Führungspositionen der Privatwirtschaft werden kaum (freiwillig) mit Frauen besetzt – Zielgröße ‚Null‘ nicht akzeptabel, Gleichstellungspolitik des Bundes muss für Frauen aller Einkommensgruppen offensiver werden

Zur heutigen Kabinettbefassung mit der Entwicklung des Frauen- und Männeranteils auf Führungsebenen der Privatwirtschaft erklärt Doris Achelwilm, gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion:

„Ohne Quote kein Vorankommen in Sachen möglichst paritätischer Führungsstrukturen, das hat sich durch das Führungspositionengesetz (FüPoG) von 2015 deutlich gezeigt. Aufsichtsräte von Unternehmen, die unter die 30-Prozent-Quote fallen, haben den entsprechenden Frauenanteil von 25 auf 33 Prozent gesteigert – entsprechend besser wären die Zahlen, wenn die Quote höher ausgefallen wäre. Bei den ‚unquotierten‘ Unternehmen verharrt der Frauenanteil in Aufsichtsräten bei 20 Prozent. Die meisten deutschen Unternehmen haben nicht eine Frau im Vorstand und wollen das von sich aus auch nicht ändern: Rund 70 Prozent der berichtspflichtigen Unternehmen gaben als Zielgröße unbeeindruckt ‚Null‘ an. An diesen Zahlen zeigt sich, dass das Führungspositionengesetz bislang weit unter seinen Möglichkeiten und den gesellschaftlichen Notwendigkeiten bleibt. Es macht dort einen Unterschied, wo es tatsächlich quotiert, wenn auch beim Prozentsatz, in der Reichweite und Konsequenz viel zu bescheiden. Eine Schärfung des FüPoG ist überfällig, aber muss deutlich weiter gehen. Die Ausweitung der Aufsichtsratsquoten auf nicht nur börsennotierte Unternehmen wäre kein großer Wurf. Wenn pro Vorstand künftig mindestens eine Person weiblich sein soll, entspricht das nicht annähernd einer angemessenen Quotierung. Qualifizierte Frauen gibt es genug; wenn nicht, müssen sie u.a. durch bessere Nachwuchsinstrumente, Unternehmenskulturen und Kita-Strukturen an die erforderlichen Stellen kommen können. Dass eine 100%ige Männerquote in den Vorständen inakzeptabel ist, sollte längst selbstverständlich sein. Zielgrößen von Null müssen deshalb konsequent ausgeschlossen und mit Sanktionen belegt statt im ‚Ausnahmefall‘ akzeptiert werden, wenn sie nur gut genug begründet sind. Hier wird sonst eine Umgehungsoption geschaffen, die voraussichtlich nicht selten genutzt wird.“

Achelwilm abschließend: „Die Bundesregierung muss mehr tun, damit Frauen nicht länger von Führungspositionen abgehalten werden, weil die Schwerkräfte männlicher Netzwerke greifen oder Politik und Unternehmen zu wenig für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf tun. Genauso wie sie mehr tun muss, damit über alle Einkommensschichten hinweg Strukturen geschaffen werden, um echte Lohngerechtigkeit, paritätische Verteilung von Fürsorgeaufgaben, Aufwertung sog. Frauenberufe sicherzustellen. Außer anfänglichen Applaus haben Frauen als mehrfach belastete Berufs- und Fürsorgetätige dieser Gesellschaft in der Krise nicht viel an Aufmerksamkeit und Ausgleich bekommen, und die aktuelle Gleichstellungspolitik des Bundes ändert an dieser eklatanten Schieflage zu wenig.“

 

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