
Pflege künftig absichern mit einem kommunalen Altenpflegeträger!
Heute debattiert die Bremer Stadtbürgerschaft die Lage der Pflegeheime in Bremen. Anlass ist eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Lehren aus Pflegeheimpleite ziehen – öffentliche Handlungsfähigkeit steigern“, von den Koalitionsfraktionen auf Initiative der LINKEN eingereicht.
Sofia Leonidakis, Vorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, kommentiert: „Wie heute bekannt wurde, hat nun ein zweiter Pflegeheimbetreiber in Bremen Insolvenz angemeldet. Diese Entwicklung ist besorgniserregend. Zu den konkreten Fällen kann zwar noch nicht viel gesagt werden, aber wir als Politik müssen uns trotzdem die strukturellen Bedingungen für Altenpflege anschauen und die öffentliche Handlungsfähigkeit steigern.
Für Bremen heißt das konkret: einen kommunalen Altenpflegeträger gründen! Hierdurch kann die Kommune zum einen selbst als Verhandlungspartner auftreten und Pflegeeinrichtungen betreiben. Zum anderen kann so die Gemeinwohlorientierung der pflegerischen Versorgung ausgeweitet werden.“
Auf Bundesebene müsse die Altenpflege stärker reguliert werden, fordert Leonidakis: „Die Pflege in Deutschland ist derzeit marktwirtschaftlich organisiert und neben frei-gemeinnützigen Trägern dominieren private Träger das Angebot. Zunehmend drängen große und international tätige Finanzkonzerne auf den deutschen Pflegemarkt, die Renditeverpflichtungen haben, die erwirtschaftet werden müssen. Daraus ergibt sich die Gefahr, dass die pflegerische Versorgung und die Interessen der Bewohner*innen den wirtschaftlichen Zielen des Unternehmens untergeordnet werden.“
In verschiedenen Studien wurden die Geschäftsmodelle solcher Konzerne untersucht. Es werden beispielsweise Pflegeheime aufgekauft, auf Effizienz getrimmt und anschließend mit Gewinn weiterverkauft. „Der Gewinn landet häufig in Steueroasen“, kritisiert die Fraktionsvorsitzende. „Solche Geschäftsmodelle müssen unterbunden werden. Pflege muss und sollte nicht besonders profitabel, sondern bedarfsgerecht und qualitativ hochwertig sein.“
Um die Gemeinwohlorientierung in der Pflege weiter zu stärken, seien Anpassungen der derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen vonnöten, erläutert Leonidakis. Dazu gehöre die Abschaffung der Vorrangregelung von privaten und gemeinnützigen gegenüber kommunalen Trägern in der Pflege oder die Einführung des kommunalen Vorkaufsrechts für Pflegeeinrichtungen.
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