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13. Juni 2010

Mitgliederinformation zum a.o. Landesparteitag am 20.06.10

                                                                                  Bremen, Juni 2010

Liebe Genossinnen und Genossen,

der Landesvorstand hat auf seiner Sitzung am 27. Mai 2010 beschlossen, einen außerordentlichen Parteitag zum Thema "Arbeitsverhältnisse bei Fraktionen und Abgeordneten der LINKEN" einzuberufen. Vorausgegangen waren mehrere Anträge von Delegierten und Mitgliedern auf Einberufung eines entsprechenden Parteitags. Der Landesvorstands-Beschluss legte den 19. oder 20. Juni 2010 als Termin fest, je nach Möglichkeit einen Raum zu bekommen. Zunächst wurde für den 19. Juni als Termin eingeladen, nach Intervention aus den Kreisvorständen und der Mitgliedschaft wurde dann der 20. Juni festgelegt, um die Überschneidung mit dem Fest der Linken in Berlin, an dem einige Mitglieder des Landesverbandes teilnehmen wollen, zu verringern. Für die kurzfristige nochmalige Verschiebung des Termins auf den 20. Juni bitten wir um Entschuldigung. Wir wollen dem Landesverband mit dem außerordentlichen Parteitag die Möglichkeit geben, sich gemeinsam und grundsätzlich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Anlass waren Konflikte der jüngsten Zeit, über die inzwischen innerhalb des Landesverbandes teilweise mit erheblicher Heftigkeit gerungen und gestritten wird. Im Folgenden wollen wir versuchen euch über die Fakten zu informieren, die einigermaßen unstrittig sind, und die wir schriftlich oder durch Zeugenaussagen belegen können. Als Anhang findet ihr den Briefwechsel zwischen Landesvorstand und Fraktion sowie abweichende Stellungnahmen von Mitgliedern des Landesvorstands bzw. der Fraktion dokumentiert. Wir hoffen, euch damit so gut informieren zu können, wie es gesichert geht.

1. Die Kündigung i m Abgeordnetenbüro

Am Montag, 12. April, wurde dem Mitarbeiter im Abgeordnetenbüro in der Doventorstraße, Jörg Güthler, von der Bremer Bundestagsabgeordneten Agnes Alpers gekündigt. Die Kündigung erfolgte fristgerecht zum 30. Juni und war mit sofortiger Freistellung verbunden. An den auf die Kündigung folgenden beiden Tagen wurden Gespräche mit beiden Beteiligten geführt, der Landesvorstand traf sich am 19. April zu einer Sondersitzung. Der Landesvorstand bedauerte die Kündigung:

  • Der LaVo wies darauf hin, dass die Kündigung so nur möglich war, da die Abgeordnete mangels Abgeordnetengemeinschaft als Kleinbetrieb gilt und der Beschäftigte daher nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fällt, das erst ab einer Betriebsgröße von 10 MitarbeiterInnen gilt. Darin sah der LaVo einen Widerspruch zu den politischen Positionen der Partei, die bundesweit die Ausweitung des Kündigungsschutzes auf alle Betriebe fordert.
  • Ebenso wies der Landesvorstand darauf hin, dass der Beschäftigte seit fast 5 Jahren im Abgeordnetenbüro arbeitet.
  • Daher bezeichnete der Landesvorstand es als dringend wünschenswert, zu einer Lösung zu kommen, die auch die Interessen des Beschäftigten zumindest angemessen mit berücksichtigt.

Diese Position des LaVo wurde einstimmig beschlossen und nur den unmittelbar Beteiligtenmitgeteilt. In der Angelegenheit finden derzeit noch Verhandlungen statt. In der Öffentlichkeitwurde der Vorgang mit einem kurzen Bericht im Weserkurier aufgegriffen.

 

2. Die Auseinandersetzung um die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge bei der Fraktion

Bei der Bürgerschaftsfraktion in Bremen sind 9 wissenschaftliche MitarbeiterInnen beschäftigt (1 Vollzeit, 7 Halbtagsstellen, 1 geringfügige), also etwa eine halbe Stelle pro Abgeordnete/r. Für sechs der MitarbeiterInnen laufen ihre Arbeitsverträge demnächst aus. Bei der Einstellung dieser MitarbeiterInnen wurden die Arbeitsverträge nicht bis zum Ende der Legislaturperiode befristet, sondern nur auf 2 Jahre geschlossen. Grund war seinerzeit die Unsicherheit, ob die finanziellen Mittel der Fraktion eine Beschäftigung all dieser MitarbeiterInnen bis zum Mai 2011 zulassen. Den MitarbeiterInnen wurde von verschiedenen Seiten (Abgeordnete, Geschäftsführer) vermittelt, ihre Stellen würden selbstverständlich bis zum Ende der Legislaturperiode verlängert, wenn die finanziellen Mittel der Fraktion hinreichend seien.

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