigt man die Inflation, stellt dies über die Jahre eine Kürzung von 25 Prozent dar! Dies wird den wichtigen Angeboten, die die Jugendverbandsarbeit gerade für die große Anzahl sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher in Bremen bietet, nicht gerecht. DIE LINKE hat bereits in der Vergangenheit mehrfach Änderungsanträge in die Haushaltsverhandlungen eingebracht, die eine Erhöhung der Mittel für Jugendverbandsarbeit zum Ziel hatten. Dies werden wir auch in den nächsten Haushalten fordern. Dabei halten wir es für notwendig, in der nächsten Legislaturperiode zu einer Förderung zurückzukehren, die zumindest derjenigen von 2001 äquivalent ist. Dazu wäre eine Erhöhung um rund 175.000 € im Vergleich zu heute vorzunehmen.

Nach unserer Einschätzung sind die Jugendverbände über den Bremer Jugendring bereits gut vernetzt. Trotzdem werden wir dafür eintreten, die Tätigkeiten der Jugendverbände und ihre Bedeutung für die außerschulische Bildung, auch für die Integration von Kindern und Jugendlichen, noch stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken.

2. Wie setzen Sie sich für außerschulische Bildung mit seinen Schwerpunkten informelle und non-formale Bildung ein? Welche Rolle spielt für Sie dabei die Jugendverbandsarbeit?

Wir setzen uns seit jeher für eine Stärkung der offenen Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit ein, z.B. auch durch wiederholte Anträge auf erhöhte Zuwendungen im Haushalt (für beide Bereiche) und aktuell durch eine eingereichte große Anfrage zur Entwicklung und zum Stand der offenen Jugend­arbeit in Bremen. Wir werden dies auch in Zukunft tun. Zur Rolle der Jugendverbandsarbeit: siehe letzten Abschnitt.

3. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Jugendverbände landesweit finanziell besser auszustatten? Wie gehen Sie dabei mit den steigenden Kosten für den Betrieb und das Personal eines Jugendverbandes um? 

Die „Kalte Kürzung“ im Gefolge der Schuldenbremse in vielfältigen Bereichen, auch in der offenen Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit, haben wir immer angeprangert (s. o). Dabei ist klar, dass Verbände und Initiativen über die Jahre zunehmend mehr Geld für Sachkosten wie Strom, Miete und Material sowie für Lohnerhöhungen zahlen (und auch zahlen sollen!). Die bisherige Politik des jahrzehntelangen Zahlens des stets gleichen Betrags folgte scheinbar der Milchmädchenrechnung „Mir ist die Benzinpreiserhöhung egal – ich tanke immer für 20 Euro!“. Dies hat jedoch bei den Jugendver­bänden und ihrer Dachorganisationen zu einer Einschränkung der Handlungsmöglichkeiten und damit zu einem schleichenden Abbau der Angebote geführt. Dies können wir uns in Bremen und Bremerhaven mit seiner großen Anzahl von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen nicht leisten. Wir werden dafür eintreten, dass regelmäßige, mehrjährige oder dauerhafte finanzielle Zuwendungen an Initiativen und Projekte auch eine regelmäßige Inflationsanpassung erfahren. 

 4. Teilen Sie die Ansicht, dass jeder Jugendverband hauptamtliches Personal gefördert bekommen sollte? Wenn ja, wie wollen Sie das ermöglichen? 

Im Prinzip wäre das wünschenswert. Dies wird aber in Anbetracht der nach wie vor knappen Einnah­men, dem Schuldenbremsendiktat und den riesigen Baustellen und Bedarfen, die in Bremen nach 25 Jahren „Haushaltssanierung“ aufgelaufen sind, angesichts 23 Jugendverbandsträger selbst mittelfristig nicht zu finanzieren sein. Wir halten es aber für richtig und auch kurzfristig für notwendig, wenn für spezielle Aufgaben (z.B. Integration oder Kinderschutz/ Prävention von sexualisierter Gewalt) zusätzliche Stellen im Bereich der Jugendverbandsarbeit geschaffen werden können.

5. Inwiefern verbessern Sie die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt junger Menschen (zum Beispiel mit freien Tagen in Schule, Hochschule und Ausbildung)? Werden Sie sich konkret dafür einsetzen, dass die Juleica einen höheren Stellenwert bekommt, und wenn ja, wie?  

Wir halten die Juleica und mit ihr verbundene Vergünstigungen für eine gute Idee und wertvolle Hilfe, um ehrenamtlichen Engagement schon im Jugendalter zu fördern. Zurzeit gibt es bereits einige Vergünstigungen insbesondere im kulturellen Bereich (Museumseintritte), bei Verbänden und Kirchen und bei einigen kommerziellen Anbietern. Wir treten dafür ein, diese Vergünstigungen zu erweitern, insbesondere bei Leistungen und Angeboten, die öffentlich finanziert werden, wie Nahverkehr, Eintritt in Bäder oder verbilligten oder kostenlosen Eintritt zu von der öffentlichen Hand finanzierten Sportveranstaltungen. Eine Ausweitung der Vergünstigungen im kommerziellen Bereich könnte mglw. durch Sponsoring der Anbieter erfolgen und würde erfolgreiche Lobbyarbeit der Interessensverbände (wie dem Bremer Jugendring und angeschlossener Verbände) voraussetzen. Ob die Juleica mit freien Tagen in Schule, Hochschule und Ausbildung gefördert werden kann und sollte, erscheint uns noch diskussionswürdig.

6. Welche Maßnahmen halten Sie für notwendig, um die Teilhabe junger Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern? Inwiefern setzen Sie sich in diesem Rahmen für eine Fortsetzung des Integrationsbudgets mit Berücksichtigung weiterer Zielgruppen und einer breiteren Perspektive auf Integration und Heterogenität ein?

Nach unserer Auffassung ist das Integrationsbudget als abgegrenzter, spezieller Teil im Haushalt gut und sinnvoll. Es soll als eigenständiger Haushaltsposten erhalten bleiben und verstärkt dazu genutzt werden, gerade für Jugendliche mit Migrationshintergrund verstärkt Angebote finanziell zu unterstützen. Es ist auch anzustreben, die Juleica-Ausbildung und den Übungsleiter*innen­lizenzerwerb für Jugendliche mit Migrationshintergrund speziell zu fördern, auch finanziell.

7. Wie fördern Sie, dass auch von Armut betroffene, junge Menschen von Angeboten der Jugendverbandsarbeit profitieren können? Wie fördern Sie eine verbesserte Teilhabechance junger Menschen an außerschulischen Angeboten insgesamt? 

Generell erwarten wir, dass die von uns angestrebte Erhöhung der Zuwendungen für die Jugendver­bands­arbeit dieser eine Stärkung ihrer Angebote ermöglicht, von der insbesondere sozial benach­tei­ligte junge Menschen mit geringen eigenen finanziellen Mitteln profitieren werden. Desweiteren treten wir für eine städtische Kofinanzierung der bislang spendenbasierten Projekte „Kids in die Clubs“ und „Kids in die Bäder“ ein. Zudem wollen wir einen „Ferienpass“ für Schüler*innen einführen, der unter anderem weitgehende Vergünsti­gungen für den Besuch der Schwimmbäder in der Ferienzeit beinhaltet. Generell gilt: für Menschen und gerade für Familien mit geringen Geldmitteln sind Schwimmbadbesuche kaum zu finanzieren. Wir treten dafür ein, die Eintrittspreise für diese Benutzer*innen deutlich zu senken, für Kinder und Jugendliche perspektivisch freien Eintritt zu ermöglichen. 

8. Stimmen Sie uns zu, dass Jugendliche ab 14 Jahren die Bremische Bürgerschaft (Stadt/Land) wählen dürfen sollten? Wenn ja, werden Sie sich dafür einsetzen? Wenn nein, warum nicht? 

In Bremen und vielen anderen Bundesländern wählen Jugendliche ab 16 Jahren - aber nur beim Landtag. Vorrangig wäre für uns, das Wahlalter auch bei Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre abzusenken. Ebenso dringend wäre, ein einheitliches Wahlrecht für alle anzuerkennen, die seit einigen Jahren hier leben - also den Wahlrechts-Ausschluss von Menschen ohne deutschen Pass zu beenden. Eine weitere Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre ist denkbar, scheint uns aber nicht so dringend zu sein wie die vorgenannten Veränderungen und Erweiterungen des Wahlrechts.

Welche Maßnahmen planen Sie, um die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum in Bremen sicherzustellen?

Das wichtigste Instrument für bezahlbaren Wohnraum ist dafür zu sorgen, dass ein großer Anteil an Mietwohnungen in städtischer Hand ist. Das dämpft dann auch die Höhe der Mieten von privaten Vermieter*innen. Daher wollen wir eine aktive Neubau- und Ankaufspolitik der öffentlichen Hand. Bremen braucht ein kommunales Wohnungsbauprogramm. Auch das System der Wohnraumförderung wollen wir neu aufstellen. Bodenflächen sollen nicht mehr verkauft, sondern im Erbbaurecht vergeben werden. Das senkt die Baukosten und ermöglicht Metpreisbindungen.

Wie stehen Sie zu dem Vorschlag der AWO eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages in der Pflegebranche?

DIE LINKE unterstützt ausdrücklich die Forderung nach einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die Pflegebranche. Die Altenpflege wird von privaten Heimbetreibern und Pflegediensten bestimmt und ist fast gänzlich zu einem Niedriglohnbereich mutiert. Diese Entwicklung muss durch einen Tarifvertrag, der bundesweit gilt und allgemeinverbindlich ist, gestoppt werden.

Mit welchen Maßnahmen möchten Sie einen bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung in Bremen sicherstellen?

Der Platzausbau muss vorangetrieben und intensiviert werden. Besonders in ärmeren Stadtteilen fehlen jedes Jahr zahlreiche Kitaplätze. Wir fordern deshalb, den Kita-Ausbau ungemindert fortzuschreiben, um eine wohnortnahe Versorgung sicherzustellen. Eltern aus Stadtteilen mit niedrigem Durchschnittseinkommen finden nach wie vor zu wenig Kitaplätze. Die Kita-Qualität steht und fällt mit den Fachkräften. Wir wollen die Attraktivität des Berufes steigern. Es braucht bessere Arbeitsbedingungen und bessere Bezahlung für alle. Die Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) muss ausgebaut und verstetigt werden.

Welche Maßnahmen planen Sie, um Rassismus und antidemokratische Tendenzen wirksam zu bekämpfen?

Die Betroffenen von Rassismus erfahren häufig zu wenig Unterstützung, sei es durch den Staat oder zivilgesellschaftliche Organisationen. Hier muss man ansetzen und die Perspektiven der Opfer stärken, die sich alltäglicher Diskriminierung, Menschenfeindlichkeit oder sogar rassistischer Gewalt ausgesetzt sehen. Der gesellschaftliche Rechtsruck führt auch zu einer Normalisierung von Positionen, die vor einigen Jahren zwar schon vorhanden waren, aber nicht öffentlich legitimiert worden sind. Die AfD muss man deshalb klar bekämpfen.

Ad 1: Wir sehen keine Möglichkeit und auch keine Notwendigkeit, die Erschließung neuer Baugebiete zu beschleunigen. In den letzten Jahren sind viele Flächen neu ausgewiesen worden und viele Baugenehmigungen erteilt worden. Eher muss darüber nachgedacht werden, wie dafür gesorgt wird, dass erteilte Baugenehmigungen tatsächlich zeitnah erfüllt und brachliegende Flächen mit Baurecht der Bebauung zugeführt werden.

Ad 2: Die Bauvorschriften sind nicht zuletzt durch die Regelungen zum Energieverbrauch angewachsen – dahinter kann man nicht zurück. Dachausbau ist sinnvoll, aber keine zentrale Antwort auf den Mangel an bezahlbarem Wohnraum, und sollte daher nicht zusätzlich gefördert werden.

Ad 3: Die Grunderwerbsteuer trägt nur zu einem geringen Teil zu den Baukosten bei und ist eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen. Wir wollen sie daher nicht senken. Für den Immobilienerwerb durch Familien ist das Ausweisen bauträgerfreier Grundstücke aus unserer Sicht wichtiger.

Ad 4: Soziale, wirtschaftliche und verkehrspolitische Infrastruktur muss von vorneherein mitgeplant werden, wenn neue Flächen erschlossen werden. Dies ist in der Überseestadt beispielhaft versäumt worden und muss jetzt nachgearbeitet werden. Bei der Erschließung des Rennbann-Geländes oder anderer Großflächen dürfen diese Fehler nicht wiederholt werden. Städtebauliche Verträge, Entwicklungssatzungen, Erbbauvergabe statt Kauf, sowie eine starke Rolle kommunaler Bauträger sind dafür wesentliche Instrumente.

Ad 5: Das Zentren- und Nahversorgungskonzept muss überarbeitet werden. Der Schutz der Stadtteilzentren darf nicht auf Kosten einer fußläufigen Nahversorgung für alle Wohnanlagen gehen, wie dies derzeit in einigen Stadtteilen der Fall ist.

Ad 6: Die Grundsteuer ist eine Steuer, keine Abgabe, und ihre Höhe deckt auch nicht die Gesamtheit der öffentlich zu erbringenden Infrastrukturleistungen ab. Unstrittig ist, dass es einen erheblichen Sanierungsstau bei den Verkehrswegen gibt, der abgetragen werden muss, und dass insbesondere in bestimmten Ortsteilen die Stadtreinigung verbessert werden muss.

Ad 7: Die Grundsteuer in Bremen befindet sich auf einem Niveau, das mit anderen Städten von über 500.000 Einwohner*innen vergleichbar ist. Entsprechend wird das genannte Nebenkosten-Ranking von Städten wie Regensburg, Trier oder Ratingen angeführt, die sehr viel kleiner sind. Für eine Senkung der Nebenkosten sehen wir keinen Spielraum. Begrüßenswert wäre eine Grundsteuerreform, die unbebauten, baureifen Grund höher besteuert und dafür selbstgenutzte Immobilien entlastet; dies liegt jedoch beim Bundesgesetzgeber.

Ad 8: Die vom Verfassungsgericht angemahnte Grundsteuerreform ist überfällig und ein Einnahmeausfall der Kommunen, wenn keine neue Regelung gefunden wird, ist unbedingt zu vermeiden. Der Grundsteuerkompromiss, der die Bodenrichtwerte, das Gebäudealter und die Miethöhe als Bemessungsgrundlage heranzieht, soll daher umgesetzt werden. Eine Öffnungsklausel für die Länder, durch die ein schädlicher Steuerwettbewerb ausgelöst würde, lehnen wir ab. Ein wertunabhängiges Modell wäre sozial ungerecht, da für wertvollen Grund nicht mehr Steuer bezahlt werden müsste, wie für Grund in weniger teuren Lagen. DIE LINKE spricht sich dafür aus, dass die Grundsteuer nicht mehr auf die Mieten umgelegt werden darf.  

Ad 9: Ob für Bremen ein Mietspiegel eingeführt werden soll, ist seit langem umstritten. Einerseits kann die Mietpreisbremse ohne Mietspiegel nicht wirklich greifen. Andererseits kann ein Mietspiegel auch verstärkte Mieterhöhungen auslösen. In jedem Fall kann nur ein qualifizierter Mietspiegel in Betracht kommen, der die Mieten im Bestand erfasst und sich nicht auf das Ermitteln von Angebotsmieten beschränkt.

Ad 10: Dass es auch für Durchschnittsverdienende schwer geworden ist, leistbaren Wohnraum zu finden, hat mit der Mietpreisbremse nichts zu tun. Wie eine Studie der Böckler-Stiftung unlängst gezeigt hat, ist die Mietbelastungsquote der Haushalte in Bremen besonders hoch. Die Mietpreisbremse und die Bremische Kappungsgrenzen-Verordnung sollen daher unbedingt beibehalten bzw. verlängert werden. Ein weiteres wichtiges Instrument wäre die Vergabe von Flächen in Erbbaurecht mit gestaffelten Vorgaben zur dauerhaften Mietbindung auf verschiedenen Niveaus. Richtig ist, dass das Bremer Wohnraumförderprogramm den Sozialwohnungsbau nicht ausfinanziert und damit dazu beiträgt, dass kaum Wohnraum im mittleren Segment entsteht, da die freifinanzierten Wohnungen durch hohe Mieten die Querfinanzierung tragen müssen.

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Kristina Vogt beantwortet Fragen des BVMW

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Frage 1:

Radverkehr braucht Infrastruktur. Wird Ihre Partei in der nächsten Legislatur die im VEP geforderten Premiumrouten inkl. der Weserquerungen realisieren?

Antwort:

DIE LINKE setzt sich für die Verkehrswende und eine autoarme Stadt ein. Dafür braucht es echte, abgegrenzte und breite Radinfrastrukturen mit einer Spur pro Fahrtrichtung. Der Ausbau der Radpremiumrouten stockt ärgerlicherweise bislang. Die Premiumroute D15 (Blumenthal – Hemelingen) und die Brücke zwischen Hemelingen und Obervieland müssen unverzüglich realisiert werden. Wir wollen auch die anderen Routen aus dem VEP zeitlich vorziehen und schneller planen. Dafür müssen die verkehrsplanerischen Kapazitäten im ASV erheblich aufgestockt und die investiven Mittel deutlich angehoben werden.

Frage 2:

Radverkehr braucht Rücksicht. Wird Ihre Partei sich dafür einsetzen, dass KFZ-Parkplätze in Bremen konsequent und flächendeckend bewirtschaftet werden?

Und welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen, um Fahrradspuren / -wege von illegal haltenden und parkenden Kraftfahrzeugen freizuhalten?

Antwort:

Illegales Parken muss stärker als bisher kontrolliert und durch höhere Bußgelder bestraft werden. In Berlin wurden die gesetzlichen Möglichkeiten für das Abschleppen falsch geparkter PKW erweitert. Das wollen wir auch für Bremen prüfen. Parkraumbewirtschaftung muss in den Quartieren mit hohem Parkdruck realisiert werden. Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung sollen zweckgebunden für klimaverträgliche Verkehrsträger eingesetzt werden.

Frage 3:

Radverkehr braucht Sicherheit. Welche konkreten Maßnahmen wird Ihre Partei umsetzen, damit der juristisch geforderte Sicherheitsabstand bei Überholvorgängen von Radfahrenden durch KFZ-Fahrende eingehalten wird?

Antwort:

Sicheres Radfahren braucht eigenständige und baulich abgegrenzte Infrastrukturen. Rein „aufgemalte“ Schutzstreifen führen erfahrungsgemäß nicht dazu, dass PKWs den vorgeschriebenen Überholabstand von 1,50m einhalten. Sicheres Radfahren braucht auch ein deutlich stärkeres Bewusstsein von Autofahrer*innen für die StVO, gegen die immer noch alltäglich verstoßen wird.

Frage 4:

Radverkehr braucht verträgliche Geschwindigkeit. Wird sich Ihre Partei für eine Regelgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts einsetzen?

Antwort:

Wir wollen Tempo 30-Zonen in Bremen und Bremerhaven deutlich ausweiten. Vor Kitas und Schulen, Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen soll konsequent Tempo 30 gelten und mit Hilfe von strikten Parkverboten eine sicher einsehbare Querung auch für kleine Kinder ermöglicht werden. Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit muss auf Bundesebene durchgesetzt werden. DIE LINKE im Bundestag hat entsprechende Gesetzentwürfe bereits eingereicht.

Frage 5:

Radverkehr braucht freie Fahrt. Was kann aus der Sicht Ihrer Partei an Ampelschaltungen und Kreuzungsführungen verbessert werden, damit Menschen mit dem Fahrrad gefahrenfrei und ohne unnötige Zwangsaufenthalte vorankommen?

Antwort:

Gerade große Kreuzungen wie der Brill müssen für Radfahrer*innen sicher sein. Bauliche und farbliche Abgrenzungen der Querungen können die Situation verbessern, indem die Gefahr durch rechtsabbiegende Fahrzeuge reduziert wird. Außerdem müssen die Ampeln an Unfallschwerpunkten so geschaltet werden, dass Radfahrer deutlich vor den rechtsabbiegenden Fahrzeugen grün bekommen. Wir fordern eine grüne Welle für Radfahrer*innen auf den priorisierten Routen und Fahrradstraßen.

LKW müssen flächendeckend mit einem Abbiegeassistent ausgestattet sein, damit Unfälle im „toten Winkel“ minimiert werden.

 

Frage 6:

Radverkehr braucht Rückenwind. Welche Bausteine des Radverkehrsgutachtens Bremerhaven sollen mit Ihrer Partei in den nächsten 4 Jahren umgesetzt werden?

Antwort:

In Bremerhaven ist ein sicheres Radwegenetz nach einem Generalplan zu entwickeln. Gegen den Vorrang für den motorisierten Individualverkehr setzen wir uns für eine Neuverteilung der Verkehrsflächen zugunsten von stadtverträglichen Mobilitätsformen ein, z.B. durch Umwidmung von Fahrbahnen zu Angebotsstreifen für den ÖPNV, Fuß- und Radverkehr. Damit diesem mehr Nachdruck gegeben wird, setzen wir uns für eine*n Mobilitätsbeauftrage*n ein, wie es sie in vielen österreichischen Kommunen gibt. Die Einflussmöglichkeiten des Rundes Tisches für den Fahrradverkehr wollen wir stärken.

Frage 7:

Radverkehrsförderung kostet. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die Ihre Partei jährlich in den Haushalt zur Förderung des Radverkehrs einstellen wird?

Antwort:

Die Ausgaben im Verkehrsbereich gehen hauptsächlich in die Infrastruktur für den motorisierten Individualverkehr. Das wollen wir ändern. 20 Millionen Euro halten wir für eine realistische und gerechtfertigte Zielgröße um die Maßnahmen aus dem VEP in Bremen umzusetzen.

 

 

Antworten zur Meisterprämie von Claudia Bernhard:

Welchen Standpunkt hat die Linke zu finanziellen Prämien zur Meisterausbildung? Wie schätzen sie die aktuelle Prämie von 4.000 Euro ein? Welche Prämie oder welchen Förderbeitrag würden Sie begrüßen? Bitte begründen Sie Ihre Position. 
DIE LINKE unterstützt die Einführung von Aufstiegsfortbildungs-Prämien. Das Bremer Modell, dem wir zugestimmt haben, gewährt seit dem 1.1.2019 eine Prämie von 4.000 Euro für bestandene Meisterprüfungen und für andere bestandene Aufstiegsfortbildungen (Fachwirt*in, Techniker*in, Betriebswirt*in usw.) Die Höhe orientiert sich an Niedersachsen, der Berechtigtenkreis am bayerischen Modell. Letzteres finden wir wichtig, weil der Frauenanteil bei anderen Aufstiegsfortbildungen deutlich höher ist als bei den Meisterausbildungen, so dass ein umfassendes Fördermodell geschlechtergerechter ist.

Die Prämie ist für die Betroffenen vermutlich nicht kostendeckend, stellt aber einen erheblichen Fortschritt dar. Was in Bremen fehlt, ist eine eigenständige Meistergründungsprämie, wie sie andere Bundesländer bereits haben. Die Gründung eines selbständigen Betriebs stellt gegenüber der Meisterprüfung die größere finanzielle Hürde dar. Daher wäre hier eine entsprechende Unterstützung besonders wichtig.

Soll jede Branche die gleiche Prämie erhalten? Soll die Meisterausbildung komplett kostenlos sein? Was für gesellschaftliche Auswirkungen hat die Förderung der Meisterausbildung?
Grundsätzlich sind wir dafür, dass Ausbildungen kostenfrei sind und dass dafür auch eine Ausbildungsvergütung bezahlt wird. Anders wird man den Fachkräftemangel nicht bekämpfen können. Vor allem im Bereich der fachschulischen Ausbildungen ist die Einführung von Ausbildungsvergütungen drängend. Auch die Meisterausbildung sollte kostenlos sein. Wenn es aus den jeweiligen Branchen differenzierte Einschätzungen zu den Kosten gibt, die natürlich zwischen den Branchen unterschiedlich sind, sollte das in der Meisterprämie abgebildet werden. Bislang liegen solche branchenspezifischen Bezifferungen nicht vor.

Die Förderung von Aufstiegsfortbildungen, einschließlich der Meisterprämie und einschließlich von Ausbildungsvergütungen, ermöglicht mehr Qualifizierung. Viele junge Menschen können es sich derzeit schlicht nicht leisten, ihren Ausbildungsweg bis zu Ende zu gehen, weil sie auf das Einkommen aus Vollzeitbeschäftigung angewiesen sind. Gerade für Frauen wäre auch die Kombination von Teilzeitausbildungen und aufstockender Ausbildungsförderung (Bildungsprämie) ein wichtiges Instrument. Ein System ausfinanzierter Aufstiegsfortbildung, das auch in späteren Berufsabschnitten in Anspruch genommen werden kann, wäre ein wichtiger Schritt. Damit würde Fachkräftemangel vermieden, und es würde Menschen ermöglicht, bei sich verändernden Anforderungen langfristig in ihrem Berufsfeld tätig zu bleiben und erfolgreich zu sein.

Fragen des dbb landesbund bremen an die bremischen Parteien zur Bürgerschaftswahl am 26. Mai 2019

Antworten DIE LINKE.Bremen

Wie wollen Sie mit der zunehmenden Verrohung gegen Bedienstete des bremischen öffentlichen Dienstes umgehen?

Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sind für das Gemeinwesen insgesamt tätig. Entsprechend bekommen sie Konflikte und Aggressivität im Umgang miteinander regelmäßig auch am Arbeitsplatz gespiegelt oder sind sogar Bedrohungen und Anfeindungen ausgesetzt. Die wahrgenommene Verrohung kann sehr unterschiedliche Ursachen haben. Eine Patentlösung wird es hier leider kaum geben. Zur Fürsorgepflicht des Dienstherren gehört es, für einen möglichst wirkungsvollen Schutz vor Bedrohungen oder Angriffen zu sorgen.

Wie steht Ihre Partei zur etablierten Schuldenbremse und dem Gegenspiel von Zukunftsinvestitionen in Bildung, Infrastruktur und für einen funktionierenden Staat?
Planen Sie hierbei weitere Maßnahmen zur Konsolidierung der Haushalte, die zu Lasten der Beamtinnen und Beamten gehen, trotz der hier vorgenommenen massiven Einsparungen in den vergangenen Jahren? Bekennen Sie sich konkret zur zeit-und volumengleichen Übernahme der Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsempfänger oder unterstützt Ihre Partei in der nächsten Wahlperiode die weitere Abkopplung der Beamtenschaft von den ausgehandelten Tarifergebnissen, sei es durch zeitversetzte Übernahme, keine Einmalzahlung bis hin zu der Verweigerung der Wiedereinführung der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) sowie zu der unterschiedlichen Wochenarbeitszeit zwischen Arbeitnehmern und Beamten?

DIE LINKE kritisiert schon immer den Kürzungskurs des Senates. Wir lehnen die Schuldenbremse nach wie vor ab. Arbeit im öffentlichen Auftrag ist eine anspruchsvolle, häufig schwierige und immer besonders verantwortungsvolle Tätigkeit. Die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung im öffentlichen Dienst werden dem nicht gerecht. Der öffentliche Dienst ist in den letzten Jahren hinter der allgemeinen Gehaltsentwicklung zurückgeblieben; gleichzeitig hat der Personalabbau die Belastung der Beschäftigten massiv erhöht und das Image des öffentlichen Dienstes beschädigt. Die Folge: In fast allen Bereichen gibt es große Probleme, Stellen zu besetzen. In unserem Wahlprogramm bekennen wir uns deshalb zur zeit- und inhaltsgleichen Übernahme von Tarifergebnissen. Entsprechende Initiativen haben wir zu den jeweiligen Tarifrunden auch in der Bürgerschaft eingereicht. Die Beamtenbesoldung in Bremen muss wieder amtsangemessen und wettbewerbsfähig werden, insbesondere im Vergleich zum Bund hat in den vergangenen Jahren eine negative Abkoppelung stattgefunden. Das betrifft auch Fragen wie die Jahressonderzahlungen, Zulagen, Stellenhebungen usw. Grundsätzlich setzen wir uns für die Rückkehr zur bundeseinheitlichen Besoldung ein.

Sind die Pensionen im Land Bremen sicher? Ist Ihre Partei dazu bereit, die bundesweit beispiellose Schlechterstellung der bremischen Versorgungs-empfänger durch die Einführung der Faktorisierung und der damit verbundenen Kürzung der Pensionsbezüge um ca. 0,4 Prozent wieder abzuschaffen?

Auch für Pensionäre gilt die Fürsorgepflicht des Dienstherren. Dazu gehört eine angemessenes und vergleichbares Pensionsniveau. Deshalb lehnen wir bremen-spezifische Schlechterstellungen in der Altersversorgung ab.

Bekennen Sie sich zu einem uneingeschränkten Fortbestand des Beihilfe-und Heilfürsorgesystems? – Beabsichtigen Sie die Erstattungsbeträge in der bremischen Beihilfe auf die im Bund und anderen Bundesländern aktuell üblichen Sätze zu erhöhen?

DIE LINKE bekennt sich zur Heilfürsorge. Wir fordern faire Rahmenbedingungen für die (freiwilligen) Wechsel in das GKV-System, ungerechte Belastungen bei der Wahl gesetzlicher Krankenkassen lehnen wir deshalb ab. Die Beiträge der Beihilfe müssen selbstverständlich auf dem Niveau der anderen Bundesländer liegen.

Wie beabsichtigt Ihre Partei die Beschäftigten des bremischen öffentlichen Dienstes auf dem Weg der Digitalisierung mitzunehmen und die aufkommenden Zweifel durch das Überdenken bestehender Prozesse und Organisationsstrukturen aufzulösen?

Damit die Digitalisierung der Verwaltung funktioniert, ist Akzeptanz auf Seiten der Beschäftigten eine ganz zentrale Voraussetzung. Wir setzen hierbei auf die Mitbestimmung durch die Personalräte – ein weiterer Grund, warum das PersVG aus unserer Sicht nicht eingeschränkt werden darf. Fort- und Weiterbildungen für die Beamt*innen sind ebenfalls wichtig und müssen so organisiert sein, dass sie nicht zu weiterem Stress und Belastung auf Seiten Beschäftigten führen. Wichtig ist außerdem, dass durch die Digitalisierung der Verwaltungsabläufe Menschen, die nicht ausgeprägt technikafffin sind, weiterhin den vollen Zugang zu Dienstleistungen und entsprechende Unterstützungsangebote erhalten. 

Wie will Ihre Partei im Hinblick auf den demografischen Wandel und den bereits sichtbar gewordenen Fachkräftemangel die Leistungsfähigkeit des bremischen öffentlichen Dienstes in Zukunft sicherstellen? Welche qualitativen und quantitativen Maßnahmen in der Einstellungspolitik (Lehrer, Polizei, Feuerwehr, etc.) wollen Sie hierzu ergreifen?

Die Ausbildungs- und Studiengänge müssen vergrößert und die Einstellungszahlen langfristig und verlässlich abgesichert werden. Dabei darf allerdings nicht die Qualität der Ausbildung durch deutlich schlechtere Betreuungsrelationen gefährdet werden. Die HfÖV ist räumlich an ihrer Kapazitätsgrenze, weshalb ein Neubau sinnvoll ist. Um den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen, sind auch schnellere Aufstiegsmöglichkeiten und Beförderungen wichtig. Damit auf dem angespannten Arbeitsmarkt qualifizierte Fachkräfte gewonnen werden können, schlägt DIE LINKE einen Zusatztarifvertrag Fachkräftesicherung vor.

Wo sieht Ihre Partei neben der Bildung und der inneren Sicherheit weitere Schwerpunkte der Aufgabenwahrnehmung in der Verwaltung während der kommenden Wahlperiode?

Bremen muss insbesondere wieder in die Lage versetzt werden, selbst zu planen und zu bauen (KiTas, Schulen, Straßen usw). Bei den verschiedenen Bauabteilungen der Ressorts und bei Immobilien Bremen sehen wir einen zentralen Schwerpunkt. Ebenso wichtig sind angemessene Mindestpersonalbemessung bzw. Höchstfallgrenzen in Bereichen wie dem Amt für soziale Dienste oder den (kommunalen) Krankenhäusern. 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

vielen Dank für Ihr Positionspapier zum Ausbau der Fahrradinfrastruktur. Wir teilen Ihre Vorstellungen und haben entsprechende Forderungen im Wahlprogramm festgehalten:

Die ganze Stadt für alle, das bedeutet auch Mobilität für alle: sozial, alters- und kindergerecht, barrierefrei, ökologisch, autoarm, mit kostenlosem ÖPNV und einer sicheren und komfortablen, flächendeckenden Fahrradinfrastruktur. Noch immer wird die Verkehrsplanung in erster Linie an Autos ausgerichtet, während die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen an den Rand von Wegen und Straßen gedrängt werden. Gerade für junge und ältere Menschen ist diese Situation gefährlich. Wege und Straßen müssen möglichst barrierefrei und sicher sein, vor allem für Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit. Wir wollen die Verteilung des Straßenraums neu verhandeln und Platz zugunsten von Fußgängern und Radfahrerinnen umverteilen sowie Spielraum für Kinder und attraktive Plätze für alle schaffen.

Gegenwärtig geht der Anteil des Radverkehrs in Bremen zurück. Es gibt eine große Gruppe, die sich schlicht nicht traut, ihre Wege mit dem Rad zu absolvieren. Diese Verunsicherung kann durch echte, abgegrenzte und breite Radinfrastrukturen mit einer Spur pro Fahrtrichtung gelöst werden. Hilfreich ist eine grüne Welle für Radfahrer*innen auf den priorisierten Routen und Fahrradstraßen. Radpremiumrouten sind aber aus unserer Sicht nur dann eine echte Verbesserung, wenn sie die genannten Kriterien erfüllen und auf sinnvollen Strecken verlaufen. Dazu gehört auch die Abgrenzung zum Fußverkehr (etwa im Grünzug West).

Wichtig ist eine bessere Anbindung der Neustadt/Links der Weser an die Innenstadt, die bisherigen Verkehrsknotenpunkte Brill und Domsheide sind aktuell keine guten Querungsmöglichkeiten. Neue Fahrradbrücken können hier Abhilfe schaffen. Zwischen Habenhausen und Hemelingen muss eine neue Querung für Fahrräder und Fußgänger*innen gebaut werden.

Auf Grundlage des Verkehrsentwicklungsplans sollen die Route D15 und die Brücke D23 im oberen und mittleren Pfad bis 2024 realisiert sein. Bei der in Planung befindlichen Route D15 gibt es noch Alternativvorschläge in Bremen-Nord und im Bremer Westen. Diese Vorschläge können aus unserer Sicht noch geprüft und aufgegriffen werden. Im Bremer Osten sollte der Bau kurzfristig beginnen.

Wir teilen die Einschätzung, dass die weiteren Maßnahmen und Premiumrouten beschleunigt und vorgezogen werden müssen und dass dafür erhebliche zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Außerdem teilen wir die Forderung nach weiteren verkehrsplanerischen Kapazitäten im ASV, die sich um die Fahrradinfrastruktur kümmern sollen. Gerade an dieser Stelle zeigen sich auch die negativen Auswirkungen von Personalabbau und Schuldenbremse. 20 Millionen Euro halten wir für eine realistische und gerechtfertigte Zielgröße, weil immer noch ein massives Übergewicht zu Gunsten des motorisierten Individualverkehrs bei verkehrsbezogenen Ausgaben vorherrscht.

Viele Grüße.

BNE-Netz Bremen: Wahlprüfsteine zur Bürgerschaftswahl 2019 zu Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Bremen

Antworten DIE LINKE

1. Wie hat sich Ihre Partei bislang eingesetzt, um die Belange der Bildung für nachhaltige Entwicklung im Sinne des UN-Weltaktionsprogramms BNE zu stärken?

Die UN-Dekade Bildung für nachhaltige Entwicklung und die Verankerung der BNE in den SDGs sind wichtige Meilensteine. Dem Ansatz der SDGs folgend, nimmt BNE gerade auch die Länder des globalen Nordens verstärkt in die Pflicht. DIE LINKE unterstützt den Prozess der Verankerung von BNE auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Ende 2017 hat die Bundesfraktion der LINKEN z.B. das Gutachten „Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) – Nationale Umsetzung: Strukturelle Verankerung und rechtliche Anbindung“ in Auftrag gegeben (WD 8 - 3000 - 042/17). Auf Landesebene unterstützen wir die Umsetzung des Aktionsplans sowohl im Bereich der formalen, als auch der informellen Bildung, und treten für eine entsprechende materielle Absicherung ein.

2. Welche Ziele verfolgt Ihre Partei für BNE in Bremen und welche Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes werden Sie ergreifen?

Die internationale Schüler*innenbewegung „Fridays for Future“ hat deutlich gemacht, wie stark das Bedürfnis junger Menschen ist, sich konkret mit den Problemen nachhaltiger Entwicklung auseinanderzusetzen. Wie immer gibt es dabei eine gewisse Schlagseite: Während die ökologischen Aspekte nachhaltiger Entwicklung an einem unmittelbaren Eigeninteresse ansetzen können, erfordern die Aspekte der globalen Gerechtigkeit und der solidarischen Entwicklung eigenständige, zusätzliche Aufklärung. Bremen kann mit seiner starken Tradition der internationalen Solidaritätsarbeit hier an gute Voraussetzungen anknüpfen.

Wir befürworten die Idee eines jährlichen BNE-Aktionstages, um dem Anliegen, BNE umfassend als Querschnittsaufgabe zu verankern, stärkere Beachtung zu verleihen. Dazu kann auch eine regelmäßige Ausweisung der Nachhaltigkeitsfolgen politischer Entscheidungen, z.B. als standardmäßige Vorgabe in Deputations- und Senatsvorlagen, beitragen. Der wichtigste Ansatzpunkt ist eine bessere Ausstattung der Beratung und Anleitung für BNE: zum einen durch eine personell ausreichend unterlegte Verantwortlichkeit innerhalb des Bildungsressorts, zum anderen durch einen Ausbau der BNE-Promoter*innen.

3. Was werden Sie konkret unternehmen, um BNE an den allgemeinbildenden Schulen und in der frühkindlichen Bildung des Landes Bremen zu verankern?

Die Implementierung von BNE als Querschnittsaufgabe hat Vor- und Nachteile. Einerseits ist die Verankerung von Nachhaltigkeitsthemen in allen Fachbereichen sinnvoll und wünschenswert. Andererseits besteht dadurch die Gefahr, dass der Bereich BNE innerhalb der Fachbereiche eher nachgeordnet und in seinen Bildungszielen und -inhalten etwas beliebig. Wir halten es für sinnvoll, zusammen mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen und den Eine-Welt-Promoter*innen zu prüfen, wie BNE innerhalb der einzelnen Fächer verbindlicher werden kann. Dazu könnten insbesondere Nachhaltigkeitsbeauftragte an den einzelnen Schulen beitragen. Für den Bereich der frühkindlichen Bildung müssen eigenständige Beratungskapazitäten für BNE aufgebaut werden.

4. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen, um BNE verbindlich in die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften zu integrieren?

BNE ist grundsätzlich in der Ausbildung von Lehrkräften im Land Bremen angekommen, wird dort aber noch nicht ausreichend gelebt. Wir halten eine regelmäßige BNE-Berichterstattung für notwendig, um Fortschritte und Defizite überprüfbar zu bilanzieren. Nachhaltigkeit sollte in der Lehrkräfteausbildung auch prüfungsrelevant werden.

5. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um BNE in der außerschulischen Bildung und der Erwachsenenbildung zu fördern und auszubauen?

Wir halten es für entscheidend, die Nord-Süd-Perspektive innerhalb der BNE stärker zu betonen, gerade im Bereich der außerschulischen und der Erwachsenenbildung. Die derzeitige Fassung der Weiterbildungsziele im Bremischen Weiterbildungsgesetz sollte in Punkt 6 in diesem Sinne klarer um die Aspekte der Nord-Süd-Gerechtigkeit und der solidarischen Entwicklung erweitert werden. Im Bereich der Hochschulen halten wir ein Programm für sinnvoll, das den Einsatz von zivilgesellschaftlichen resource persons im Rahmen von freien Lehraufträgen fördert. Generell hängt die Stärkung von BNE in der Erwachsenenbildung stark von einer allgemein besseren Ausstattung der Weiterbildung im Land Bremen ab, die es den Weiterbildungsträgern erlaubt, ohne zusätzliche Risiken auch mit neuen Formaten und Angeboten zu experimentieren. Die bisherigen Ansätze der Förderung der BNE in der außerschulischen Bildungsarbeit sollten fortgeführt und verstärkt werden.

 

1. Attraktive Innenstädte: Die Innenstädte Bremens und Bremerhavens müssen weiter aufgewertet werden. Dazu gehören auch Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung. Was muss aus Ihrer Sicht vorrangig geschehen?

Innenstadtentwicklung ist komplex. Trotz hochfliegender Pläne ist eine konsequente Bestandspflege oberstes Gebot. Der Einzelhandel leidet vor allem unter zu hohen Gewerbemieten. Für eine attraktive Innenstadt sind die Aufenthaltsqualität und die vielfältige Nutzung entscheidend. Wir sprechen uns für mehr Sitzgelegenheiten, einladende Platzgestaltung und kulturpolitische Attraktivierung aus. Die Stadt sollte auch über eigene Immobilien mäßigenden Einfluss auf die Gewerbemieten nehmen. Studentisches Wohnen oder die Verlegung der Straßenbahn sind spannende Ideen. Eine austauschbare, monotone und sterile Innenstadt ist weder touristisch attraktiv, noch zieht sie die Menschen dauerhaft an. Die Innenstadt braucht wieder öffentliche Toiletten. Obdachlose wurden vom Bahnhof in die Innenstand verdrängt. Wir erwarten, dass der Senat Angebote für wohnungslose Menschen schafft. Sicherheit in Innenstädten ist durch ein angenehmes Umfeld und eine Polizei gewährleistet, die bürgernah arbeiten kann.

2. Bildung: Mit der Digitalisierung erhält die von Unternehmen seit langem eingeforderte spürbare Verbesserung der schulischen Bildung weiteren Schub: Wo sehen Sie die größten Handlungsfelder?

Digitales Lehr- und Lernmaterial ist Voraussetzung moderner Schule, Bremen hat einigen Nachholbedarf. Halbwegs funktionierendes WLAN gab es bislang nur an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen: An Grundschulen und vielen beruflichen Schulen muss der WLAN-Ausbau mit den Mitteln des Digitalpaktes zügig nachgeholt werden. Mit den Bundesmitteln müssen nun für alle Schulen Beamer, Whiteboards und Tablets angeschafft werden. Wenn die Mittel auslaufen, müssen trotzdem Reparaturen, Neuanschaffungen und Aktualisierung möglich sein. Die Schulen brauchen entsprechendes Personal, die technische Wartung darf nicht zu Lasten des Unterrichts gehen. Es ist wichtig das Lehrpersonal zu qualifizieren. Wenn Lehrkräfte nicht in der Lage sind, digitalen Unterricht zu gestalten, nützt die beste technische Ausstattung nichts. Der Erwerb von Medienkompetenz muss ebenfalls auf der schulischen Agenda stehen. Das Land muss diese Kosten jetzt schon in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigen.

3. Breitbandversorgung/Digitalisierung: Unternehmen und Bürger brauchen gute Voraussetzungen, um digitale Anwendungen effektiv nutzen zu können: Was ist politisch vor allem zu tun?

50mbit-DSL über die alten Kupferdrähte reichen jetzt schon nicht mehr für kleine und mittlere Unternehmen. Wir brauchen deshalb echte Glasfasernetze bis in die Haushalte und Betriebsstätten (FTTH – Fibre-to-the-home). Hier hinkt Bremen mittlerweile selbst ländlichen Regionen in einigen Bundesländern hinterher, wo in Kommunalverbünden Glasfaser „bis zur Wohnungstür“ verlegt wird. Die Glasfaserinitiative von Telekom und EWE für den Raum Bremen/Nordwest kommt reichlich spät. In jedem Fall muss jetzt schon sichergestellt werden, dass bei Straßenbau- und Kanalarbeiten Leerrohre für entsprechende Glasfasernetze gelegt werden.

4. Verkehr und Häfen: Mobilität ist seit langem ein bremisches Reizthema. Wie sieht Ihrer Ansicht nach eine moderne, zukunftsorientierte Verkehrs- und Hafenpolitik aus?

Da lange bei der Instandhaltung der Infrastruktur gespart wurde, kommen jetzt viele Baustellen zur gleichen Zeit. Durch Arbeiten auf der A1, den Bauabschnitt 2.2. der A281 und diversen Arbeiten in Walle wird die nächste Zeit nervenaufreibend. Hinzu kommen schlecht geplante Quartiere wie die Überseestadt. Wir brauchen eine bessere Abstimmung zwischen Verkehrsressort und dem ASV, sowie ggf. anderen Beteiligten, verschlankte Prozesse und ein besseres Baustellenmanagement. Wir können uns vorstellen weitere Verkehre zu privilegieren: Freifahrtspuren für Busse und Taxen könnten auch Handwerksbetriebe nutzen. Eine Parkraumbewirtschaftung der innenstadtnahen Viertel, die Bewohner und Handwerksbetriebe bevorzugt, ist sinnvoll. Wir wollen den ÖPNV stärken, auch in den Randgebieten ausweiten und billiger machen. Das verringert den Individualverkehr und erhöht zudem die Mobilität für Menschen mit geringem Einkommen. Wir wollen den Neustädter Hafen erhalten und das Gewerbegebiet Luneplate schwerlastfähig an den Fischereihafen anbinden.

5. Öffentliche Verwaltung: Die öffentliche Verwaltung unseres Bundeslandes steht in der Kritik, sie handle wenig dienstleistungsorientiert und arbeite zu langsam: Wie lässt sich das verbessern?

Tatsächlich verstärken sich aktuell zwei Probleme: Einerseits der jahrelange Personalabbau, bei dem Abgänge erfahrener MitarbeiterInnen nicht kompensiert worden sind, was zu realen Engpässen und konkreten Überlastungen geführt hat. Andererseits findet Bremen aktuell häufig nicht mehr ausreichend viele geeignete BewerberInnen für ausgeschriebene Stellen. Deshalb muss der Öffentliche Dienst wettbewerbsfähig bei der Nachwuchsgewinnung werden. Stichworte sind Zulagen, Eingruppierungen, Tarifübernahmen. Wir sind auch dafür zu überprüfen, wo Einstellungsverfahren im Öffentlichen Dienst beschleunigt werden können, allerdings ohne die Personalvertretung zu schwächen. Nach dem Personalabbau der vergangenen Jahre brauchen wir eine Personalaufbau-Planung. Wichtig sind auch Reservemittel im Haushalt, um flexibel auf unterjährige Bedarfe und Probleme reagieren zu können.

6. Steuern und Abgaben: Steuer- und Abgabenlasten sind für die Wirtschaft zentrale Standortfaktoren. Wo sehen Sie besonderen Handlungsbedarf, um das Land als Wirtschaftsstandort zu stärken?

Für den Wirtschaftsstandort sind vor allem ein gutes Fachkräfteangebot, verfügbare Gewerbeflächen für unterschiedliche Bedarfe, verkehrliche Infrastruktur, gute Verknüpfungen mit Wissenschaft und Bildung sowie Qualitäten wie Wohnen, Kita und Schulen entscheidend – damit Fachkräfte gern hierbleiben oder sich niederlassen. Städtische Standorte können bei der Gewerbesteuer nicht auf das Umland-Niveau absenken. Handlungsbedarf sehen wir allerdings bei Bremen-Nord, das im Gegensatz zu Bremerhaven keinen eigenständigen, niedrigeren Hebesatz hat. In der Wirtschaftsförderung möchten wir, dass nicht nur die Großbetriebe und klassischen Industriekerne in den Blick genommen werden, sondern auch Branchen wie Lebensmittel und Gesundheitswirtschaft, sowie strategisch wichtige Bereiche wie die wissensintensiven Dienstleistungen und das Handwerk. Bremen hat zu wenige attraktive Arbeitsplätze für junge Frauen – es sind in den Familien aber meist die Frauen, die die familiäre Standortentscheidung treffen.

7. Image der Stadt: Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sagen, dass das Image des Bundeslandes Bremen überregional zu schlecht sei. Wie lässt sich hier umsteuern?

Schlechte Bildungsergebnisse, Armutsquote, höchste Quote an Menschen, die arbeiten und trotzdem zum Leben noch ergänzende Sozialleistungen beziehen müssen: in diesen Bereichen steht Bremen nicht gut da. Wir müssen endlich dafür sorgen, dass der Bildungserfolg nicht mehr so stark an die soziale Herkunft gekoppelt ist, damit wir diese rote Laterne endlich abgeben. Einige Stadtteile brauchen eine andere Ausstattung der Schulen: Doppelbesetzung in den Grundschulklassen und passgenaue Zuweisung für Sprachförderbedarfe und Inklusion. Generell muss die Unterrichtsversorgung und die Qualität des Unterrichts gewährleistet sein. Schulen sind eben auch weiche Standortfaktoren. Die Wirtschaft steht vor dem nächsten Strukturwandel. Bremen ist ein hervorragender Hochschulstandort. Wir müssen dieses Potential nutzen um als innovativer Wirtschaftsstandort zu punkten. Mit Förderprogrammen für die Digitalisierung im Mittelstand und innovativen Weiterbildungskonzepten für Beschäftigte könnte sich Bremen profilieren.

8. Kinderbetreuung: Verlässliche Kinderbetreuung wird für die Mitarbeiter in Unternehmen immer wichtiger. Wie kann sichergestellt werden, dass das Land Bremen auf diesem Gebiet besser wird?

Eine verlässliche Kinderbetreuung, aber auch die Betreuungsqualität stehen und fallen in erster Linie mit ausreichend vorhandenen Fachkräften. Dafür ist eine Verbesserung der Rahmen- und Arbeitsbedingungen von pädagogischen Fachkräften unerlässlich.

Die Attraktivität der Erzieher*innentätigkeit in Bremen muss gesteigert werden, da wir auch bei der Personalgewinnung für die Kitas mit dem niedersächsischen Umland konkurrieren. Für ausreichend Fachkräftenachwuchs ist eine Ausweitung und vor allem Verstetigung der Praxisintegrierten Erzieher*innenausbildung (PIA) nötig. Daneben muss auch der Ausbau von Betreuungsplätzen zügig und konsequent fortgesetzt werden, da weiterhin jedes Jahr zum Beginn des Kindergartenjahres mehrere hundert Plätze fehlen, was Eltern vor organisatorische Probleme stellt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefährdet.

9. Wohnungen und Gewerbeflächen: Das Land braucht mehr nachfrageorientierte Wohn- und Gewerbeflächenangebote. Wie lässt sich das aus Ihrer Sicht realisieren.

Bei der Entwicklung von Gewerbeflächen stand der Senat lange auf der Bremse, gefördert wurde überwiegend die Gewerbeflächenerschließung über die Mittel des GRW, die kamen aber ausschließlich industriellen Großbetrieben zu Gute. Handwerk, kleinere und mittlere Betriebe standen dahinter zurück, hier muss Bremen umsteuern. Kleineren Betrieben kann die Erschließung weiterer Gewerbehöfe entgegenkommen. Der Bedarf besteht sowohl bei Anmietungen als auch beim Erwerb kleinerer Gewerbeflächen. Öffentliche Flächen sollten vorrangig in Erbbaurecht vergeben werden, um Steuerungsmöglichkeiten nicht aus der Hand zu geben. Gewerbenutzung darf nicht zugunsten von teurem Wohnen verdrängt werden. Die Wohnraumförderung muss neu aufgestellt werden: Die Unterfinanzierung des Sozialwohnungsbaus führt zur Verteuerung des restlichen Neubaus und provoziert exakt das Angebotsloch „in der Mitte“, über das viel geklagt wird. Geförderter Wohnraum mit Sozialbindung muss verstärkt kommunale Aufgabe werden, mit Brebau und Gewoba hat die Stadtgemeinde Bremen das Instrument dafür in der Hand.

10. Fachkräfte: Die Verfügbarkeit von Fachkräften ist für Unternehmen essentiell: Was kann Politik – gemeinsam mit der Wirtschaft – zur Verbesserung beitragen?

Wir wollen eine Stärkung der Berufsorientierung in Oberschulen und Gymnasien. WAT (Wirtschaft-, Arbeit und Technik) muss stärker im Unterricht und in der Lehramtsausbildung verankert werden. Praxisbezug und Kooperation mit Betrieben und Unternehmen sind weitere Bausteine. Die beruflichen Schulen waren jahrelang unterfinanziert. DIE LINKE fordert deutliche Investitionen in Bremens Berufsschulen von mindestens 1.000 Euro mehr pro Schüler*in pro Jahr, um u. a. die Digitalisierung der Berufsschulen zu ermöglichen.

Zugewanderten jungen Menschen muss mehr Zeit zum Erwerb der Sprache und von Schulabschlüssen zugestanden werden. Wir unterstützen den Ausbau von Einstiegsqualifizierungen (EQ) und eine weitere fachsprachliche Förderung neben der Ausbildung. Wir brauchen Landesprogramme zur Qualifizierung Erwerbsloser. Diese müssen passgenau auf die aktuellen Anforderungen des Arbeitslebens ausgerichtet werden. Aufgrund der Herausforderungen der Digitalisierung müssen wir Modelle des lebenslangen berufsbegleitenden Lernens entwickeln. Entsprechende Programme der Hochschulen sind erfolgreich und müssen verlässlich ausfinanziert werden.

A. Behindertenpolitik grundsätzlich

1. Was wollen Sie für Menschen mit Beeinträchtigung in der kommenden Legislaturperiode tun?

Das Ziel der LINKEN  ist eine Gesellschaft, in der alle Menschen gleichberechtigt und mit den gleichen Möglichkeiten am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Deshalb wird DIE LINKE  sich auch in der kommenden Legislaturperiode jeder Form von Ausgrenzung entgegenstellen und alle Initiativen zur Verwirklichung von Inklusion unterstützen.

B. Bildung

2. Was tun Sie für den Ausbau der Inklusion in folgenden Bildungsbereichen und welche Maßnahmen halten Sie im Einzelnen für erforderlich:

a) Kindergarten

b) Vorschule

c) Allgemeinbildende Schulen aller Schulstufen

d) Berufsschule

e) Volkshochschule

f) Hochschulen und Universitäten

Inklusion ist die Verhinderung von Ausgrenzung. Sie ist ein Menschenrecht und darf nicht infrage gestellt werden. Die individuelle Förderung muss den Lernenden von der Kita bis zur Universität folgen, nicht umgekehrt. Das aufwändige Antragssystem muss entbürokratisiert und rechtlich zusammengeführt werden. Es dürfen keine unterschiedlichen Standards und Rechtsansprüche gelten. Was für einen Lernort gewährt wurde, muss auch für die anderen in gleicher Weise zur Verfügung stehen. Inklusive Bildung erfordert dabei nicht nur gut vorbereitete Lehrkräfte und andere pädagogische und therapeutische Fachkräfte, sondern teilweise auch andere Lehr- und Lernmittel, eine andere technische und räumliche Ausstattung der Schulen und des Schulumfeldes und natürlich auch Schulgebäude mit Arbeits- und Lernbedingungen, mit denen man die neuen Herausforderungen gut meistern kann. Inklusion im Bildungsbereich erfordert eine grundlegend neue Lehr- und Lernkultur, die alle Lernenden in ihrer Individualität respektiert und wertschätzt, die die Fähigkeiten jeder und jedes Einzelnen erkennt und fördert und zum bestmöglichen Lernerfolg führt. Dazu bedarf es zusätzlicher Ressourcen, wie ausreichenden und barrierefreien Raums, der Ausstattung mit Lehr-, Lern- und Hilfsmitteln, mehr gut ausgebildeten Personals und pädagogischer wie therapeutischer Unterstützungssysteme. Inklusion muss in allen derzeit bestehenden Regelschulformen – bis hin zum Gymnasium – und in jeder einzelnen Schule, an außerschulischen Lernorten und an Universitäten und Hochschulen umgesetzt werden.

DIE LINKE  fordert, dass auch in Bremen die Inklusion umgesetzt wird und wird jeden Schritt, der in diese Richtung führt, unterstützen und parlamentarisch und politisch vorantreiben.

3. Wie werden Sie eine bedarfsgerechte Versorgung behinderter Schülerinnen und Schüler mit Assistenzkräften sicherstellen?

DIE LINKE fordert, dass die Träger*innen von Schulassistenz genügend Personal vorhalten müssen, um die Begleitung der Schüler*innen in jedem Fall gewährleisten zu können, denn es kann nicht sein, dass Kinder und Jugendliche nicht zur Schule gehen können, wenn ihre Assistent*innen ausfallen.

4. Der Landesteilhabebeirat hat beschlossen, dass Gebärdensprache auch an ausgewählten Regelschulen in Bremen und Bremerhaven unterrichtet werden soll. Werden Sie diesen Beschluss umsetzen?

Die Gebärdensprache ist eine anerkannte Sprache, die gehörlosen und schwerhörigen Menschen die Kommunikation und die Teilhabe ermöglicht. Diese Aufgabe kann die Gebärdensprache aber nur dann vollständig erfüllen, wenn auch möglichst viele Hörende die Gebärdensprache beherrschen. DIE LINKE wird sich daher für die Umsetzung des Beschlusses des Landesteilhabebeirats stark machen.

5. Welchen Nachholbedarf sieht Ihre Partei bei der Unterstützung mit Assistenz von Studierenden mit einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung?

Inklusion darf nicht an den Toren von Universitäten und Hochschulen enden. Deshalb ist es notwendig, dass Menschen mit Behinderungen auch an diesen Lernorten die notwendigen Assistenzleistungen und Nachteilsausgleiche unbürokratisch zur Verfügung stehen. Außerdem müssen Universitäten und Hochschulen die Möglichkeit haben, besonders bei unsichtbaren Beeinträchtigungen auch mit bisher unbekannten Modifikationen der Studien- und Prüfungsbedingungen zu reagieren. Hierzu müssen etwa von den formellen Regeln abweichende Einzelfallentscheidungen getroffen oder bei Finanzierungsfragen ein behinderungsbedingter Mehrbedarf anerkannt werden können. Nicht zuletzt sind natürlich sämtliche Lehrgebäude und Informationszentren barrierefrei zu gestalten und Informationsangebote multimedial und barrierefrei anzubieten.

DIE LINKE verfolgt das Ziel einer Hochschule für Alle und ringt um die flächendeckende Umsetzung dieser Forderungen. Sie begleitet den entsprechenden Prozess an Bremer Hochschulen und unterstützt ihn mit parlamentarischen und politischen Initiativen.

C. Arbeit / Zukunft der Werkstätten /Bedingungen in den Werkstätten

6. Wie sieht Ihre Vision eines inklusiven Arbeitsmarktes aus, den die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN BRK) fordert?

DIE LINKE streitet für eine Arbeitswelt, in der alle Menschen einer Arbeit nachgehen, die ihren Interessen und Fähigkeiten entspricht und damit genug Geld verdienen, um ein gutes Leben zu führen. Zugleich darf diese Arbeit keinen Menschen krank machen. Das heißt, dass sich die Arbeitswelt grundsätzlich verändern muss. Es bedarf einer deutlichen Arbeitszeitverkürzung und einer Verringerung der Intensität von Arbeitsprozessen, damit alle Menschen gut arbeiten können und niemand mehr den Schutz von ausgrenzenden Sondereinrichtungen braucht.

7. 2.957 behinderte Menschen waren Ende 2017 in den Werkstätten für behinderte Menschen in Bremen beschäftigt. 8 Personen haben im selben Jahr den Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt geschafft. Das ist eine Quote von 0,28 %. Was wird Ihre Partei konkret unternehmen, um diese geringe Quote in absehbarer Zeit zu verbessern?

Angesichts der erschreckend geringen Übergangsquote aus den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt, sind Appelle an den guten Willen der Arbeitgeber nicht mehr ausreichend. Vielmehr braucht es an dieser Stelle durchsetzbare Ausstiegsstrategien und Zeitpläne sowie Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern auf dem ersten Arbeitsmarkt. Darüber hinaus müssen Menschen mit Behinderungen bei Programmen zur Beschäftigungsförderung gezielt angesprochen werden. Sie sind als zu fördernde Gruppe (Förderkriterium) bei Programmen ausdrücklich zu benennen, denn ansonsten drohen sie an den Rand gedrängt zu werden. DIE LINKE fordert und unterstützt diese und ähnliche Maßnahmen ausdrücklich. Auf der Ebene der Bundespolitik kämpft DIE LINKE außerdem um eine deutliche Anhebung der Ausgleichsabgabe, um auch auf diesem Wege der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen Nachdruck zu verleihen.

8. Unterstützen Sie die Forderung der Werkstattbeschäftigten in Bremen und Bremerhaven nach einem bedingungslosen Werkstatteinkommen nach schwedischem Vorbild, wo alle arbeitenden behinderten Menschen 2.100 Euro im Monat erhalten? Was werden Sie tun, damit in Deutschland und im Land Bremen das bedingungslose Werkstatteinkommen eingeführt wird?

Die Beschäftigten der Werkstätten leisten wertvolle Arbeit. Ihr Einkommen ist daher nicht bedingungslos. Die Werkstattbeschäftigten sollen von ihrem Einkommen gut leben können. DIE LINKE unterstützt jede Initiative in diese Richtung und wird auch in der Bürgerschaft darauf drängen, dass Bremen – vor Ort und im Bundesrat – die Bedingungen für ein auskömmliches Werkstatteinkommen schafft.

9. Die Werkstattbeschäftigten brauchen eine handlungsfähige Selbstvertretung. Darum fragen wir Sie:

a) Wie will Ihre Partei die Arbeit der Selbstvertretung der Werkstattbeschäftigten und ihrer Vertrauensleute/Assistenzen in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Bremen und Bremerhaven (Werkstatträte, Frauenbeauftragte, Landesarbeitsgemeinschaft) finanziell nachhaltig absichern, damit diese ihre gesetzlich verankerten Aufgaben wahrnehmen können?

DIE LINKE  wird sich dafür einsetzen, dass die Werkstatträte, die Frauenbeauftragten und die Landesarbeitsgemeinschaft in angemessener Weise finanziell ausgestattet werden, um ihre gesetzlich verankerten Aufgaben wahrnehmen zu können

b) Werden Sie sich für die Einrichtung eines eigenen Finanzbudgets für die Werkstatträte einsetzen, wie die bundesweit üblich ist?

Die selbständige und selbstbewusste Interessenvertretung ist wichtig und nicht zum Nulltarif zu haben. Sie darf dabei auch nicht vom Wohlwollen von Geldgebern abhängig sein. Deshalb wird sich DIE LINKE für ein eigenes Finanzbudget für die Werkstatträte einsetzen.

c) Werden Sie sich insbesondere dafür einsetzen, dass die Werkstatträte in Bremerhaven eine Vertrauensperson finanzieren und beschäftigen können?

Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Existenz von Vertrauenspersonen die Arbeit der Werkstatträte sehr unterstützt. Aus diesem Grunde setzt sich DIE LINKE dafür ein, dass auch die Werkstatträte in Bremerhaven eine Vertrauensperson finanzieren und dauerhaft beschäftigen können.

10. Wann sollten Ihrer Meinung nach die Werkstätten für behinderte Menschen aufgelöst sein?

DIE LINKE kämpft für eine inklusive Gesellschaft ohne Ausgrenzung und Sondereinrichtungen. Deshalb wollen wir, dass auch die Werkstätten so schnell wie möglich aufgelöst werden. Zugleich wollen wir aber auch, dass die Auflösung der Werkstätten nicht dazu führt, dass Menschen ihre Beschäftigung, ihre Einbindung und ihre Teilhabemöglichkeiten verlieren. Deshalb ist die Auflösung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ein Prozess, in dem auch ein inklusiver Arbeitsmarkt entstehen und wachsen muss. Dieser Prozess braucht Zeit und darf zugleich nicht auf die lange Bank geschoben werden.

a) Nie

b) in 5 Jahren

c) in 10 Jahren

d) in 20 Jahren

11. Budget für Arbeit

a) Was würde Ihre Partei bei einer Regierungsbeteiligung unternehmen, damit vom Budget für Arbeit stärker Gebrauch gemacht wird?

Das Budget für Arbeit kann ein wichtiges Instrument sein, um mehr Menschen den Übergang aus den Werkstätten in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu ermöglichen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass es noch größerer Anstrengungen und einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit bedarf, um Menschen mit Behinderung in die Lage zu versetzen, ihre Rechte zu kennen und einzufordern. Das bedarf vor allem auch einer unbürokratischen, engeren Zusammenarbeit von Betroffenen, der Wirtschaft und dem Sozialhilfeträger. In diesem Zusammenhang muss auch auf die Ergänzende trägerunabhängige Teilhabeberatung (EUTB) verwiesen werden, die eine wichtige Aufgabe bei der Beratung der Betroffenen übernehmen kann. DIE LINKE wird die Information über die Möglichkeiten des Budgets für Arbeit unterstützen und sich politisch dafür einsetzen, dass Beratungsangebote wie die EUTB langfristig erhalten und ausgebaut werden.

b) Unterstützen Sie die Forderung des Landesteilhabebeirats, eine Abweichung im Bremischen Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz nach oben und zwar auf 60 Prozent der monatlichen Bezugsgröße vorzunehmen? (§ 61 Absatz 2 SGB IX)

Damit das Budget für Arbeit möglichst vielen Menschen den Übergang von der Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen kann, muss es auch für die Arbeitgeber attraktiv sein. Eine Anhebung des Lohnkostenzuschusses auf 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße ist deshalb ein sinnvoller Schritt und DIE LINKE unterstützt von daher diese Forderung des Landesteilhabebeirats.

12. Wie sieht Ihrer Meinung nach die optimale Unterstützung einer selbstbestimmten Bildungs- und Berufswahlentscheidung für behinderte Menschen mit dem Ziel erster Arbeitsmarkt aus?

Die Unterstützung einer selbstbestimmten Bildungs- und Berufswahlentscheidung für behinderte Menschen mit dem Blick auf den ersten Arbeitsmarkt ist dann optimal, wenn sie dieses Ziel erreicht. Das heißt, wenn der behinderte Mensch am Ende tatsächlich eine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt gefunden hat, von der er Leben kann und die ihn befriedigt. Hierzu braucht es sicherlich ein gutes Netzwerk von Beratungsstellen und ausreichend Fördermittel. Vor allem braucht es aber die Arbeitsplätze, die zugänglich und behindertengerecht sind. Diese Arbeitsplätze zu schaffen, erfordert auch politischen Druck. Bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen müssen selbstverständlich deren Interessen und Bedürfnisse immer im Mittelpunkt stehen. 

D. Barrierefreiheit im öffentlichen Raum / Wohnungsbau

13. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr eine Fachstelle für barrierefreies Bauen und/ oder Verkehr geschaffen wird?

Eine Fachstelle barrierefreies Bauen und/oder Verkehr kann ein wirksames Instrument zur Umsetzung der Barrierefreiheit in den genannten Bereichen sein. Dazu ist allerdings zu klären, welche Kompetenzen eine solche Fachstelle haben wird. DIE LINKE wird alle Schritte zu einer inklusiven und barrierefreien Gesellschaft unterstützen.

14. Das Bundesland Bayern hat 221 Millionen Euro für den Abbau von Barrieren zur Verfügung gestellt. Das entspricht bei 12,44 Millionen Einwohner*innen 17,77 Euro pro Einwohner*in. Wie ist Ihre Haltung zu der Idee, je Einwohner 15 € zum Abbau von Barrieren in Bremen zur Verfügung zu stellen?

Inklusion und Barrierefreiheit sind nicht zum Nulltarif zu haben. Die notwendigen Schritte müssen deshalb auch hinreichend finanziell ausgestattet werden. Insofern kann über ein Finanzierungsmodell, das dem bayrischen ähnlich ist, nachgedacht werden.

15. Sind Sie der Meinung, dass bauliche Veränderungen zum Zwecke der Barrierefreiheit in gleichem Maße in den Stadtteilen wie im Stadtzentrum umgesetzt werden sollten? (Tourismus vs. Wohngebiete)

Bauliche Veränderungen zum Zwecke der Barrierefreiheit dienen der Förderung der Teilhabemöglichkeiten von Menschen. Barrierefreiheit und Teilhabemöglichkeiten müssen dabei sowohl im nahen Wohnumfeld als auch an den Orten ermöglicht werden, an denen sich Menschen treffen, Kultur erleben oder politisch in die Diskussionen in ihrer Heimatstadt eingreifen. Deshalb darf bei der Schaffung von Barrierefreiheit kein Unterschied zwischen den Stadtteilen und dem Stadtzentrum gemacht werden.

16. Unterstützen Sie den tatsächlichen niveaugleichen Einstieg im Öffentlichen Personennahverkehr?

Der Einstieg in den öffentlichen Personennahverkehr muss tatsächlich niveaugleich sein, um allen Menschen den Zustieg zu ermöglichen. DIE LINKE unterstützt aus diesem Grund alle Bemühungen für einen tatsächlichen niveaugleichen Einstieg in den öffentlichen Personennahverkehr.

17. Was wollen Sie gegen den Mangel an Sozialwohnungen, speziell für Menschen mit Beeinträchtigung, unternehmen?

Die UN-Behindertenrechtskonvention hält fest, dass Menschen mit Behinderungen wie alle Menschen die Möglichkeit haben müssen, „ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben.“ Leider scheitert die Umsetzung dieses Rechts oft daran, dass es keine barrierefreien und bezahlbaren Wohnungen gibt. Deshalb fordert DIE LINKE, dass bundesweit jährlich mindestens 250.000 neue barrierefreie Sozialwohnungen entstehen müssen. Denn für alle Menschen gilt: Bezahlbare Miete statt fetter Rendite!

18. Besonders wichtig erscheint die Frage, warum das Bremer Rathaus nicht barrierefrei zugänglich ist, wie ihre Partei dazu steht und warum keine Abhilfe geschafft wird.

Das Rathaus muss ein offenes Haus für alle Menschen sein. Deshalb ist ein barrierefreier Umbau hier dringend geboten. Selbst wenn man in Rechnung stellt, dass es sich hier um ein historisches Gebäude handelt und man daher die Anforderungen des Denkmalschutzes bedenken muss, würden sich Wege finden lassen. Die bestehenden Widerstände werden finanzieller Natur sein. Da es hier aber um Teilhabe geht, können solche Argumente nicht zählen, denn Teilhabe und Inklusion dürfen nicht unter Kostenvorbehalt gestellt werden.

19. Was werden Sie unternehmen, um im Land Bremen alle Ampeln mit akustischen und taktilen Signalen für blinde und sehbehinderte Menschen auszustatten, und wie gewährleisten Sie die Wartung?

Die Ausstattung aller Ampeln im Land Bremen mit akustischen und taktilen stellt einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit für blinde und sehbehinderte Menschen dar und muss daher vom Land Bremen gewährleistet werden. Gleiches gilt dann selbstverständlich für die Wartung der Einrichtungen. DIE LINKE wird sich für die Umsetzung dieser Forderung stark machen.

20. Unterstützt Ihre Partei eine Fortführung sowie Weiterentwicklung des Stadtführers barrierefreies Bremen?

Der Stadtführer barrierefreies Bremen hält wertvolle Informationen für Bremerinnen und Bremer mit Behinderungen vor, aber auch für Gäste der Stadt. Damit er auch weiterhin diese Informationen in der notwendigen Aktualität bieten kann, muss er fortgeführt und weiterentwickelt werden. DIE LINKE  wird dieses Projekt auch weiterhin unterstützen

E. Gesundheit

21. Bereits 2016 haben wir über das 21. Behindertenparlament die Anfrage zur Einrichtung eines Medizinischen Zentrums für Erwachsene mit Beeinträchtigungen (MZEB) gestellt. Bis zum Jahr 2017 sollte dieses MZEB eingerichtet sein. Gesundheit Nord bzw. das Klinikum Bremen Mitte hat sich entschlossen, als Träger eines MZEB`s für Bremen aufzutreten und für 2017 die Inbetriebnahme eines MZEB`s anzustreben.

Wie soll es nach Ihrer Meinung nun mit dem MZEB weiter gehen? Was können / werden Sie dazu beitragen, dass das MZEB im Jahr 2019 seine Arbeit beginnen kann?

Das MZEB ist ein wichtiges Instrument, um Erwachsenen mit Behinderungen eine ihnen entsprechende medizinische Versorgung zur Verfügung zu stellen und sie nicht – wie bisher – an das sozialpädiatrische Institut und damit an die Kinderheilkunde zu verweisen. Auch Menschen mit Behinderungen brauchen eine ihrem Alter entsprechende medizinische Versorgung. Von daher ist es Aufgabe der Geno das MZEB so schnell wie möglich zu eröffnen. DIE LINKE wird diesen Prozess kritisch begleiten und in der Bürgerschaft darauf drängen, dass das MZEB so gut wie möglich ausgestattet wird.

22. In Bremen und Bremerhaven stehen viel zu wenige barrierefreie Arzt- oder Behandlungspraxen zur Verfügung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen zeigen sich wenig bis nicht kooperativ. Wie kann hier Abhilfe geschaffen werden?

Bremen und Bremerhaven brauchen dringend mehr barrierefreie Arzt- und Behandlungspraxen. Abhilfe kann hier sicherlich nur auf zwei Wegen geschaffen werden. Zum einen dürfen neue Praxen zukünftig nur noch in barrierefreien Räumlichkeiten eröffnet werden. Zum anderen sind Förderprogramme aufzulegen, die es Ärzt*innen und Therapeut*innen erleichtern, ihre Praxen barrierefrei umzubauen. DIE LINKE wird sich für beide Wege in der Bürgerschaft stark machen.

23. Werden Sie sich für die Fortführung der barrierefreien gynäkologischen Praxis, nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus, am Klinikum Bremen Mitte einsetzen?

Angesichts der mangelnden barrierefreien Arztpraxen wäre die dauerhafte Schließung der barrierefreien gynäkologischen Praxis ein völlig falsches Signal. DIE LINKE wird sich daher für die Fortführung dieser Praxis einsetzen.

24. Seit mindestens vier Legislaturperioden wird in der Bremischen Bürgerschaft darüber geredet, dass den an Asbestose Erkrankten im Kampf um eine Entschädigung entscheidend durch eine Beweislastumkehr geholfen werden könnte. Es muss endlich was geschehen. Daher fragen wir Sie, ob Sie bereit sind, sich für die Beweislastumkehr einzusetzen und wenn ja, wie? Wenn nein, was spricht aus Ihrer Sicht dagegen?

Asbestose ist in den meisten Fällen eine Berufserkrankung, die allerdings erst viele Jahre nach dem Umgang mit Asbest ausbricht. Deshalb ist die Beweisführung für betroffene Arbeitnehmer*innen sehr schwer. Um erkrankten Menschen schnell und unbürokratisch zu ihren Rechten zu verhelfen, ist eine Beweislastumkehr notwendig, um die Situation der Asbesterkrankten deutlich zu verbessern. DIE LINKE wird sich in der Bürgerschaft dafür stark machen, dass Bremen sich auf Bundesebene massiv dafür einsetzen wird, dass endlich die Beweislastumkehr die Regel wird. Außerdem müssen sowohl am Sozialgericht als auch am Landessozialgericht mehr Richter*innen eingestellt werden, damit eingehende und bestehende Klagen in angemessener Zeit zum Abschluss zu bringen.

F. Menschen mit geistiger Behinderung

25. Nach unseren Informationen gibt es im Land Bremen diverse Elternpaare mit geistigen Behinderungen und gesetzlichen Betreuern. In den seltensten Fällen wird den Eltern ermöglicht, ihre Kinder persönlich und in der Familie zu erziehen. Ist es nicht besser, Kinder in der Familie aufwachsen zu lassen und ggf. eine Betreuung zur Seite zu stellen als den Eltern die Kinder zu entziehen? Wie steht ihre Partei dazu und warum verwehren das die Jugendämter?

Auch Menschen mit geistiger Behinderung haben ein Recht auf Familie und Elternschaft. Sie haben ein Recht auf die eventuell notwendige Unterstützung. Möglich sind sowohl Elternassistenz oder die begleitete Elternschaft. Darüber hinaus können Eltern auch durch die Finanzierung notwendiger Haushaltshilfen oder durch die sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt werden. Leider sind zumindest die Elternassistenz und die begleitete Elternschaft noch sehr unbekannt. Deshalb geben auch die Jugendämter oft nicht die richtigen Hinweise. DIE LINKE tritt für die selbstbestimmte Elternschaft ein und macht sich dafür stark, dass die genannten Instrumente zur Unterstützung von Eltern mit Behinderungen bekannter gemacht werden.

26. Menschen mit geistiger Behinderung und psychischer Erkrankung (Doppeldiagnose)

a. Bestehen aus Sicht Ihrer Partei in Bremen Probleme bei der Versorgung von akuten psychischen Erkrankungen bei geistig behinderten Patienten?

Sicherlich stellt die Behandlung von akuten psychischen Erkrankungen bei Menschen mit geistigen Behinderungen eine Herausforderung für das Personal in Psychiatrien dar, weil die Kommunikation zwischen den Erkrankten und den Behandelnden in diesem Fall noch einmal erschwert ist. In jedem Fall ist jedoch sicherzustellen, dass alle Patient*innen eine ihren Diagnosen und Bedürfnissen entsprechende Behandlung erhalten.

b. In Osnabrück gibt es eine Krankenhausstation, welche sich auf die Behandlung von Menschen mit einer geistigen Behinderung und psychischer Erkrankung spezialisiert hat. Sollte Bremen aus Sicht Ihrer Partei das „Osnabrücker-Modell“ übernehmen?

Auch Menschen mit geistigen Behinderungen können psychisch erkranken. Dabei stellen sich aber Erscheinungsbild und Ausprägung der Erkrankung oftmals anders dar. Sowohl vorbestehende Verhaltensformen, als auch verminderte Fähigkeiten in der Wahrnehmung, Kommunikation und Kooperation können die Krankheitsbilder überlagern. Sonst typische Erkrankungszeichen fehlen mitunter, treten vermindert oder verändert auf und eigene Angaben können oft nicht gemacht werden. Deshalb ist es wünschenswert, dass dieses Wissen in jedem Krankenhaus vorhanden ist, um die Patient*innen mit geistigen Behinderungen ganzheitlich betreuen und behandeln zu können. Zugleich bleibt fraglich, ob es dafür – wie in Osnabrück – eine spezielle Station braucht, auf der nur Menschen mit geistiger Behinderung behandelt werden. Im Sinne eines inklusiven Gesundheitswesens sollten Krankenhäuser ihr Wissen über Behinderungen für alle Abteilungen vorhalten. Entwicklungen in diese Richtung wird DIE LINKE auf alle Fälle unterstützen.

G. Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

27. Wie wollen Sie das Modellkonzept "Neue Psychiatrie im Bremen Westen" unterstützen? (https://www.gapsy.de/aktuelles/2018/03/modellprojekt-bremer-westen.php)

Das Modellkonzept „Neue Psychiatrie im Bremer Westen“ setzt darauf, die psychiatrische Unterstützung und Behandlung wohnortnah und ambulant zu gestalten. Krankenhausaufenthalte können dadurch vermieden werden und die Menschen in der Krise bei den Ihnen vertrauten Bezugspersonen bleiben. DIE LINKE fordert bereits seit vielen Jahren, dass Menschen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können müssen. Das Prinzip ambulant vor stationär muss in unseren Augen immer gelten. Von daher unterstützt DIE LINKE das Modellkonzept „Neue Psychiatrie im Bremer Westen“ und wird den Kontakt zu den sozialpsychiatrischen Trägern des Bremer Westens suchen, um konkrete Formen der Unterstützung zu vereinbaren.

28. Was wollen Sie unternehmen, um die Ursachen der steigenden Fallzahlen von psychischen Krankheiten zu bekämpfen?

Viele psychische Erkrankungen sind auf wachsenden Druck im Arbeitsleben und auf belastende Lebensumstände zurückzuführen. Angesichts von Armut, Arbeitslosigkeit und für viele Menschen immer wachsender Druck im Beruf verwundert es nicht, dass auch die Fallzahlen der psychischen Krankheiten ebenfalls steigen. Um diesen Trend umzukehren, ist es daher notwendig, soziale Sicherheit, Arbeitszeitverkürzungen, guten Lohn und gute Renten durchzusetzen. Für all das kämpft DIE LINKE.

29. Wie sollen die Erkennung der Ursachen und die Feststellung von Beeinträchtigungen (Anamnese und Diagnostik) in der Psychiatrie verbessert werden. Und werden Sie sich dafür einsetzen, dass dies in Zukunft vornehmlich nicht mehr stationäre sondern im Lebensumfeld der Betroffenen stattfindet?

Zur Erkennung der Ursachen psychischer Krankheiten und zur Feststellung von Beeinträchtigungen braucht es ein breites medizinisches und soziales Wissen, um die betroffenen Menschen ganzheitlich sehen und einschätzen zu können. Deshalb muss das entsprechende Personal sehr gut ausgebildet sein. Wissen und Erfahrung müssen in jeder psychiatrischen Einrichtung in ausreichendem Umfang vorhanden sein. Da große und anonyme Einrichtungen psychiatrische Symptome mitunter verschlimmern, ist darauf zu achten, dass Anamnese, Diagnostik und Behandlung nach Möglichkeit im Lebensumfeld der Betroffenen stattfindet. Dafür setzt sich DIE LINKE ein.

30. Unterstützt Ihre Partei die Forderung der Gewährleistung eines 24stündigen ambulanten Krisendienstes?

Weil psychische Krisen nicht nur tagsüber auftreten, ist es notwendig, dass rund um die Uhr Unterstützungsangebote vorhanden sind, die mehr leisten als telefonische Beratung. Aus diesem Grunde fordert DIE LINKE die Gewährleistung eines 24stündigen ambulanten Krisendienstes.

31. Was wollen Sie gegen Zwang und Gewalt in der Psychiatrie unternehmen?

Psychiatrien halten von Rechts wegen Menschen auch unter Zwang fest und schränken damit Grundrechte ein. Sie sind in besonderer Verantwortung, alles zu tun, um Zwang zu vermeiden. Eine angemessene Personalausstattung ist dafür zentral. Dass Zwang ausgeübt wird, weil es an Personal fehlt, darf nicht toleriert werden. Gewaltvermeidung braucht die Schaffung gewaltarmer Behandlungsmilieus und rechtzeitiger therapeutischer Deeskalation. Eine Grundvoraussetzung zur Gewaltvermeidung ist daher eine bedarfsgerechte Personalausstattung. DIE LINKE fordert auch deshalb bundesweit 100 000 Krankenpfleger*innen! Ebenso braucht es aber auch endlich wieder mehr Ärzt*innen in den Krankenhäusern. Krankenhäuser müssen nicht Profit machen, sie müssen die Bevölkerung versorgen.

32. Was werden Sie unternehmen, um die desolate Nährstoffversorgung von Menschen in Schulen, Heimen, Krankenhäusern und besonders in psychiatrischen Kliniken zu verbessern?

Ernährung ist wichtig für die geistige und körperliche Entwicklung und für die Genesung. Deshalb darf in Institutionen an diesem Punkt nicht gespart werden. Bisher wird in Krankenhäusern – trotz steigender Gewinne – am Essen gespart. Hier setzt sich DIE LINKE dafür ein, dass die Ernährung der Patient*innen nicht mehr der Profitmaximierung, sondern den Empfehlungen von Ernährungswissenschaftler*innen folgt. In Schulen und Heimen sollte das Essen vor Ort und mit den Kindern und Jugendlichen gemeinsam zubereitet werden.

H. Teilhabe behinderter Menschen in der Politik

33. Was tun Sie konkret, damit Menschen mit Behinderung in Ihrer Partei mitwirken können und integriert werden, und wie werden Menschen mit Behinderungen in Ihre Entscheidungen einbezogen?

DIE LINKE kämpft für eine inklusive Gesellschaft und will deshalb selber eine inklusive Partei sein. Deshalb bemüht sie sich, immer mehr Barrieren im Leben der Partei abzubauen. So vergibt DIE LINKE regelmäßig einen Preis für die barrierefreie Gestaltung ihrer Büros. Das Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen sich als Mitglieder, Sympathisierende, Wähler*innen oder Besucher*innen am Parteileben beziehungsweise an den Diskussionen und Veranstaltungen der Partei beteiligen können. Eine wichtige Kraft auf diesem Weg sind die Mitglieder der Bundes- und Landesarbeitsgemeinschaften Selbstbestimmte Behindertenpolitik in der Partei DIE LINKE, die als Betroffene immer wieder den Abbau von Barrieren und die volle Teilhabe innerhalb und außerhalb der Partei einfordern.

34. Wie fördern Sie aktiv die Mitarbeit von behinderten Menschen in den Parlamenten?

„Nichts über uns ohne uns.“ Diese alte Forderung der Behindertenbewegung ist für DIE LINKE sehr wichtig. Die Betroffenen sollen ihre Interessen und Bedürfnisse selbständig und selbstbewusst vertreten. Deshalb unterstützt DIE LINKE die Kandidatur von Menschen mit Behinderungen um Mandate auf allen Ebenen. Dabei unterstützt DIE LINKE die Kandidat*innen sowohl im Wahlkampf, als auch bei den Belastungen, die durch die Ausübung des Mandates entstehen.

35. Steht Ihre Partei für eine Veranstaltung zur Bürgerschaftswahl in Leichter bzw. verständlicher Sprache zur Verfügung?

DIE LINKE steht selbstverständlich für eine Veranstaltung zur Bürgerschaftswahl in Leichter bzw. verständlicher Sprache zur Verfügung.

36. Im Land Bremen gibt es alle Wahlunterlagen für die Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft, zur Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung und zu den Stadtteilbeiräten in Leichter Sprache, bei Wahlen auf Bundesebene aber nicht. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch die Unterlagen für Bundestagswahlen und Europawahlen zukünftig in Leichter Sprache formuliert werden?

DIE LINKE kämpft für die Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse, weil das Wahlrecht ein wichtiges demokratisches Recht ist, das niemandem vorenthalten werden darf. Um Rechte wahrnehmen zu können, müssen aber auch die notwendigen Informationen zugänglich sein. Deshalb wird sich DIE LINKE sich weiterhin für die Veröffentlichung aller Wahlunterlagen in Leichter Sprache einsetzen.

37. Wird Ihre Partei das eigene Wahlprogramm oder zumindest die wichtigsten Aussagen des Wahlprogramms auch in Leichter Sprache veröffentlichen?

DIE LINKE Bremen veröffentlicht eine Kurzfassung ihres Wahlprogramms in Leichter Sprache.

1. Die deutsche Drogenpolitik basiert auf vier Säulen: Prävention, Beratung und Behandlung, Überlebenshilfe und Schadensminimierung, Repression und Angebotsminimierung. In Deutschland werden weit mehr Ressourcen für Repression als für Prävention ausgegeben. Wie bewerten Sie die Schwerpunktsetzung in der Drogenpolitik? Halten Sie Repression und die Kriminalisierung von Drogenkonsumenten für eine sinnvolle Säule der Drogenpolitik?

Nein. Wir als LINKE halten die Kriminalisierungspolitik für nachweislich gescheitert und schädlich. Die Prohibition verhindert nicht den Konsum von verbotenen Betäubungsmitteln, sondern schafft erst die Voraussetzung für den Schwarzmarkt. Jugendschutz kann durch die Illegalisierung nicht gewährleistet oder kontrolliert werden.

2. Menschen, die Cannabis konsumieren, werden immer noch strafrechtlich verfolgt. Wollen Sie diese Strafverfolgung generell mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

Wir wollen den Eigenkonsum straffrei machen und den Anbau für den Eigenkonsum oder in genossenschaftlichen Strukturen legalisieren. Unser Ziel ist ein legaler, sicherer Zugang zu Cannabisprodukten, der nicht auf Profitorientierung setzt.

3. Nach dem Urteil des BVerfG von 1994 sollen “Geringe Mengen” für den Eigenbedarf nicht strafrechtlich verfolgt werden. Wie stehen Sie zur aktuellen Verordnung zur Anwendung der "Geringen Menge" nach §31a BtmG in Bremen und planen Sie Änderungen?

DIE LINKE Bremen ist für eine deutliche Erhöhung der „geringen Menge“. Die beschriebene Verordnung existiert in Bremen formal noch nicht einmal. Daran zeigt sich, dass die begrüßenswerten Punkte des Koalitionsvertrages von SPD und Grünen nicht ansatzweise umgesetzt worden sind.

4. Wollen Sie die Strafverfolgung des Anbaus weniger Hanfpflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

Als LINKE sind wir für den legalen Anbau für den Eigenbedarf. Weil nicht alle Konsument*innen selbst gärtnern können oder wollen, unterstützen wir Ideen wie den Cannabis Social Club, also genossenschaftliche, unkommerzielle Räume, in denen gemeinsam angebaut werden darf.

5. Nach §3 Abs. 2. BtMG kann eine Kommune oder ein Land eine Ausnahmegenehmigung für eine legale Veräußerung von Cannabis beantragen, wenn dies im wissenschaftlichen oder öffentlichen Interesse liegt. Wie stehen Sie zu einem Modellversuch für eine kontrollierte Veräußerung von Cannabis an Erwachsene?

Diesen Modellversuch fordern wir seit 2014. Allerdings lehnt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte entsprechende Anträge erfahrungsgemäß ab. Deshalb wollen wir alle landesrechtlichen Spielräume nutzen, um den Konsum zu entkriminalisieren und auf Bundesebene für andere Mehrheiten in dieser Frage kämpfen.

6. Ein regulierter legaler Markt bietet die Möglichkeit von Qualitätskontrollen bei Cannabisprodukten. Auf dem heutigen Schwarzmarkt sind der Wirkstoffgehalt sowie mögliche Verunreinigungen und Beimengungen des Cannabis für den Konsumenten nicht ersichtlich. Unter dem Aspekt der Schadensminimierung wäre die Möglichkeit für anonyme Substanzanalysen ein drogenpolitisches Instrument, das auch jetzt genutzt werden könnte. Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle (Drug-Checking) von Substanzen wie Cannabis?

Drug-Checking ist ein sehr wichtiges Instrument für den Gesundheitsschutz. Wir unterstützen diese Forderung und haben sie mehrfach in parlamentarischen Initiativen vorgebracht.

7. Cannabiskonsumenten werden bei der Überprüfung der Fahreignung gegenüber Alkoholkonsumenten benachteiligt. Selbst ohne eine berauschte Teilnahme am Straßenverkehr kann Menschen, die Cannabis konsumieren, der Führerschein über das Verwaltungsrecht entzogen werden. Setzen Sie sich fü̈r eine Gleichbehandlung mit Alkoholkonsum bei der Auslegung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ein?

Anders als beim Alkohol ist der Grenzwert von 1 Nanogramm THC gerichtlich festgelegt. Wir setzen uns für eine politische Regelung ein, die den Grenzwert mindestens auf 3 Nanogramm anhebt, wie es auch der Verkehrsgerichtstag im vergangenen Jahr vorgeschlagen hat.

8. Der reine Besitz von Cannabis – ohne einen Bezug zum Straßenverkehr – wird nahezu regelmäßig von der Polizei an die Führerscheinstellen gemeldet Dies widerspricht u.E. der Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 20.06.2002, in dem u.a. festgestellt wird, dass der Besitz, der einmalige oder gelegentliche Konsum von Cannabis ohne Einfluss auf das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr keine fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen nach sich führen sollte. Wollen Sie in Bremen an dieser Praxis festhalten oder diese ändern?

Das Urteil des Verfassungsgerichtes muss selbstverständlich umgesetzt werden. Die Führerscheinstellen müssen mit den Informationen der Polizei in diesem engen Rahmen umgehen und dürfen keine unverhältnismäßigen Fahrverbote verhängen.

9. Viele drogenpolitische Maßnahmen betreffen eher Bundesrecht. Haben Sie vor, Ihre drogenpolitischen Positionen, beispielsweise über Bundesratsinitiativen, auch bundesweit zu vertreten?

Um den von uns geforderten Politikwechsel zu erreichen, müssen landespolitische Spielräume genutzt und gleichzeitig Bundesgesetze geändert werden. Wir stehen hierzu im Austausch mit der Bundestagsfraktion und haben entsprechende Forderungen selbstverständlich in unseren Bürgerschaftsinitiativen aufgenommen.

10. Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Landespartei und Landtagsfraktion in der aktuellen Legislaturperiode?

Antrag: Gestaltungsräume zur Entkriminalisierung von Cannabiskonsum endlich nutzen - Prävention und Jugendschutz stärken https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2018-01-26_Drs-19-1500_891c9.pdf

Kleine Anfrage: Wie geht es weiter mit der Cannabispolitik? https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2017-02-23_KlA-2017-02-22%20Cannabispolitik_8c55f.pdf

Kleine Anfrage: Strafverfolgung von Drogennutzerinnen/Drogennutzern https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2015-09-02_Drs-19-51_f9be3.pdf

Zusätzlich verschiedene Initiativen und Berichtsbitten in der Deputation für Inneres, beispielsweise zur Beschlagnahmung von (unserer Meinung nach legalen) Waren in einem Laden für Tee und Öle.

Außerdem haben wir uns an den Global Marijuana Marches in Bremen beteiligt.

11. Welche drogenpolitischen Initiativen plant Ihre Partei und Fraktion für die kommende Legislaturperiode?

In dieser Legislatur hat der Bremer Senat – entgegen dem eigenen Koalitionsvertrag – keine ernsthaften Fortschritte im Bereich Cannabis gemacht und die landespolitischen Spielräume nicht genutzt. Deshalb orientieren wir uns an den genannten Forderungen und Initiativen und werden weiter auf den notwendigen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik drängen. In unserem Wahlprogramm heißt es dazu: „Die Kriminalisierungsoffensive gegen Cannabiskonsument*innen muss gestoppt werden. Stattdessen muss im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten von Anklageerhebungen abgesehen und von Verfahrenseinstellungen Gebrauch gemacht werden. Zudem werden wir uns aus Bremen heraus für eine Modernisierung des Betäubungsmittelgesetzes und für ein Ende des Verbotes von Cannabis auf Bundesebene einsetzen. Auch sehen wir in Bremen das geeignete gesellschaftliche Klima für zukunftsorientierte Modellprojekte im Bereich der Legalisierung, Nutzung und Erforschung von Cannabis.“

12. Es werden derzeit unterschiedliche Modelle für die Legalisierung weltweit diskutiert und teilweise erprobt. Die öffentliche Zustimmung für eine Legalisierung steigt derzeit rasant. Die Frage ist nicht mehr so sehr, ob wir legalisieren, sondern wie wir regulieren. Wie sollte Ihrer Meinung nach ein regulierter Markt für Cannabisprodukte aussehen?

Als LINKE wünschen wir uns ein unkommerzielles Modell, das auf Genossenschaften und Selbstversorgung setzt. Wichtig sind dabei Jugendschutz und Qualitätssicherung, aber auch Prävention und Beratung

  1. Nein   
    Die Kennzeichnungspflicht hat sich bewährt, die befürchteten Nachstellungen im privaten Bereich hat es – unserer Kenntnis nach – bundesweit nicht gegeben. Eine Abschaffung lehnen wir deshalb ab. 
     
  2. Neutral
    Die Polizei hat aktuell zu wenig Personal. Die aktuellen Zielzahlen werden nicht erreicht. Wir unterstützen eine erhöhte, ausreichende und langfristige Ausbildungs-Planung. Gleichzeitig muss die Qualität der Ausbildung abgesichert werden. Die Situation an der HföV muss bei einer neuen Zielzahl-Debatte berücksichtigt werden.  
     
  3. Ja
    Bremens öffentlicher Dienst muss auch im Vergleich der Bundesländer und des Bundes attraktiv sein. Der Bund zahlt seinen Beamt*innen seit 2012 wieder Weihnachtsgeld. Wir wollen das Weihnachtsgeld auch in Bremen wieder einführen. Die Wiedereinführung für die Anwärterinnen und Anwärter war deshalb ein erster richtiger Schritt.
     
  4. Ja
    Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven ist historisch gewachsen und die Bremerhavener legen großen Wert auf ihre kommunale Zuständigkeit. Eine Notwendigkeit oder eine politische Mehrheit für eine Umstrukturierung sehen wir nicht.
     
  5. Neutral
    Eine solche Forderung müsste auf Grundlage eines erheblich aufgestockten Personalbestandes erneut gestellt werden. Kurzfristig sehen wir angesichts der vielen Überstunden keine realistische Möglichkeit, die Wochenarbeitszeit erheblich zu reduzieren. Grundsätzlich setzt sich DIE LINKE für eine Arbeitszeitverkürzung bei Lohnausgleich auf für Beamte ein.
     
  6. Ja
    Die Eingruppierung muss amtsangemessen sein. In der Vergangenheit gab es zu wenig Stellenhebungen und Beförderungen, sodass aktuell nicht immer amtsangemessen besoldet wird. Diese Situation halten wir für falsch, die Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE hat deshalb entsprechende Haushaltsanträge gestellt, die leider abgelehnt worden sind.
     
  7. Ja
    Wenn ein Investitionsstau nicht auflöst wird, wird er größer und teurer. Deshalb hat die Linksfraktion in der Bürgerschaft regelmäßig mehr Geld für den Fuhrpark angemahnt. Auch die EDV muss dem Stand der Technik entsprechen. 
     
  8. Ja
    Wir wollen das Einkommensniveau des öffentlichen Dienstes an das der anderen Bundesländer und des Bundes angleichen. Spezifische Schlechterstellungen müssen deshalb auch bei pensionierten Beamt*innen abgeschafft werden.
     
  9. Ja
    DIE LINKE war und ist gegen die Rente mit 67 und hat auch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte auf 67 bzw. 62 für Polizeivollzugsbeamte abgelehnt. Deshalb unterstützen wir diese Forderung.
     
  10. Ja
    Wir kritisieren den Beförderungsstau und fordern eine amtsangemessene Besoldung. Ob solche starren Fristen die beste Lösung sind, sollte in Verhandlungen der Tarifparteien festgelegt werden.
     
  11. Ja
    Eine entsprechende Änderung der Bremischen Urlaubsverordnung unterstützen wir.
     
  12. Ja
    Wir folgen dem Prinzip: Gleicher Sold für gleiche Arbeit. Wo gleiche oder gleichwertige Tätigkeiten schlechter vergütet werden, ist eine Anpassung nach oben sinnvoll und berechtigt.
     
  13. Neutral
    Das Arbeitszeitrecht ist durch europäische Rechtsprechung geprägt. In diesem Rahmen sollte dieser Vorschlag für die Zukunft geprüft werden.
     
  14. Ja
    Die HföV ist räumlich durch die größeren Ausbildungsjahrgänge vollständig ausgelastet. Die zusätzliche Anmietung privater Gebäude ist langfristig die teurere Lösung als selbst einen modernen Neubau beispielsweise in der Überseestadt zu schaffen.
     
  15. Ja
    Die Föderalismusreform hat an dieser Stelle eine Konkurrenz geschaffen, die für Bremen nur Nachteile gebracht hat. DIE LINKE fordert die Rückkehr zur bundeseinheitlichen Besoldung.
     
  16. Ja
    Die Beamtinnen und Beamte sind nicht das Sparschwein des Finanzressorts. Wir fordern die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme der Tarifergebnisse für die Beamt*innen und Nachbesserungen zur Annäherung des Gehaltsniveaus an andere Bundesländer. Entsprechende Anträge haben wir bei jeder Tarifrunde gestellt.
     
  17. Ja
    Die Freie Heilfürsorge für Polizei und Berufsfeuerwehr wollen wir erhalten und ungerechte Belastungen bei der freiwilligen Wahl der gesetzlichen Krankenkasse ausgleichen.
     
  18. Ja
    Der einheitliche Beförderungstermin führt vor allem bei Haushaltsperren zu gravierenden Problemen, weil anstehende Beförderungen nicht vollzogen werden dürfen. Wir haben in der Bürgerschaft deshalb beantragt, zur alten Regelung zurückzukehren, leider wurde diese Initiative bislang abgelehnt.
     
  19. Ja
    Wir setzen uns für eine amtsangemessene Besoldung und zeitnahe Beförderungen ein.
     
  20. Ja
    Wir sind für eine grundlegende Reform der Zulagenwesens unter der Voraussetzung, dass niemand schlechter gestellt werden darf. Unsere Kernforderungen sind die Dynamisierung, die Ruhegehaltsfähigkeit, die Vergleichbarkeit und die Wettbewerbsfähigkeit.
     
  21. Nein
    Terrorismusbekämpfung ist Aufgabe der Polizei und nicht der Bundeswehr. Die Bundeswehr ist nicht entsprechend ausgebildet, hat keine ausreichenden Kenntnisse des Polizeirechts und darf aus guten Gründen nur im Katastrophenfall im Inneren eingesetzt werden.
     
  22. Nein
    DIE LINKE will keine Ausweitung der Videoüberwachung. Unser Ansatz ist kriminalpräventiv und setzt auf mehr Ansprechbarkeit und Präsenz der Polizeivollzugskräfte in der Fläche.
     
  23. Neutral
    Wir sind für eine grundsätzliche Überarbeitung der Zulagen. Auf einzelne Beträge für einzelne Tatbestände im komplexen Zulagenkatalog haben wir uns noch nicht festgelegt. Dies sollte in einem Aushandlungsprozess mit den Personalräten und Gewerkschaften passieren. 
     
  24. Neutral
    Diese Forderung setzt einen deutlich erhöhten Personalbedarf voraus. Sollten entsprechende Maßnahmen in anderen Bundesländern unternommen werden, halten wir das auch in Bremen für denkbar.
     
  25. Ja
    Die Wechselschicht- und DuZ-Zulagen müssen erhöht werden. Das ist ein wesentlicher Teil der von uns geforderten Überarbeitung des Zulagenwesens.  
     
  26. Ja
    Eine Einschränkung der Rechte von Personalräten lehnen wir entschieden ab. Stattdessen fordern wir eine Erweiterung: Die Schwellen für Freistellungen sollen an die Werte des Betriebsverfassungsgesetzes angeglichen werden. Honorarkräfte, Lehrbeauftragte und vergleichbare Statusgruppen sollen in das PersVG aufgenommen werden.
     
  27. Ja
    Wir sind für eine grundlegende Reform der Zulagen, die bei der Polizei einen wesentlichen Besoldungsbestandteil ausmachen. Zusammen mit Personalräten und Gewerkschaften muss der Senat in der kommenden Legislatur eine gründliche Überarbeitung vornehmen, bei der allerdings niemand schlechter gestellt werden darf als bisher. 
     
  28. Ja
    Wir sind für eine grundlegende Reform der Zulagen, die bei der Polizei einen wesentlichen Besoldungsbestandteil ausmachen. Zusammen mit Personalräten und Gewerkschaften muss der Senat in der kommenden Legislatur eine gründliche Überarbeitung vornehmen, bei der allerdings niemand schlechter gestellt werden darf als bisher. 
     
  29. Ja
    Wir sind für eine grundlegende Reform der Zulagen, die bei der Polizei einen wesentlichen Besoldungsbestandteil ausmachen. Zusammen mit Personalräten und Gewerkschaften muss der Senat in der kommenden Legislatur eine gründliche Überarbeitung vornehmen, bei der allerdings niemand schlechter gestellt werden darf als bisher. 
     
  30. Ja
    Auch bei diesem Beispiel gibt es Reformbedarf am aktuellen Zulagenwesen.
     
  31. Ja
    Jahrzehntelanger Wechselschichtdienst sollte, wie in Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland oder Rheinland-Pfalz, einen früheren Pensionseintritt ermöglichen, weil die besonderen Härten dieser Schichten für die Altersversorgung berücksichtigt werden müssen.
     
  32. Ja
    Wenn in diesem Bereich konkrete Nachteile im Vergleich zu Beamtinnen und Beamten des Bundes bestehen, muss diese Schlechterstellung beendet werden.
     
  33. Ja
    Wir sind für eine kontrollierte Freigabe von Cannabis unter Berücksichtigung des Jugendschutzes und ohne Profitorientierung. Neben Strafrechtlern machen verstärkt auch Ermittler auf die gescheiterte Drogenpolitik aufmerksam, die durch bestehende Verbote letztlich nur den Schwarzmarkt stärkt und Regulierung verhindert.
     
  34. Ja
    Beamtinnen und Beamte sollten bei berufsspezifischen Belangen oder im Rahmen von Tarifauseinandersetzungen auch uniformiert an Versammlungen teilnehmen können. Bei allgemein-politischen Versammlungen hingegen nicht.
     
  35. Neutral
    Das BremPolG hat sich aus unserer Sicht bewährt. Modernisierungen können vorgenommen werden, sofern sie keine einseitigen qualitativen Verschärfungen darstellen.
     
  36. Ja
    Wir lehnen Absenkungen von Sicherheitsstandards im Hafen und auf den Wasserstraßen ab.
     
  37. Ja
    Die Wasserschutzpolizei ist wichtig und muss bei den anstehenden Strukturreformen mit bedacht werden.
     
  38. Ja
    Wir fordern die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle, an die sich Bürger*innen und Polizeibedienstete mit Kritik und Vorschlägen wenden können. Diese Beschwerdestelle soll eigenständige Ermittlungsbefugnisse erhalten und unabhängig vom Senat bei der Bürgerschaft angesiedelt werden.

Hierkönnen Sie unsere Antworten einsehen. 

Beabsichtigte Schwerpunkte der Justizpolitik

Die Gerichtsbarkeit muss angemessen ausgestattet sein. Für Menschen, die darauf angewiesen sind, Gerichte in Anspruch zu nehmen, ist die lange Verfahrensdauer unerträglich. Dies gilt für zivil- und familienrechtliche Angelegenheiten, Mietstreitigkeiten genauso wie für die Opfer von Straftaten. Auch das Ziel der Resozialisierung in der Haft kann wegen Personalknappheit nur noch eingeschränkt erreicht werden.

Unser Schwerpunkt liegt deshalb darauf, die Justiz personell und materiell so aufzustellen, dass Arbeitsfähigkeit und vernünftige Beschäftigungsbedingungen wieder ermöglicht werden. Dazu gehört verstärkte Personalgewinnung in allen Bereichen und eine Aufwertung bestimmter Tätigkeitsfelder, insbesondere im mittleren Dienst der Gerichte und in der JVA. Einstiegsämter, Besoldung und Zulagen müssen so ausgerichtet werden, dass Bremen gegenüber den anderen Ländern wettbewerbsfähig ist. Zur Fachkräftegewinnung schlagen wir einen Zusatz-Tarifvertrag vor.

DIE LINKE will die Prozesskostenhilfe ausbauen. Rechtsschutz darf keine Sache des Geldes sein. Die Unterstützungsangebote im Rahmen der Opferbetreuung wollen wir stärken. Die freie und staatliche Gerichts- und Bewährungshilfe muss ebenfalls ausgebaut werden, insbesondere im Bereich der Jugendgerichtshilfe. Den Trägern der Straffälligenhilfe und des Täter-Opfer-Ausgleichs wollen wir für ihre wichtige Arbeit zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen.

Projekte zur Haftvermeidung wollen wir ausbauen und verstetigen. Unser Ziel ist es, dass möglichst wenige Menschen inhaftiert werden. Dazu gehört auch eine Entkriminalisierung der Beförderungserschleichung und des Eigenbesitzes von Cannabisprodukten. Ersatzfreiheitsstrafen wollen wir im Rahmen eines wissenschaftlichen Projektes aussetzen und auf ihre Wirkungen und Nebenwirkungen evaluieren. Der offene Vollzug und Langzeitbesuche sollen erleichtert werden.

Personalausstattung

Dass die Bremer Justiz unterbesetzt ist, steht außer Frage. Allein die Zahl der Überstunden bei Staatsanwaltschaft und Gerichten entspricht 43 Stellen, die aktuell fehlen. Wir werden uns für eine bedarfsgerechte Ausstattung einsetzen.

Am Bedarfsberechnungsmodell Pebb§y gibt es methodische Kritik, etwa von der Neuen Richtervereinigung oder von verdi. Insbesondere weil Gesichtspunkte der Qualität richterlicher Arbeit(sbedingungen) keine Rolle spielen, sondern vielmehr die IST-Analyse zur durchschnittlich aufgewendeten Zeit pro Fall schon vor dem Hintergrund der Personalknappheit und des Zeitdrucks vorgenommen wird. Tendenziell unterschätzt Pebb§y deshalb den eigentlich nötigen Personalbedarf. Gleichwohl wäre eine Anhebung auf ein Mindestniveau von 1,0 auf dieser Grundlage eine klare Verbesserung für die Justiz im Land Bremen. Deshalb unterstützen wir diese Forderung.

Nachwuchsgewinnung

Nach Jahren des politisch falschen Sparens und Kürzens fällt es dem öffentlichen Dienst nun immer schwerer, pensionierte Beschäftigte zu ersetzen oder geeignetes zusätzliches Personal für neue Planstellen zu finden. Diese fatale Entwicklung zieht sich durch verschiedene Bereiche und trifft zunehmend auch Justiz und Gerichtsbarkeit. Die Gründe liegen aus unserer Sicht in zu kurzfristigen Personalentwicklungs-Konzepten, die häufig erst auf Altersabgänge reagieren, wenn diese akut bevorstehen. Andererseits sind Teile des öffentlichen Dienstes gegenüber der Privatwirtschaft aber auch zu schlecht bezahlt: Bremen hat beispielsweise die Tarifrunden des TV-L zwischen 2007 und 2017 in keinem Fall zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung übertragen.

Handlungsbedarf besteht hinsichtlich der Eingruppierungen und der Aufstiegsmöglichkeiten, um auf dem Arbeitsmarkt Wettbewerbsnachteile gegenüber der Privatwirtschaft abzubauen. Die Tarifverträge im öffentlichen Dienst erkennen berufliche Erfahrung und Verantwortung zu wenig an. Wir schlagen vor, dass der Senat unter Achtung der Tarifautonomie mit den Gewerkschaften einen „Zusatztarifvertrag Fachkräftesicherung“ für bestimmte Berufsgruppen verhandelt, damit in besonders angespannten Bereichen ausreichend qualifizierte Bewerber*innen gewonnen werden können.  

Raumausstattung

Schon jetzt herrscht Raumknappheit, die die Arbeitsbedingungen stark beeinträchtigt. Der nötige Stellenaufwuchs bei Staatsanwaltschaft und Gerichtsbarkeit macht bauliche Erweiterungen, Neuanmietungen oder Ankäufe durch das Ressort zwingend und schnellstmöglich notwendig. 

Die Digitalisierung sowohl im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs/beA braucht selbstverständlich eine entsprechende Ausstattung.

Besoldung

Seit der Föderalismusreform 2006 hat sich Bremen bei der Besoldung teilweise deutlich negativ von den anderen Ländern und dem Bund abgekoppelt. Deshalb fordern wir vom Senat die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten. DIE LINKE fordert grundsätzlich die Rückkehr zur bundeseinheitlichen Besoldung. Bis dahin müssen die spezifischen Schlechterstellungen im Land Bremen systematisch abgebaut werden: Dazu gehört aus unserer Sicht die Ausgestaltung der Beihilfe oder die Anhebung der Zulagen auf das Niveau der anderen Länder. Wichtig ist außerdem eine Überprüfung der Stellenstruktur, damit Beamtinnen und Beamte amtsangemessen besoldet werden. Der „Beförderungsstau“ führt dazu, dass verantwortliche Tätigkeiten übernommen werden, obwohl nicht die damit eigentlich verbundene Besoldungsstufe bezahlt wird.  In der JVA und im mittleren Dienst der Justiz müssen grundsätzliche Stellenhebungen vorgenommen werden, damit die Einstiegsgehälter attraktiv genug für die Personalgewinnung sind (Besoldungsgruppe A8 bei Berufseinstieg).

Selbstverwaltung der Justiz

In den meisten europäischen Ländern ist die Selbstverwaltung der Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaft stärker ausgeprägt als in Deutschland. DIE LINKE tritt dafür ein, die Unabhängigkeit der Justiz zu sichern und auszubauen. Ein entsprechender Gesetzentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Herstellung der institutionellen Unabhängigkeit der Justiz“ aus 2012 findet sich hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/117/1711703.pdf  Die Forderungen des Deutschen Richterbundes nach einer Weisungsunabhängigkeit der Staatsanwaltschaft vom Ressort und einer Rechenschaftspflicht gegenüber dem Parlament teilen wir.

Reform des Richtergesetzes

Das Richtergesetz schränkt die Beteiligungsrechte der Richterräte bei personellen Angelegenheiten ein. So ist etwa der §65 BremPersVG für die Richterschaft ausgenommen. Die Richtergesetze anderer Bundesländer sind moderner und sehen umfassendere Beteiligungsrechte vor. In Brandenburg sind die Spitzenorganisationen der Berufsverbände anders als in Bremen beispielsweise auch bei der Vorbereitung allgemeiner die Staatsanwaltschaft betreffender Regelungen zu beteiligen. Wir teilen die Einschätzung, dass eine Reform des Richtergesetzes notwendig ist und in der kommenden Legislaturperiode unter Beteiligung der Spitzenverbände in der Bürgerschaft diskutiert und beschlossen werden muss.

Fragen zur Arbeitsmarktpolitik

Gesellschaftliche Teilhabe ist wesentliche Voraussetzung für eine stabile demokratische Gesellschaft. Wie wichtig ist für diese Teilhabe, dass Bürger*innen über Beschäftigung in das Gemeinwesen eingebunden werden? 


Das ist selbstverständlich von einer enorm hohen Bedeutung, weil es um Integration, Anerkennung und sozialen Zusammenhalt geht. Das soziale Miteinander ist die Voraussetzung für ein funktionierendes Gemeinwesen. Und Arbeit ist ein wesentliches Element der gesellschaftlichen Teilhabe. Die sehr hohe Arbeitslosigkeit in Bremen und Bremerhaven gefährdet diesen Zusammenhalt.

In Artikel 8 (1) der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen ist verankert: „Jeder hat die sittliche Pflicht zu arbeiten und ein Recht auf Arbeit.“ Verpflichtet die Landesverfassung damit insbesondere die in der Bürgerschaft vertretenden Parteien, dafür einzutreten, dass jeder Bürgerin und jedem Bürger dieses Landes eine Beschäftigungsmöglichkeit offensteht? 


Arbeit ist tatsächlich ein Grundrecht, so wie der Anspruch auf eine angemessene Wohnung, der ebenfalls in der Landesverfassung steht. Beides hat es nicht ins Grundgesetz geschafft, so dass beides keine einklagbaren Rechte sind. Aber natürlich muss es das Ziel sein, das Recht auf Arbeit zu verwirklichen. Das meint nicht nur Beschäftigung, sondern sinnvolle Tätigkeit im Rahmen von Erwerbstätigkeit, also bezahlter Arbeit. Das heißt, die Tätigkeit darf keinem Zwang unterliegen, sie soll den Neigungen und Fähigkeiten entsprechen und sie sollte den Lebensunterhalt absichern und nicht dermaßen schlecht bezahlt werden, dass Aufstockungen notwendig sind. Landesmindestlohn und Tarifbindung gehören genauso dazu, wie geförderte Beschäftigung.

Optimistische Einschätzungen gehen davon aus, dass zunehmende Digitalisierung die Zahl der Arbeitsplätze unterm Strich nicht senken, wohl aber die gesamte Arbeitswelt verändern wird. Berufsbilder und Anforderungsprofile verändern sich. Wie kann dieser Prozess arbeitsmarktpolitisch begleitet werden? 


Digitalisierung bedeutet ja nicht nur, dass auf meinem Schreibtisch ein PC steht. Sie bedeutet Flexibilisierung, Internationalisierung, Neuordnung von Produktionsketten. Sie bedeutet, dass das Arbeitsvolumen in der eigentlichen Produktion abnimmt und sich in andere Bereiche verlagert – in die Dienstleistungen, in die Entwicklung, in die Care- und SAGE-Berufe.

Die entscheidende Frage ist, wie Menschen diese Veränderung auch persönlich mitgehen können. Dafür brauchen wir viel mehr Qualifizierung, die berufsbegleitend angeboten wird, und auch bei Arbeitslosigkeit bei Beschäftigungsmaßnahmen als Baustein fest verankert ist. Eigentlich brauchen wir ein System, wo abschlussbezogene Bildung und Ausbildung in späteren Lebensphasen genauso selbstverständlich ist, wie in der Jugend, und finanziert wird. Davon sind wir noch sehr weit entfernt, aber Arbeitsmarktpolitik kann die ersten Schritte dahin gehen.

Pessimistische Einschätzungen sehen perspektivisch aufgrund zunehmender Digitalisierung eine hohe strukturelle Arbeitslosigkeit auf uns zukommen. Ein großer Teil der arbeitslos gewordenen Menschen wird keine realistische Perspektive auf eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt haben. Wie wichtig ist es, der damit einhergehenden sozialen Spaltung und dem Ausschluss aus der Gesellschaft mit öffentlich geförderter Beschäftigung zu begegnen? 


Schuld ist nicht die Digitalisierung, sondern dass unser Wirtschaftssystem derzeit die Erfahrung und die Fähigkeiten von Beschäftigten in der Mitte des Lebens oft einfach wegwirft, anstatt ihnen die Möglichkeit zu geben, in veränderter beruflicher Weise weiterzumachen. Dieser zentralen sozialen Frage können wir nicht ausweichen, indem wir sie nur mit geförderter Beschäftigung sozial abfedern. Der sogenannte erste Arbeitsmarkt ist heute in hohem Maße sozial ausschließend geworden, durch Tempo, Druck, Arbeitsverdichtung.

Gerade deshalb brauchen wir geförderte Beschäftigung und soziale Stadtteilprojekte, weil das oft die einzige Chance für den Wiedereinstieg ist. Dabei sollte es möglichst wenig Etiketten geben, die an den Maßnahmen kleben. Ob jemand die Überbrückung bis zur Rente braucht, oder nochmal eine neue Aufgabe annimmt, das wissen wir vorher nicht. Auch nicht, wie lange es dauert. Unsere Maßnahmen sind alle viel zu unflexibel, zu sehr sortiert nach angeblichen Zielgruppen, und viel zu kurz. Die Maßnahmen und Angebote der aktuellen Beschäftigungsmöglichkeiten hinken den Bedarfen hinterher.

Strukturelle Langzeitarbeitslosigkeit zu überwinden, ist insbesondere im Land Bremen als „Schlusslicht“ im Ländervergleich eine große politische Herausforderung. Welchen Beitrag sollte Weiterbildung zur Überwindung dieser Langzeitarbeitslosigkeit leisten und wie soll diese Weiterbildung finanziert werden?

Nötig wäre eine gemeinsame organisatorische und finanzielle Anstrengung: der Unternehmen, der Arbeitsmarktpolitik, der Bildungseinrichtungen und der Stadtteile. Das hätte auch den Vorteil, dass eine gemeinsame Verantwortung entsteht. Bei den Jobcentern müssten Qualifizierung und abschlussorientierte Weiterbildung klar den Vorrang haben vor der Vermittlung in unqualifizierte oder nicht nachhaltige Erwerbsarbeit, und es sollte sich für die Betroffenen auch finanziell lohnen. Alleinerziehende mit kleinen Kindern, Aufstocker*innen und „58er“ müssten als Zielgruppen ernst genommen werden. Es gibt zu wenige tatsächliche Umschulungen und abschlussbezogene Angebote, und zu viele Kurse, in die Erwerbslose eher aus pädagogischen Gründen geschickt werden.

Was den öffentlichen Finanzierungsanteil betrifft, sind Landesmittel notwendig. Die EU-Mittel im BAP eignen sich nicht für alles. Und die Jobcenter reagieren nur sehr schwerfällig auf neue Anforderungen und bekommen von der Bundesagentur zu wenig Spielraum.

Arbeitgeber-Präsident Ingo Kramer, Unternehmer aus Bremerhaven, hatte Mitte Dezember in einem Interview davon gesprochen, dass er hinsichtlich der Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt selbst überrascht sei, “dass das so schnell geht.” Nichtsdestotrotz wird es in den kommenden Jahren eine Herausforderung bleiben, Geflüchtete in den Arbeitsprozess zu integrieren. Welche Aufgaben und finanziellen Bedarfe leiten sich daraus für Weiterbildung und beschäftigungspolitische Maßnahmen ab?

Es geht ja nicht darum, dass Geflüchtete so schnell wie möglich irgendwas machen auf dem Arbeitsmarkt. Aus der Fluchtzuwanderung soll kein aufgeblähter Niedriglohn- und Niedrigqualifikations-Sektor auf dem Arbeitsmarkt werden. Dagegen wird aber noch viel zu wenig getan. Ein Drittel der Arbeitsaufnahmen von Geflüchteten erfolgt in Leiharbeit. Ein großer Teil der arbeitslosen Geflüchteten bewirbt sich von vorneherein auf Tätigkeiten in der Reinigung oder als Küchenhilfen. Die Zahl der jungen Geflüchteten in Ausbildung ist erfreulicherweise gestiegen, aber immer noch stark unterdurchschnittlich. Die Sprachförderung hat viele Angebotslücken. Zusätzlich haben wir die Arbeitszuwanderung innerhalb der EU, wo die Integration in den Arbeitsmarkt oft ausgesprochen prekär ist, und kaum Qualifizierungsangebote bestehen. Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist nach wie vor unzureichend. Alle Zuwandererfamilien müssen sich der Tatsache stellen, dass sie ohne Erwerbstätigkeit der Frauen keine befriedigende soziale Perspektive haben.

Insofern sind die Aufgaben für Weiterbildung und Beschäftigung hoch. Es ist wahr, in den letzten drei Jahren hat sich viel bewegt. Aber wir stehen trotzdem noch eher am Anfang. Vor allem fehlen spezifische Angebote in der Weitebildung und in der Beschäftigung, und es fehlen integrierte Angebote, z.B. für Frauen in Verbindung von Beschäftigung, Kinderbetreuung und Sprachförderung.

Der Senat des Landes Bremen hat in der laufenden Legislaturperiode mit dem „Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms“ (BAP) verschiedene Maßnahmen finanziert, die Langzeitarbeitslose in Beschäftigung gebracht haben. Soll ein entsprechendes Programm in der kommenden Legislaturperiode fortgesetzt werden und welche Modifikation ergeben sich aus der Analyse der bisherigen Maßnahmen? 


Es gibt seit der derzeitigen Förderperiode erstmals wieder Landesmittel in der bremischen Arbeitsmarktpolitik und es gibt wenigstens zu einem kleinen Teil darüber auch sozialversicherte Beschäftigungsmaßnahmen. Das ist ein Fortschritt.

Allerdings ist das BAP in vielen Aspekten strategisch falsch aufgestellt. Es ist unzureichend und unflexibel, da es weitgehend den Vorgaben der EU-Förderung und den Bestimmungen der SGB-II-Maßnahmen unterliegt, und oft auch noch beides kombiniert. Die hinzukommenden Landesmittel werden nicht eigenständig verwendet, um Förderlücken zu beheben, sondern lediglich als Kofinanzierung der EU oder der Bundesmittel eingesetzt. Damit geht aber der eigentliche Vorteil der Landesmittel verloren, Dinge fördern zu können, die mit den anderen Mitteln derzeit nicht möglich sind.

Ein weiterer Punkt ist, dass sowohl die FAV-Stellen, als auch Lazlo und PASS ziemlich kurz befristet sind und mit einem relativ hohen Aufwand abgerechnet werden müssen. Das hat einerseits zur Folge, dass die Menschen ständig aus Maßnahmen wieder rausfallen und bestenfalls in neue Maßnahmen hineinvermittelt werden, die dann auch wieder befristet sind. Andererseits bedeutet es für die Träger, dass erhebliche Ressourcen in Antragstellung und Abrechnung investiert werden müssen.

Die sozialen Initiativen und Vereine, die QBZs, die Mütterzentren, die Bürgerzentren sind wichtige Bausteine des sozialen Zusammenhalts in den Quartieren. Aber sie sind chronisch unterfinanziert, und das erschwert es ihnen, geförderte Beschäftigung aufzunehmen und die Beschäftigten zu integrieren. Menschen, die über die Arbeitsmarktmaßnahmen „bezahlt“ werden, sind kein Ersatz für unzureichende institutionelle Förderung und fehlende Dauerstellen. Menschen, die dort in geförderter Beschäftigung tätig sind, leisten wichtige Arbeit für den Stadtteil und sind dort eingebunden. Sie sollten eine Chance haben, dort vielleicht auch regulär unterzukommen und nicht wieder rausgerissen zu werden. Aber das geht nur, wenn man die sozialen Stadtteilprojekte angemessen ausstattet und nicht personell und finanziell aushungert. Dasselbe gilt für die öffentlichen Unternehmen, wo geförderte Beschäftigung stattfindet, und für die Beschäftigungsträger.

Sozialversicherte geförderte Beschäftigung mit Landesmitteln sollte unbedingt fortgesetzt und ausgebaut werden. Sie sollte eng bei den Stadtteilprojekten angesiedelt sein. Die Integrationsleistung im Quartier ist das Entscheidende. Man kann keinen sozialen Arbeitsmarkt auf der grünen Wiese schaffen. Mit den Stadtteilen und den sozialen Projekten zu arbeiten, ist manchmal mühsamer, aber auf Dauer eben auch erfolgreicher.

Der Fokus unserer Hochschulpolitik liegt eindeutig auf den öffentlichen Universitäten und Hochschulen. Die öffentlichen Hochschulen in Bremen sind strukturell unterfinanziert, gleichzeitig hat der Senat so viele Millionen in die private Jacobs University investiert, wie kein anderes Bundesland bei vergleichbaren Einrichtungen. Die finanzielle Förderung der Privatuni Jacobs University mit weiteren Steuermitteln lehnen wir deshalb ab, egal ob in Form direkter Subventionen, Bürgschaften oder indirekten geldwerten Vorteilen. Die aktuellen Akkreditierungsprobleme der Jacobs University führen aus unserer Sicht nicht dazu, dass die politischen Rahmensetzungen bei den Anforderungen im Bereich der Qualitätssicherung an Privathochschulen abgesenkt werden sollten.

Verbraucher zählen, Verbraucher wählen – FRAGEN AN DIE POLITIK

Antworten: Claudia Bernhard, verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft

  1. Vertrauen in die Politik
    Verbraucherschutz trägt für 93 Prozent der Menschen in Deutschland entscheidend zur persönlichen Sicherheit bei. 83 Prozent der Verbraucher sehen die Politik in der Verantwortung, aber nur jeder Vierte vertraut der Politik beim Thema Verbraucherschutz. (Verbraucherreport 2018, vzbv – Bundesverband der Verbraucherzentralen, 16.10.2018).
     
  2. Was möchten Sie unternehmen, um das verlorene Vertrauen der Verbraucher in die Politik beim Thema Verbraucherschutz zurückzugewinnen?
    Zuerst einmal ist es nachvollziehbar, dass das Vertrauen in die Politik beim Thema Verbraucherschutz relativ gering ist. Im Deutschen Bundestag haben mehr Lobby-Vertreter einen Hausausweis, als es Abgeordnete gibt. Der Diesel-Skandal zeigt jeden Tag, wie wenig die Bundesregierung bereit ist, sich auch nur ein bisschen gegen die Interessen der Automobilkonzerne durchzusetzen. Die Politik wird Vertrauen zurückgewinnen, wenn sie sich tatsächlich für die Verbraucher*innen einsetzt, bei der Gesetzgebung und in konkreten Konflikten. Dafür müssen auch die Verbraucherschutzorganisationen gestärkt werden. Auf Landesebene setzen wir uns dafür ein, die Verbraucherzentrale besser auszustatten, die Rechtsberatung in den Quartieren auszubauen und die Verbraucherzentrale auch vor Gericht als Anwalt der Verbraucher wirken zu lassen.
     
  3. Finanzen
    Nachhaltigkeit spielt in der staatlich geförderten Altersvorsorge bisher nur eine untergeordnete Rolle. Während sich die Bundesregierung auf vielen Ebenen auf die Einhaltung von Menschenrechtsstandards, guter Arbeit in Lieferketten und dem Erreichen der Pariser Klimaziele verpflichtet, schlägt sich das bei der Altersvorsorge bisher nicht ausreichend nieder. Wie bei einer Reihe staatlicher Förderprogramme, zu denken ist etwa an das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder an die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), werden Rahmenbedingungen zu einer nachhaltigen Entwicklung geschaffen. Warum nicht auch nicht auf den Finanzmärkten?
    74 % der befragten Bürgerinnen und Bürger haben sich in einer repräsentativen Umfrage für solche Mindeststandards ausgesprochen. Deshalb setzt sich die Verbraucherzentrale Bremen dafür ein, dass staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte wie die betriebliche Altersvorsorge, die Vermögenswirksamen Leistungen, aber auch die Riester und Rürup-Produkte nachhaltige Mindeststandards (bestimmte ökologische Kriterien) erfüllen sollten.
     
  4. Unterstützen Sie dieses Vorhaben?
    Es ist sehr wünschenswert, dass die Politik hier Einfluss nimmt und bei den staatlich geförderten Programmen Mindeststandards zur Nachhaltigkeit verbindlich festsetzt. Das Anlegerverhalten auf den Finanzmärkten ist ein sehr wichtiges Element für einen ökologischen Kurswechsel. Allerdings sind die Kriterien guter Arbeit und die Einhaltung von Menschenrechtsstandards gleichermaßen zu verankern. Außerdem gilt: Nicht nur die geförderten Altersvorsorgeprodukte, sondern die generelle Anlagenpolitik der Banken sollte Mindestansprüchen an sozial und ökologisch verantwortliches Investieren genügen!
     
  5. Digitalisierung
    Bürgerinnen und Bürger sind nicht nur als Endverbraucher von Telekommunikationsanbietern betroffen. Das Thema Digitalisierung geht weit über den Ausbau von schnellen Internetleitungen hinaus. In allen Bereichen des virtuellen und realen Lebens vollziehen sich durch die Digitalisierung bedingte Veränderungen, mit noch nicht absehbaren Auswirkungen auf unsere Gesellschaft.
     
  6. Was werden Sie unternehmen, um Bremen auch in dieser Hinsicht zukunftsfähig zu machen?
    Wir wollen, dass Qualifizierungsprogramme für Beschäftigte wieder Teil der Arbeitsmarktpolitik des Landes werden, d.h. aus dem Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm gefördert werden können. In Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur und den Jobcentern müssen die Angebote staatlich finanzierter bzw. kofinanzierter Programme zur Qualifizierung, Umschulung und Weiterbildung deutlich ausgebaut werden.

    Für kleine und mittlere Betriebe wollen wir ein Förderprogramm auflegen, dass Investitionen in Digitalisierung bezuschusst. Das IAB-Betriebspanel hat gezeigt, dass sich im Land Bremen eine digitale Spaltung zwischen den Unternehmen aufbaut, der gegengesteuert werden muss. Im wachsenden Bereich der Unternehmensgründungen und Startups wollen wir die spezifische Beratung und Unterstützung für Frauen und Migrant*innen stärken, die Unternehmen gründen oder sich selbständig machen.

    An den Schulen sollen die Bereiche Medienkompetenz und Informationstechnik mehr Raum einnehmen. Die Schulen brauchen fest angestellte Medienberater*innen. Unterricht in Neuen Medien kann nicht nur über Modellprojekte oder gelegentliche Projekte mit externen Anbietern erfolgen.
     
  7. Lebensmittelherkunft
    Da es für die Kennzeichnung keine gesetzliche Vorgabe gibt, ist nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen ob ein Lebensmittel wirklich aus der Region stammt. Viele Verbraucher legen jedoch großen Wert auf eine einfach nachvollziehbare Produktherkunft.
     
  8. Unterstützen Sie die Einführung einer klaren Regionalkennzeichnung?
    Wir sind schon lange dafür, nicht nur biologisch angebaute Lebensmittel zu kennzeichnen und ihnen bei der staatlichen Beschaffung den Vorrang zu geben, sondern auch den regionalen Anbau und die regionale Landwirtschaft zu stärken. Dies ist bislang leider ein Defizit. Eine Regionalkennzeichnung könnte auch auf Landesebene eingeführt werden; wir unterstützen das.

    Wenn es klare Regelungen zur Definition und Überprüfung regionaler Herkunft gibt, dann kann der regionale Anbau auch durch die Nachfrage der öffentlichen Hand besser gestärkt werden. In städtischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Kitas, Schulen und Behörden könnte sehr viel mehr aus regionalem Anbau angeboten werden. Mit dem Beschluss der Bürgerschaft 2016 gibt es einen Stufenplan für die schrittweise Umstellung auf Bio-Produkte in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung. Der Beschluss enthält auch die Aufforderung, „bei der Beschaffung von tierisch erzeugten Lebensmitteln in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung nach Möglichkeit regionale Produkte zu bevorzugen“ – hierfür gibt es aber keinen Stufenplan und keine schrittweise Umstellung. Eine Regionalkennzeichnung wäre dafür hilfreich.
     
  9. Verbraucherberatung im Quartier
    Um Menschen in Ihren Quartieren besser erreichen zu können, müssen verstärkt dezentrale Beratungsangebote etabliert werden, insbesondere in Kooperation mit den entsprechenden Stadtteileinrichtungen. Durch das Projekt „Modellvorhaben zur unabhängigen Rechtsberatung im Quartier“ wird gefördert von der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz seit März 2018 haben wir erste Schritte in diese Richtung unternommen. Die Angebote werden von den Verbrauchern sehr gut angenommen.
     
  10. Unterstützen Sie uns in unserem Bestreben, die Quartiersberatung weiterhin und auf weitere Quartiere anzubieten?
    Die wohnortnahe Beratung und Aufklärung sind unerlässlich, weil die Menschen im Quartier angesprochen werden müssen, sonst werden sie nicht erreicht. Der Bedarf ist insbesondere in den sozial benachteiligten Stadtteilen hoch. Von Gesundheitsproblemen über Finanzfragen, von vertragsrechtlichen Fragen bis zum Lebensmitteleinkauf gibt es eine breite Palette von Themen, zu denen quartiersnahe Beratung dringend angeboten werden sollte. Deshalb ist es uns ein wichtiges Anliegen, dass entsprechende Angebote erhalten und ausgebaut werden. Die Verbraucherzentrale braucht hier die entsprechenden Ressourcen, um dies zu gewährleisten.
     
  11. Verbraucherbildung
    Immer früher werden aus Kindern junge Verbraucher, die vielfältigen neuen Produkten und Angeboten auf einem sich stetig wandelnden (digitalen) Markt gegenüberstehen. Die erforderlichen Kompetenzen, Entscheidungen auf dem Markt bewusst und nachhaltig zu treffen, sind oftmals gering ausgeprägt. Als Konsequenz erliegen junge Menschen immer wieder der Illusion, sich alles leisten zu können, und häufen erhebliche Schuldenberge an. Eine frühzeitige Vermittlung von Verbraucherbildung ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Verbraucherkompetenzen. Sie ermöglichen Heranwachsenden, das eigene Verhalten zu reflektieren, Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen und die ökonomischen, ökologischen und sozialen Folgen abzuschätzen.
     
  12. Wie wollen Sie Verbraucherbildung (Recht, Finanzen, digitale Welt) in Bremen und Bremerhaven weiter verankern?
    Bislang ist Verbraucherbildung, gerade in den genannten Bereichen, in den Bildungsinhalten der Schulen nicht oder nur sehr wenig enthalten. Junge Menschen, die erstmals Verträge abschließen, einen eigenen Haushalt gründen, sich selbst versichern und viele laufende Kosten übernehmen, mit denen sie im elterlichen Haushalt nicht konfrontiert waren, stehen vor großen Herausforderungen, auf die sie häufig schlecht vorbereitet sind.

    Wirtschaftspolitische, aber auch finanzpolitische Zusammenhänge müssen in die Lehrpläne Eingang finden. Neben einem medienpädagogischen Unterricht muss es auch Aufklärung über Vertragsrecht, Mietrecht, Steuerrecht geben. Auch in den Berufsschulen und Hochschulen wäre ein übergreifender Grundkurs nicht schlecht.

    Unabdingbar ist aber wiederum ebenfalls die verbesserte Verbraucherberatung im Quartier. Sie kann präventiv dazu beitragen, dass junge Menschen gar nicht erst in finanzielle oder rechtliche Schieflage geraten; sie kann aber auch dann, wenn bereits Probleme eingetreten sind, wichtige Hilfestellung leisten.

    Dieser Bedarf wird weiter steigen. Ursache der Probleme sind dabei nicht nur Fehleinschätzungen durch junge Konsument*innen, sondern genauso die sich verschärfende soziale Lage. Jugendarbeitslosigkeit und Jugendarmut, fehlende Ausbildungsplätze, ungesicherte Beschäftigung, Sanktionen durch Jobcenter usw. tragen erheblich dazu bei, dass Überschuldung entsteht und dass sie oft nur schwer bewältigt werden kann.
     
  13. Finanzierung der Verbraucherzentrale
    Um unsere Arbeit im Sinne der oben beschriebenen Problematik und im Hinblick auf unsere Themen sinnvoll und langfristig fortführen zu können, ist eine ausreichende Finanzierung der Verbraucherzentrale Bremen unabdinglich. Unser aktueller Jahresbericht zeigt jedoch, dass unsere Finanzierung zu einem Großteil auf (befristeten) Projektmitteln basiert. Mit einer besseren institutionellen Finanzierung möchten wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine angemessene, zeitgemäße Verbraucherberatung im Land Bremen mit Beratungsstellen in Bremerhaven und Bremen ermöglichen.
     
  14. Werden Sie sich dafür einsetzen die finanzielle Unterstützung der Verbraucherzentrale Bremen durch das Land Bremen auszuweiten?
    Die Anforderungen an die Verbraucherzentralen steigen laufend, z.B. die Beratung in den Quartieren, aber auch im Bereich von Digitalisierung, Altersvorsorge etc. Für Bremen und Bremerhaven ist eine ressourcenstarke und gut aufgestellte Verbraucherzentrale eine wichtige Institution. Deshalb muss die institutionelle Förderung deutlich ausgeweitet und nachhaltig in den städtischen Haushalt mit aufgenommen werden. Dafür werden wir uns mit Nachdruck einsetzen.
     
  15. Weitere Themen

Welche anderen verbraucherpolitischen Themen liegen Ihnen besonders am Herzen und wollen Sie diese in der nächsten Wahlperiode in Angriff nehmen?
Ein Thema, bei dem wir großen verbraucherpolitischen Handlungsbedarf sehen, ist das Agieren von Inkassounternehmen. Immer mehr Unternehmen lagern ihr Forderungsmanagement sehr schnell an Inkassounternehmen aus, oder verkaufen ihnen die eigenen Forderungen. Der Bereich ist schwach reguliert, unabhängige Datenerhebungen und Untersuchungen liegen nicht vor. Viele Verbraucher*innen machen sehr negative Erfahrungen: Die Forderungen sind nicht transparent, die Gebühren sehr hoch. Zudem sind schwarze Schafe unterwegs, die massenhaft unbegründete Inkassomails verschicken und einfach darauf hoffen, dass ein Anteil der Angeschriebenen ungeprüft zahlt. Ebenso mehren sich Fälle von Datendiebstahl im Internet, der für betrügerische Bestellungen genutzt wird, vom dem die Betroffenen dann häufig erst durch Inkassoforderungen erfahren. Hier wünschen wir uns, dass das Land Bremen mit einer Bundesratsinitiative vorangeht für einen besseren Schutz der Verbraucher*innen.

Wahlprüfsteine Bremer Stillnetzwerk

  1. Wie will Ihre Partei Rahmenbedingungen schaffen, die allen Müttern gelingendes Stillen ermöglichen?
    Der Schutz, die Förderung und die Unterstützung des Stillens sind uns ein wichtiges gesundheitspolitisches Anliegen. Das Stillen wird nicht umsonst auch in der UN-Kinderrechtskonvention genannt als Recht der Kinder auf eine bestmögliche Gesundheit. DIE LINKE tritt aus diesem Grund auch kontinuierlich für den Ausbau geburtshilflicher Einrichtungen ein, um durch Hebammen den Stillbeginn anleiten und begleiten zu können. Dafür ist es aber notwendig ausreichend Hebammen im Beruf zu halten oder neu für den Beruf zu gewinnen durch eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen und einer zufriedenstellenden Lösung der Haftpflichtfrage für freiberufliche Hebammen. Ebenso ist der Ausbau des Netzwerkes Frühe Hilfen und der verstärkte Einsatz von Familienhebammen für uns ein wichtiger Punkt, um besonders Mütter in schwierigen Lebenslagen rund um die Geburt, das Leben mit Baby und eben auch beim Thema Stillen und gesunde Ernährung zu unterstützen.

    Neben einer Verbesserung der Startbedingungen beim Stillen durch mehr fachliche Unterstützungsangebote, ist für uns auch die Schaffung von ausreichend Stillräumen im öffentlichen Leben wichtig.
     
  2. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen – und wenn ja, wie – dass alle Geburts- und Kinderkliniken im Land Bremen als Babyfreundlich nach WHO und UNICEF zertifiziert werden?
    Das Zertifikat „Babyfreundliche Klinik“ gewährleistet Müttern bei der Auswahl einer Geburtsklinik einen hohen Standard bezüglich des Fachpersonals und eine entsprechende räumliche Ausstattung. Die Stillförderung gehört ebenfalls zu den Standards beim Zertifikat „babyfreundlich“. Insofern ist der Erwerb dieses Zertifikats für Einrichtungen der Geburtshilfe und Kinderkliniken grundsätzlich sicherlich zu begrüßen und zu empfehlen. DIE LINKE würde daher eine Zertifizierung aller entsprechenden Einrichtungen im Land Bremen unterstützen. Da die Entscheidung zur Zertifizierung den Kliniken obliegt und mit einem finanziellen und personellen Aufwand verbunden ist, würden wir den Senat auffordern zumindest bei den kommunal geführten Kliniken durch entsprechende Mittelbereitstellung eine Zertifizierung zu unterstützen.
     
  3. Welche Pläne haben Sie, um eine regelmäßige Erfassung der Stillraten bei Kindern bis zu zwei Jahren zu gewährleisten?
    Um die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Stillförderung zu überprüfen ist ein Monitoring notwendig, um positive Effekte auf die Stillraten erfassen zu können. DIE LINKE spricht sich daher für den Aufbau eines Monitoringsystems bei den zuständigen Behörden aus.
     
  4. Wie wollen Sie niedrigschwellige Angebote für Unterstützung und Beratung rund um die Themen Stillen und Ernährung in allen Stadtteilen gewährleisten?
    DIE LINKE setzt sich für den Aufbau von Hebammenzentren in den Stadtteilen ein. Diese niedrigschwellig ausgerichteten Angebote zur Beratung und Versorgung von Schwangeren und Wöchnerinnen, können einen wichtigen Beitrag zur Stillförderung leisten.

Welche Schritte wird Ihre Partei unternehmen, um die Situation für Menschen mit Demenz in den Bremer Krankenhäusern zu verbessern?

 

Die Versorgung von Patient*innen mit Demenz erfordert von allen Berufsgruppen des Krankenhauspersonals andere Formen der Kommunikation und des Umgangs, da Krankenhausaufenthalte für Menschen mit Demenz besonders verunsichernd sind und ihre Anwesenheit wiederum neue und andere Herausforderungen für den Krankenhausalltag bedeuten. Daher befürwortet DIE LINKE ein verpflichtendes, regelmäßiges Fortbildungsangebot für alle Berufsgruppen im Krankenhaus. Auch andere Betreuungsansätze, wie eine personenzentrierte Betreuung erachten wir als notwendig. Dafür ist neben Fortbildung vor allem eine bessere Personalausstattung in den Krankenhäusern unerlässlich, um eine (zeit)intensivere und einfühlsamere Kommunikation mit demenziell erkrankten Patient*innen zu ermöglichen. Ein wichtiges räumliches Angebot wäre das Rooming-In für Angehörige oder Bezugspersonen und generell die Schaffung räumlicher Bedingungen für die Unterbringung von Menschen mit Demenz in Akut-Krankenhäusern durch spezielle Einzelzimmer, Leitwegesystemen auf den Stationen, etc.

Wie stellt sich Ihre Partei die Unterstützung von Betroffenen, Angehörigen und MitarbeiterInnen von Einrichtungen in Krisensituationen vor?

Die Versorgungsstrukturen für demenziell erkrankte Menschen und ihr Angehörigen müssen weiter optimiert werden. Für die Unterstützung von Betroffenen und Angehörigen sind nahe Beratungsstellen, Tageseinrichtungen und ambulante Dienste unerlässliche Angebote, damit die meist pflegenden Angehörigen auch selbst zeitweise entlastet werden. DIE LINKE ist daher für einen Ausbau von Tagespflege- und Kurzzeitpflegeangeboten. Auch muss der Zugang zu Gedächtnisambulanzen und Gedächtnissprechstunden durch eine Verbreiterung der Angebote erleichtert werden. Für die Angehörigen ist ein Zugang zu Psychotherapeuten zu erleichtern, um die Veränderungen und Umstellungen in der Lebensführung verarbeiten zu können. Mitarbeiter*innen von Einrichtungen benötigen vor allem eine bedarfsbezogene Personalbemessung und Personalausstattung in ihren Einrichtungen und ausreichend Supervisionsangebote zur Aufarbeitung belastender Situationen, wie z. B. gewalttätige Übergriffe durch demenziell erkrankte Menschen aufgrund ihrer Erkrankung.

Wie will Ihre Partei eine wohnortnahe haus- und fachärztliche Versorgung sicherstellen?

Wir sehen das größte Problem für eine wohnortnahe haus- und fachärztliche Versorgung nicht in einem eventuellen Ärzt*innenmangel, sondern in der Verteilung und Niederlassungspraxis von Mediziner*innen in zumeist reicheren oder besser gestellten Stadtteilen, in denen auch mehr privat versicherte Patient*innen leben.

Dies liegt auch an der gegenwärtigen Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung. Unterschiedliche Bedarfslagen und Ärzt*innenmangel in einzelnen Stadtteilen werden derzeit nicht berücksichtigt bei der Steuerung von Niederlassungen. DIE LINKE will das ändern. Wir wollen, dass sich die ärztliche Versorgung an einem kleinteiligeren Raster, z.B. der Stadtteilebene orientiert und zusätzlich an der spezifischen Zusammensetzung der Bevölkerung und an Faktoren wie Einkommensarmut, Pflegebedarf und räumliche Gegebenheiten. Aus diesem Grund streben wir eine grundsätzliche Neuordnung der ärztlichen Bedarfsplanung an. Bis dahin tritt DIE LINKE für ein Verfahren nach Vorbild Berlins zur gerechteren Verteilung von Ärzt*innen ein. In Berlin werden seit einigen Jahren Praxissitze aus Stadtteilen mit überdurchschnittlicher Versorgung schrittweise nach dem Freiwerden in Gebiete mit unterdurchschnittlicher Versorgung verlegt. Dadurch könnte es nachhaltig zu einer ausgewogeneren Verteilung von Ärzt*innen in Bremen und Bremerhaven kommen. Stadtteile mit hoher Armutsquote sollten zusätzlich einen Zuschlag bei der Zahl der haus- und kinderärztlichen Praxen erhalten.

Darüber hinaus wollen wir einen besseren Zugang zu medizinischer Versorgung durch den Aufbau von interdisziplinären Gesundheitszentren, besonders in ärmeren Stadtteilen.

Welche Haltung nimmt Ihre Partei ein, bezüglich der immer weniger stattfindenden Hausbesuche?

DIE LINKE sieht in der Abnahme von Hausbesuchen besonders vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und einer zunehmenden Anzahl immobiler und multimorbider älterer Menschen ein steigendes Versorgungsproblem. Wie eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linkspartei ergeben hat, hat Bremen die niedrigste Anzahl an Hausbesuchen im Vergleich der Bundesländer. Fragen von Rentabilität sind aus Ärzt*innensicht verständlich, wenn in der Zeit der Praxisbetrieb ruhen muss, dürfen aber nicht zu einer weiteren Abnahme von Hausbesuchen führen.

Welchen Stellenwert hat für Ihre Partei die Demenzberatung in Bremen und welche zusätzlichen Ressourcen wird Ihre Partei dafür zur Verfügung stellen?

Die Demenzberatung in Bremen ist eine unverzichtbare erste Anlaufstelle für Betroffene und ihre Angehörigen. DIE LINKE ist daher für eine dauerhafte, planbare und bedarfsdeckende finanzielle Förderung solch wichtiger Beratungsangebote.

Welche Ressourcen will Ihre Partei zur Verfügung stellen, um die Erforschung der Bedarfe und die Entwicklung von Versorgungskonzepten für diese Personengruppe voranzutreiben?

Mit Blick auf den demografischen Wandel und einer zunehmenden Auflösung von Familienverbünden müssten nach unserer Ansicht vor allem Versorgungskonzepte entwickelt werden, die die informelle Pflege stützen und ergänzen können, da diese in den kommenden Jahren womöglich nicht mehr die tragende Säule sein wird/kann. Für den Ausbau stationärer und ambulanter Versorgungskonzepte sind jedoch ausreichend gut ausgebildete Fachkräfte nötig. Die können nur gewonnen und im Beruf gehalten werden, wenn die Pflege- und Assistenzberufe attraktiver werden durch bessere Arbeitsbedingungen und eine höhere Bezahlung. Damit die notwendigen Leistungsausweitungen solidarisch finanziert werden, setzt sich DIE LINKE auf Bundesebene für die solidarische Bürger*innenversicherung und für eine stabil finanzierte Pflegeversicherung ein. Auf Landesebene werden wir uns für den Ausbau von Demenz-WGs und lokaler Allianzen einsetzen, um Kooperations- und Angebotsstrukturen zu stärken, die es demenziell erkrankten Menschen ermöglichen, solange wie möglich in ihrem bisherigen Umfeld zu verbleiben.

Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass demenziell erkrankte Menschen bezüglich der personellen Ausstattung in Pflege- und Betreuungseinrichtungen psychisch erkrankten Menschen und Menschen mit geistiger Behinderung gleichgestellt werden?

DIE LINKE tritt seit langem dafür ein, dass demenziell erkrankte Menschen endlich angemessen in die Pflegeversicherung einbezogen und damit auch bei der personellen Ausstattung gleichgestellt werden. Pflege und Assistenz müssen Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen und sich individuell an der Situation des betroffenen Menschen ausrichten. Das gelingt aber nur, wenn die Absicherung der Pflege ausreichend finanziert wird.

Was ist Ihr Konzept zur Gewinnung von mehr Pflegekräften in Bremen?

Um Pflegeberufe attraktiver zu machen, sowohl für Neueinsteiger*innen als auch für Quereinsteiger*innen, ist eine Aufwertung der Pflegeberufe nötig mit einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und besserer Bezahlung. DIE LINKE spricht sich dagegen aus, dass Auszubildende für das Stopfen von Personallöchern eingesetzt werden. Aus diesem Grund sind wir gegen eine Anrechnung von Auszubildenden auf den Personalschlüssel für die gesamte Dauer der Ausbildung.

Was wird Ihre Partei tun, um die Situation zu verbessern?

DIE LINKE setzt sich für die Einführung einer bedarfsgerechten und verbindlichen Personalbemessung in allen Pflegeberufen ein. Aus diesem Grund unterstützen wir neben eigenen parlamentarischen Initiativen unserer Landtags- und Bundestagsfraktion zum Thema, aktiv das Volksbegehren für mehr Pflegepersonal in Bremen.

Was ist aus Ihrer Sicht notwendig, um Bremen zu einer demenzfreundlichen Kommune zu entwickeln?

Der Weg hin zu einer demenzfreundlichen Kommune ist kein leichter Weg, da er weit über das Bereitstellen von demenzfreundlichen Dienstleistungen hinausgeht. Der inklusive Ansatz der demenzfreundlichen Kommune sieht ja den demenziell erkrankten Menschen weiterhin als Menschen, Bürger*in und Teil der Gesellschaft und nicht als Patient*in und macht damit auch die Zivilgesellschaft zu einer wesentlichen Akteurin der Umsetzung. Es muss allerdings von Seiten der Politik darauf geachtet werden, dass dieser Ansatz nicht dazu dient, den mangelnden Ausbau sozialstaatlicher Transfer- und Dienstleistungen in der Altensorge abzufedern. Für eine demenzfreundliche Kommune wäre sicherlich das Schaffen ausreichender Begegnungsmöglichkeiten mit Menschen ohne Beeinträchtigungen wichtig, den immer noch herrscht viel Unwissen über Demenz bei Nichtbetroffenen. Auch müsste die Stadtentwicklung stärker Aspekte wie sichere Straßenübergänge, Wegeleitsysteme und Orientierungssymbole berücksichtigen. Eine inklusive Partizipation würde auch andere Kommunikations- und Beteiligungsformen erfordern, um Menschen mit demenzieller Erkrankung an Entscheidungsprozessen zu beteiligen, z.B. Stadtspaziergänge mit direkter Befragung anstelle von Bürger*innenversammlungen.

Welche konkreten Schritte dazu wird Ihre Partei in den nächsten 4 Jahren unternehmen?

DIE LINKE wird sich dafür einsetzen, dass noch mehr Angebote und Serviceleistungen sowie die Infrastruktur in unseren beiden Städten inklusiv und barrierefrei gestaltet werden. Die bauliche oder technische Barrierefreiheit ist auf dem Weg zu einer demenzfreundlichen Kommune jedoch nur ein Teil. Ebenso entscheidend ist der Abbau von Barrieren in den Köpfen gegenüber demenziell erkrankten Menschen und ihre Stigmatisierung. Dies gelingt nur durch Begegnung und Aufklärung. Konkret würden wir uns für die Förderung dieser Begegnung stark machen, aber auch für die bedürfnisorientierte Umgestaltung der Rahmenbedingungen vor Ort durch unsere gewählten Beiräte in den Stadtteilen.

Neben einer nationalen Demenzstrategie, die jetzt in Deutschland entwickelt werden soll, haben einige Bundesländer (z.B. Schleswig-Holstein) auch einen eigenen Demenzplan. Befürwortet Ihre Partei die Entwicklung eines Demenzplans für Bremen? Und wenn ja, was wird Ihre Partei dafür tun?

Ein Demenzplan für Bremen wäre eine wichtige politische Verpflichtungserklärung und ein Signal, Demenz zu einer gesundheitspolitischen Priorität zu machen und auch ressortübergreifend noch mehr zu tun für Menschen mit dieser Erkrankung und ihre Angehörigen, auch wenn wir im Land Bremen bereits eine gute Unterstützungsstruktur haben und mit dem DIKS über eine hervorragende zentrale Anlaufstelle verfügen.  Allerdings dürfte es nicht nur bei Absichtserklärungen und Appellen bleiben, sondern bedarf auch der Bereitstellung finanzieller Mittel.

Hierkönnen Sie unsere Antworten einsehen. 

  1. Halten Sie die Anzahl der bisherigen Begegnungsstätten zur quartiersbezogenen Altenhilfe für ausreichend?

Das Konzept von wohnortnahen Begegnungsstätten für ältere Menschen kann nur funktionieren, wenn es ein breites Angebot von Einrichtungen gibt. Aufgrund der demografischen Entwicklung befürwortet DIE LINKE für Bremen und Bremerhaven eher mehr als weniger Angebote der quartiersbezogenen Altenhilfe, wenn wir einen möglichst langen Verbleib im vertrauten Quartier für die Menschen auch im Alter ermöglichen wollen.

  1. Beurteilen Sie die Haushaltssumme von 900.000 € jährlich für alle Begegnungsstätten für ausreichend oder befürworten Sie ab 2020 eine spürbare Erhöhung?

DIE LINKE hat sich in den vergangenen Jahren sowohl in den Medien, in den Beiräten, in der zuständigen Sozialdeputation als auch in der Bürgerschaft bei den Anträgen zu den jeweiligen Doppelhaushalten immer wieder gegen Kürzungen bei den Begegnungsstätten ausgesprochen und selbst Anträge für eine Mittelerhöhung gestellt. Auch bei der Debatte um eine „Umverteilung“ der Fördermittel auf Basis des Drei-Kategorien-Modells, haben wir uns gegen Kürzungen bei den zum Treff herabgestuften Einrichtungen und für eine Erhöhung der Haushaltsmittel insgesamt ausgesprochen und werden dies auch in Zukunft tun, da wir die Arbeit der Begegnungsstätten für deutlich unterfinanziert halten.

  1. Verfügt Ihre Partei über ein Konzept zur sozialen Arbeit in den Stadtteilen, das die Begegnungsstätten und Bürgertreffs einbezieht?

DIE LINKE betont die Notwendigkeit soziale Einrichtungen in den Stadtteilen zu sichern und auszubauen. Das geht über die Häuser der Familie, die Einrichtungen der offenen Jugendarbeit bis  hin zu den Begegnungsstätten. Menschen jeden Alters müssen wohnortnah besonders in den ärmeren Stadtteilen Angebote zum sozialen Miteinander, zur Teilhabe und zur Unterstützung vorfinden.

  1. Sind Sie daran interessiert, mit AMeB die Aufgabenstellung der Begegnungsstätten und Ihre finanzielle Ausstattung zu diskutieren? Würden Sie in einem entsprechenden Arbeitskreis mitarbeiten wollen?

DIE LINKE anerkennt die Bedeutung der Begegnungsstätten für eine aktive soziale Teilhabe in den Stadtteilen. Einem Austausch über finanzielle Ausstattung und evtl. Weiterentwicklung oder Anpassung der Aufgaben der Begegnungsstätten stehen wir interessiert und offen zur Verfügung.

  1. Halten Sie die finanzielle Ausstattung der heutigen Begegnungs-Zentren mit je 33.000 € für ausreichend oder sind Sie bereit, sich für eine höhere finanzielle Ausstattung zu engagieren?

Da die bisherige Fördersumme von 33.000 € für das Gros der Begegnungsstätten gilt und lediglich eine Mindestsicherung darstellt und zu wenig Mittel für die Leitungsstellen beinhaltet, würde sich DIE LINKE für eine Überprüfung des Drei-Kategorien-Modells einsetzen und eine finanziell bessere Ausstattung befürworten.

  1. Sind Sie bereit, die Forderung von AMeB nach Finanzierung einer hauptamtlichen Vollzeitkraft je Begebungsstätte zu unterstützen?

Ja. Die Begegnungsstätten leisten einen nicht hoch genug einzuschätzenden Beitrag für ein soziales Miteinander in den Stadtteilen und bieten gerade in Zeiten zunehmender Vereinsamung vielen Menschen eine Möglichkeit der Begegnung und des Zusammenkommens. Die Gestaltung und Planung von Angeboten und die Sicherung der eigenen Kostenanteile durch Spendensammlungen oder Vermietung der Räumlichkeiten bedeuten für die Leitungskräfte eine hohe Verantwortung, die nicht auf Basis geringfügiger Beschäftigung, sondern auf Basis einer ausfinanzierten Vollzeitstelle vergütet werden sollte.

Antworten von Miriam Strunge, kulturpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft. Miriam Strunge kandidiert erneut für DIE LINKE auf Platz 5 der Liste für das Stadtgebiet Bremen zur Bremischen Bürgerschaft.

In welcher Weise beabsichtigt Ihre Partei...

1.         ... das Thema Niederdeutsch in das Wahlprogramm Ihrer Partei aufzunehmen?

Mehrsprachigkeit wird vom Wahlprogramm der LINKEN klar als Kompetenz benannt, die gefördert werden muss. Dazu gehört für DIE LINKE neben einer Förderung von Muttersprachen bei Migrantinnen und Migranten auch die Förderung des Niederdeutschen.

2.         ... den Stellenwert des Themas Niederdeutsch in einem Koalitionsvertrag bzw. Regierungsprogramm festzuschreiben, insbesondere für die Handlungsfelder Bildung und Kultur?

Unabhängig von der politischen Zusammensetzung des nächsten Senats erwarten wir von diesem, dass er die niederdeutsche Sprache kontinuierlich fördert. Hierzu gehört insbesondere, den Aufbau des Länderzentrums Niederdeutsch konsequent voranzutreiben und sicherzustellen, dass das Zentrum zügig in die Lage versetzt wird, Schulen und andere Bildungsträger bei der Vermittlung des Niederdeutsch zu unterstützen.

3.         ... die erneute Einrichtung eines Beirates Niederdeutsch beim Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft zu betreiben?

Wir halten den regelmäßigen Austausch mit den zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, die sich um die niederdeutsche Sprache bemühen, für wichtig. Es ist daher sinnvoll, einen Beirat weiterzuführen. Zu prüfen wäre, ob dieser beim Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft richtig angesiedelt ist oder ob er nicht besser von einer der senatorischen Behörden durchgeführt werden sollte, um die Anbindung an das Handeln des Senats zu verbessern.

4.         ... in den Kindertageseinrichtungen bzw. bei deren Trägern

a) den Aufbau verlässlicher niederdeutscher Angebote zu befördern?

DIE LINKE setzt sich für eine Stärkung der Sprachförderung in den Kindertagestätten ein, hierzu gehört auch die Förderung von Mehr- und Muttersprachlichkeit sowie konkret die Unterstützung des Niederdeutschen in der frühkindlichen Bildung.

b) für eine wachsende Anzahl dafür ausgebildeter Erzieherinnen zu sorgen?

DIE LINKE hat sich in der laufenden Legislaturperiode wiederholt für stärkere Bemühungen bei der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern eingesetzt und sich unter anderem auch gegen Reduzierungen von Unterrichtseinheiten zur Sprachbildung in dieser Ausbildung ausgesprochen. Im Rahmen der Ausbildung sind Wahleinheiten Niederdeutsch vorzuhalten, außerdem sind entsprechende Fortbildungen anzubieten.

5.         ... im Bildungs-/Schulbereich dafür Sorge zu tragen,

a) dass Niederdeutsch - den Forderungen der Charta entsprechend - in allen Schulstufen zu einem verlässlichen Unterrichtsangebot mit allen erforderlichen Rahmensetzungen entwickelt wird?

DIE LINKE fordert eine Stärkung der Sprachförderung in allen Schulstufen. Insbesondere Mehr- und Muttersprachlichkeit sind zu unterstützen, in diesem Rahmen sehen wir auch die Angebote zur niederdeutschen Sprache, wie sie in den Rahmenlehrplänen für die Primar- und Sekundarstufe I bereits verbindlich festgelegt sind. Es ist sicherzustellen, dass diese Vorgaben an den Schulen auch umgesetzt werden.

b) dass in der Lehreraus- und -fortbildung Niederdeutsch als Unterrichtsfakultas etabliert wird und Universität und LIS hinreichende Lehrangebote zur Verfügung stellen?

Zukünftige Deutschlehrkräfte sind durch entsprechende Wahlangebote an der Universität Bremen und am LIS darauf vorzubereiten, dass sie die Vorgaben der Rahmenlehrpläne umsetzen können. Wo es solche Angebote noch nicht gibt, sind diese ggf. gemeinsam mit dem Länderzentrum Niederdeutsch zu entwickeln.

c) dass Platt in der Pflegerinnenausbildung (durch die Träger) einen angemessenen Stellenwert erhält?

Wir halten es für zunehmend wichtig, dass Pflegekräfte über mindestens rudimentäre Kenntnisse in Muttersprachen nach Bedarf der zu pflegenden Personen verfügen, hierzu gehört für DIE LINKE auch Niederdeutsch. In Aus- und Fortbildung müssen dementsprechend Angebote vorgehalten werden.

6.         ... das Institut für niederdeutsche Sprache in Bremen als Ort und Institution zu erhalten und zu stärken?

Die Entscheidung, wesentliche Aufgaben des Instituts für niederdeutsche Sprache (INS) an das im Aufbau befindliche Länderzentrum Niederdeutsch zu übertragen, ist in der laufenden Legislatur abschließend gefallen und insbesondere auch ohne die anderen Bundesländer nicht zu revidieren. Vor diesem Hintergrund halten wir es für wesentlich, vor allem die Bibliotheksbestände des INS zu sichern und für die Öffentlichkeit zugänglich zu halten. Es wäre zu diskutieren, ob konkret zu diesem Zweck dem INS nochmals öffentliche Mittel bewilligt werden könnten.

7.         ... die Präsenz und Wahrnehmbarkeit des Plattdeutschen im öffentlichen Raum zu fördern (z.B. Straßennamen, Ortseingänge...)?

Die Gestaltung von Straßennamen, Ortseingängen und ähnlichem halten wir für eine Aufgabe der Ortsteilbeiräte. DIE LINKE begrüßt es, wenn diese im Rahmen ihrer Gestaltungsaufgaben das Plattdeutsche sichtbar machen und halten.

8.         Sehen Sie die Förderung des Niederdeutschen, insbesondere in der Bildung, als Landesaufgabe, die folglich in Bremen wie in Bremerhaven wirksam werden muss?

Und wodurch könnte das gewährleistet werden?

Insbesondere im Bildungsbereich ist die Förderung des Niederdeutschen Landesaufgabe, das zukünftige Angebot des Länderzentrums Niederdeutsch richtet sich gleichermaßen an die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Sollte sich in der Praxis erweisen, dass Schulen oder andere Bildungsträger aus Bremerhaven unterdurchschnittlich auf das Angebot des Länderzentrums zugreifen, müsste durch konkrete Werbemaßnahmen für dieses in Bremerhaven gegengesteuert werden.

Wahlprüfsteine der Bremer Interessensverbände im Bereich Darstellende Kunst und Stadtkultur

Antworten von Miriam Strunge, kulturpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft. Miriam Strunge kandidiert erneut für DIE LINKE auf Platz 5 der Liste für das Stadtgebiet Bremen zur Bremischen Bürgerschaft.

Bremen, den 12. März 2019

1. Kultur und Kulturpolitik allgemein

Was heißt für Sie Kulturpolitik und welche kulturpolitischen Ziele verfolgen Sie? Wie kann Kulturpolitik aussehen, die der besonderen Situation des 2-Städte-Staates Bremen Rechnung trägt?

Aufgabe von Kulturpolitik ist, den Rahmen zu schaffen, in dem Kulturschaffende arbeiten können und wollen. Hierzu gehört es, Orte, Zeit und finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Zweck ist es also, Kultur in der Gesellschaft zu ermöglichen, aber auch eine kritische Auseinandersetzung der Kultur mit der Politik und Gesellschaft möglich zu machen. Kulturpolitik schafft idealerweise einen weiteren Diskursraum der Gesellschaft.

Für uns ist es dabei wichtig, allen Menschen in Bremen einen Zugang zu Kultur zu ermöglichen. Kulturpolitik baut aktiv Hürden ab, z.B. für Menschen in Armut, mit Behinderung oder die durch sprachliche Barrieren ausgeschlossen sind.

Damit dies gelingt, versucht Politik insbesondere in armen und abgehängten Stadtteilen Kultur zu etablieren. Damit trägt Kulturpolitik auch einen Teil zum Strukturwandel zur postindustriellen Gesellschaft in den beiden Städten des Landes Bremen bei.

Kulturpolitik muss die Vielfältigkeit von kulturellen Angeboten im Blick behalten, alle Sparten fördern und auf neue Entwicklungen reagieren. Auch bei der Frage was gehört alles zur Kultur, muss Politik mit der Zeit gehen und neue Kulturformate anerkennen.

Bremen hat bereits eine sehr lebendige Kulturlandschaft, aber um diese zu erhalten, müssen finanzielle Förderungen ausgebaut werden und die Arbeitsbedingungen von Kulturschaffenden verbessert werden.

Was muss in Bremen nach Jahrzehnten des Sparkurses dringend passieren? Welche Bereiche des Kulturhaushalts sollen in Zukunft prioritär behandelt werden?

Jahrelanges Sparen hat etablierte Institutionen und freie Szene bis in die Substanz erschüttert. Wir wollen hier konsequent gegensteuern und den Kulturbetrieben wieder Luft zum Atmen und Raum zur Verwirklichung neuer Ideen geben. Zu diesem Zweck muss der Kulturetat weiterhin 2,1% des Gesamtetats betragen, also angemessen an den zukünftigen Mehreinnahmen beteiligt werden.

Wir wollen insbesondere die Freie Szene stärken. Dafür muss der Projektmitteltopf mit deutlich mehr Geld ausgestattet werden, damit nicht wie in der Vergangenheit, gute Projekte aus der Förderung fallen, weil der Verteilungskuchen viel zu klein ist. Bei den Projekten, die gefördert werden, muss die Fördersumme so hoch sein, dass das Projekt durchgeführt werden kann und Künstlerinnen ein angemessenes Honorar erhalten.

Regelmäßig geförderte Projekte gehören nicht in die Projektförderung, sondern müssen in die institutionelle Förderung aufgenommen werden.

Wir wollen mit zusätzlichem Geld prekäre Beschäftigung in der Kultur bekämpfen: Honorare für Künstler*innen müssen erhöht werden, regelmäßige Tätigkeiten von festangestellten Kräften übernommen werden können, befristete Arbeitsverhältnisse müssen endlich entfristet werden können.

Der Solidarpakt Kultur zwischen Institutionen und freier Szene soll nicht fortgeführt werden, die Mittel hierzu müssen aus dem regulären Haushalt zur Verfügung gestellt bekommen. Auch etablierte Institutionen, wie das Theater Bremen, das den Solidarpakt maßgeblich finanziert hat, muss Raum zum Wachsen geben werden.

Im Kulturförderbericht des Senators für Kultur vom Dezember 2018 wird die Bedeutung der Kultur für Bremens Zukunft hervorgehoben. Halten Sie es vor diesem Hintergrund für sinnvoll, Kultur zu stärken, indem sie als eigenständiges Ressort geführt wird, das nicht an den Bürgermeister oder ein anderes Ressort angegliedert ist?

Wir sind der Meinung, dass Kultur als eigenständiges Ressort erhalten bleiben und nicht wieder an einen anderen Bereich angegliedert werden soll. Der Sichtbarkeit der Kulturpolitik hat die Eigenständigkeit gutgetan. Da es laut Landesverfassung keine eigenständige Bürgermeisterin gibt, sondern diese immer ein Ressort führen muss, ist es unserer Meinung nach nicht möglich, für ein einzelnes Ressorts auszuschließen, dass dieses zukünftig durch die Bürgermeisterin geführt wird.

Bremen versteht sich als Land, in dem Inklusion gelebt wird. Angesichts des demografischen Wandels gewinnt der Abbau von Barrieren zusätzlich an Bedeutung. Welche Maßnahmen planen Sie zur Umsetzung von Barrierefreiheit (baulich, personell und in Bezug auf Kommunikation) öffentlicher Kultureinrichtungen?

Bei allen Umbau- und Sanierungsarbeiten müssen Barrierefreiheit und Inklusion immer mitgedacht werden. Wir erwarten, dass früh Rücksprache mit Betroffenen und Interessensverbänden geführt wird, damit Pannen, wie sie beim „Forum am Wall“ geschehen sind, sich nicht wiederholen.

Wir begrüßen es, dass es an einzelnen Institutionen inzwischen Mitarbeiter*innen für Diversität gibt. Wir erwarten, dass diese Stellen nach Auslaufen der Bundesförderung verstetigt werden.

Wir möchten Projekte und Institutionen ermutigen, inklusiver zu arbeiten. Mit dem Blaumeier-Atelier hat Bremen ein wichtiges Vorbild, von dem andere Kulturschaffende lernen können.

2. Freie Szene

In Bremen besteht neben den städtischen Beteiligungen sowie den „großen“ Einrichtungen eine vielfältige und produktive Freie Szene der darstellenden Künste. Wie lauten Ihre Ziele und Forderungen für den Erhalt und die Stärkung der Freien Szene der darstellenden Künste in den Bereichen A) Institutionen, B) Ensembles, C) Einzelkünstler*innen, D) Festivals? Wo sehen Sie Korrekturbedarf im Vergleich zum bisherigen Kurs?

Die Unterfinanzierung der Bremer Kulturszene hat dazu geführt, dass in vielen Bereichen Selbstausbeutung der Künstler*innen zur Regel geworden ist. Diese Situation möchten wir beenden. Hierzu ist eine deutliche Aufstockung der institutionellen Förderung nötig, um den Tätigkeiten angemessene Arbeitsverhältnisse zu schaffen und unbezahlte Mehrarbeit zu vermeiden.

Der Projektmitteltopf ist insbesondere für kleine Ensembles und Einzelkünstler*innen das Lebenselixier. Seine Unterausstattung hat dazu geführt, dass Kulturschaffende aus Bremen abgewandert sind. Wir möchten ihn bedarfsgerecht ausgestattet, um Kultur in Bremen zu halten und prekäre Arbeitssituationen zu verhindern. Die Erhöhung des Projekttopfes muss also zwei Ziele haben: mehr Projekte zu ermöglichen und die Honorare zu erhöhen.

Es fehlt in Bremen aber auch die notwendige Infrastruktur: Probenräume, geteilte Werkstätten oder ein gemeinsam nutzbarer Transporter.

Außerdem möchten wir prüfen, ob nach Berliner Vorbild ein Fördertopf für Festivals eingerichtet werden kann.

Wie können Kunst und Kultur aus der Freien Szene als Faktoren der Stadtentwicklung und des Standortmarketings stark gemacht werden?

Kunst und Kultur sind ein wesentlicher Faktor in der Stadtentwicklung. Wir erwarten, dass bei der Entwicklung neuer Stadtquartiere Räume für Kultur immer mitgeplant werden. Auf Umbrüche in der Stadtgesellschaft kann Kultur schnell reagieren. Die Zwischennutzungen von Flächen und Gebäuden sind ein Beispiel, wie Kultur eine Vorreiterrolle in der Stadtentwicklung einnimmt.

Kultur und Kunst sind für uns dabei Selbstzweck und nicht untergeordneter Teil einer Marketingstrategie. Gleichwohl wissen wir, dass zu einer attraktiven Stadt eine lebendige Kulturszene gehört und sie damit zur Strahlkraft Bremens beiträgt.

Sehen Sie den Bedarf und die Möglichkeit, dass Kultureinrichtungen und -projekte der Freien Szene perspektivisch in die institutionelle Förderung durch den Senator für Kultur neu aufgenommen werden? Wenn ja, wie soll dies gewährleistet werden?

Die institutionelle Förderung darf keine statische, abgeschlossene Finanzierung darstellen.  Etablierte und erfolgreiche Projekte müssen die Möglichkeit haben, in die institutionelle Förderung aufgenommen zu werden, um so Planungssicherheit zu gewinnen und durch ihre Überführung Mittel im Projekttopf für neue Projekte zu schaffen. Daraus ergibt sich, dass die Gesamthöhe der institutionellen Förderung auch an den Bedarfen wachsen muss.

Wie möchten Sie im Rahmen des Kulturhaushaltes 2020/21 unentgeltliche Arbeit, prekäre Beschäftigung, Altersarmut und Unterbezahlung in der Freien Szene vermeiden? Wie können in Kunst und Kultur soziale Standards (Sozial- und Unfallversicherung, Altersvorsorge, Krankheits- und Urlaubstage) für freiberufliche Akteur*innen eingehalten werden? Wie stehen Sie zur Einführung einer verbindlichen Honoraruntergrenze in der Projektmittelförderung?

Ziel der Erhöhung von besserer institutioneller Förderung muss es sein, prekäre Beschäftigung überflüssig zu machen, indem beispielsweise Arbeitsverhältnisse den tatsächlich geleisteten Stunden angepasst werden oder Honorartätigkeit in feste Anstellung umgewandelt wird.

Die LINKE spricht sich klar für eine verbindliche Honoraruntergrenze bei der Projektvergabe aus, um zum Abbau prekärer Beschäftigung im Kultursektor beizutragen. Damit soll vermieden werden, dass Künstlerinnen bei ihren eigenen Honoraren sparen, um Projekte mit nicht ausreichender finanzieller Unterstützung dennoch umsetzen zu können. Diese Praxis wollen wir beenden. Das kann nur gelingen, wenn der Projekttopf auch entsprechend erhöht wird und einzelne Projekte mehr Förderung erhalten.

In Deutschland gibt es mit der Künstlersozialkasse (KSK) eine einmalige Institution zur Sozialversicherung von Künstler*innen, sie leistet einen wertvollen Beitrag, um Sozialleistungen zugänglich zu halten. Auf Bundeseben setzen wir uns dafür ein, die KSK zu stärken und ihre Arbeit auch für die Zukunft abzusichern.

Die Akteur*innen der Freien Szene konstatieren aktuell einen Mangel an Aufführungsorten, barrierefreien Proberäumen (mit Tageslicht, Schwingboden, sanitären Einrichtungen), kostengünstigen Lagerräumen in zentraler Lage sowie Fundus, Technik und Techniker*innen-Pool, freie Werkstätten inkl. Transportmöglichkeit, die gemeinsam genutzt werden können. Wie stehen Sie zu einer professionell organisierten Neuordnung vorhandener und Neuerschließung räumlicher, materieller und personeller Ressourcen?

Wir sehen die Bedürfnisse und teilen die Einschätzung, dass es Bremen hier einen deutlichen Nachholbedarf hat. Eine Infrastrukturunterstützung ist für die freie Szene und insbesondere für Einzelkünstler*innen wichtig und sinnvoll. Die Idee, dabei Werkstätten, Technik oder einen Transporter zu teilen, unterstützen wir.

Unterstützen Sie die Schaffung einer zentralen Proben- und Produktionsstätte, um den Mangel an Proben- und Arbeitsräumen zu beheben? Wenn ja, auf welche Weise?

Proben- und Produktionsstätten sind die zentrale Infrastruktur zur Entwicklung von Kunst. Um der Raumnot in der Kultur entgegenzuwirken, unterstützen wir die Forderung nach der Schaffung von neuen Probenräume. Dies muss bei der Entwicklung neuer innenstadtnaher Quartiere mitgedacht werden.

Im Kulturförderbericht des Senators für Kultur ist von einem neuen „Spielstättenkonzept“ für Bremen die Rede. Wie stellen Sie sich den Prozess der Entwicklung eines solchen Konzepts vor? Wer sollte daran beteiligt werden? Welche finanziellen Mittel würden Sie dafür bereit stellen?

Auch wir sind gespannt, was die Kulturbehörde unter einem Spielstättenkonzept versteht. Wir erwarten selbstverständlich, dass alle Akteur*innen – und damit auch die freie Szene – mit in die Überlegungen des Konzepts einbezogen und ihre Bedarfe berücksichtigt werden. Dabei kann es nicht nur darum gehen, die vorhandenen Räume besser zu nutzen, sondern es muss auch das Ziel sein, neue Räume zu schaffen. Bevor aber geklärt ist, welche Bedarfe in der Stadt vorhanden sind, lassen sich auch keine Aussagen zu notwendigen Finanzbedarfen machen.

3. Fragen von Freie Darstellende Künste Bremen e.V.

Die Förderung für Projekte von Künstler*innen der Freien Szene muss in der finanziellen Dimension den tatsächlichen Bedarfen angepasst werden. Befürworten Sie die Zuweisung eines deutlich erhöhten, verbindlichen und stetigen Haushaltstitels für Projekte der darstellenden Künste unter Einhaltung sozialer Standards? Wenn ja, in welcher Höhe?

Die Projektmittel sind bei weitem nicht ausreichend. Hier wollen wir gegensteuern und den Projektmitteltopf deutlich besser ausstatten, in diesem Rahmen müssen die darstellenden Künste natürlich angemessen berücksichtigt werden.

Planen Sie eine Erweiterung und Differenzierung bestehender Förderinstrumente (z.B. Matching-Fonds, Wiederaufnahme-, Gastspiel- und Mikroförderung, mehrjährige Förderung von Einzelkünstler*innen und Ensembles, Förderinstrumente gestaffelt nach Berufserfahrung)?

Wir unterstützen die Einrichtung eines Matching-Fonds und haben dies auch bereits vor zwei Jahren in den Haushaltsverhandlungen gefordert. Auch die Forderungen nach einer mehrjährigen Förderung und nach einem Ausbau der Nachwuchsförderung teilen wir.

Sehen Sie Möglichkeiten zur Verbesserung und Entbürokratisierung der Vergabeverfahren (z.B. Pauschalsätze für Organisations- und Administrationskosten)?

Wir sind dafür zu prüfen, welche bürokratischen Vorgaben die Arbeit in den Projekten besonders belasten und hier im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorgaben Erleichterungen zu entwickeln. Auch die Idee der Pauschalisierung von Kosten halten wir für prüfenswert.

Wie wollen Sie konkret die Sichtbarkeit der freien Szene der darstellenden Künste in Bremen und überregional verbessern (z.B. Unterstützung bei der Schaffung eines gemeinsamen Spielplans, Bereitstellung öffentlicher Werbeflächen, Finanzierung eines regelmäßig stattfindenden Festivals, Unterstützung von Gastspielen und Touren außerhalb Bremens)?

Einen gemeinsamen Spielplan zu entwickeln halten wir für sinnvoll. Wo die Stadt über öffentliche Werbeflächen verfügt, sollten diese auch geförderten Projekten der Freien Szene zugutekommen. Falls aus der Freien Szene konkrete Impulse für ein Festival kommen, sollten diese aufgegriffen werden. Die Kulturförderung sollte sich vor allem auf die Verwirklichung von Kunst und Kultur in Bremen konzentrieren.

Der Verband „Freie Darstellende Künste Bremen e.V.“ ist die Interessensvertretung freier darstellender Künstler*innen in Bremen. Er berät und bildet fort, hält den Kontakt zu Politik und Kulturbehörde, betreibt Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit, und vertritt die Belange der freien darstellenden Künste auf Bundesebene. Unterstützen Sie die Finanzierung einer Geschäftsstelle zur Professionalisierung dieser Arbeit?

Wir begrüßen es sehr, dass der Verband gegründet wurde und die Freie Szene der darstellenden Künste nun einen festen Ansprechpartner hat. So erhalten auch die Anliegen von Einzelkünstler*innen eine größere Sichtbarkeit und Politik kann darauf reagieren. Wir halten die finanzielle Unterstützung einer Geschäftsstelle für ratsam, die dann auch Aufgaben der Beratung für die Freie Szene z.B. zur Antragstellung übernehmen sollte.

4. Fragen der Tanzinitiative Bremen

Bremen war und ist eine Stadt des Tanzes mit internationaler Ausstrahlung. Befürworten Sie eine Stärkung der Tanzszene durch die Wieder-Einrichtung eines eigenen Tanzfördertopfs, der sich auf Produktionen und (hier „neu“) deren Wiederaufnahme, wiederkehrende Festivals (z. B. Africtions, Bremer Tanztage) und lokale und internationale Kooperationen bezieht? Wenn ja, in welcher Höhe?

Die Projektmittel sind bei weitem nicht ausreichend. Hier wollen wir gegensteuern und den Projektmitteltopf deutlich besser ausstatten, in diesem Rahmen muss die Tanzkunst natürlich angemessen berücksichtigt werden.

Welche Maßnahmen möchten Sie ergreifen, um den Tanz in Bremen in seiner Vielfalt nachhaltig zu verankern und Akteur*innen wie Tanz_Bremen (Festival), tanz_bar Bremen (Inklusion), steptext (Produktion und Tanzveranstaltung), Deutsches Tanzfilminstitut Bremen (Archiv und Dokumentation), sowie weitere Akteure wie z. B. tanzwerk Bremen (Vermittlung und Produktion), Tanzkollektiv Bremen (Produktion) u.a. besser auszustatten und ihre Kooperationspotenziale für Bremen zu stärken?

Sowohl die institutionelle Förderung als auch die Projektförderung müssen erhöht werden. Über die Einrichtung eines Matching-Fonds sollte es leichter werden, auch Kooperationen wie in den Stadt-Land-Bund-Projekten zu fördern. Regelmäßig geförderte Projekte auch im Tanz sollen im Rahmen dieser Erhöhung in die institutionelle Förderung überführt werden.

Tanzkunst ist Ensemblekunst. Bislang sind in Bremen freie Ensembleproduktionen nur sehr schwer und ohne nichtbremische öffentliche Mittel gar nicht realisierbar. Dies hat zur Folge, dass Bremen für den Nachwuchs unattraktiv ist. Was wäre aus Ihrer Sicht strukturell und finanziell notwendig, um Ensemblearbeit im Tanzbereich auf längere Sicht zu ermöglichen?

Für größere Projekte wird es auch weiterhin nötig sein, auf eine Mischfinanzierung aus Bundes- und Landesmittel zurückzugreifen. Wir wollen dies erheblich vereinfachen, indem wir einen Matching-Fonds einrichten, aus dem z.B. Bundesmittel komplementär finanziert werden können.

Aufgrund der finanziellen Einschränkungen der vergangenen Jahre konnten Kooperationen zwischen Tanzschaffenden in der Region Nordwest sowie überregional nicht verstetigt werden. Wie möchten Sie Wiederaufnahmen und das Touring von Bremer Tanzproduktionen im Land Bremen, in der Region Nordwest, bundesweit sowie international fördern?

Mir möchten durch Ausweiterung der Projektförderung auch das Wiederaufleben eingeschlafener Projekte ermöglichen. Dazu gehört auch, dass wir Finanzierungen verstetigen und beispielsweise das Instrument mehrjähriger Förderung einführen wollen.

Tanz gehört auch in die Bildung. Er vermittelt Fähigkeiten (u.a. soziale Kompetenzen) und ist ein wichtiger Teil der ästhetischen Bildung. Würden Sie befürworten, dass Tanz an Schulen durch professionelle Akteur*innen der Tanzszene angeboten und in den Lehrplan aufgenommen wird? Würden Sie zu diesem Zweck eine ressortübergreifende Zusammenarbeit zwischen dem Senator für Bildung und dem Senator für Kultur initiieren? Und wenn ja, wie?

Tanz ist ein wesentlicher Teil sowohl der sportlichen als auch der kulturellen Bildung. In diesem Rahmen ist er in den Sportlehrplänen auch bereits fest verankert. Darüber hinaus halten wir es für wichtig, weitere Tanzangebote an den Schulen zu etablieren, zum Beispiel im Rahmen von Ganztagsangeboten. Zu diesem Zweck müssen externe Akteur*innen eingebunden werden, wie es auch bereits an vielen Schulen regelmäßig Praxis ist. Eine Zusammenarbeit der Bildungs- und Kulturbehörde ist hierbei unbedingt notwendig. Wir möchten den Bereich der kulturellen Bildung an einer Stelle zusammenführen, um ihm so mehr Gewicht zu verleihen und doppelte oder dreifache Antragsstellungen überflüssig zu machen (siehe auch unten).

Die Tanzinitiative Bremen ist die Interessensvertretung der Tanzschaffenden. Beheimatet in den Räumen des Deutschen Tanzfilminstituts kümmert sie sich um Belange von Tanzschaffenden, entwickelt Kooperationen und organisiert die Bremer Tanztage. Unterstützen Sie zukünftig die Finanzierung einer Geschäftsstelle für die Koordination und Weiterentwicklung der umfassenden Arbeit der Tanzinitiative und für die Durchführung der Bremer Tanztage?

Wir halten die finanzielle Unterstützung der Geschäftsstelle der Tanzinitiative Bremen für ratsam, die dann auch Aufgaben der Beratung für die Freie Szene z.B. zur Antragstellung übernehmen sollte.

5. Forderungen von Stadtkultur e.V.

Wie stehen Sie zu folgenden Aussagen?

Kulturelle Bildung ist eine „Pflicht-Aufgabe“: sie benötigt eine ressortübergreifende Finanzierung durch Kultur, Bildung und Soziales. Viele Einrichtungen von Stadtkultur e.V. akquirieren Mittel für die kulturelle Bildung über den Bund und private Stiftungen. Um hier in der Akquise und Administration produktiver sein zu können, wäre eine Komplementärfinanzierung durch die Stadt für eine Stabstelle „kulturelle Bildung“ nötig.

Wir teilen die Auffassung, dass Kulturelle Bildung zu den Pflichtaufgaben gezählt werden muss. Die Streuung der Zuständigkeit über mehrere Ressorts ist ärgerlich und wollen wir beenden, wobei wir es als nebensächlich betrachten, ob dann eine Stabsstelle eingerichtet wird oder diese Zuständigkeit in einem Ressort gebündelt wird, solange dies bei der Haushaltsaufstellung angemessen berücksichtigt wird, damit die finanzielle Förderung sichergestellt wird, egal welches Ressorts federführend ist. Hierdurch soll der kulturellen Bildung einerseits mehr Gewicht verliehen werden, andererseits soll dadurch nur noch ein Antrag für die Förderung notwendig sein. Der bereits in Aussicht gestellte Rahmenplan Kulturelle Bildung ist in der neuen Legislaturperiode zeitnah zu erstellen.

Die freien Einrichtungen von Stadtkultur e.V. sind über Jahrzehnte zu fest verankerten Institutionen in den Stadtteilen geworden. Nur durch eine Stärkung der bestehenden Infrastruktur und eine progressive institutionelle Förderung der Einrichtungen und ihrer Verbände können Entwicklungspotentiale ausgeschöpft werden. Das betrifft insbesondere die anstehenden Entwicklungsschritte bei den Themen des demografischen Wandels, der Diversität und den Auswirkungen der Digitalisierung.

Um eine kontinuierliche Arbeit der freien Einrichtungen sicherzustellen, ist eine regelmäßige Anhebung der institutionellen Förderung zum Ausgleich der Inflation bzw. der Tarifsteigerungen notwendig. Auch höhere Instandhaltungs- und Energiekosten müssen bei der Förderhöhe berücksichtig werden. Versteckte Kürzungen durch das Einfrieren von Förderhöhen lehnen wir ab. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob aufgrund zusätzlicher Aufgaben zusätzliche Förderungen notwendig sind. Darüber möchten wir nach der Wahl in einen Dialog mit den freien Einrichtungen treten.

Der Generationenwechsel in den freien Einrichtungen von Stadtkultur e.V. muss gestaltet werden. Analog zum Programm „sozioK_change“ der Stiftung Niedersachsen sollte ein Förderinstrument für diese Veränderungsprozesse geschaffen werden.

Uns ist der anstehende Generationenwechsel in den freien Einrichtungen bewusst und wir begrüßen es, dass diese sich frühzeitig darüber Gedanken machen, wie er zu gestalten ist. Wir sind uns aber unsicher, ob das niedersächsische Modell mit der Förderung einiger ausgewählter Projekte in der Fläche als Vorbild für die Stadt Bremen taugt. Auch hier möchten wir in einen Dialog treten, welche Instrumente für den Generationenwechsel in Bremen sinnvoll sind. Dies könnte zum Beispiel ein gemeinsames Weiterbildungsprogramm der Einrichtungen sein oder die gezielte vorzeitige Neubesetzung von Stellen, um so Einarbeitung und Übergaben möglich zu machen.

Diversifizierung, demografischer Wandel, Migration aber auch technologische und städtebauliche Prozesse haben Einfluss auf die Lebensqualität der Stadtbevölkerung, der alten und neuen, der jungen und alten Bürger*innen. Kultur ist DAS Medium, um angesichts sozialer Transformation die Verständigung aufrecht zu erhalten und einer Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken.
Dazu müssen A) neue Formate entwickelt werden, die zentrale und dezentrale Kultureinrichtungen mit jungen Kulturinitiativen, Communities und Stadtteilakteuren und -Einrichtungen vernetzen. Dazu müssen B) die Infrastrukturen der Verbände (insbesondere auch die vernetzende Funktion des Stadtkultur-Verbandes) gestärkt werden, die Einrichtungen progressiv gefördert werden und substantielle Förderungen für zukunftsweisende Formate und Themen ausgelobt werden.

Das zentrale Instrument zum Ausprobieren neuer Formate, zur Weiterentwicklung der Kultur und als Chance für neue Initiativen ist unserer Meinung nach die Projektförderung. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, muss sie deutlich erhöht werden. Außerdem muss die Nachwuchsförderung mit Unterstützung eines eigenen Fördertopfes noch vermehrt in den Blick genommen werden. Denn in den letzten Jahren hat es insbesondere die junge Szene schwer gehabt, an Fördermittel angemessen beteiligt zu werden. Außerdem fehlt es an ausreichenden Instrumenten, insbesondere Künstlerinnen zu Beginn ihrer Tätigkeit zu fördern. Diese Probleme wollen wir in den Blick nehmen.

Wenn sich auf diesem Weg Projekte als erfolgreich erweisen und regelmäßig arbeiten, muss die Überführung in die institutionelle Förderung möglich sein. Dies darf aber nicht bedeuten, dass die Projektmittel, die sie bisher erhalten haben, umgewidmet werden, sondern dass die Gesamtförderung auf institutioneller Ebene erhöht wird und Projektmittel so für neue Ideen frei werden.

Drum prüfe, wer sich ewig bindet: Und sei es nur für eine Wahlperiode. Nicht nur jede einzelne Bürgerin und jeder einzelne Bürger informiert sich über die Positionen der Parteien. Vor großen Wahlen wenden sich verstärkt Interessengruppen, Organisationen und Vereine mit ihren Wahlprüfsteinen an uns. Die Deklaration als Prüfsteine und nicht als Forderungen soll die (partei-)politische Unabhängigkeit der Organisation betonen.

Hier sind die Antworten der LINKEN auf diese Fragen.