Zukunft der BTE-Trasse in Huchting

Huchting

Der Beirat Huchting fordert gemäß §7, Absatz 1, des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter die zuständige senatorische Behörde auf, die u.a. Anfrage des Beirats fristgerecht zu beantworten:

Wir fragen den Senat:

  1. Wie wird die Huchtinger Bahnstrecke der BTE-Eisenbahn GmbH – deren Anteileigner die Gemeinden Weyhe, Stuhr und Thedinghausen (zu je 30 Prozent) sowie die 100-prozentige BSAG-Tochter Weser Bahn (10 Prozent) sind – in jenem Huchtinger Bereich, die durch die Straßenbahnlinien 1 und 8 nicht befahren wird, zukünftig genutzt?
  2. Wie beurteilt der Senat den erbärmlichen und völlig verschmutzten bzw. verwahrlosten Zustand des durch Huchting verlaufenden Teils der so genannten BTE-Trasse, über die zukünftig nicht die Straßenbahn der Linien 1 und 8 geführt werden soll und welche Maßnahmen ergreift er, damit kurz- bzw. mittelfristig dieser Trassenbereich wieder in einem ordnungsgemäßen Zustand hergerichtet wird.
  3. Welche Gründe sprechen dafür bzw. dagegen, den Huchtinger Bereich der so genannten BTE-Trasse, der zukünftig nicht für die Straßenbahn der Linien 1 und 8 genutzt wird, umzuwidmen für eine neue Wegeverbindung für Fußgehende bzw. Radfahrende innerhalb des Quartiers?

Jaroslav Svimbersky, Michael Horn und die Linke-Fraktion im Beirat Huchting