Reform des Transsexuellengesetzes (TSG): Fraktion DIE LINKE fordert geschlechtliche Selbstbestimmung statt diskriminierende Verfahren

ThemenQueerpolitik

Nach jahrelangen Kämpfen für die Abschaffung des diskriminierenden, in weiten Teilen bereits für verfassungswidrig erklärten Transsexuellengesetzes (TSG) liegt nun ein Referentenentwurf vor, demzufolge der Geschlechtseintrag für trans* Personen neu geregelt werden soll. Der Entwurf sieht vor, die bisher im § 45b des Personenstandsgesetzes (PStG) bzw. im TSG angesiedelten Regelungen für die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen für inter- und transgeschlechtliche Personen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zusammenzubinden. Das TSG soll damit ersetzt werden. Für Doris Achelwilm, queerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, ist es jedoch weit davon entfernt, als diskriminierendes Sondergesetz abgeschafft zu werden.

„Die gute Nachricht: Der zweifache Gutachtenzwang und damit verbundene Kostenaufwand fällt weg, was dem kontinuierlichen Druck der Betroffenen, ihrer Verbände und politischen Unterstützer*innen zu verdanken ist. Abgesehen davon ist der Entwurf eine herbe Enttäuschung. Denn für geschlechtliche Selbstbestimmung und weitgehende Entdiskriminierung sorgt er bei weitem nicht. Hier muss deutlich nachgesteuert werden.

Schon der im letzten Jahr verabschiedete Gesetzentwurf zur Dritten Option war schlecht gemacht. Er zementierte die Attestpflicht, die den Wunsch nach geschlechtlicher Selbstbestimmung zur Krankheit erklärt. Der dritte Geschlechtseintrag „divers“ wurde nur aufgrund besonderer körperlicher Merkmale (inter) zugestanden und schloss trans* Personen, die ihr Geschlecht unabhängig von körperlichen Fremdzuschreibungen leben wollen, aus prinzipiellen Erwägungen und mit Verweis auf das noch zu regelnde TSG aus. Gesetzlich wäre eine Dritte Option für alle, die wollen, gangbar gewesen – menschenrechtlich geboten war sie ohnehin. Dass die GroKo anders entschieden hat und Geschlechtervielfalt nur in Form der Kategorien „Mann“, „Frau“, und „Menschen mit körperlichen Abweichungen“ denken und gewähren will, haben wir scharf kritisiert. Die jetzt nachgelieferte TSG-Reform folgt ebenfalls dem Prinzip einer Schmalspurlösung. Sie wird dem Ziel geschlechtlicher Selbstbestimmung nicht gerecht und setzt den staatlichen Anspruch gegenüber trans* Menschen, sich prüfen und pathologisieren zu lassen, fort. Statt zwei Begutachtungsterminen soll eine Beratungsstelle (mit Mediziner*innen oder Psychotherapeut*innen) verpflichtend aufgesucht werden. Abgesehen davon, dass die notwendigen Beratungsstellen nicht unmittelbar zur Verfügung stehen, bleiben transgeschlechtliche Personen außerdem nicht vor gerichtlichen Verfahren verschont, wenn sie Vornamen und Personenstand ändern wollen. Damit werden Kernprobleme des TSG nicht abgeschafft, sondern bestenfalls abgemildert oder umetikettiert.“

Zu kritisieren ist außerdem, dass das Gesetzgebungsverfahren wie schon bei der „Dritten Option“ in Sachen Teilhabe und Partizipation zu wünschen übrig lässt. „Die Verbände haben den Entwurf gestern bekommen und bis morgen Zeit zur Kommentierung. Diese Fristsetzung ohne Not zeugt nicht gerade von Respekt.“