Soziale Lage der Studierenden während der Corona-Pandemie weiterhin absichern

StrungeArmut & ReichtumBildung & Wissenschaft

Im April 2021 wird das dritte Semester beginnen, das durch die andauernde Corona-Pandemie geprägt sein wird. Für Studierende hat die Pandemie erhebliche soziale, aber auch finanzielle Auswirkungen. Das Studium ist fast ausschließlich über Distanzformate umsetzbar, das soziale Leben auf dem Campus musste eingestellt werden. Viele Studierende finanzieren sich ihr Studium über Nebenjobs, die von einem auf den anderen Tag einfach weggefallen sind. Diese Ausnahmesituation hält jetzt schon ein Jahr an.Im günstigsten Fall sinken die Inzidenzzahlen im Sommersemester so weit, dass wieder mehr Aktivitäten an Hochschulen sowie soziales und wirtschaftliches Leben möglich sein werden. Jedoch werden einige Bereiche - wie beispielsweise die Gastronomie - sicher noch nicht im gewohnten Umfang öffnen können. Auch in anderen Bereichen ist nach wie vor mit eingeschränktem Betrieb zu rechnen. Damit werden Nebenjobs für Studierende nicht in gewohntem Umfang zur Verfügung stehen. Die wirtschaftlich angespannte Situation wird für viele Studierende erhalten bleiben. Vor diesem Hintergrund muss das Land Bremen seine Unterstützungsleistungen für Studierende aus dem Bremen-Fonds fortführen und nochmals verstärken, um soziale Notlagen von Studierenden und Studienabbrüche zu verhindern. Hierbei ist auf eine Mischung aus Maßnahmen zurückzugreifen, die regelmäßige Unterstützung, Einmalzahlungen und das Aussetzen von Gebühren kombiniert, um die Folgen der Pandemie möglichst breit abzufedern.

Ein durch Corona verschärftes Problem ist, dass einige Studieninteressierte von den hohen Kosten (Umzugskosten, Einrichtung des WG-Zimmers, Laptop etc.), die der Beginn eines Studiums mit sich bringt, abgeschreckt werden, also noch bevor z.B. BAföG überhaupt greifen kann. Wichtig für Betroffene ist hier eine Starthilfe, die bereits vor Studienbeginn Unterstützung bietet. Ziel ist, Studieninteressierten, deren Familien nicht über ausreichend Mittel verfügen, den Einstieg in das Studium zu erleichtern und die Sorge vor zu hohen Kosten oder Verschuldung zu lindern.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

1. die Erstattung des Semestertickets für Härtefälle über den Bremen-Fonds auch im Sommersemester 2021 in bisherigem Umfang fortzuführen und bei Bedarf auch im Wintersemester 2021/2022 zu ermöglichen.
2. für die Rückmeldung zum Wintersemester 2021/2022 den Verwaltungskos-tenbeitrag sowie den Beitrag an das Studierendenwerk Bremen für Studierende auszusetzen, die von Härtefällen betroffen sind und die für die Hochschulen und das Studierendenwerk dadurch ausfallenden Einnahmen in vollem Umfang aus dem Bremen-Fonds zu kompensieren.
3. für Studienanfänger*innen aus besonders einkommensschwachen Familien oder in sonstigen wirtschaftlichen Notsituationen mit Mitteln des Bremen-Fonds ein Stipendienprogramm für den Studienstart im Wintersemester 2021/2022 zu schaffen, mit dem diese in einem möglichst unbürokratischen Verfahren einmalig einen Zuschuss von bis zu 800 € erhalten können.

Miriam Strunge, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE
Dr. Solveig Eschen, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Janina Brünjes, Mustafa Güngör und die Fraktion der SPD