Genossenschaftswohnungen

Neustadt

Der Gemeinnützige Beamten Wohnungsverein e.G. unterhält ein Wohngebäude auf dem Erbpachtgrundstück Gastfeldstr.17-19. Der Verein hat den im Herbst 2024 auslaufenden Erbpachtvertrag aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht verlängert. In Folge fällt das Grundstück an die Stadtgemeinde Bremen zurück. Diese, vertreten durch Immobilien Bremen, tritt in die bestehenden Nutzungsverträge ein und bemüht sich nach Informationen des Ortsamts um eine Übernahme durch eine bremische gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft. 

Der Beirat Neustadt bittet die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung um Auskunft darüber,

  • ob es weitere Fälle aufgegebener, insb. wirtschaftlich nicht zu haltender Genossenschaftswohnungen in der Neustadt gibt und welches genau die Gründe dafür sind;
  • wie verhindert werden kann, dass Genossenschaftswohnungen aufgegeben werden;
  • wie in diesen Fällen die genossenschaftlichen Rechte der Betroffenen gesichert bleiben;
  • wie viele Grundstücke und Einzelobjekte im Bereich Neustadt von der Stadtgemeinde Bremen an Genossenschaften insgesamt derzeit vermietet/verpachtet werden.

Begründung:
Das Genossenschaftswesen ist eine wichtige Säule einer sozialen Wohnungsbaupolitik. Während für die Schaffung neuer Genossenschaften Förderprogramme vorgesehen sind (s. z.B. Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode, Ziff.4476), muss auch der Erhalt bestehender Genossenschaften Beachtung finden; dies insbesondere angesichts der Anforderungen an die klimagerechte Sanierung der Gebäude und der Wärmeversorgung und im Hinblick auf die möglicherweise gravierenden Folgen für die Mitglieder der betroffenen Genossenschaft.

Antragstellende:
Fraktionen DIE LINKE
und DIE GRÜNEN