Magistratsreform – aber wie?

Günter Matthiessen

In der öffentlichen Diskussion über die Magistratsreform fordern DIE LINKE. Kreisverband Bremerhaven sowie die Fraktion der Linken in der Stadtverordnetenwersammlung:

  • Die Oberbürgermeister*in ist direkt zu wählen,
  • Dezernent*innen sollen nicht politische Beamt*innen werden,
  • in einem Diskussionsprozess unter Einbeziehung des Ausschusses für Verfassung und Geschäftsordnung und unter der Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Änderung der Stadtverfassung zu erarbeiten.

Die derzeitige Stadtverfassung führte zu Unregelmäßigkeiten, seitdem seit 1991 nicht mehr nur eine Partei die Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung stellt. Die hauptamtlichen Dezernent*innen wurden dann nach Koalitionsproporz besetzt. Dieses wurde sogar in der Ausschreibung mit aufgenommen – dafür wurden in den letzten Jahren je nach vorgesehenem Bewerber sogar noch die Einstellungsvoraussetzungen herabgesetzt. Das ist nach dem Auswahlkriterium nach „bester Eignung“ nicht zulässig.

Es muss also die Struktur geändert werden. Ziel sollte dabei aber nicht sein, dass die jeweilige Koalition ihre (auch persönlichen) Partikularinteressen reibungsloser durchsetzen kann, sondern dass mehr Demokratie gewagt wird.

Kritik an diesen Plänen

Außer in Bremerhaven und den Stadtstaaten wird in allen Großstädten Deutschlands die Oberbürgermeister*in direkt gewählt. Hierzu Stadtverordnete Petra Brand Die Direktwahl hat sich in allen Städten bewährt. Es gibt keinen Grund, in Bremerhaven von diesem Verfahren abzuweichen.“

Die vorgesehene Konstruktion ist in zweierlei Hinsicht einzigartig in Deutschland. Überall sind die hauptamtlichen Dezernent*innen, die z.B. in Hessen auch Magistratsmitglieder sind, nach fachlicher Qualifikation auszuwählen und nicht nach politischer Mehrheit.

Die vorgesehene Kopplung der Amtszeit der Dezernent*innen und der Oberbürgermeister*in an die Legislaturperiode verhindert eine sachgerechte kontinuierliche Arbeit. Die Dezernent*innen werden in erster Linie nach Parteizugehörigkeit ausgewählt – fachliche Qualifikation und Verwaltungserfahrung spielen eine untergeordnete Rolle. Aus den Pensionsansprüchen der politischen Beamt*innen ergeben sich finanzielle Belastungen, die nicht abzuschätzen sind.

Wenn es in der Vergangenheit in Bremerhaven Probleme mit Dezernent*innen gegeben hat, die nach dem Wechsel der Koalition ggf. die weitere Arbeit blockiert haben, lag das in der Regel daran, dass sie explizit nach parteipolitischen Kriterien ausgewählt worden waren.

Eine Blockade von kontinuierlicher Weiterentwicklung der Stadt hat es in Bremerhaven eher daurch gegeben, dass eine Koalitionen gebildet wurden, die sich dann im Magistrat gegenseitig blockiert haben. Wie die SPD/CDU in der Frage der Stadtentwicklung und Verkehrsentwicklung. Es gibt immer noch kein städtebauliches Leitbild.

Koalitionen werden in Bremerhaven leider immer noch in erster Linie gebildet, um Personalien umzusetzen. Dieses wurde z.B. sichtbar, als nach dem Weggang der Dezernentin für Soziales nach Bremen, diese Stelle umbesetzt blieb, damit an anderer Stelle die FDP zu versorgen war und durch Verkleinerung des Magistrats die Mehrheitsverhältnisse (Hauptamtliche + ehrenamtliche) an die Mehrheit der Koalition angepasst werden konnten. Dieser Wegfall des Dezernats und die Umlegung der Aufgaben auf mehrere andere Dezernent*innen ist sachlich durch nichts zu rechtfertigen.

Hierzu Günter Matthiessen, Mitglied im Kreisvorstand Bremerhaven: „Die vorgesehene Konstruktion ist außerdem eine Einschränkung der demokratischen Rechte der Stadtverordnetenversammlung: Der Koalitionsausschuss legt die Richtlinien der Politik fest, der Magistrat setzt sie eins zu eins um und die Stadtverordnetenversammlung kann dann das Ganze nur noch abnicken – da die Mehrheiten vorher festgelegt werden und durch Fraktionsdisziplin ein abweichendes Ergebnis nicht möglich ist.