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19. August 2010

"Dieser Prozeß ist anders" Reden vor Gericht von Heinrich Hannover

Heinrich Hannover

»Dieser Prozeß ist anders«. Vorabdruck. Reden vor Gericht. Plädoyers in Text und Ton. Der Fall Karl Heinz Roth vor dem Landgericht Köln, 1977
Von Heinrich Hannover

Heinrich Hannover (Jahrgang 1925) hat in der Bundesrepublik seit den fünfziger Jahren als Rechtsanwalt in einer Vielzahl politischer Prozesse mitgewirkt. Große Beachtung fanden Verfahren gegen Ulrike Meinhof, Peter Paul Zahl, Günter Walraff und in jüngster Zeit Hans Modrow, die Hannover vor Gericht verteidigte. Internationales Aufsehen erregte insbesondere der Prozeß gegen einen SS-Funktionär wegen Beteiligung an der Ermordung von Ernst Thälmann im KZ Buchenwald (1982–1987), in dem Hannover die Nebenklage vertrat.

In diesen Tagen erscheint im PapyRossa Verlag, Köln, ein Sammelband mit Plädoyers Hannovers aus dem Bereich des politischen Strafrechts wie dem der »nichtpolitischen« Kriminalität, zeitgeschichtlich eingeordnet und zusätzlich auf einer Audio-CD in Originaltönen dokumentiert. Wir veröffentlichen aus dem Buch vorab Hannovers Verteidigungsrede aus dem Verfahren gegen den Arzt und Historiker Karl Heinz Roth (1977); sie wirft zugleich ein Schlaglicht auf die Terroristenhetze der 70er Jahre.

Am 17. Januar 1977 begann vor einer Strafkammer des Landgerichts Köln die Hauptverhandlung gegen Karl Heinz Roth und Roland Otto, denen die Staatsanwaltschaft Mord und zweifachen Mordversuch an Polizeibeamten vorwarf. Die Hauptverhandlung hatte unter dem Vorsitz eines gegenüber den Angeklagten und ihren Verteidigern äußerst feindselig eingestellten Vorsitzenden einen turbulenten Verlauf genommen1 und ließ keinen guten Ausgang erwarten. Erst nach wochenlanger Dauer der Hauptverhandlung gelang es der Verteidigung, gegen diesen Vorsitzenden einen erfolgreichen Ablehnungsantrag zu stellen, der zu einem spürbaren Wandel des Prozeßklimas führte.

Der Angeklagte Roland Otto wurde verteidigt von den Rechtsanwälten Beckers, Heiermann und Niepel, der Angeklagte Roth von den Rechtsanwälten Dethloff, Golzem und mir. Unsere Aufgabe bestand in erster Linie darin, falsche Aussagen von Polizeibeamten zu widerlegen und den tatsächlichen Ablauf einer Schießerei aufzuklären, bei der zwei Menschen getötet worden waren. Eine wichtige Rolle spielten dabei Aufnahmen eines Fotojournalisten, der zufällig unmittelbar nach dem Geschehen am Tatort war. Die Verteidigung konnte dem Gericht Fotos aus dieser Serie vorlegen, die von der Polizei zurückgehalten worden waren.

»Terrorismus«-Verdacht

Am 9. Mai 1975 hatte sich auf einem Parkplatz in Köln-Gremberg folgendes abgespielt: Mein Mandant, der Arzt Karl Heinz Roth, war von dem Mitangeklagten Roland Otto und dessen Bekannten Werner Sauber am späten Abend gebeten worden, einen illegal lebenden Patienten aufzusuchen. Roth nahm die beiden, von denen er, wie sich zeigen sollte, nicht alles wußte, in seinem Wagen mit und stellte diesen auf dem Parkplatz ab. Da man die Wohnung des Patienten nicht fand, kehrte man zum Fahrzeug zurück und stieg wieder ein.

Inzwischen hatte ein Anwohner, der in den drei wohl etwas unschlüssig wirkenden Personen Autodiebe vermutete, die Polizei angerufen, die eintraf, als Roth gerade wieder losfahren wollte. Die Beamten führten eine Personenkontrolle durch, bei der Roland Otto und Werner Sauber, ob­wohl sie gefälschte Personalausweise vorlegten und Verbindung zur terroristischen Szene hatten, keinen Verdacht erregten. Verdächtig erschien jedoch der Arzt Karl Heinz Roth, der seinen echten Personalausweis übergeben hatte. Von der Funkleitstelle kam der verschlüsselte Hinweis, daß Roth möglicherweise der Terroristenszene zuzurechnen sei. Eine Verdächtigung, die darauf beruhte, daß Roth in der zweiten Hälfte der sechziger Jahre zu den namhaftesten Sprechern der Studentenbewegung gehört hatte und von der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen Verletzung der Bannmeile um das Hamburger Rathaus und anderer Demonstrationsdelikte angeklagt worden war. Ein Verfahren, das nicht bis zur Hauptverhandlung gediehen war, weil es nach dem Straffreiheitsgesetz vom 20.5.1970 eingestellt werden mußte. Doch war aus dieser Zeit in der Datensammlung der Polizei ein »Terrorismus«-Verdacht gegen Roth verblieben, der das tödlich endende Drama auf dem Parkplatz auslösen sollte.
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Buchpremiere mit dem Autor: Donnerstag, 2. September, 19 Uhr, Buchhandlung Franz Leuwer, Am Wall 171, Bremen. Der Eintritt ist frei

Quelle: Junge Welt v. 19.08.10