
Eltern und Kinder wollen ein verlässliches Schulsystem, das nicht herkunftsbedingte Ausgrenzung fortschreibt.
Im Bremer Stadtgebiet lebten Anfang 2009 ca. 34.000 Kinder unter Armutsverhältnissen. Sie konzentrieren sich - und auch die damit verbundenen Problemlagen - auf bestimmte Stadtteile. Die meisten von ihnen leben in Gröpelingen, gefolgt von Osterholz und Huchting. Doch die Bildungsbehörde samt der Senatorin hat trotz dieser Fakten offenbar nichts gelernt: Sie zeigt sich völlig ungerührt davon; in hausbackener Art werden bei der Schulwahlentscheidung der Eltern scheinbar nur formal juristische Zwängen herbeizitiert: Danach sollen beispielsweise nun Kinder aus sogenannten´Randlagen´ in Findorff oder Oslebshausen nicht mehr an der dort neu gegründeten Oberschule zugelassen werden. Diese Schule verfügt nicht über ausreichende Plätze – ja, ist das denn erst seit gestern bekannt?
Oder indem sie rücksichtslos erfolgreiche Kooperationsklassen aus den Grundschulen beim Übergang in die Sekundarstufe I zerschlägt, weil diesen SchülerInnen damit ein Privileg – nämlich das des Zusammenbleibens (!) – eingeräumt würde. Die Folge ist, dass Kinder mit speziellen Handicaps sich nach vier gemeinsamen Grundschuljahren allein in eine neue Gemeinschaft einzufinden und die neuen MitschülerInnen sie aufzunehmen haben. Damit wird der schulgesetzliche Anspruch auf „Inklusion“ Lügen gestraft.
Ein weiteres Beispiel für behördlich gemachten Schulunfrieden: Nach dem neuen Schulgesetz gibt es jetzt mit den Halbjahreszeugnissen erstmals keine Gymnasialempfehlung für Viertklässler mehr. Das neue Verfahren ist sozial- wie bildungspolitisch fragwürdig: auf der Strecke bleiben dabei Kinder, bei denen sprachliche Kompetenzen nicht so sehr im Mittelpunkt stehen. Für die Kinder aus "sozialen Brennpunkten" werden mit Einführung der Regelstandards weitere herkunftsbedingte Hürden für optimale Förderung errichtet; sie können nicht mehr das Recht einer freien Schulwahl wahrnehmen. Denn die sozialen Lebensverhältnisse spiegeln sich gerade verstärkt im Umgang mit der Sprache wider - egal, welche Stärken sie sonst noch in den Lernprozess einbringen können.
Für Eltern, aber auch PädagogInnen wird es aber geradezu dramatisch, denn an ihre Entscheidung ist gekoppelt, welche Schulform ein Kind besuchen darf – und oft ist damit die weitere Biografie der Kinder verbunden. Nur wenn sie in Deutsch und Mathe über den neuen Regelstandards liegen, können sie mit einer Aufnahme rechnen: Auch Oberschulen können vorab 30 % der Plätze an Schüler vergeben, denen die Grundschulen bescheinigen, dass sie über diesen Regelstandards liegen. Viele haben damit erheblich schlechtere Chancen, an den von ihnen bevorzugten Schulen zu landen. Eltern sind jetzt erbost, denn scheinbar sollte ja das Elternwahlrecht ausschlaggebend sein; sie fordern das, was schon längst hätte geschehen können: Rechtzeitige umfassende Information.
Eliteförderungsstufe Nr.1 ist und bleibt damit die Gymnasialempfehlung, die Übrigbleibenden dürfen um die Plätze an den „beliebten“ Schulen rangeln. Diese bleiben in inder Regel in den "sozialen Brennpunkten" unter sich. Viele Eltern werden sich fragen, wo denn da das in der Landesverfassung verankerte Recht jedes Menschen auf gleiche, umfassende Bildung bleibt. Nach Meinung der LINKEN.Bremen erntet die Senatorin nun die Ergebnisse einer insgesamt verfehlten Politik, und das ist exakt das Gegenteil des sogenannten Schulkonsens von SPD, Grünen, CDU und FDP vom Herbst 2009. Dieser schafft nicht den erhofften Schulfrieden sondern führt zur weiteren Unsicherheit bei allen Betroffenen.
Wir verstehen die Sorgen der Eltern, teilen ihre aktuelle Kritik und unterstützen sie bei der Durchsetzung der Rechte ihrer Kinder sowie ihren Forderungen nach einer sozial gerechten Bildungspolitik mit dem Kernstück „Eine Schule für alle“. Eltern und Kinder brauchen ein verlässliches Schulsystem, das nicht herkunftsbedingte Ausgrenzung fortschreibt, sondern zeitnah einen nachhaltigen Beitrag zur Armutsbekämpfung leistet.
Michael Mork
(Bildungspolitischer Sprecher DIE LINKE in Bremen)