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Die Beiräte

Die 22 Beiratsgebiete Bremens (ohne Häfen) - Quelle: Statistisches Landesamt

Die Beiräte sind »kleine Parlamente« für die Stadtteile in Bremen. Es gibt in Bremen 22 Beiräte.
Die Möglichkeiten der Beiräte sind - im Vergleich mit den Stadtteilparlamenten anderer Großstädte - eingeschränkt. Die Beiräte diskutieren über Stadtteilbelange und haben Entscheidungsbefugnis unter Anderem bei der Verteilung eines kleinen Posten Geldes, den so genannten Globalmitteln für Stadtteilarbeit. Nach Meinung der LINKEN müssen die Kompetenzen der Beiräte deutlich erweitert werden, um der Politik vor Ort einen größeren Stellenwert zu verschaffen.
Die Sitzungen der Beiräte sind öffentlich und die Tagesordnung der Beiräte sieht vor, dass zu Beginn jeder Sitzung für Anfragen und Vorschläge aus der Bevölkerung Platz ist. Die Mitglieder der Beiräte arbeiten ehrenamtlich.

Die (vorläufigen) Beiratswahlergebnisse:

Mehr dazu HIER


Stadtteilübergreifendes Beirätewahlprogramm

Mehr Macht den Beiräten:  Für mehr kommunalpolitischer Verantwortung und stärkerer politischer Einflussnahme

Nachhaltiges lokales Handeln setzt immer mehr globales Denken in der Stadtteilpolitik voraus. Für DIE LINKE sind die Beiräte in den Stadtteilparlamenten daher nicht primär Verwaltungsebenen, sondern in unserem politischen System einzigartige Lebens‐ und Selbstentfaltungsräume für die Einwohnerinnen und Einwohner. Deshalb kann der entscheidende Maßstab für unsere Kommunalpolitik zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung nur sein,

1. dass und wie auf der Statteilebene entsprechende politische, wirtschaftliche, soziale, und finanzielle Freiheiten für die zivilgesellschaftliche Selbstentwicklung und Selbstverantwortung gewährleistet werden.

2. dass und wie die Einwohnerinnen und Einwohner politische Entscheidungen selbst treffen beziehungsweise eng in die politischen Entscheidungsprozesse einbezogen sind,

3. dass und wie die Verwaltungen zu wirklichen Dienstleistungsverwaltungen für die Einwohnerinnen und Einwohner  werden, dass und wie Maßnahmen und Initiativen der Armutsbekämpfung und der sozialen Integration auf Stadtteilebene gefördert werden und dabei die Selbstorganisation der Betroffenen gestärkt wird.

Beiräte in Bremen sollen dabei die Wünsche, Anregungen und Interessen von Bürgerinnen und Bürgern im Stadtteil aufnehmen und repräsentieren. Über die Stadtteilparlamente soll aber auch der Einfluss auf Entscheidungen in der Stadtbürgerschaft sicher gestellt werden.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden sie jedoch lediglich wie Verwaltungsausschüsse behandelt, deren Beschlüsse in der Stadtbürgerschaft häufig ignoriert, aufgehoben oder verändert wurden.

Trotz der Reform des Beirätegesetzes haben die Beiräte weiterhin nur wenig Möglichkeiten, Einfluss auf die Stadtbürgerschaft auszuüben. Sie werden zwar gehört, können Entscheidungen der Stadtbürgerschaft aber nicht durch ihr Veto verhindern.

Dabei haben gerade Beiräte das Ohr an der Basis bei den Bürgerinnen und Bürgern und wissen, welche politischen Anforderungen im Quartier zu erfüllen sind. Sie wissen insbesondere, welche Auswirkungen zentrale Entscheidungen wie Mittelkürzungen auf die Armutsentwicklung und soziale Integration im Stadt- und Ortsteil haben und welche Maßnahmen und Mittel stattdessen notwendig wären, um vorhandene Strukturen zu erhalten bzw. zielgerichtet auszubauen. Wir wollen, dass die Beiräte gerade für Frauen, MigrantInnen und Jugendliche eine starke Lobby sind. DIE LINKE setzt sich in allen Stadtteilen für den Aufbau und die Unterstützung der Jugendbeiräte und für ihre Verfügung über einen eigenen Anteil an Globalmitteln ein.

Ziel linker Kommunalpolitik in Bremen ist es, eine solidarische Stadt zu schaffen in der die Menschen ihr Lebensumfeld aktiv gestalten können. Alle Entscheidungen auf kommunaler Ebene sind partnerschaftlich mit allen Beteiligten zu treffen und umzusetzen. Vorhandene basisdemokratische Strukturen wie die Stadtteilgruppen in den WiN-Gebieten sind wichtige Formen der Selbstorganisation, bei denen der Austausch und die gegenseitige Akzeptanz zwischen unterschiedlichen sozialen Gruppen und ihren Initiativen gefördert werden. Eine Verlagerung von Entscheidungskompetenzen der Stadtteilgruppen auf die Beiräte lehnen wir ab.

Deshalb bedarf es eines weitaus größeren Einflusses der stadtteilnahen politischen Gremien, mit eigenen finanziellen Handlungsspielräumen und einer Möglichkeit zu verbindlichen Beschlussfassungen.

DIE LINKE fordert:

1. Die Umwandlung der Beiräte in echte Kommunalparlamente mit eigenen Entscheidungsbefugnissen, weg von der jetzigen Form der Verwaltungsausschüsse.

2. Ein Mitsprache- und Bestimmungsrecht für den Beirat in Fragen der lokalen Wirtschaftsförderung, insbesondere bei Fragen der Wirtschaftsförderung bei stadtteilbezogenen Maßnahmen.

3. Ein Vetorecht gegenüber Beschlüssen der Bürgerschaft, der Behörde, einer Beteiligungsgesellschaft oder eines Eigenbetriebes des Landes, die den jeweiligen Stadtteil betreffen. Dabei ist ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, bei dem der jeweilige Beschluss solange eine aufschiebende Wirkung hat, bis ein gemeinsam akzeptiertes Ergebnis der Schlichtung getroffen wurde.

4. Eine Ermöglichung von BürgerInnenbegehren und Volksentscheide auch auf Stadtteilebene. Um die Voraussetzungen hierfür zu schaffen, ist die Verfassung des Landes Bremen gegebenenfalls entsprechend zu erweitern.

5. Eine Übertragbarung nicht verausgabter Globalmittel für orts- und stadtteilbezogene Maßnahmen in das nächste Haushaltsjahr. Diese Globalmittel sind auch für Honorarmittel aufwendbar, nicht jedoch für Regelleistungen der städtischen Kommune. Perspektivisch ist die Globalmittelvergabe durch einen „Beteiligungshaushalt“ auf Stadtteilebene zu ersetzen.

6. Die Einrichtung eigener Haushaltstitel und Verteilungsschlüssel im Kommunalhaushalt für die Vergabe von Anschub‐ und Impulsmitteln im Bereich der stadtteilbezogenen Wirtschaftsförderung, Kulturförderung und sozialen Infrastruktur.

7. Die Umkehrung der Zentralisierung von Dienstleistung, BürgerInnenberatung und Verwaltung, um somit eine Ansprechbarkeit und BürgerInnennähe vor Ort wieder herzustellen.

8. Eine Benennung von namentlich Verantwortliche für Beiratsangelegenheiten (mindestens auf der Ebene eines/einer AbteilungsleiterIn) in allen Senatsressorts.

9. Ein kommunales Wahlrecht für alle Personen, die ihren festen Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren in der Bundesrepublik Deutschland haben.

10. In der Beirätekonferenz sollen auch Parteien ein Stimmrecht erhalten, die in mindestens fünf Stadtteilparlamenten vertreten sind.

11. Stadtteile ohne Rassismus. Den Rechtsradikalen „KEINEN METER“.