Grundsteuerreform und deren Auswirkungen auf die Huchtinger Bevölkerung:

Huchting

Anfrage an den Bremer Senat zur Grundsteuerreform und deren Auswirkungen gemäß §7, Absatz 1, des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter

Der Beirat Huchting möge beschließen:

Der Beirat Huchting fordert gemäß §7, Absatz 1, des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter die zuständige senatorische Behörde Bremens auf, zu den folgenden Fragen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform Stellung zu nehmen:

1. Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform: Im Zuge der Grundsteuerreform wurde kommuniziert, dass diese aufkommensneutral gestaltet werden soll. Es wurde angekündigt, dass die Lage und der Wert der Grundstücke sowie der Immobilien zukünftig stärker berücksichtigt werden. Dies würde bedeuten, dass Immobilienbesitzer*innen in besser bewerteten Lagen wie z. B. Schwachhausen eine höhere Grundsteuer zu entrichten haben als in niedriger bewerteten Lagen wie Huchting. Wie wird sichergestellt, dass die Reform tatsächlich aufkommensneutral ist?

2. Erhebliche Erhöhungen der Grundsteuer in Huchting: In Huchting wurden bereits erste Grundsteuerbescheide versandt. Hierbei zeigt sich, dass die zu entrichtende Grundsteuer ganz überwiegend erheblich gestiegen ist, in vielen Fällen auf das Drei- bis Vierfache des bisherigen Satzes. Auf welcher Grundlage werden diese immensen Erhöhungen errechnet und verlangt? Sind diese Erhöhungen im gesamten Huchtinger Stadtteil zu erwarten und in welchem Ausmaß? Wie begründet der Bremer Senat diese Entwicklung, insbesondere in einem Stadtteil mit einer der höchsten Armutsquoten in Bremen und einem vergleichsweise geringen Immobilenpreisniveau? Finanzsenator Björn Fecker sagte zur Reform der Grundsteuer: "Bremen setzt die Grundsteuerreform, die das Bundesverfassungsgericht angemahnt hat, sozial gerecht um. Wer ein teures Haus oder eine teure Wohnung auf hochpreisigem Boden besitzt oder mietet, zahlt künftig mehr, während andere weniger bezahlen. Unterm Strich nimmt die Stadt mit der Grundsteuer nicht mehr ein als vor der Reform. Das hat der Senat versprochen und dieses Versprechen lösen wir jetzt ein." Genau dies ist hier aber bisher in keiner Weise erkennbar.

3. Regionale Unterschiede bei der Grundsteuer: In welchen Stadtteilen und Bereichen Bremens gibt es eine Erhöhung der Grundsteuer und in welchen gibt es eine Verringerung der Grundsteuer? Wie werden diese Veränderungen konkret begründet?

4. Entwicklung der Einnahmen aus der Grundsteuer: Wie hoch werden die gesamten Einnahmen aus der Grundsteuer in der Stadt Bremen nach der Reform per Anno sein? Wie hoch waren diese Einnahmen in den Jahren 2023 und 2024?

5. Auswirkungen auf Miet- und Wohnkosten: Wird mit einer Erhöhung der Miet- und Wohnkosten im Zuge der Grundsteuerreform gerechnet? Falls ja, wie kann dies gerechtfertigt werden, insbesondere in einem Stadtteil wie Huchting, der bereits eine der höchsten Armutsquoten aufweist?

Der Beirat Huchting erwartet eine zeitnahe und ausführliche Stellungnahme des Bremer Senats zu den oben genannten Fragen, um die Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil transparent zu machen und mögliche soziale Härten abwenden zu können.

Michael Horn und die Linke-Fraktion im Beirat Huchting