Janssen: RechterTerror und Rechte Gewalt

Rechte Gewalt und rechter Terror in Bremen und dem Umland?

JanßenFrieden, Antifaschismus & Antimilitarismus

Das Jahr 2020 zeigte deutlich die weiterhin große Problematik des rechten Terrorismus in Deutschland. Bei dem versuchten, auch rassistisch und antifeministisch motivierten, antisemitischen Massenmord von Halle, wurden Jana Lange und Kevin Schwarze ermordet. Dem Anschlag von Hanau fielen Ferhat Unvar, Said Nesar Hashemi, Vili Viorel Păun, Mercedes Kierpacz, Sedat Gürbüz, Kaloyan Velkov, Fatih Saraçoğlu, Gökhan Gültekin und Hamza Kurtović zum Opfer. Der Vater des Täters verbreitet bis heute rassistische Verschwörungsmythen.

Bereits die Untersuchungsausschüsse des Bundestages zum NSU-Komplex, die 2013 und 2017 ihre Berichte vorlegten, stellten fest, dass rassistischer Terror und rechte Gewalt in Deutschland systematisch verharmlost werden: Noch im Jahr 2004 schätzte der Verfassungsschutz (VS) das untergetauchte Trio des selbsternannten „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) als „Bombenbastler“ ein, aber ging nicht davon aus, „dass sie diese Bomben auch zünden wollten“. Das war das Jahr, in dem der Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße viele Menschen schwer verletzte und traumatisierte. Der NSU ermordete zwischen 1998 und 2011 mit Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter mindestens zehn Menschen, neun von ihnen aus rassistischen Motiven. Über dreizehn Jahre bewegte sich das NSU-Trio im Untergrund frei durch Deutschland, um Bombenanschläge und Morde zu begehen, unbehelligt von den Sicherheitsbehörden und den über 40 V-Personen in ihrem Umfeld, begleitet von rassistischer Berichterstattung und rassistischen Ermittlungen. Die NSU-Terroristin Beate Z. hielt sich auf ihrer Fahrt durch Deutschland nach dem 04.11.2011 auch in Bremen auf, was insbesondere angesichts der in Bremen ansässigen, bundesweit agierenden neonazistischen Akteure Verbindungen des NSU nach Bremen möglich erscheinen lässt.

An den vom VS publizierten Zahlen zur extrem rechten Szene kamen erhebliche Zweifel auf. Ein grundsätzliches Problem der Beobachtung der extrem rechten Szene durch den Verfassungsschutz ist eine teilweise Abhängigkeit von aktiven Neonazis und anderen Faschist*innen, die eigens für Informationen bezahlt werden (V-Personen), sowie die Intransparenz über die Art der Erkenntnisgewinnung und konkreter Erkenntnisse, auch aus Gründen des „Quellenschutzes“. Allzu häufig finden sich V-Personen im Zentrum öffentlich werdender Skandale, als Anführer*innen von Netzwerken und Terrorgruppen, als Scharfmacher*innen, die scheinbar von den Sicherheitsbehörden in Ruhe gelassen werden. Diese Art der Informationsbeschaffung kann Analysen zur Verbreitung extrem rechter Einstellungen und Ideologien nicht ersetzen, die Verbindungen zur als „Mitte“ propagierten liberaldemokratischen Bevölkerung untersuchen. Genau diese Verbindungen sind ein wichtiger Gegenstand wissenschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Untersuchungen.

Der extrem rechte Terror in Deutschland gerät immer wieder in Vergessenheit und wird von jüngeren, so scheinbar unzusammenhängenden Anschlägen und Morden überlagert. Das gilt inzwischen für den NSU und das gilt in besonderer Weise für die Terroranschläge der 1970er-Jahre und die Anschläge im Jahr 1980, darunter der Bombenanschlag auf das Münchener Oktoberfest und der Doppelmord an Frida Poeschke und Shlomo Lewin. Seit der Selbstenttarnung des NSU-Trios wurden bundesweit immer mehr rechtsterroristische Netzwerke öffentlich, wie das Hannibal-Netzwerk oder der selbsternannte „NSU 2.0“, wie die Gruppe S., Revolution Chemnitz, oder die Gruppe Nordadler. In einigen dieser Netzwerke organisieren sich auch Polizeibeamt*innen, Geheimdienstler*innen und Armeeangehörige. Gleichzeitig kommen beispielsweise rechte Chatgruppe in den Sicherheitsbehörden, Enttarnungen rechtsterroristischer Vereinigung oder Anschlagspläne sogenannter „Prepper“ ans Tageslicht. Aus Beständen der Polizeien und der Bundeswehr verschwand eine Vielzahl an Munition und Waffen, teilweise für den Gebrauch in Kriegen gedacht. Ein Großteil davon ist in faschistischen Netzwerken wieder aufgetaucht oder wird dort vermutet. Bis heute bleibt ein großer Teil der entwendeten Waffen und Munition verschwunden, bei teilweise geringem Interesse der zuständigen Behörden über deren Verbleib. Im vergangenem Jahr 2020 wurden allein zwischen Mai und Dezember über 150 Fälle von Nationalismus, Rassismus und Neonazismus („Rechtsextremismus“) in Sicherheitsbehörden und Justiz bekannt, darunter ein Landesinnenminister, der bei einem Waffenhändler eines faschistischen Netzwerks eine Schusswaffe kaufte.

In Bremen und Umland wurden allein im Jahr 2020 mindestens fünf Brandanschläge verübt, mindestens drei davon gefährdeten akut Menschenleben. Weitere neun Tatkomplexe faschistischer und/oder rassistischer Angriffe oder Bedrohungen fallen in diesen Zeitraum, darunter mehrere tätliche Angriffe, eine Bombendrohung gegen eine Moschee und Drohungen sowohl gegen den Verein für gleiche Rechte e.V. in Bremerhaven als auch gegen mehrere Bürgerschaftsabgeordnete. Begleitet wurden diese Taten durch die Versendung von Pulverbriefen mit unter anderem faschistischen Inhalten an die Parteibüros diverser Parteien, durch Schmierereien faschistischer Symbole und letztendlich im November durch die Aufdeckung von Rechtsradikalismus in der Bremer Berufsfeuerwehr. Auch weitere nationalistische und faschistische Gruppen wie die „Grauen Wölfe“ sind in Bremen aktiv. Und im November 2020 marschierten polnische Faschist*innen durch die Bremer Innenstadt, angeführt durch ein ehemaliges Mitglied der AfD. Dieses Jahr begann mit dem Fund von Waffen und Nazidevotionalien im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung bei einem rechten „Intensivtäter“ in Vegesack. Wie der im Fall Walter Lübcke wegen Beihilfe zum Mord angeklagte Markus H. besitzen viele rechte Akteure und Täter*innen noch immer eine Waffenbesitzkarte, die sie zum Besitz einer Schusswaffe berechtigt. Besorgniserregend ist die fortlaufende Bewaffnung von extrem rechten Gruppierungen, sowie die Vernetzung und teilweise Überschneidung der extrem rechten Strukturen und Milieus mit der organisierten Kriminalität, wie sie auch für Bremen belegt ist. Wie im gesamten Bundesgebiet besitzen Akteure der extrem rechten Szene in Bremen Immobilien, die als Treffpunkte der organisierten Strukturen und des unorganisierten Milieus fungieren und von denen häufig eine Gefahr für Menschen in der Umgebung ausgehen kann.

Um die Kontinuität rechten Terrors in Deutschland zu brechen, müssen deshalb sowohl die Kontinuitäten als auch neuere Entwicklungen des rechtsterroristischen Milieus berücksichtigt werden. Von den Grundlagen des Wissens über rechte Gewalt, über die aktuelle Struktur und Dynamik des rechten Milieus und rechter Strukturen, über den Stand der etwaigen Verflechtung der Sicherheitsbehörden mit dem Tätermilieu über V-Personen, der Aufklärung jüngster rechtsterroristischer Taten, dem Verbleib von Munition bis hin zur Beschäftigung mit den alltäglich begangenen Taten rechter Gewalt und rechten Terrors wollen wir der parlamentarischen und zivilgesellschaftlichen antifaschistischen Arbeit in Bremen und Bremerhaven mit dieser Anfrage eine aktuelle Grundlage geben.

Die Anfrage schließt sich dem vom Senat im April 2019 vorgelegten Sechsten Bericht über Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit im Land Bremen (2013–2018) an, in dem die Aktivitäten von Verfassungsschutz, Staatsschutz, weiteren behördlichen Akteuren und allen zivilgesellschaftlichen Institutionen beschrieben wurden.

Wir fragen den Senat:

1.    Gab bzw. gibt es Verbindungen des NSU, einschließlich der als Trio bekannten Personen, bekannter Unterstützer*innen und ihres Umfeldes, nach Bremen?

2.    Gibt es mittlerweile Erkenntnisse, weshalb die NSU-Rechtsterroristin Beate Z. sich in Bremen aufhielt und wozu sie ein Internetcafé besuchte (etwaigen Geheimhaltungsbedarf bitte nachvollziehbar begründen)?

3.    Welche Erkenntnisse hat der Senat über Größe, Struktur, Mobilisierungs-, Gewalt- und Terrorpotenzial der organisierten als „rechtsextrem“ eingeschätzten Strukturen in Bremen?
a.    Wie viele Bremer Gruppen dieses Bereichs, einschließlich Parteien, sind dem Senat bekannt und welche?
b.    Was ist der aktuelle Ermittlungs- und Verfahrensstand des bzw. der Verfahren gegen Mitglieder der inzwischen verbotenen Gruppe Phalanx18 und was wurde bei den Hausdurchsuchungen gefunden?
c.    Gibt es Ortsgruppen der neonazistischen Parteien „Dritter Weg“ und „Die Rechte“ und wenn ja, wie viele Mitglieder haben diese?
d.    Wie viele als „rechtsextrem“ eingeschätzte Kampfsportgruppen sind dem Senat in Bremen und dem Bremer Umlandbekannt und welche? Wo trainieren diese Gruppen?
e.    Inwieweit sind Rassismus, Antisemitismus, Misogynie und Antifeminismus jeweils Bestandteil der Ideologie dieser Strukturen?

4.    Wie viele Personen sind in den jeweiligen Gruppen organisiert, welche sind ihre Aktivitäten, wie schätzt der Senat ihre Gewaltbereitschaft ein und pflegen diese Gruppen internationale Verbindungen (bitte nach Gruppierungen aufschlüsseln)?

5.    Gibt es in Bremen Versand-Läden, die mit nationalistischen, neonazistischen oder sonst wie faschistischen Artikeln, wie Kleidung und/oder Musik, handeln?

6.    Wie viele und welche Bands und Musiker*innen, die extrem rechte Ideologie transportieren oder ein entsprechendes Publikum ansprechen sind dem Senat in Bremen und Umland bekannt?

7.    Gibt es in Bremen ansässige als „rechtsextrem“ eingeschätzte Zeitungen/Zeitschriften, Fanzines und ähnliche Publikationen und wenn ja welche? Welche öffentlichen Verkaufsstellen, bei denen extrem rechte Publikationen erworben werden können, sind dem Senat in Bremen bekannt?

8.    Inwiefern veröffentlichen in Bremen ansässige Akteure der extrem rechten Szene Artikel in Publikationen der rechten Szene in Deutschland, Europa oder weiteren internationalen Zeitschriften?

9.    Welche von Personen aus Bremen betriebenen Kanäle auf Plattformen wie Youtube, Telegram oder Twitch, Online-Foren, Gaming-Gruppen und ähnliche Internet-Angebote, über die extrem rechtes Gedankengut transportiert wird, sind dem Senat bekannt?

10.    Welche Erkenntnisse hat der Senat über die am 5. Juni 2020 verbotene Gruppierung „Nordadler“?

11.    Welche Erkenntnisse hat der Senat über lokale Strukturen, die zu dem Zusammenhang gezählt werden können, der im Rahmen der Veröffentlichungen zum sogenannten „Hannibal“-Netzwerk bekannt wurden? Darunter insbesondere
a.    Nordkreuz
b.    Uniter e.V.

12.    Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, inwieweit Mitglieder bremischer Sicherheitsbehörden dienstlich oder privat an Schusswaffenübungen auf dem Schießplatz Bockhorst des ehemaligen Nordkreuz-Mitglieds Frank T. in Güstrow teilgenommen oder Waffen von Frank T. erworben haben?

13.    Welche Erkenntnisse hat der Senat über Kontakte zu und Überschneidungen mit der extrem rechten Szene, auch Parteien, mit der organisierten Kriminalität, etwa im Waffen- und Betäubungsmittelhandel (wenn möglich bitte konkrete Gruppierungen benennen)?

14.    Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Größe, das Mobilisierungs-, Gewalt- und Terrorismuspotenzial aus dem als „rechtsextrem“ bezeichneten Milieu?
a.    Gibt es aktive Hooligangruppen und wenn ja, welche?
b.    Wie viele sogenannte „Reichsbürger“ zählt der Senat in Bremen, gibt es sogenannte „Gelber Schein“-Gruppen und wie sind diese vernetzt?
c.    Gibt es regional relevante (auch bundesweite) Chat-Gruppen, in denen sich Neonazis organisieren oder in denen Radikalisierung stattfindet?

15.    Welche Erkenntnisse hat der Senat über als „Rechtsextremisten“ bekannte Personen, die entweder Angestellte oder Geschäftsinhaber*innen von Sicherheitsfirmen sind oder waren?

16.    Wie schließt der Senat aus, dass sensible oder sicherheitsrelevante Bereiche durch Sicherheitsfirmen geschützt werden, deren Inhaber*innen oder Mitarbeiter*innen aus extrem rechten Strukturen oder Milieus stammen oder Verbindungen zu diesen haben?

17.    Welche Erkenntnisse hat der Senat hinsichtlich des Kommunikationsraumes und des wechselseitigen Zusammenwirkens von Online- und Offlinekommunikation der extrem rechten Szene, was Vernetzung, Radikalisierung und Terroraffinität betrifft?

18.    Welche Erkenntnisse hat der Senat über Verbindungen und Überschneidungen zwischen den Parteien „Die Rechte“, NPD, AfD und ggf. weiterer relevanter Parteien und Angehörigen von Strukturen und Milieus aus denen politisch rechts motivierte Straftaten verübt werden oder wurden (insbesondere solchen Gruppierungen, die durch die Fragen 3 bis 11 abgefragt werden)?

19.    Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Bedrohung demokratischer Aktivist*innen und Unterstützer*innen von Geflüchteten durch extreme Rechte, insbesondere in Bremerhaven?
a.    Wie viele Fälle von Bedrohungen oder Drohschreiben sind in seit 2019 bekannt geworden?
b.    Wie schätzt der Senat die Schreiben der Neonazipartei „3.Weg“ ein, die Aktivist*innen „Wahlwerbung“ mit zerbrochenen Kugelschreibern und einem Feuerzeug einwarfen, insbesondere im Kontext extrem rechter Brandstiftungen in Bremen und Umland? Erfolgt derzeit eine Neubewertung oder teilt der Senat die Behauptung der Neonazis, es handele sich um Wahlwerbung?

20.    Existieren nach Erkenntnissen des Senats räumliche Schwerpunkte rassistischer oder extrem rechter Straftaten in Bremen und wenn ja, welche?

21.    Hat der Senat Erkenntnisse über eine mögliche militante Radikalisierung im Bereich oder Umfeld der sogenannten „Querdenker“ bzw. Gruppen mit inhaltlich äquivalenter Ausrichtung im Land Bremen?

22.    Welche Verbindungen bestehen zwischen Corona-Leugner*innen, insbesondere Querdenken 421, und als „rechtsextrem“ bekannten Personen und Strukturen?

23.    Wie viel Munition aus den Beständen der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven ist in den Jahren seit 2000 ohne Erkenntnisse über den Verbleib verschwunden?

24.    Hat der Senat Kenntnis über den (möglichen) Verbleib entwendeter oder sonst wie abhanden gekommener Munition aus den Beständen der Polizeien und Bundeswehrliegenschaften in Bremen und Niedersachsen?

25.    Wie viele als „rechtsextrem“ bekannte Personen sind in Bremen im Besitz eines Waffenscheins oder einer Waffenbesitzkarte?

26.    Welche Erkenntnisse hat der Senat über das Ausmaß illegalen Waffenbesitzes in der extrem rechten Szene und ist eine steigende Tendenz in der Bemühung zur Waffenbeschaffung festzustellen?

27.    Wie viele offene Haftbefehle gegen Täter*innen aus dem Spektrum „rechts“ gibt es derzeit in Bremen und wie viele davon sind bereits seit mindestens einem Jahr offen?

28.    Wie viele Fälle ordnet der Senat der Pulverbrief-Serie zu und gibt es Hinweise auf mehrere Täter*innen?
29.    Was ist der Stand der Ermittlungen zu dem rassistischen Angriff am 30. Oktober 2020 in Huchting und gibt es Hinweise auf Verbindungen der Täter zu rechten Strukturen?

30.    Wie ist der Stand der Ermittlungen zu dem Brandanschlag auf das Jugend- und Kulturzentrum „Die Friese“ und weshalb sind diese noch nicht abgeschlossen?
a.    Wird wegen eines versuchten Tötungsdelikts ermittelt? Wenn nein, warum nicht?
b.    Gibt es inzwischen konkrete Verdächtige?
c.    Haben sich Spuren in dem Bereich rechter Strukturen oder Milieus ergeben?
d.    Wurden die Funkzellendaten gesichert?
e.    Inwieweit wurden die Besucher*innen des Konzerts als Zeug*innen vernommen?
f.    Mit welcher Priorität werden etwaige Kriminaltechnische Untersuchungen durchgeführt und aufgrund welcher Kriterien und wessen Entscheidung erfolgt eine (Nicht-)Priorisierung?
g.    Wie viele Beamt*innen ermitteln in dem Fall?

31.    Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang die rassistisch bzw. rechts motivierten Brandanschläge in Bremen und im Umland, namentlich auf das Jugendzentrum „Die Friese“, in Syke, Gnarrenburg, Beverstedt und Ganderkesee, insbesondere mit Blick auf die Gefahr weiterer rechtsterroristischer Anschläge?

32.    Inwieweit hat sich der Senat angesichts des Brandanschlages auf ein laufendes Konzert in der Friese und der weiteren Angriffe und Anschläge mit möglichen Schutz- oder Sicherheitskonzepten gegen rechten Terror beschäftigt?

33.    Wie viele V-Personen sind derzeit im Bereich Rechts durch Polizei oder LfV eingesetzt und mit welchen Maßnahmen wirkt der Senat der Gefahr entgegen, dass V-Personen der Polizei, des LfV oder sonstiger Behörden bei der Begehung dieser Taten mitgewirkt haben oder die Täter*innen unterstützen oder decken? Inwieweit wird insbesondere den Empfehlungen mehrerer NSU-Untersuchungsausschüsse Rechnung getragen, durch klare Vorgaben hinsichtlich der Dauer der Führung einer Quelle durch eine*n Mitarbeiter*in einer Sicherheitsbehörde das Entstehen eines zu engen persönlichen Verhältnisses zu unterbinden?

34.    Welche Möglichkeiten sieht der Senat, landeseigene Strukturen gegen Nationalismus und Faschismus zu stärken, etwa durch die Entfristung von (Teil-)Finanzierungen von Demokratieprojekten?

35.    Wie viele Personen wurden in den Jahren 2015 bis 2020 in Bremen durch rechte Täterinnen angegriffen und wie viele dieser Fälle sind in die polizeiliche Statistik als politisch motivierte Kriminalität eingegangen (bitte nach Delikten aufschlüsseln)?

36.    Welches Gewicht hat die Einschätzung von Straftaten als rechts motiviert durch die Betroffenen bei der Entscheidung über eine Aufnahme in die PMK-Statistik?

37.    Wie werden Tatumstände berücksichtigt, die unabhängig von der vermuteten Motivation der Täter*innen sind?

38.    Wie viele Fälle wurden nachträglich in die PMK-Statistik der Polizei eingetragen, weil im Laufe der Ermittlungen oder vor Gericht neue Erkenntnisse gewonnen wurden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

39.    Inwiefern kooperiert der Senat mit nichtstaatlichen Stellen und Behörden im Land Niedersachsen, um dem landesgrenzenübergreifenden Charakter rechter Gewalt und rechten Terrors in und um Bremen gerecht zu werden und hat das Land Bremen die Taten und Anschläge des vergangenen Jahres in entsprechenden Bund-Länder-Zentren thematisiert? Wenn nein, warum nicht?

40.    Inwiefern berücksichtigt der Senat publizierte Erkenntnisse und Analysen entsprechender zivilgesellschaftlicher und staatlich geförderter Projekte, die häufig ein sehr genaues Bild menschenfeindlicher Strukturen, Milieus und Taten liefern, für eigene Einschätzungen und Publikationen?

Nelson Janßen, Cindi Tuncel Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE
Kai Wargalla, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kevin Lenkeit, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD