Mehr bezahlbarer Wohnraum für Menschen mit kleinem Geldbeutel!
Bremen nutzt erstmalig die Möglichkeiten von sektoralen Bebauungsplänen, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die entsprechenden Vorlagen für drei Bebauungsgebiete, in denen auch Sozialwohnungen entstehen sollen, werden an diesem Donnerstag in der Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung behandelt und voraussichtlich beschlossen.
Das Instrument des sektoralen Bebauungsplans wurde 2021 auf Bundesebene im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes eingeführt. Damit erhalten Kommunen die Möglichkeit, eine Innenentwicklung und Nachverdichtung – auch unter Berücksichtigung des öffentlich geförderten Wohnraums – außerhalb größerer Neubauquartiere und Bauflächen planerisch zu steuern. Ohne sektorale Bebauungspläne kann im unbeplanten Innenbereich der Stadt, welcher meist bereits verdichtet ist, im Rahmen von § 34 Baugesetzbuch gebaut werden, ohne beispielsweise Sozialwohnungsquoten zu erfüllen, wenn sich die Bebauung einfügt.
Sofia Leonidakis, Vorsitzende und Sprecherin für Bau und Stadtentwicklung der Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft, kommentiert: „Der sektorale Bebauungsplan ist ein wichtiges Instrument, um überall in der Stadt Bremen bezahlbaren und sozialen Wohnraum zu schaffen – also auch dort, wo es bisher kaum welchen gibt, nämlich in den teuren Wohnquartieren. So verringern wir die soziale Spaltung und sorgen für mehr Durchmischung.“
Nach Beschluss der Deputation sind sektorale Bebauungspläne mit Sozialwohnungsbau für Gebiete in Borgfeld, Habenhausen und Schwachhausen vorgesehen. „Genau richtig“, sagt Leonidakis. „In diesen Gebieten hat bisher die Pflicht zur Errichtung von Sozialwohnungen nicht gegriffen, weil dort lediglich kleinere Häuser neu gebaut wurden. Deshalb gibt es dort viel zu wenig bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit kleinem Geldbeutel. In Habenhausen gibt es etwa nur 17 Sozialwohnungen, das sind 0,43 Prozent des Wohnungsbestandes in dem Ortsteil. In Neu-Schwachhausen gibt es gar keine.“
Leonidakis begrüßt die Ermittlung zur Absenkung der Bagatellgrenze von 20 Wohneinheiten insbesondere in hochpreisigen Gebieten mit einem geringen Anteil an Sozialwohnungen. „Grade bei der Lückenbebauung in hochpreisigen Lagen wurden die 20 Wohneinheiten oft unterschritten. Im Ergebnis gab es dann keine einzige Sozialwohnung, und das ausgerechnet in Lagen, die sonst unerschwinglich sind für Haushalte mit niedrigem Einkommen.
Leonidakis abschließend: „Es ist gut, dass nun drei sektorale Bebauungspläne für mehr soziale Durchmischung der Stadt und bezahlbaren Wohnraum in hochpreisigen Wohnlagen sorgen sollen. Das kommt jetzt aber auch kurz vor Toresschluss: Diese Sitzung ist die letzte in diesem Jahr und Ende des Jahres läuft die gesetzliche Regelung aus. Eine Neuauflage durch die neue Bundesregierung ist unverzichtbar!“