An dieser Stelle dokumentieren wir die Anträge an den Parteitag.
Anträge 1 bis 17 im Antragsbuch hier als pdf zum herunterladen
Antrag 1 (Christian Wechselbaum) - Änderung der Tagesordnung
Antrag 2 (Kreisvorstand Nord-West, Helmut Kersting) - sofortige Beendigung des Landesparteitages
Antrag 3 (Kreisvorstand Nord-West) - Tagung in geschlossener Sitzung
Antrag 4 (Antonie Brinkmann) - Einstellung Landesgeschäftsstelle
Antrag 8 (Helmut Kersting) AG Arbeitnehmer/Arbeitgeber Kodex
Antrag 11 (Christoph Spehr) Tagesordnung, Zeitplan und Verfahren
Antrag 12 (Claudia Bernhard, Christoph Spehr) Verwendung eingesparter Personalmittel
Antrag 13 (Jörn Hermening) Kein Antragsteller/innen im Präsidium
Antrag 15 (Jan Restat) Enthaltung bei Betroffenheit
Antrag 16 (Kreismitgliederversammlung Mitte-Ost) Tagesordnung
Antrag 17 (Jörn Hermening) Gleiche Maßstäbe für Alle
Antrag 18 (Jan Restat) Krokodilstränen abwischen
Antragsteller: Christian Wechselbaum
Der Tagesordnungspunkt 2.1. wird nachfolgend geändert:
"Arbeitsverhältnisse bei Fraktionen, Abgeordneten der LINKEN und in der Landesgeschäftsstelle"
Antragsteller: Kreisvorstand Nord-West, Helmut Kersting
Der Landesparteitag beschließt die sofortige Beendigung des Landesparteitages.
Antragsteller: Kreisvorstand Nord-West
Der Landesparteitag beschließt, die Tagung in geschlossener Sitzung durchzuführen.
Antragstellerin: Antonie Brinkmann
Der Landesparteitag möge beschließen:
Mit völligem Unverständnis haben wir zur Kenntnis genommen, dass der Landesvorstand anstelle einer der qualifizierten Bewerberinnen einen Mann, der im Gegensatz zu ihnen nicht einmal zu einem Vorstellungsgespräch geladen worden war, für die Geschäftsstelle eingestellt hat.
Damit fällt der Landesvorstand hinter die im Lande Bremen für den öffentlichen Dienst geltenden Bestimmungen und die Forderungen der Partei nach einem Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft zurück und irritiert alle Mitglieder, die die Partei für Frauen attraktiver machen wollen.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Geschäftsstelle als "Vorzimmer" der Partei dringend einer atmosphärischen Verbesserung bedarf. Immer wieder beklagen sich Mitglieder und Nichtmitglieder über die abschreckende "Männerwirtschaft" in diesem Büro, in dem eine weibliche Ansprechpartnerin fehlt.
Wir fordern den Landesvorstand auf, sich dafür einzusetzen, daß in unserer Satzung die Quote auch auf Einstellungen erstreckt wird und ab sofort im Vorgriff auf diese Regelung bei gleicher Qualifikation die weibliche Bewerberin bevorzugt wird.
Antragsteller: Jörn Hermening, Dieter Nickel, Axel Strausdat
Beschlussvorschlag:
Bei Tagesordnungspunkten und Anträgen, die sich mit der Situation von Mitarbeitern der Bürgerschaftsfraktion Bremen befassen, haben Mitarbeiter der Bürgerschaftsfraktion Bremen im Rahmen ihrer Funktion als Landesvorstandsmitglieder kein Rede-, Antrags- und Abstimmungsrecht bzw. verzichten auf dies. Für Anhörungen und Stellungnahmen aus der Mitarbeiterschaft ist vor allem der gewählte Betriebsrat der Fraktion auf Anfrage zuständig. Entsprechendes gilt für Kreisvorstände und andere politische und kontrollierende Funktionen in der Partei sinngemäß.
Begründung:
In allen Vereinen, Institutionen, Initiativen, Ämtern und anderen Organisationen ist es üblich, dass man sich selbst aus beschlussfassenden Organen heraushält, wenn es um die eigene Anstellung geht. Das begründet sich durch Schutzgedanken für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Poltische Entscheidungen können nicht unabhängig von der eigenen wirtschaftlichen Situation getroffen werden, es besteht immer der Vorbehalt von eventuellen Interessenkollisionen.
Vorbild könnte eine Regelung aus dem Beirätegesetz sein:
§ 20, Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter Mitwirkungsverbot
(1) Ein Beiratsmitglied darf bei Angelegenheiten nicht beratend oder entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung ihr oder ihm selbst, ihrem oder seinem Ehegatten, ihrer eingetragenen Lebenspartnerin oder seinem eingetragenen Lebenspartner, ihrem oder seinem Verwandten bis zum dritten oder Verschwägerten bis zum zweiten Grad oder einer von ihr oder ihm kraft Gesetz oder Vollmacht vertretenen Personen einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen kann.
(2) Dies gilt auch, wenn das Beiratsmitglied
1. in der Angelegenheit in anderer als in öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat oder sonst tätig geworden ist;
2. gegen Entgelt bei jemand beschäftigt ist, die oder der an der Erledigung der Angelegenheit ein persönliches oder wirtschaftliches Sonderinteresse hat;
3. in der Angelegenheit als Beschäftigte oder Beschäftigter der zuständigen Stelle unmittelbar beteiligt ist;
4. als Vorstandsmitglied oder als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer von Vereinen oder Verbänden unmittelbar beteiligt ist.
Dies gilt nicht, wenn ein Beiratsmitglied an der Entscheidung der Angelegenheit lediglich als Angehörige oder Angehöriger eines Berufs oder einer Bevölkerungsgruppe beteiligt ist, deren gemeinsame Interessen durch die Angelegenheit berührt werden.
(3) Wer annehmen muss, nach Absatz 1 oder 2 an der Beratung und Entscheidung gehindert zu sein, hat dies der Ortsamtsleitung mitzuteilen. Ob ein Mitwirkungsverbot besteht, entscheidet der Beirat.
(4) Wer nach Absatz 1 oder 2 gehindert ist, an der Beratung und Entscheidung einer Angelegenheit mitzuwirken, hat den Beratungsraum zu verlassen. Dies gilt auch für die Entscheidung nach Absatz 3 Satz 2. Bei einer öffentlichen Sitzung ist sie oder er berechtigt, sich in dem für Zuschauerinnen und Zuschauer bestimmten Teil des Raumes aufzuhalten.
Bis dies in die Landessatzung eingearbeitet ist, könnte oben stehender Beschlussvorschlag Abhilfe schaffen.
Antragsteller/innen: Doris Achelwilm, Klemens Alff, Gerhard Arndt, Wolfgang Arndt, Cornelia Barth, Claudia Bernhard, Hans-Georg Endler-Bayanifar, Friedhelm Grützner, Andreas Hein, Marlies Hundt, Sönke Hundt, Ullrich Peter Kokott, Brigitte Kramm, Reinald Last, Michael Mork, Ingo Rehmke, Jan Restat, Wilfried Schartenberg, Christoph Spehr, Manfred Steglich
Der Parteitag möge beschließen:
I DIE LINKE als Arbeitgeberin
Im Leitantrag im November 2008 hat der Landesverband beschlossen:
„Wo DIE LINKE Arbeitgeberin ist, hat sie sich von ihren eigenen gewerkschaftlich orientierten und arbeitspolitischen Ansprüchen leiten zu lassen. Sie stärkt deshalb auch in dieser Funktion die Rechte von Beschäftigten, Ehrenamtlichen und Engagierten. Sie kennt Arbeitsteilung, Funktionen und Verantwortungsbereiche, aber sie akzeptiert keine persönlichen Privilegien, keine Privatisierung von Ressourcen und keine Etablierung einer neuen Klasse von Funktionsträgern. Je stärker die Partei wird, desto dringender muss sie diese Gefahr bearbeiten. Von der Fraktion erwartet die Partei, dass sie in Fragen der Arbeitsverhältnisse, der MitarbeiterInnen- und Betriebsratsrechte das realisiert, was wir als Bundespartei politisch fordern.“
Dieser Beschluss ist nach wie vor aktuell. Von unseren Abgeordneten erwarten wir, dass sie sich in ihrer Funktion als Arbeitgeber in Übereinstimmung mit unseren politischen Forderungen bewegen und Vorkehrungen treffen, um dem zu entsprechen. Das bedeutet im Einzelnen u.a.:
Wir wissen, dass sich politische Forderungen nicht hundertprozentig in der eigenen Praxis umsetzen lassen. Der Bereich der Beschäftigungsverhältnisse und des Umgangs mit Beschäftigten ist jedoch für die politische Glaubwürdigkeit der Partei, die als antikapitalistische Partei eine Partei auf Seiten der abhängig Beschäftigten ist, von großer Bedeutung. Politische Effektivität wird nicht durch die Vernachlässigung von ArbeitnehmerInnen-Rechten erreicht, sondern durch Gute Arbeit.
Wir wissen auch, dass Konflikte unvermeidlich sind, sowohl zwischen Beschäftigten und Abgeordneten, als auch jeweils untereinander. Betriebliche und politische Handlungsfähigkeit entsteht dadurch, dass Konflikte nach Regeln ablaufen, der Bezug auf gemeinsame Ziele hergestellt und der Einsatz von Ressourcen für persönliche Ambitionen begrenzt wird. Wichtige Grundregeln zum Umgang mit Arbeitsverhältnissen wollen wir verbindlich festgeschrieben sehen, durch entsprechende Verpflichtungen aller künftigen KandidatInnen vor ihrer Aufstellung oder durch Betriebsvereinbarungen, die dann auch über die Legislaturperiode hinaus Bestand haben.
Wir begrüßen die Verlängerung der befristeten Stellen bei der Bürgerschaftsfraktion. Wir sprechen uns nach wie vor für eine kooperative Lösung hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Trennung im Abgeordnetenbüro aus. Wir fordern alle Abgeordneten und Mitglieder auf, ihre Kräfte auf einen gemeinsamen Erfolg bei den bevorstehenden Wahlen und beim Kampf gegen die drohenden sozialen Angriffe zu konzentrieren und sich nicht vorrangig von individuellen Karrierezielen leiten zu lassen.
Fraktionen der LINKEN arbeiten in einer relativen Autonomie zur Partei und müssen sich auch als Betriebe verstehen. Fraktionen und Abgeordnete der LINKEN sind jedoch keine Firmen, deren ausschließliches Produkt die Wiederwahl von Abgeordneten ist und deren Ressourcen in der privaten Verfügung von Individuen stehen. Wenn die Partei von der politischen Mitsprache über den Umgang mit den Ressourcen ihrer Fraktionen abgeschnitten wird, würde sie den Einfluss auf eines ihrer wichtigsten Produktionsmittel verlieren und sich nach und nach der Binnenlogik des parlamentarischen Geschäfts unterordnen.
In den Konflikten der letzten Zeit um Arbeitsverhältnisse bei Fraktionen und Abgeordneten der LINKEN wird deutlich, dass wir uns mit der Gefahr eines Ausschlusses der Partei von der Mitsprache und eines hierarchischen und selbstbezogenen Umgang mit Ressourcen auseinandersetzen müssen. Wenn ein rein parlamentarisch dominierter, auf die Bedürfnisse von Abgeordneten abgestellter Kurs bereits vorausgesetzt wird, könnte die „Frage des Charakters der Partei in kapitalistischen Klassengesellschaften und des Stellenwerts des Parlamentarismus“ (Manfred Sohn) nicht mehr gestellt werden. Wir wären dann „angekommen“ im Parlamentarismus und in der kommandoorientierten Betriebsführung. Die politische Richtschnur für den Umgang mit den Ressourcen von Fraktionen kann deshalb nicht nur sein, was den einzelnen Abgeordneten unmittelbar für die Erledigung ihrer parlamentarischen Pflichten und für das Bekanntmachen ihrer Person nützt. „Im Zentrum aller Arbeit für eine grundlegende Wende zu mehr sozialer Gerechtigkeit stehen niemals die Parlamente, sondern immer das Ziel, alle diejenigen für ihre Interessen in Bewegung zu bringen, die nicht über Grund und Boden oder Produktionsmittel verfügen.“ (Sohn) Deshalb muss es für linke Fraktionen und Abgeordnete Grenzen geben bei der Nachahmung kapitalistischer Betriebskulturen.
Die LINKE steht vor der Aufgabe, den Widerstand gegen die Abwälzung der Krisenfolgen auf die Bevölkerungsmehrheit zu stärken und eine Alternative zum Neoliberalismus massenfähig zu machen – im Bund wie im Land Bremen. Sie hat in NRW mit Recht darauf beharrt, selbst unter den Bedingungen einer Regierungsbeteiligung ihre Inhalte auf der Straße zu vertreten. All das ist nur möglich, wenn die Partei auch mit ihrem parlamentarischen Arm orientiert auf
Wir haben als Landesverband mit verschiedenen Strukturen experimentiert, um die Verbindung von Fraktion, Partei und Umfeld zu stärken und eine Verselbständigung zu verhindern: Vom „15er-Rat“ bis zum „Offenen Plenum“, von den „offenen Abgeordnetenbüros“ bis zur Einbindung der Abgeordneten in die AGs der Partei, vom ungeliebten „offenen Forum“ bis zur gemeinsamen Teilnahme der Fraktion an der G8-Demo nach der Wahl. Wir haben den Fehler gemacht, positive und negative Erfahrungen nicht kollektiv auszuwerten und entsprechende Instrumente weiterzuentwickeln. Dies ist aber notwendig, wenn wir dem Anspruch genügen wollen: „Wir sind und werden nicht wie jene Parteien.“ (Programmentwurf) Das politische Ergebnis der Konflikte um die Arbeitsverhältnisse muss auch sein: Eigenständigkeit ja, Verselbständigung nein.
Was für die Fraktion gilt, muss auch für den Landesverband gelten! Gleichberechtigung und Ehrlichkeit!
Antragsteller: Jörn Hermening, Michael Lassowski, Dieter Nickel, Rainer Nathow, Toni Brinkmann, Axel Strausdat, Christian Wechselbaum
Der Landesparteitag möge beschließen:
1. Der Parteitag fordert den Landesvorstand auf, das
Verfahren zur Besetzung der Stelle in der Landesgeschäftstelle
sofort zu stoppen. Der Landesvorstand wird aufgefordert die ausgeschriebene Stelle in der Landesgeschäftstelle mit einer weiblichen Bewerberin zu besetzen.
2. Dauerhaft ist eine Aufteilung der zur Verfügung stehenden 1,5 Personalstellen auf jeweils 30 Stunden vorzunehmen, bei gleicher Eingruppierung und Vertretungsfähigkeit in allen Bereichen. Dies kann frühestens zum Januar 2012 erfolgen, um in bestehende Arbeitsverhältnisse nicht einzugreifen. Die arbeitsrechtliche Besitzstandswahrung für aktiv Beschäftigte bleibt davon natürlich unberührt.
Die Punkte sind getrennt abzustimmen. Begründung erfolgt mündlich.
Antragsteller: Helmut Kersting
Der Landesparteitag fordert den Landesvorstand auf, eine Arbeitsgruppe zu gründen.
Aufgabe der Arbeitsgruppe:
Entwicklung eines Arbeitnehmer / Arbeitgeber Kodexes, der das aktuelle Arbeitsrecht und die politischen Ansprüchen der LINKEN berücksichtigt.
Antragsteller/innen: Peter Erlanson, Inga Nitz, Michael Horn, Dieter Nickel, Christian Wechselbaum, Agnes Alpers, Dirk Lehrke-Alpers, Axel Strausdat, Leo Stefan Schmitt, Jörg Güthler, Thea Kleinert, Toni Brinkmann, Rainer Tegtmeier
1. Für DIE LINKE ist erklärtes politisches Ziel, gemeinsam mit dem DGB und seinen Einzelgewerkschaften für die Verbesserung jeglicher Arbeitsverhältnisse wie für die Verbesserung des Kündigungsschutzes einzutreten.
2. Dort, wo DIE LINKE oder ihr nahestehende Gruppierungen in ArbeitgeberInnenfunktion tätig sind, werden diese – genauso wie die dort Beschäftigten – aufgerufen, sich an die Bestimmungen der Tarifverträge und des Betriebs- oder Personalvertretungsgesetzes zu halten. Begründung erfolgt mündlich
Antragsteller/innen: Doris Achelwilm, Claudia Bernhard, Andreas Hein, Christoph Spehr, Maja Imlau, Kristina Vogt, Jan Restat, Hans-Georg Endler-Bayanifar, Claudia Schwabe, Klaus-Rainer Rupp
Der Landesparteitag möge bschließen:
Für eine geschlechtergerechte Praxis in Betrieben und Beschäftigungsverhältnissen der LINKEN
Die Begründung erfolgt mündlich.
Antragsteller: Christoph Spehr
Der Parteitag möge beschließen:
Die Tagesordnung wird wie folgt präzisiert:
1. Begrüßung
2.1. Arbeitsverhältnisse bei Fraktionen und Abgeordneten der LINKEN
2.1.1. Debatte zu Arbeitsverhältnissen bei Fraktionen und Abgeordneten
2.1.2. Debatte zu Arbeits- und Einstellungsfragen im Landesverband
2.2. Beschlussfassung zu Anträgen zu 2.1.
3. Schlusswort
Es wird folgender Zeitplan festgelegt:
1. Begrüßung 17:00-17:15
2.1. Arbeitsverhältnisse
2.1.1. Debatte 17:15-18:15
2.1.2. Debatte 18:15-19:00
2.2. Beschlussfassung 19:00-21:00
3. Schlusswort 21:00-21:10
Alle fristgerecht eingereichten Anträge werden zur Beschlussfassung zugelassen. Es werden zunächst die Anträge zu 2.1.1. behandelt, dann die Anträge zu 2.1.2. Auf die Antragseinbringung erfolgt 1 Gegenrede und 1 Fürrede, dann die Behandlung von Änderungsanträgen mit Einbringung, Möglichkeit zur Gegenrede, Abstimmung, dann die Schlussabstimmung ohne weitere Debatte.
Der Parteitag fordert den Landesvorstand auf, auf seiner nächsten Sitzung die vom Parteitag gefassten Beschlüsse ebenfalls zu beschließen.
Die Redezeit in der Debatte beträgt 3 Minuten.
Für die ersten beiden Redebeiträge zu 2.1.1. wird die Redezeit auf 6 Minuten verdoppelt; darin sollen die konträren Positionen verständlich dargestellt werden. Delegierte, die noch nicht zum Thema gesprochen haben, erhalten in der Redeliste den Vorzug vor solchen, die sich bereits zum Thema geäußert haben; diese Regelung wird für 2.1.1 und 2.1.2 getrennt angewandt.
Während der Debatte sind Anträge zur Geschäftsordnung nicht zulässig. Das Präsidium ist aufgefordert, bei persönlichen Angriffen unverzüglich einzuschreiten.
Begründung:
Die Debatten zu 2.1.1 und 2.1.2 sollten getrennt werden, damit die Beiträge sich zeitnah aufeinander beziehen können. Dem Bedürfnis, zu beiden Themen zu diskutieren, wird entsprochen. Auseinandersetzungen um die Zulässigkeit von Anträgen werden durch (3) vermieden. Die zusätzliche Beschlussfassung durch den LaVo (4) erübrigt den Versuch von Anfechtungen wegen „Themaverfehlung“. Die Frage, ob Anträge inhaltlich der Satzung entsprechen, ist damit natürlich nicht erledigt.
Antragsteller/in: Claudia Bernhard, Christoph Spehr
Der Parteitag möge beschließen:
Begründung:
Antragsteller: Jörn Hermening
Vermeidung unnötiger Probleme
Antragsteller sollten für die Zeit der Behandlung von Anträgen, die sie selbst (mit-)gestellt haben oder Anträgen, die sich gegen die eigenen richten, nicht dem Tagungspräsidium angehören.
Begründung:
Mir selbst wurde beim letzten LPT Parteilichkeit und Einflussnahme auf die Wahl der Delegierten zum Bundesparteitag in schärfster Form vorgeworfen, obwohl ich selbst gar nicht kandidierte. Solche Situationen sollten gerade bei heiklen Themen vermieden werden.
AntragstellerInnen: Claudia Bernhard, Doris Achelwilm, Christoph Spehr, Maja Imlau, Kristina Vogt, Jan Restat, Hans-Georg Endler-Bayanifar, Claudia Schwabe, Klaus-Rainer Rupp
Der Landesparteitag möge beschließen:
Stellenbesetzung und Quotierung
Begründung:
Aus frauenpolitischer Sicht ist es unbefriedigend, dass wieder wie 2008 die Landesgeschäftsstelle nur mit Männern besetzt worden ist. Die in der Betriebsvereinbarung der Partei festgelegte Regelung, die Quotierung nur auf funktionsgleiche Stellen bezieht, ist unzureichend.
Es ist ein Mangel des bisherigen Verfahrens, dass sowohl die Anwendung einer funktionsstellenübergreifenden Quotierung als auch die Entscheidung, ob gleiche Qualifizierung vorliegt und deshalb die Bewerberin bevorzugt werden muss, in die jeweils individuelle Entscheidung der Mitglieder des Landesvorstands gelegt ist. Dieses Verfahren ist weder objektivierbar noch überprüfbar.
Für die Anwendung einer funktionsstellenübergreifenden Quotierung im Landesverband muss auch die Grundlage geschaffen werden. Dabei gilt es bei der Ausschreibung wie auch bei der Besetzung einer Diskriminierung aufgrund von Geschlecht oder Migrationshintergrund entgegen zu treten.
Antragsteller: Jan Restat
Der Parteitag begrüßt es, wenn ein Mitglied des Landesvorstandes (LaVo), welches gleichzeitig MitarbeiterIn der Fraktion ist, in Fällen, in denen der LaVo sich kritisch mit Vorgehensweisen der Fraktion auseinandersetzt, welche das jeweilige Mitglied persönlich in einschneidender Art und Weise betreffen, dieses LaVo-Mitglied
Begründung
In der vorangegangenen Auseinandersetzung um die Nicht-Verlängerung von vier MitarbeiterInnen-Stellen in der Fraktion war ich als LaVo-Mitglied persönlich betroffen, weil meine Stelle eine derjenigen war, die zum 31. August auslief und ursprünglich nicht verlängert werden sollte. Ich habe auf der ersten Sitzung des LaVo am 9.5. zu diesem Thema meine persönliche Betroffenheit thematisiert. Die anderen LaVo-Mitglieder sahen keine Ursache, meine Mitwirkung an der Beratung und der Beschlussfassung einzuschränken. Auf der nächsten Sitzung wurde dies per Beschluss bestätigt. Trotzdem habe ich mich auf dieser und der nächsten Sitzung bei den gefassten Beschlüssen zum Brief an die Abgeordneten und zum Sonderparteitag freiwillig enthalten. (Wobei ich bei einem dritten, abgelehnten Beschluss zum Verschicken eines weiteren Briefes an die Abgeordneten im Eifer des Gefechts und entgegen meiner ursprünglichen Absichten mit gestimmt habe. Ich hoffe, dass so eine Situation sowieso nicht wieder vorkommt, aber wenn, werde ich noch bessere Selbstkontrolle üben.)
Dieses Verhalten steht im Einklang mit dem "Mitwirkungsverbot" aus den bundesdeutschen Gemeindeordnungen, welches sich auch in der Bremer Beiratsordnung (§ 20) wiederfindet. Das "Mitwirkungsverbot" tritt genau dann in Kraft, wenn ein Beschluss des Gremiums einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil für ein Mitglied des Gremiums (z.B. Beirat) haben würde. Eine entsprechende Interessenkollision ist dem Gremium anzuzeigen. Das Gremium entscheidet, ob ein Mitwirkungsverbot angebracht ist oder nicht. Entscheidend ist dabei der Begriff "unmittelbar" - der Vorteil oder Nachteil muss durch das Gremium direkt herbeigeführt werden. Für den Landesvorstand wäre ein unmittelbarer Vorteil z.B. dann gegeben, wenn sich ein Vorstandsmitglied auf eine Stelle im Parteibüro bewirbt. Dann wäre es selbstverständlich, dass dieses Mitglied während der Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Stelle nicht anwesend sein dürfte.
Beschlüsse des LaVo haben dagegen nur einen höchst mittelbaren Einfluss auf die Entscheidungen der Fraktion. In solchen Fällen greift das Mitwirkungsverbot der Gemeindeordnungen nicht. Trotzdem erschien mir das offene Ansprechen meiner persönlichen Betroffenheit, das Einholen des Einverständnisses des LaVo zur weiteren Mitwirkung und die freiwilligen Stimmenthaltungen als angemessen, um eine unter diesen besonderen Umständen denkbare Verquickung von persönlichen Interessen und Tätigkeiten des LaVo zu vermeiden. Warum Jörn, Dieter und Axel in ihrer "Stellungnahme" und in ihrem Antrag darauf verzichten, meine Handlungsweise darzustellen, muss man sie selber fragen. Ihr Antrag greift jedenfalls zu weit. Die Regelungen des "Mitwirkungsverbots" sind sowieso nicht direkt anzuwenden, weil der LaVo keine unmittelbaren Vorteile für FraktionsmitarbeiterInnen bewirken kann. Darüber hinaus muss aber in jedem Einzelfall geprüft werden, ob ein Vorstandsmitglied wenigstens mittelbare Vorteile als Mitarbeiter durch die Beschlüsse des LaVo erwarten könnte. Wenn auch dies nicht der Fall ist, gibt es überhaupt keinen Grund für ein "Mitwirkungsverbot" analog zur Gemeindeordnung. Die von mir praktizierte und im obigen Antragstext beschriebene Regelung für eine Offenlegung und freiwillige Zurückhaltung bietet nach meiner Einschätzung eine saubere Lösung für solche Konfliktfälle. Ich möchte darum bitten, dass der Parteitag diese Einschätzung durch Beschluss bekräftigt.
Antragsteller: Kreisverband Mitte-Ost (Kreismitgliedeversammlung)
Die Kreismitgliederversammlung Mitte-Ost begrüßt die Einberufung eines außerordentlichen Parteitages zum Thema "Arbeitsverhältnisse bei Fraktionen und Abgeordneten der LINKEN.
Der Parteitag möge beschließen:
Antragsteller: Jörn Hermening
Arbeitsverhältnisse bei Fraktionen, Abgeordneten und der Geschäftsstelle der Linken in Bremen – Arbeitsverhältnisse nicht immer nur bei den Anderen kritisieren! Gleiche Maßstäbe für Alle!
Der Parteitag möge beschließen:
MitarbeiterInnen politischer Fraktionen, Parteien oder von Abgeordneten haben Ansprüchen zu genügen, ein klares und deutliches Vertrauensverhältnis muss bestehen und Loyalität wird gefordert. Dies gilt ebenso für andere Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Sicht von außen muss nicht immer der Realität entsprechen, vor allem wenn die Außensicht vor allem von aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern selbst in die Partei - interne und -externe Debatte gebracht wird. Nur die Fraktion selbst kann wirklich beurteilen, ob dieses Vertrauensverhältnis weiterhin besteht und die Loyalität gegenüber der Fraktion selbst gegeben ist. Dabei muss es um alle Abgeordneten gehen, es darf nicht sein, dass ein Abgeordneter alleine entscheidet, wer wie lange verlängert werden muss und sogar, für denFall, dass dem von den anderen Mitgliedern der Fraktion nicht nachgekommen wird, mit seinem Austritt aus der Fraktion drohet. Abgeordnete dürfen nicht erpressbar sein, weder von außen noch von innen.
Innerhalb der Fraktion und mit den MitarbeiterInnen muss offen diskutiert werden können, ohne die Gefahr am nächsten Tag alles in der Zeitung lesen zu können.
Ehrlichkeit von allen fordern:
In Antrag 6 wird unter Anderem gefordert:
Zitat:
„2. DIE LINKE fordert Gute Arbeit in Form von nicht-befristeten, nicht-prekären Beschäftigungsverhältnissen. Ungesicherte Arbeit auf Zeit entspricht nicht unseren programmatischen Zielvorstellungen. Befristungen in Arbeitsverhältnissen bei Fraktionen und Abgeordneten sollen sich auf die Dauer der Wahlperiode beziehen, sofern es sich nicht um zeitlich befristet anfallende Zusatzaufgaben handelt. Kürzere Befristungen aufgrund finanzieller Planungsunsicherheit dürfen nicht als Mittel für kalte Entlassungen missbraucht werden. Für die Änderung von Stellenplänen gilt dasselbe.“
Zwei der Antragsteller haben auf der letzten Landesvorstandssitzung die Einstellung einer Mitarbeiterin für 15 – 20 Wochenstunden beantragt, befristet für ein Jahr. Wie kann man das Eine auf dem Parteitag fordern und das Andere fast zeitgleich auf dem Parteitag beantragen?
Ehrlichkeit wäre hier angebracht!
Außerdem wird in Antrag 6 gefordert:
Zitat:
„7. DIE LINKE fordert geschlechtergerechte Arbeitsbedingungen und eine antipatriachale Betriebskultur. Wir wollen die Herausbildung chefzentrierter Gefolgschaften unbedingt vermeiden, für die der Begriff Patriarchat im wahrsten Sinne des Wortes zutrifft. Wir wollen, dass Quotierung gelebt und nicht nur formal vollzogen wird. Sowohl dafür, als auch für die Verbesserung der betrieblichen und politischen Teilhabechancen von Menschen mit Migrationshintergrund, werden wir entsprechende Regelwerke ausbauen und weiterentwickeln.“
Diese Forderung bezieht sich auf alle Bereiche der Linken, Fraktionen, Abgeordnete und natürlich auch auf unseren eigenen Landesverband. Gerade in unseren eigenen Reihen sollten wir das nicht nur in einen Antrag schreiben, sondern auch selbst umsetzen und leben, dazu werden in weiteren Anträgen an den Sonderparteitag konkrete Forderungen gestellt. Auch hier sollte ehrlich mit den eigenen Ansprüchen auch im eigenen Entscheidungsbereich, wie dem Landesvorstand, umgegangen werden.
Gleiches Recht für alle!
Einige, die von Anderen, wie der Fraktion, verlangen über die Regelungen hinausgehende Arbeitnehmerrechte umzusetzen und hier den Antrag 6 eingebracht haben, plädieren im Fall Landesgeschäftsstelle dafür, sich nur an die bestehenden Regelungen und Bestimmungen zu halten. Wenn dem so ist, dann muss dass auch für alle gelten, auch für die Fraktion und auch für die Bundestagsabgeordnete. Aber hier gibt es eine ganz andere Einstellung, dafür wurde von dem gleichen Landesvorstand mit Mehrheit ein Sonderparteitag anberaumt, um die Personalentscheidungen zu kritisieren. Einmischung bei sich selbst wird sich verbeten. Es gibt keine Regelung, die Fraktionen der Linken vorschreibt, alle befristeten Verträge immer wieder zu verlängern! Es gibt keine Regelung die aussagt, dass Bundestagsabgeordnete von der Linken Arbeitsverträge nicht kündigen dürfen. Wenn Kritik, dann auch an sich selbst!
Gleiches Recht für alle! Nummer 2
Zitat Ausschreibung Landesgeschäftsstelle: „Zur Erhöhung des Anteils von Frauen in den Geschäftsstellen der LINKEN sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.“
Rein fachlich gesehen konnten die zwei Frauen mit Ihrer Qualifikation in der Bewerbung den erfolgreichen Bewerber übertreffen, Erfahrung haben sie auch beide reichlich und zeigen erhebliches Engagement. Die Vermutung, dass hier patriachale Strukturen gewirkt haben liegt nahe. Es wurden lediglich von dem erfolgreichen Bewerber noch während der Entscheidungsfindung Arbeitsproben herumgereicht, diese Gelegenheit hatten die Bewerberinnen nicht. Auch dass müsste hinterfragt werden. Wenn die Grundlage der Entscheidung die Bewerbungsunterlagen sind, dann muss man dabei bleiben, wenn noch Arbeitsproben nachgefordert werden, dann bitte von allen. Hier wird wieder mit zweierlei Maß gemessen, sehrwohl geht es hier um politische Entscheidungen, es geht um persönliche Einflussnahme, die ausgebaut werden soll und um die Unterstützung von persönlichen Freunden, ohne Rücksicht auf eine gerechte Verteilung auf Geschlechter oder die Außenwirkung, die damit verbunden ist. Bis in die kleinste Ebene sind bei uns alle politischen Posten quotiert. Das es sich in der Landesgeschäftsstelle um unterschiedliche Funktionsbereiche handelt, wie von Teilen des LaVos berichtet wurde und wird, ist sicherlich richtig, die Quotierungsregelung hatte aber wohl eher den Sinn, allen Bewerbern unabhängig vom Geschlecht ein Chance zu geben, auf Stellen zu kommen, bei denen nur eine Person erforderlich ist. Unser Geschäftsstellen-Team wäre gemischt-geschlechtlich sicherlich auch ein besseres Aushängeschild für eine Partei, die sich Gleichberechtigung auf die Fahnen geschrieben hat!
Politische Ziele statt persönlicher Interessen!
- An erster Stelle steht für uns, soweit wie möglich unsere politischen Ziele umzusetzen, wenn politische Gremien missbraucht werden, um persönliche Interessen umzusetzen, ist dies abzulehnen!
Keine alten Rechnungen auf Kosten der Partei begleichen!
- Wenn politische Gremien missbraucht werden, um alte Rechnungen zu begleichen, wie es bei ehemaligen Geschäftsführern der Fraktion nahe liegt, ist dies zu verurteilen!
Über eine Liste zur Bürgerschaftswahl entscheidet die Landesmitgliederversammlung!
- Wenn hier Grundlagen für eine neue Fraktion ohne die notwendige Parteibeteiligung geschaffen werden sollen, ist dies abzulehnen.
Transparenz zu den eigenen Ambitionen herstellen!
- Persönliche Karriereziele haben hinter den politischen Zielen und Forderungen zurückzustehen, daher fordern wir alle auf, die in Zukunft bezahlte Mitarbeiterposten in der Fraktion zu übernehmen gedenken, wie zum Beispiel die Geschäftsführung, dies hier und heute offen zu benennen, um auch in dieser Hinsicht eine Transparenz herzustellen.
Keine Drohungen unter und gegen uns!
- Drohungen die Fraktion zu verlassen, wenn nicht die eigenen Personalvorstellungen durchgesetzt werden können, sind abzulehnen und zu verurteilen!
Antragsteller: Jan Restat
Der Parteitag stellt fest:
1. Die meisten Mitglieder der Bremer LINKEN sind erwachsen, haben eine gewisse Lebenserfahrung und wissen, was läuft. Sie sehen unschönen Wahrheiten fest ins Auge.
2. In den vorliegenden Auseinandersetzungen haben praktisch alle Akteure auch persönliche oder parteitaktische Interessen. Jede Menge Leute liebäugeln mit einer Kandidatur zur Bürgerschaft, oder sie wollen Parteivorsitzender werden, oder sie wollen jedenfalls im nächsten Vorstand eine wichtigere Rolle spielen. Oder sie wollen ein Pöstchen als MitarbeiterIn behalten oder neu ergattern. Und sie wollen andere Leute diskreditieren, die auf diesen Pöstchen sitzen, oder sie wollen diese Leute schützen, weil sie ihr geneigtes Ohr haben, oder sie wollen Leute weghauen, um den Platz für mehr Verbündete der eigenen Klüngelgruppe freizuschaufeln. Das ist Parteipolitik - da unterscheidet sich die LINKE in Bremen nicht die Bohne von z.B. der FDP, in der es gerade ganz genauso zugeht.
3. Da sowieso alle Beteiligten auch ihr eigenes Süppchen kochen, kann man es sich sparen, darauf rumzureiten, und zu den Sachfragen zurückkehren. Letztlich muss es bei gelingender Parteipolitik darum gehen, trotz der ganzen Grabenkämpfe und geheimen Eigeninteressen politische Diskussionen und politische Beschlüsse zu führen. Und strittige Fragen sachlich zu klären, im Zweifelsfall sachliche Kritik zu üben und für die Zukunft Grundsätze festzulegen, die den jeweiligen Gremien eine bessere Umsetzung der politischen Grundsätze unserer Partei ermöglichen (bzw. ins Stammbuch diktieren).
4. Der Parteitag sieht es als unter seiner Würde als wichtigstes Beschlussgremium der Bremer LINKEN an, sich ernsthaft mit Beiträgen zu befassen, in denen Leute (selbstverständlich mit eigenen Interessen) mit großem moralischem Impetus die vorgeblichen, angeblich naheliegenden niedrigen Beweggründe von anderen Leuten anprangern. Solche Beiträge sollen mit warmem Applaus für die mehr oder minder gelingende Darbietung empfangen werden - unter nachträglicher Vergabe für Haltungsnoten. Ernsthaft befasst werden soll sich mit politischen Anträgen, die sachliche Fragen aufwerfen. Da gibt es genügend sinnvolles Konfliktpotential, dessen Austragung möglicherweise zu einer tatsächlich besseren Politik und besserem Verhalten von Fraktion und auch Vorstand in Arbeitgeber- und Einstellungsverfahren führt.
Begründung
Letztlich wollen wir alle (neben unseren eigenen Interessen) auch dazu beitragen, eine sozialere Politik in Bremen, Deutschland und der Welt durchzusetzen. Das haben wir alle gemeinsam - und das unterscheidet uns von der FDP. :-)