Reform des BND-Gesetzes ignoriert Presserechte

Im Mai urteilte das Bundesverfassungsgericht, dem Bundesnachrichtendienst müssten für seine digitale Überwachung engere Vorgaben gemacht werden, insbesondere, damit auch Journalist*innen als Berufsgeheimnisträger geschützt werden. Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Referentenentwurf aus dem Bundeskanzlerinnenamt zur Reform des BND-Gesetzes verabschiedet. Doris Achelwilm, medienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, kommentiert:

„Die Geheimdienste sind auch im Ausland an deutsches Recht gebunden, das hat Karlsruhe klargestellt. Damit muss der BND künftig die Privatsphäre und insbesondere auch das Recht der Presse, vertraulich mit Quellen zu kommunizieren, jenseits der Bundesgrenzen zuverlässig wahren. Doch der Vorschlag aus dem Bundeskanzleramt ist hier noch zu inkonsequent, wodurch das Prinzip der Vertraulichkeit journalistischer Kommunikation untergraben wird: Noch immer kann der BND willkürlich Personen ausspähen, ohne seine Maßnahmen begründen zu müssen. Noch immer ist nicht klar geregelt, wer als Journalist*in und damit als besonders schützenswert gilt. Und noch immer fehlt eine wirksame Kontrolle, die mit den erheblichen Befugnissen des Auslandsgeheimdienstes Schritt hält. Man fragt sich, wen die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf an der Nase herumführen will. Den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur grundrechtekonformen Ausgestaltung wird der aktuelle Vorschlag jedenfalls nicht gerecht. Die Bundesregierung sollte die kommenden Monate dringend nutzen, das BND-Gesetz nachbessern und endlich grundrechtekonform ausgestalten.

Es ist journalistische Aufgabe, Missstände aufzudecken und politische Prozesse kritisch zu beobachten. Dafür ist die Presse auf geschützte Kommunikation mit Hinweisgeber*innen angewiesen. Die Befugnisse, die weiterhin für den BND vorgesehen sind, greifen auch das deutsche Redaktionsgeheimnis an. Wenn der BND etwa bei der Kommunikation in internationalen Rechercheverbünden mitliest, verletzt er die Rechte der Presse, aber schwächt auch ihre Funktion für die Gesellschaft. Mit diesem Freibrief für den BND muss Schluss sein, digitaler Quellenschutz muss gewährleistet werden.“

 

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