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27. Januar 2009

Gesundheit Nord: die Solidarität unter den Betriebsräten bröckelt

Klinikum Bremen-Links-der-Weser

In der Gesundheit Nord, der Holding für die vier kommunalen Kliniken, geht der Streit um die vom Geschäftsführer Dr. Hansen geplante Sanierung weiter. Und zwar, wie bedauerlich das auch ist, auch unter den Betriebsräten. Hansen hatte sich geradezu damit gebrüstet ("extrem konstruktiv"), dass er es geschafft habe, der Interessenvertretung die Zustimmung zu seinem Sanierungsplan abzuringen. Einer "Betriebsvereinbarung Sanierung" hat der Konzernbetriebsrat tatsächlich mit Mehrheit zugestimmt; diese Vereinbarung ist am 21. November 2008 von Frau Rüßmann als Konzernbetriebsratsvorsitzende unterschrieben worden. Die Zustimmung im KBR war allerdings nicht einstimmig. Der Betriebsrat vom Klinikum Links-der-Weser hat bis heute die Unterschrift verweigert.

Seine Begründung: wesentliche Nachteile für die Beschäftigten (das sind vor allem Outsourcing von Betriebsbereichen und Leiharbeit) werden explizit nicht ausgeschlossen. Der Betriebsrat des Klinikums LdW hat die Beschäftigten in Betriebsrats-Infos darüber informiert, die Angelegenheit auf einer Betriebsversammlung am 27. November 2008 ausführlich diskutiert und anschließend eine Mitarbeiterbefragung ("Soll der Betriebsrat LdW die Betriebsvereinbarung Sanierung unterschreiben oder nicht?") durchgeführt. Das Ergebnis stärkte dem BR den Rücken: 60% waren dagegen; 40% dafür. Der BR unterschrieb also nicht.

Den Betriebsräten der anderen drei Kliniken im Verbund und dem Verdi-Gewerkschaftssekretär Uwe Schmid gefiel diese konsequente Haltung nun ganz und gar nicht. Sie gingen dabei sogar soweit, ihrerseits den BR LdW unter Druck zu setzen und diesen von der Arbeit im sogenannten "Lenkungsausschuss" auszuschließen. In diesem "Lenkungsausschuss" werden die einzelnen Sanierungsvorhaben von der Geschäftsführung eingebracht und beraten. Entscheidungsbefugnisse hat dieser Ausschuss natürlich nicht; er dient der Geschäftsführung dazu, die Zustimmung der Arbeitnehmervertreter einzuholen. Damit alles glatt läuft und es keinen eventuellen Widerstand gibt.

Der BR vom LdW verlangte, in diesem "Lenkungsausschuss" vertreten zu sein, weil hierüber viele Informationen und Beratungen über die geplanten Maßnahmen laufen und in Projektgruppen dann auf die betrieblichen Ebenen runtergebrochen werden sollen. Auch wenn er die Unterschrift unter die Betriebsvereinbarung nach wie vor verweigere, dürfe er nicht ausgeschlossen werden.

Da jedem Betriebsrat die vollen Informationsrechte nach den §§ 80 und 111 Betriebsverfassungsgesetz zustehen, versuchte der BR LdW in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Arbeitsgericht Bremen, seinen Ausschluss vom Lenkungsausschuss aufheben zu lassen. In der Verhandlung am 23. Januar vor dem Arbeitsgericht wurde er jedoch abgewiesen. Er wäre, so die vorsitzende Richterin, Frau Luxa, nicht klageberechtigt. Klageberechtigt wäre allein der Konzernbetriebsrat gegen die Geschäftsführung. Der KBR aber hatte ja gerade in seiner Mehrheit dem Ausschluss zugestimmt. Pikant dabei ist, dass Geschäftsführung und die Mehrheit des Konzerbetriebsrats sich von den gleichen Anwälten beraten und vertreten ließen.

Allerdings, darauf wies Frau Luxa extra hin, habe der Betriebsrat LdW unabhängig von seiner Teilnahme am Lenkungsausschuss weiterhin alle Rechte aus den §§ 80 und 11 gegenüber der Geschäftsleitung. D.h. vor allem, "frühzeitig und umfassend schon im Planungsstadium und anhand von Unterlagen über jeweils die Projekte und Maßnahmen", in denen KollegInnen aus dem Betrieb LdW betroffen sind, informiert zu werden. Das sind praktisch alle Projekte, die die Sanierung betreffen, da ja davon gerade die KollegInnen betroffen sind. 

So weit, so schlecht. Inzwischen zeichnet sich auch ab, was die Geschäftsführung vorbereitet und was abzusehen war: der Reinigungsdienst soll in die Klinikum-Service-Gesellschaft (ksg) outgesourct werden bei gleichzeitiger Tarifflucht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vorher nach dem TvöD (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes) bezahlt wurden, werden in der ksg nach dem Tarifvertrag Gebäudereiniger bezahlt; die Löhne dort sind 20 - 30% niedriger. Betroffen sind zunächst nicht die festangestellten MitarbeiterInnen (sie haben Besitzstandswahrung), sondern die Befristeten. Sie werden vor die Alternative gestellt, dass entweder ihr Arbeitsvertrag mit dem Ende der Befristung ausläuft oder sie einen neuen mit den schlechteren Bedingungen unterschreiben. Sie sollen also die gleiche Arbeit an den gleichen Arbeitsplätzen weiterhin leisten, nur für erheblich weniger Geld und evtl. noch weiter verschlechterten Bedingungen.

Das ist das übliche Rationalisierungsmuster, das Herr Hansen bei dem privaten Klinikbetreiber Vivantes in Berlin-Neukölln gelernt hat, und dem die Arbeitnehmervertretung im LdW die Zustimmung nicht geben will. Da die neue Klinik-Service-Gesellschaft zwar einem anderen Tarifvertrag unterliegt (deswegen ist sie ja gegründet worden), aber trotzdem eine 100-prozentige Tochter der Gesundheit-Nord-Holding ist, stellt sich aber noch eine weitere Frage, da eine neue Firma natürlich neue Geschäftsführer braucht: wird das neue Management eigentlich auch 20 - 30% niedriger bezahlt? Mit Sicherheit nicht. Mit neuen Managementstellen kann Herr Hansen wiederum im Sinne des eigenen Machterhalts Loyalität belohnen oder in Aussicht stellen. Das ist dann die Führungs-Mikro-Politik.

Warum die Uneinigkeit unter den Betriebsräten der vier Kliniken? Warum die Aufkündigung der Solidarität mit dem Betriebsrat des LdW? Der durchaus schäbige Grund, den die Geschäftsführung der Holding auch ohne Skrupel ausnutzt, liegt auf der Hand. Das LdW hat in der Vergangenheit immer schwarze Zahlen oder wenigstens schwarze Nullen geschrieben. Es hat in der Vergangenheit, als es noch wirtschaftlich selbständig war, hinsichtlich Kosten und Einnahmen vernünftig gewirtschaftet. Man erinnere sich: Geschäftsführer war damals der von der Holding gleich nach ihrer Bildung gekündigte Dr. Stremmel, der mit dieser durchaus erfolgreichen Unternehmenspolitik vorgemacht hatte, wie ein öffentliches Krankenhaus ohne Defizite und unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte geführt werden kann. Das hohe Defizit, das auf dem Klinikum Bremen-Mitte seit Jahren lastet, hat die dortige Geschäftsführung bzw. die Politik durch unterlassene Investitionen (Klinikneubau) zu verantworten. Dieses Defizit, das hat Dr. Hansen dem rot-grünen Senat versprochen, sollte nun allen Kliniken der Holding gemeinsam aufgebürdet und von ihnen abgearbeitet werden. Da die größten Kostenblöcke die Personalkosten sind, und das ärztliche Personal sein Einkommen ziemlich tatkräftig verteidigt, bleiben die Pflege und die Service-Bereiche, auf die der Sanierungsdruck erhöht wird.

Dass es zu diesem Kurs angeblich keine Alternative gibt, ist von der Politik gewollt, aber von keinem Sachzwang vorgegeben. Dass Betriebsräte, die die Vertretung von Arbeitnehmerinteressen ernst nehmen, diesem Sanierungskurs nicht zustimmen können und Alternativen einfordern, versteht sich in dieser Situation von selbst. Dass die Betriebsräte aller vier Kliniken sich in dieser Frage aber auseinander dividieren lassen, und verdi dabei sogar noch mitmacht - das  ist mehr als bedauerlich.
Sönke Hundt