Laut Wikipedia bezeichnet die Landesliste in Deutschland die Liste der KandidatInnen einer Partei für die Wahl zum Bundestag mit einer so genannten personalisierten Verhältniswahl. Im Gegensatz zur Abstimmung über die KandidatInnen der Wahlkreise, die direkt gewählt werden (Direktmandat), können die Wähler über die KandidatInnen der Landesliste üblicherweise nur en bloc abstimmen, indem sie mit der Zweitstimme eine Partei wählen. Die Möglichkeit, Stimmen auf bestimmte KandidatInnen einer Landesliste gezielt zu verteilen, wird Kumulieren genannt.
Die Landesliste wird auf den Wahlparteitagen der Parteien gemäß dem deutschen Parteiengesetz in geheimer Wahl aufgestellt. Bundeslisten (im Sinne von gesamtstaatlichen Kandidatenlisten) gibt es bei Bundestagswahlen nicht. Daher werden die Sitze zunächst auf die Parteien und dann auf die einzelnen Bundesländer verteilt.