Bremen braucht ein Landesantidiskriminierungsgesetz!

Mehr Schutz für Menschen, die aufgrund ihrer sozialen oder ethnischen Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexuellen Identität, Behinderung oder ihres Alters diskriminiert werden: Das hat jüngst die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, gefordert. Deutschland stecke in einer Diskriminierungskrise, sagte sie am Dienstag bei der Vorstellung eines Berichts zu Diskriminierung in Deutschland. Zusammen mit sieben anderen Beauftragten bemängelt sie den unzureichenden Schutz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und fordert Reformen vom Bund.

Sofia Leonidakis, Vorsitzende und Sprecherin für Antidiskriminierung der Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft, kommentiert: „Zurecht wird in dem Lagebericht beklagt, dass das Antidiskriminierungsgesetz Bürger*innen derzeit nicht ausreichend vor Diskriminierung schützt. Bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche entscheidet immer noch viel zu oft der Name oder die Sprache über einen Besichtigungs- oder Vorstellungstermin. Wenn staatliche Stellen, Ämter oder Mitarbeitende diskriminieren, fällt das nicht unter den Schutzbereich des Antidiskriminierungsrechts. Hier muss dringend nachgebessert werden. Die klaffenden Schutzlücken für institutionelle Diskriminierung und auf dem Wohnungsmarkt müssen geschlossen werden!“

Auch die Bremer Ebene sei gefragt, so Leonidakis. „In dem Lagebericht der Bundesbeauftragten werden die Länder explizit aufgefordert, Landesantidiskriminierungsgesetze zu verabschieden. Völlig richtig! Krasse Diskriminierungsstrukturen, wie sie bei der BREBAU oder Feuerwehr bekannt wurden, zeigen, wie relevant das Thema ist. Benachteiligung aufgrund von Armutsbetroffenheit, Herkunft, Geschlecht oder anderen Merkmalen macht Betroffenen das Leben schwer – und höhlt eine demokratische und egalitäre Gesellschaft aus.

Der beste Rechtsschutz nützt aber nichts, wenn Betroffene ihn wenig in Anspruch nehmen können. In repräsentativen Untersuchungen berichten bis zu 30 Prozent der Bevölkerung von Diskriminierungen, bei Schwarzen Menschen ist es mehr als jede zweite Person. Im Verhältnis dazu gibt es sehr wenige AGG-Klagen, auch weil die Verfahren teuer und anspruchsvoll sind. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz kann die bestehenden Schutzlücken des Bundesrechts füllen – und den Diskriminierungsschutz durch ein Verbandsklagerecht auch in der Durchsetzung effektiver machen. Gerade angesichts des Rechtsrucks und des um sich greifenden Rassismus und Antisemitismus ist das vielleicht wichtiger denn je!

In Zeiten wie diesen, wo Rassismus Hochkonjunktur hat, sollte Bremen zudem ein Zeichen setzen und endlich den Rassebegriff aus der Landesverfassung streichen.“