Ort: Kulturzentrum Paradox, Bernhardstr. 10 - 12, Haltestelle Sielwall
Zeit: 20 Uhr
Im Zuge der Mobilisierung gegen den G8-Gipfel im Juni 2007 in der Bundesrepublik haben die Strafverfolgungsorgane geklotzt und nicht gekleckert. Der größte Polizeieinsatz der bundesrepublikanischen Geschichte während der Gipfelwoche, Tornadoflugzeuge über den Protestcamps und ein 12 Kilometer langer Zaun um den Tagungsort der StaatschefInnen.
Aber nicht nur PolizeistrategInnen haben die Muskeln spielen lassen. Auch die Bundesstaatsanwaltschaft ließ sich nicht lumpen und leitete gegen etliche Personen des Anti-G8-Widerstandes im Vorfeld des Gipfels Ermittlungsverfahren wegen der Bildung einer "terroristischen Vereinigung" gem. § 129a StGB ein. Erster Höhepunkt dieser Verfahren waren bundesweite Hausdurchsuchungen am 9. Mai 2007, deren Rechtswidrigkeit mittlerweile festgestellt wurde. Aber auch nach dem G8-Treffen wurden die Ermittlungen weitergetrieben. Am 31. Juli 2007 wurden Andrej H., Florian L., Axel H. und Oliver R. in Untersuchungshaft genommen. Mittlerweile sind jedoch alle Haftbefehle wieder aufgehoben.
Auf der Veranstaltung wird es zunächst um Sinn und Zweck des § 129a StGB und eine Chronologie der aktuellen Verfahren gehen. Andrej wird aus seiner Perspektive berichten, was es heißt, von Ermittlungen nach § 129a StGB betroffen zu sein. Außerdem sollen auch durch die Ermittlungsakten deutlich gewordene Verstrickung von BKA und Verfassungsschutz nicht zu kurz kommen.
Eine Veranstaltung vom Arbeitskreis kritischer JuristInnen an der Uni Bremen.