Freiraumentwicklung in der Heumarsch/Bruchstücke für Lärmschutz und Erholung: Auskunftsersuchen zu Besitzverhältnissen, Nutzungen und Planungen bei den zuständigen senatorischen Behörden
Die gekennzeichnete Fläche („Heumarsch“ und „In den Bruchstücken“) hat ein erhebliches Potenzial als Zielfläche für eine vegetationstechnische Emissionsschutzverbauung, Biotop- und Freiraumentwicklung. Sie ist nach unserem Kenntnisstand Eigentum der Stadt Bremen.
Im Flächennutzungsplan ist die heute teilweise landwirtschaftlich genutzte, teilweise brachliegende Fläche als „Grünfläche für die Erholung“ festgelegt. Im Landschaftsprogramm ist unter anderem die Entwicklung eines Gehölzstreifens entlang der Autobahn A1 vorgesehen. Am Rande der Fläche befindet sich außerdem schützenswerter Altbaumbestand (u.a. Stieleichen, Q. robur) und eine ehemalige, noch versiegelte Lagerfläche. Am 22.04.1994 wurde die Aufstellung des B-Plans 2100 beschlossen, der nach unseren Informationen die Ausweitung der Kleingartenanlage vorbereiten sollte, aber anscheinend keine Gültigkeit erlangte. Außerdem sollte ein Lärmschutzwall entstehen.
Um den gesetzlichen und verbindlichen planerischen Vorgaben an eine gesunde Gebietsentwicklung (Schutz vor Lärm, Abgasen und Feinstaub, Nutzung für die Erholung, Biotopverbund) gerecht zu werden, möchte die Fraktion Die Linke. eine Diskussion anstoßen, welche Möglichkeiten zur Entwicklung der Fläche hinsichtlich der Ziele im Stadtteil bestehen. Denkbar wäre hier - zum Beispiel - die Anlage eines > 50 m breiten Gehölzstreifens oder eines Lärmschutzwalles und gleichzeitig die Nutzung des übrigen Geländes als öffentlich nutzbare, naturnahe Erholungsfläche.
Der Fachausschuss Umwelt, Lärm und Gesundheit möge beschließen:
Der Fachausschuss Umwelt, Lärm und Gesundheit des Beirats Hemelingen bittet die fachlich zuständigen senatorischen Behörden gem. § 7 (1) BeirOG um Auskunft über alle planungsrelevanten Informationen zu dem Gebiet, nötigenfalls auch anonymisiert oder nicht öffentlich, insbesondere in den folgenden Punkten:
1. Eigentums- und Besitzverhältnisse (z.B. Pachtverträge und Laufzeiten)
2. Auskunft über die bisherige Planung und ihr Fortgang bezüglich des B-Plans 2100, sowie des Lärmschutzwalles insbesondere:
• Planungsanlass und -ziele für die Aufstellung des B-Plans, des Lärmschutzwalles
• Gründe, warum die Vorhaben bislang nicht weiterverfolgt wurden
• derzeitiger Planungsstand
3. weitere Planungsabsichten, ggf. von Dritten, Konflikte, Hindernisse
4. welche Schritte unternommen wurden/werden, um die Ziele des FNP und Lapro umzusetzen, Konflikte, Hindernisse
5. bekannte Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen
Begründung:
Die Notwendigkeit der Fragestellung ergibt sich aus der übergeordneten Planung (Festsetzung als Erholungsfläche im FNP), den naturschutzfachlichen Zielen (Entsiegelung, Biotopentwicklung, Landschaftsbild, Lokalklima) und den Zielen des Lapro als Fläche im Biotopverbund. Anlässlich der derzeitigen Diskussionen und Bemühungen um den dringend erforderlichen Lärmschutz erscheint es opportun und sinnvoll, die Fläche mitzubetrachten – das betrifft auch die vorherige, eingestellte Planung zum Bau eines Lärmschutzwalles.
Die Fragestellung würde auch dann nicht obsolet, wenn es gelingt, einen effektiveren Lärmschutz durch die Errichtung von Lärmschutzwänden zu erreichen. In diesem Fall besteht das Entwicklungsziel als Erholungsfläche fort. Die Anlage eines Gehölzstreifens würde dann der Verringerung der Einträge von Feinstäuben und Abgasen durch Verringerung der Windgeschwindigkeiten dienen und die Autobahn oder ein mögliches Lärmschutzbauwerk optisch abschirmen.
Philipp Rohde und die Fraktion DIE LINKE im Beirat Hemelingen