Gesetzentwurf zum Schutz vor jeglichen Konversionstherapien ist überfällig

ThemenQueerpolitik

„Die Arbeit in der Experten-Kommission zur Vorbereitung des Gesetzentwurfs hat gezeigt, dass pseudo-therapeutische Konversionsversuche gegenüber Schwulen, Lesben, transgeschlechtlichen und intersexuellen Personen auf vielschichtige Weise unternommen werden und weitreichende Schäden im Leben der Betroffenen verursachen. Es ist gut, dass nun ein konkreter Gesetzentwurf zur Diskussion im Parlament vorgelegt wird. Ebenso wie das Verbot für geschlechtszuweisende Operationen an Kindern mit intergeschlechtlichen Merkmalen, auf das wir mit einem Antrag hinwirken (BT-Drucksache 19/9056), ist die Einführung eines wirksamen Schutzes gegen solche Konversionsversuche überfällig“, erklärt Doris Achelwilm, queerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums über ein Verbot sogenannter Konversionstherapien. Achelwilm weiter:

„Wir sehen kritisch, dass laut Gesetzentwurf eine Zustimmung zu einer Konversionstherapie möglich werden soll: ab dem 16. Lebensjahr durch die Sorgeberechtigten und ab dem 18. Lebensjahr durch die volljährige Person selbst. An dieser Stelle muss der Gesetzentwurf zwingend nachgebessert werden.

Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sind alles andere als ein Krankheitszustand. Egal, ob die Anpassung an gesellschaftliche Normen durch Therapie oder Operation herbeigeführt werden soll - diese Praktiken müssen endlich unter Strafe gestellt werden. Es bedarf außerdem Sanktionen gegen Vereine, die Heilungsversprechen unter dem Siegel der Gemeinnützigkeit oder gar finanziert mit staatlichen Fördergeldern machen. Eine Aufklärungs- und Akzeptanzkampagne sollte das neue Gesetz flankieren.“