Die LINKE schlägt Klage gegen gesetzliche Schuldenbremse vor, da öffentliche Investitionen für Länder und Kommunen teurer werden

Im Sonntagsjournal vom 03.11.2019 erklärt OB Grantz, dass Bremerhaven nun schuldenfrei sei und es dadurch mehr finanzielle Spielräume geben würde, mit denen allerdings sorgfältig umzugehen sei. Das Land würde zukünftig die finanzielle Zinslast der Bremerhavener Altschulden übernehmen, was sich allein im nächsten Jahr auf 49 Millionen Euro summieren würde. Für die erforderlichen drei Schulneubauten reicht dieser neu gewonnene Spielraum offenbar nicht aus, jedenfalls haben OB Grantz und Bürgermeister Neuhoff ihre Einschätzung, man bräuchte private Investoren, nicht revidiert.

Die GEW hatte in einer Informationsveranstaltung am Dienstag vergangener Woche die Bremer Professorin für Wirtschaftswissenschaften Mechthild Schrooten gebeten, über das Thema Finanzierung der Schulneubauten über private Investoren und als Alternative über öffentliche Wohnungsbaugesellschaften (ÖPP bzw. ÖÖP) zu referieren.

Frau Prof. Dr. Schrooten erklärte, dass weder ÖPP, noch ÖÖP eine Lösung des Problems der hohen Finanzierungskosten seien. Einzig die Kommune selbst könnte Kredite zu extrem niedrigen Zinsen aufnehmen, dies sei ihr aber durch die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse verwehrt. Die Schuldenbremse beschert Ländern und Kommunen also auf lange Sicht noch mehr Schulden.

Die LINKE fordert angesichts des immensen Sanierungsbedarfes vieler deutscher Städte und Gemeinden, die Schuldenbremse so zu modifizieren, dass Städte und Kommunen ihre notwendigen Investitionen selbst finanzieren können und damit erhebliche Kosten einsparen. Am Beispiel des Bremerhavener Schulneubaus betrüge die Einsparung für die Stadt laut einer groben Schätzung über 100 Millionen Euro in den kommenden dreißig Jahren, wenn Bremerhaven seine Schulen selber bauen würde. Zugrunde liegen die vom Bürgermeister veranschlagten 234 Millionen Euro Kosten, die beim Bau durch private Investoren vom Steuerzahler nach und nach zurückgezahlt werden müssen.

Die Bundesregierung zwingt durch die Schuldenbremse die öffentliche Hand, ihre Projekte über private Investoren oder öffentliche Gesellschaften, teuer zu finanzieren. Banken und Investoren verdienen dabei Milliarden, für die Kommunen bleiben die Nachteile. Bleibt eine Klage gegen die gesetzliche Schuldenbremse der einzige Ausweg aus diesem Dilemma.