Regenbogenfamilien liegen außerhalb des Radars der Regierung – Vielfältige Familiengründungen ermöglichen, alle Familien stärken!

ThemenQueerpolitik

In jedem zehnten Haushalt gleichgeschlechtlicher Partnerschaften lebt mindestens ein Kind, meist bei einem lesbischen Paar – 2016 waren das rund 14.000 Kinder in lesbischen/ schwulen Haushalten. Trotzdem werden Familiengründungen für lesbische oder schwule Ehepaare von staatlicher Seite weiterhin erschwert und notwendige Änderungsbedarfe in der Regierungsarbeit liegengelassen. 

Regenbogenfamilien nehmen zu: 2011 waren es noch schätzungsweise 5.600 Kinder, die in der Regel bei zwei Müttern und deutlich seltener bei zwei Vätern wohnend aufwachsen. Die Elternschaft ist wohlüberlegt, und das muss sie angesichts der Hürden und Kosten, die die Große Koalition auch ein Jahr nach der Eheöffnung nicht wirklich bearbeitet hat, auch sein. So wird die Kostenübernahme einer künstlichen Befruchtung oder Insemination durch die Krankenkasse weiterhin über die Vorgabe, dass „ausschließlich eigene Ei- und Samenzellen“ eines miteinander verheirateten Paares verwendet werden dürfen, diskriminierend geregelt. Der Koalitionsvertrag sehe eine Bearbeitung des Themas nicht vor – so die lapidare Auskunft der Regierung hierzu auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Bundesweite Entwicklungen und rechtliche Situation von Regenbogenfamilien“ (Bundestags-Drs. 19/4199 vom 7.9.18; http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/041/1904199.pdf).  

Doris Achelwilm, Sprecherin für Queerpolitik der Linksfraktion, kommentiert: „Eine Ehe zweiter Klasse für gleichgeschlechtliche Paare kann nicht im Sinne des Grundgesetzes sein. Die Bundesregierung muss hier zügig nachbessern, statt die veraltete Zwangsverbindung von Ehe und Elternschaft vorauszusetzen. Die Bürger*innen hierzulande leben unterschiedliche Familienmodelle und alle Kinder haben ein Recht auf einen guten rechtlichen Rahmen für ihre Eltern – auch im Patchwork, auch in Regenbogenfamilien. Die finanzielle Belastung und der psychische Stress, den Lesben, Bisexuelle und Schwule auf dem Weg zur Elternschaft auf sich nehmen müssen, ist nicht weiter hinnehmbar.“ 

Positiv an der Antwort auf die Kleine Anfrage bewertet Achelwilm die Klarstellung zum Geltungskreis der Eheöffnung: „Für die Ehen nicht-binärer und intergeschlechtlicher Personen, egal ob sie die dritte Option beim Geschlechtseintrag nutzen werden oder keinen Geschlechtseintrag haben, ist Heiraten ohne Einschränkungen möglich. Vielen war bis dato nicht klar, ob die ‚Ehe für alle‘ nur für Personen verfügbar ist, die ‚männlich‘ oder ‚weiblich‘ eingetragen sind. Gut, dass diese Unklarheit für einen Teil der trans*- und intergeschlechtlichen Menschen im Land beendet ist.“  

Die geplanten Überprüfungen des Reformbedarfs zum Abstammungsrecht (Elternschaftsregelungen) sowie zur Überarbeitung des Transsexuellengesetzes wird die Fraktion DIE LINKE regelmäßig in Erinnerung rufen und mit eigenen Forderungen begleiten.

 

Hintergrund/Quellen: 

• Antwort vom 7.9.18 der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von DIE LINKE. zur Situation von Regenbogenfamilien: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/041/1904199.pdf 

• Pressemitteilung von MdB Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, zur Kleinen Anfrage:
https://www.katrinwerner.de/behindertenpolitik00/aktuelles/detailansicht-familienpolitik/news/regenbogenfamilien-kampf-um-gesellschaftliche-anerkennung-fortsetzen-1/

• Die aktuellsten Zahlen zu Regenbogenfamilien: 2016 – Bundeszentrale für politische Bildung (bpb): http://www.bpb.de/gesellschaft/gender/homosexualitaet/269064/regenbogenfamilien 

• SZ-Artikel zu Familienformen im Zensus 2011: https://www.sueddeutsche.de/leben/familienformen-im-zensus-mutter-mutter-kind-1.1685507