Kabinett plant Reform des Verfassungsschutzrechts mit erweiterten Überwachungsbefugnissen – Achelwilm kritisiert Eingriff in Presserechte als inakzeptabel

Medienpolitik

Am morgigen Mittwoch plant das Kabinett eine ‚Anpassung‘ des Verfassungsschutzrechts auf den Weg zu bringen, die den Behörden weitergehende Ausspähmöglichkeiten einräumen würde. Mit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) sollen Endgeräte gehackt werden dürfen, um verschlüsselte Kommunikation abzugreifen. Zwar dürfen die Geräte von Berufsgeheimnisträger*innen zwecks Überwachung nicht gehackt werden. In dem Gesetzentwurf werden Journalist*innen aber von dieser Gruppe ausgenommen.

Doris Achelwilm, Sprecherin für Medienpolitik der Fraktion DIE LINKE, kommentiert: „Computer und Smartphones von Journalist*innen zu hacken, wäre ein massiver Eingriff in das Redaktionsgeheimnis und den Kommunikationsschutz der Presse. Genau das ist nun in der Novelle des Verfassungsschutzgesetzes vorgesehen. Man muss sich fragen, ob das BMI das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Mai überhaupt zur Kenntnis genommen hat, in dem höchstrichterlich entschieden wurde, dass auch Geheimdienste Presserechte zu achten haben. Nun liegt ein weiterer Gesetzentwurf vor, der die Rechte der Presse schlicht ausblendet und einschränkt. Das ist völlig inakzeptabel.“

Achelwilm weiter: „Journalist*innen und ihre Quellen müssen vor Überwachung geschützt werden. Damit Medien weiter ihre zentrale Funktion ausüben können, Missstände an die Öffentlichkeit zu bringen, dürfen potenzielle Hinweisgeber*innen nicht abgeschreckt werden. Wenn diese fürchten müssen, bei Kontaktaufnahme mit der Presse direkt in den Fokus unkontrollierter Ermittlungsbehörden zu gelangen, sind journalistische Recherchen und Pressefreiheit nicht mehr gewährleistet. Medienschaffende dürfen nicht ausgespäht, das Redaktionsgeheimnis nicht angetastet werden. Hier besteht deutlicher Korrekturbedarf im Gesetzentwurf zur Reform des Verfassungsschutzrechts. Die Bundesregierung sollte außerdem eine Strategie vorlegen, um Angriffe auf die Pressefreiheit zu verhindern statt innenpolitisch mit Einschränkungen zu flankieren. Die Rechte der Presse zu torpedieren, ist für demokratische Gesellschaften tabu. Auch angesichts ihrer gerade begonnenen EU-Ratspräsidentschaft sollte die Bundesregierung mit besserem Beispiel vorangehen.“

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