Zweierlei Maß - Eine Seniorin muss für den Feuerwehreinsatz bezahlen, der Betreiber des Grauen Walls bekommt die Brandbekämpfungen geschenkt

Petra Brand

In einem Artikel der Nordsee-Zeitung vom 5. Juni wird darüber berichtet, dass eine Bremerhavener Seniorin für einen Feuerwehreinsatz zum Schutz ihres Autos aufkommen muss. Obwohl an der Brandstiftung an dem benachbarten Motorroller völlig unschuldig, soll sie für den kompletten Einsatz 421 Euro bezahlen. Der Feuerwehrsprecher begründet dies damit, dass die Behörde eine technische Hilfeleistung erbracht hätte, die in der Feuerwehrkostenordnung geregelt und gebührenpflichtig sei.

Die seit 2012 bisher 19 Feuerwehreinsätze zum Löschen des immer wieder brennenden Zwischenlagers auf der Deponie Grauer Wall wurden hingegen alle aus dem städtischen Haushalt bezahlt. In der Mitteilung des Magistrates vom 10.9.2020 (MIT-AF 16/2021) auf eine Anfrage der Linksfraktion heißt es: "Gemäß § 57 (1) Nr. 1 des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes (BremHilfeG) sind Einsätze der öffentlichen Feuerwehr geführenfrei zur Abwehr von Gefahren, die der Allgemeinheit oder einzelnen Personen durch Schadenfeuer drohen. Diese Regelung fand in den (...) genannten 19 Einsätzen auf dem Deponiegelände Anwendung."

In einer weiteren Mitteilung des Magistrats vom 18.2.2021 (MIT-AF 11/2021) heißt es: "Nach den uns vorliegenden Einsatzdokumentationen entstanden personelle und materielle Kosten in Höhe von ca. 112.000 € für den zurückliegenden Zeitraum von 2012 bis 2020 bei den Brandeinsätzen auf der Deponie."

Petra Brand, Sprecherin der Fraktion der LINKEN in der Stadtverordnetenversammlung fordert: "Der Magistrat muss der betroffenen Fahrzeughalterin und den Steuerzahlern in Bremerhaven erklären, warum der Deponiebetreiber die riesige Summe von 112.000 Euro für die Brandbekämpfung der von ihm verschuldeten Brände nicht bezahlen muss, aber die Bürgerin für den unverschuldeten Brand aufkommen soll. Hier wird nicht nur mit zweierlei Maß gemessen, sondern offenbart einmal mehr den skandalös unkritischen Umgang des Magistrates mit dem privaten Betreiber der Deponie und den Bremerhavener Steuergeldern. Es wird Zeit für eine Untersuchung aller rechtlichen Grundlagen des Deponiebetriebs. Die finanzielle Forderung an die betroffene Bürgerin empfinde ich als sittenwidrig."