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17. September 2010 Linksfraktion Bremen

Integration in Zeiten des Haushaltsnotstandes

Am 17. September 2010 um 18.30 Uhr im EuropaPunktBremen-Center im Haus der Bremischen Bürgerschaft, Eingang Domseite.

Auswirkungen der „Schuldenbremse“ auf MigrantInnen: Lokale Auswirkung des Widerspruchs zwischen zwei Politiklinien der EU

Podiumsdiskussion mit Klaus-Rainer Rupp (MdBB), Jürgen Klute (MdEP) und
Monika Bartels (Vorstandsmitglied im Bremer Rat für Integration)
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Eine verstärkte Betroffenheit von Menschen mit Migrationshintergrund durch die Auswirkungen der „Schuldenbremse“ kann als sicher angenommen werden. Sie ergibt sich einerseits aus den erwarteten Auswirkungen auf einzelne Ressorthaushalte: So wird der Rückgang der Ausgaben für Beschäftigungspolitik MigrantInnen verstärkt treffen, da diese einen hohen Anteil an den Beschäftigungsmaßnahmen haben. Zum anderen werden die Kürzungen im Rahmen der „Schuldenbremse“ sich vor allem auf die EinwohnerInnen der 16 besonders benachteiligten Bremer Ortsteile auswirken, in denen wiederum der MigrantInnenanteil besonders hoch ist.

In den Auswirkungen der „Schuldenbremse“ auf MigrantInnen treffen sich zwei unterschiedliche Politiklinien der EU, die hier widersprüchlich aufeinander stoßen.

Die EU forciert seit längerem eine gemeinsame Integrationspolitik der EU-Länder. Die spezifische Förderung von MigrantInnen ist Teil der Europäischen Beschäftigungspolitik und der EU-Förderung im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) und anderer Programme (EQUAL, URBAN). Ziel ist, die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in allen EU-Staaten zu fördern, spezifische Benachteiligungen abzubauen und den Rückstand bei Kennziffern wie Arbeitslosigkeit und Armutsgefährdung abzubauen. Die Integrationspolitik der EU wirkt sich auf Bremen z.B. aus in Gestalt eines migrationsspezifischen Monitoring der Beschäftigungsförderung.

Ebenso ist die „Schuldenbremse“ Auswirkung einer Politiklinie der EU, nämlich der Politik der Begrenzung des Haushaltsdefizits und der Neuverschuldung der EU-Staaten. Die Maastricht-Kriterien (Konvergenzkriterien der EU), nach denen Mitgliedsstaaten eine jährliche Nettoneuverschuldung von 3 Prozent und einen Schuldenstand von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten dürfen, sind Ausgangspunkt der Anstrengungen der Bundesregierung gewesen, den Schuldenstand von Bund und Ländern zu reduzieren. Die „Schuldenbremse“ begrenzt die jährliche Nettoneuverschuldung auf Null und ist damit eine erhebliche Verschärfung der Maastricht-Kriterien, sie ist aber auch dem Bestreben geschuldet, die Maastricht-Kriterien bis 2014 in Deutschland wieder einzuhalten (derzeit liegt die Nettoneuverschuldung bei 4,5 Prozent). Die „Schuldenbremse“ wird damit im Kontext der europäischen Politik der Haushaltskonsolidierung gesehen.

Der Widerspruch zwischen beiden Politiklinien ist darzustellen und aufzuklären. Für Bremen stellt sich die Frage, welchen der beiden Anforderungen es genügen will – eine effektive Integrationspolitik, oder eine Anpassung an die Kürzungsvorgaben der Schuldenbremse?