Geschlechtliche Selbstbestimmung statt TSG: Fraktion DIE LINKE fordert Aufarbeitung und Entschädigung fremdbestimmter Operationen an trans* und intergeschlechtlichen Menschen

Queerpolitik

Am morgigen Freitag (19. Juni) berät der Bundestag im Zuge der Debatte um eine Auflösung des Transsexuellengesetzes (TSG) auch über den LINKEN-Antrag „Fremdbestimmte Operationen an trans- und intergeschlechtlichen Menschen – Aufarbeiten, Entschuldigen und Entschädigen“. Die Linksfraktion fordert eine Aufarbeitung fremdbestimmter kosmetischer OPs an intergeschlechtlichen Kindern sowie der Sterilisationspflichten und Zwangsscheidungen, die lange Jahre nach TSG vorgeschrieben waren: Mindestens 10.000 Menschen mussten für die Korrektur ihres Geschlechtseintrags ihre Fortpflanzungsunfähigkeit und erfolgte Genitaloperationen nachweisen.

Für DIE LINKE gehört das veraltete TSG zugunsten wirksamer Schutzregelungen abgeschafft. Diese müssen nach Doris Achelwilm, queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion, auch die 1.700 bis 2.000 medizinisch nicht notwendigen Operationen an intergeschlechtlichen Kindern mit angeborenen Varianten der Geschlechtsmerkmale umfassen.

Achelwilm erklärt weiter: „Trans*-Rechte stehen weltweit unter Druck, das zeigen die Entwicklungen in Ungarn, Polen, auch Großbritannien und unlängst in den USA. Selbstbestimmung über den eigenen Körper und das eigene Geschlecht muss unveräußerlich gelten, dafür braucht es entsprechende Antidiskriminierungs- und Schutzgesetze. Zum Referentenentwurf für eine TSG-Reform vom Mai 2019 gab es viel berechtigte Kritik, seitdem ist regierungsseitig leider nichts mehr passiert. Der Bundestag sollte nicht mehr Zeit verstreichen lassen, sondern ein Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg bringen. Im Zuge dessen ist es wichtig, dass die leidvollen Erfahrungen und lebenslangen Gesundheitsfolgen bei trans* und intergeschlechtlichen Menschen aufgearbeitet werden. Der Bundestag muss für gesetzlich vorgegebene Sterilisationen und Zwangsscheidungen sowie den fehlenden Schutz vor fremdbestimmten medizinischen Normierungen um Entschuldigung bitten und die Betroffenen entschädigen. Schweden hat 2016 vorgemacht, dass und wie es geht. Diesem Beispiel sollte Deutschland folgen.“

 

Der Antrag „Fremdbestimmte Operationen an trans- und intergeschlechtlichen Menschen – Aufarbeiten, Entschuldigen und Entschädigen“ steht hier zum Downlaod zur Verfügung.

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