1. Die Fraktion „Die Linke“ in der Bremischen Bürgerschaft hat ins Schwarze getroffen: „Im Jahr 2011 müssen rund 19.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte im Land Bremen ihr mageres Einkommen mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken. Folgekosten für die Stadt: 35 Millionen Euro. Dabei nimmt nach einer Studie des DGB gerade mal die Hälfte der im Niedriglohnsektor Beschäftigten ihren Anspruch auf ergänzende staatliche Leistungen wahr. Bei den anderen ist davon auszugehen, dass sie entweder nicht über ihre Rechte informiert sind oder den Weg zum Jobcenter scheuen.“ Diese 35 Millionen Euro könnte die Freie Hansestadt Bremen durch einen Mindestlohn sparen. Allerdings führen 8,50 Euro nur zu einer Verringerung der Leistungen für Aufstockerinnen. Auch zehn Euro sind nur der erste Schritt!
Die Rede von Claudia Bernhard beginnt wie folgt: „Die Antwort des Senats auf unsere Anfrage macht einige Dinge klar. Erstens: Wer einen Bruttolohn von 1.300 Euro oder darunter hat, egal ob Vollzeit oder Teilzeit, hat sehr wahrscheinlich einen Anspruch auf aufstockendes ALG II, auch als Alleinstehender. Ganz konkret: Wer 1.110 Euro brutto verdient und für Miete und Heizung 350 Euro ausgibt, der hat Anspruch auf 140 Euro vom Jobcenter. Eine Alleinerziehende, die 1.300 Euro brutto verdient und 450 Euro für Miete und Heizung ausgibt, hat einen Anspruch auf knapp 270 Euro von Jobcenter. Wenn das Kind älter als sechs Jahre ist, sind es immerhin noch knapp 220 Euro. Das gilt für Bremen wie für Bremerhaven.
Das wissen viele nicht. In einem Bundesland, das derart von Niedriglöhnen und sozialer Spaltung betroffen ist, ist das eine ganz wichtige Information, die alle haben müssen. Viele rechnen nämlich so: Ich habe als Erwerbsloser 714 Euro vom Jobcenter bekommen. Jetzt gehe ich für 1.100 Euro arbeiten und bekomme 844 Euro raus. Da kriege ich doch nichts mehr, weil mein Netto ja über dem liegt, was ich als Arbeitsloser hatte. Das ist aber falsch. Denn das Gesetz sagt: Auf die 714 Euro kommt jetzt ein Freibetrag drauf, in dem Fall 270 Euro. Deshalb ist der Bedarf jetzt 984 Euro, und die Differenz gibt es vom Jobcenter.“
Die Anfrage wurde vom Senat beantwortet. Zu den Aufstocker(inne)n hat auch die „Arbeitnehmerkammer Bremen“ seit mehreren Jahren geforscht und stellt fest: „Die Zahl der Aufstocker im Land Bremen ist stetig gestiegen. Inzwischen stockt mehr als jeder vierte Leistungsbezieher auf. Unter den Frauen sind es sogar 28 Prozent.“
Der Senat sagt zur Berücksichtigung der Freibeträge bei Erwerbseinkommen (Frage 5), dass diese Freibeträge immer berücksichtigt werden und „nicht vergessen werden“ können. Wie schön! In der Vergangenheit gab es da Differenzen bei der Ermittlung und überhaupt. Gut, dass dies jetzt beseitigt ist! Hoffentlich müssen nicht mehr die vielen Ausweichroutinen gewählt werden. Nachzahlungen „zu Fuß“ zu ermitteln und anzuweisen, entsprach nicht den technischen Möglichkeiten. Hoffentlich ist das Vergangenheit! Allerdings ist diese Frage nicht gestellt worden.
Dass trotzdem Fehler möglich sind, ergibt sich aus der Antwort zur Frage 6: „Wenn Antragsteller(inne)n auf aufstockendes ALG II abzusetzende Freibeträge ganz oder teilweise verwehrt wurden, in welchem Umfang haben diese Anspruch auf nachträgliche rückwirkende Erstattung? In welcher Weise muss dies von den Betroffenen beantragt werden?“ Antwort: „Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Fehlerhafte Berechnungen im Einzelfall können durch Rücksprache und gegebenenfalls durch Beschreiten des Rechtswegs auch rückwirkend korrigiert werden.“ Schade! Diese Antwort lässt weiterhin Fehler vermuten.
Die Antwort zur Frage 8: „Bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Maßnahmen der Jobcenter kann davon ausgegangen werden, dass sie im Leistungsbezug bleiben und sich nur die Höhe der Leistung ändert und ein Beratungsbedarf zu ergänzendem Bezug insofern nicht besteht. Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Alleinstehenden mit vergleichsweise niedrigen Kosten der Unterkunft, könnte bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsmaßnahmen in Vollzeit eine Ablösung aus dem Leistungsbezug eintreten.“ Dies hat mich verwundert: Wurde nicht bei „Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante“, zum Beispiel Bürgerarbeit bei 1.100 Euro brutto, für die Zahlung von aufstockendem ALG II ein Extra-Antrag gefordert? Egal, nehmt den Senat beim Wort und beantragt die Nachzahlung des aufstockenden ALG II einfach formlos unter Bezug auf diese Antwort des Senats! Wie dies geht? Wir gehen mit!
Der Senat hat auch gesagt: „Wir sind bei ALG II nicht zuständig, weil dies eine Bundesleistung ist“ (zum Beispiel Frage 17). Der Senat ist aber weisungsberechtigt und dienstaufsichtsverpflichtet gegenüber dem (No-)Job-Center! In Bremen ist der Senator für Arbeit mit diesen Aufgaben betreut. Der Senat sollte dringend handeln, statt die Verantwortung zu verweigern! Es ist logisch, dass Arbeitssenator Martin Günthner diese Antwort des Senats in der Arbeitsdeputation weiter diskutieren und zum Thema einer parlamentarischen Anhörung machen möchte. Dabei kann er sicher auch auf die Erfahrungen der Innenrevision des (No-)Job-Centers zurückgreifen. Der Senat hat diese Erfahrungsquelle scheinbar nicht genutzt, aber auch die Innenrevision findet keine Spuren der oftmals mündlichen Antragsablehnung beziehungsweise ist nur Ohrenzeuge!
Fazit: Diese Antwort des Senats ist eine gute Arbeitsgrundlage für die weitere Diskussion und Öffentlichkeitsarbeit. Sie ermöglicht auch einen Antrag auf Überprüfung und Nachzahlung des aufstockenden ALG II ohne Fristbegrenzung für Menschen, die vor der Arbeitsaufnahme ALG II erhalten haben. Wie dies geht? Wir gehen mit! Wer eine Ablehnung erhält oder erhalten hat, komme bitte zur Bremer Montagsdemo! Die Deputationssitzung für Arbeit ist am Mittwoch, dem 8. Februar 2012, um 15:15 Uhr. Bitte vorher nachlesen, denn die letzte Deputationssitzung wurde erst verlegt und ist dann ersatzlos ausgefallen. Die kommende Sitzung hat daher viele Tagesordnungspunkte rund um das (No-)Job-Center. Den Ort habe ich bis nächsten Montag in Erfahrung gebracht.
2. Zu den armen Kinder und den warmen Worten von der Arbeitsagentur hat Elisabeth bereits treffend angemerkt, dass in Bremen jedes dritte Kind auf Sozialleistungen angewiesen ist. Die Armutsgefährdung ist noch höher! Dieser Umgang mit Halbwahrheiten wird nicht nur durch Herrn Alt gewissenlos vollzogen. Hierzu noch weitere Anmerkungen: Die Bundesagentur für Arbeit hat wider besseres Wissen eine Statistik bedingungslos genutzt. Herr Alt hat nicht die Zahl der Kinder in Familien und Bedarfsgemeinschaften mit Kinderzuschlag erwähnt. Dieser ist im Allgemeinen mit Verzicht auf Geld verbunden! Herr Alt ist nicht auf die Kinder mit Wohngeldanträgen eingegangen. Wohngeld ist eine vorrangige Leistung; insbesondere Alleinerziehende wurden verpflichtet, für ihre Kinder Wohngeld zu beantragen, wenn dadurch der ALG-II-Anspruch gedeckt wurde. Die Kinder mit Wohngeldleistungen leben aber weiterhin in Hartz-IV-Haushalten mit niedrigen Regelsätzen!
2006 gab es den Kinderzuschlag nur als Vorläufer, und die Abspaltung der Kinder aus der Bedarfsgemeinschaft zum Wohngeldbezug wurde erst erfunden. Herr Alt hätte alle Faktoren berücksichtigen können: Bereits die Veränderung von 2005 zu 2006 ist diesen Ausweichmanövern geschuldet! Manche Stellungnahme hat die Aussage auf den Haushalt erweitert: „Immer weniger Kinder leben in Hartz-IV-Haushalten“. Das ist keine übereinstimmende Aussage, denn die Zahl der Kinder in Hartz-IV-Haushalten ist, wie vorstehend erläutert, wesentlich höher! Hinzu kommt: Auf den Leistungsanspruch der Kinder wird das Kindergeld angerechnet, vielleicht auch ein Unterhaltsbetrag. Eine eventuelle „Überversorgung“ der Kinder wird bei der Mutter angerechnet, beim Kindergeldanspruch. Kinder mit dieser „Überversorgung“ stehen ebenfalls nicht in der Hartz-IV-Statistik.
Hinzu kommen die anderen Rechenkunststücke dieser Statistik. Diese Abweichungen von der Wirklichkeit haben seit 2006 zugenommen. Dies alles weiß Herr Alt! Unverantwortlich ist daher eine solche Meinungsmache. Und es geht weiter mit den üblichen falschen Statistiken: „Noch nie wurden so viel offene Stellen angeboten“! Dazu schreibt der „Focus“: „Die Bundesagentur für Arbeit zählte so viele offene Stellen wie noch nie. Großen Anteil daran hat jedoch eine umstrittene Praxis.“
„Noch nie waren so viele Menschen in sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit“, auch das ist alles relativ. Die „Tageszeitung“ titelte dazu: „Die Lüge von der Arbeit“, weil trotzdem das Arbeitsvolumen geschrumpft ist! Diese zielgerichteten Statistiken werden immer öfter zurechtgerückt. Zum Glück glauben nur noch circa 30 Prozent der Menschen an diese „Wahrheiten“. Aber auch das sind noch zu viele! Ärgerlich ist zudem, dass diese Statistiken für keine politische Entscheidung mehr tragfähig sind. Trotzdem finden sich immer wieder Behauptungen, die mit diesen Halbwahrheiten untermauert werden! Zum Glück gibt es aber auch seriöse Untersuchungen, zum Beispiel der „Arbeitnehmerkammer Bremen“.
3. 3.) Der Spruch „Wer arbeiten will, findet auch Arbeit“ erhält immer neue Nahrung, ist aber total wirklichkeitsfremd. Mit der Realität der Älteren setzt sich das Theater auseinander. Das Stück „;Alt, arm, arbeitslos“ liegt treffend hart an der Wirklichkeit und ist sehr humorvoll! Mit dem Kulturticket, der „Grünen Karte“, können Erwerbslose Theaterkarten zum Sonderpreis von drei Euro erwerben und den Vorverkauf nutzen oder auch an der Theaterkasse ohne Vorbestellung die Karten kaufen. Es lohnt sich! Das Kulturticket wird von Arbeitsamt, (No-)Job-Center und Sozialamt ausgegeben. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Aushändigung dieser Berechtigungskarte. Es gibt auch weitere Rabattmöglichkeiten.
4. Die privaten Krankenversicherer haben hohe Außenstände. Viele Versicherte zahlen keinen Beitrag. Die Bundesregierung möchte als neuen Tarif einen „Nichtzahlertarif“ zulassen, der 100 Euro Monatsbeitrag kostet und nur die Notversorgung beinhaltet. Dies könnte eine Sackgasse werden, wenn es dadurch den (No-)Job-Centern möglich wird, für Erwerbslose den Beitrag zur Krankenversicherung einzusparen. Aktuell ist es so, dass die (No-)Job-Center den höheren Beitrag zur privaten Krankenversicherung zahlen müssen. Das wurde mit Unterstützung der Gerichte erreicht. Ein „Nichtzahlertarif“ würde dies unterlaufen, daher sollte der Gesetzgeber diese Gestaltungsfreiheit wirksam vermeiden.
5. Bremisches in Kürze. Erstens: Die Hansestadt debattiert. Es gab in einem Monat mehr Wohnungseinbrüche als in München in sechs Monaten. Bremen lässt jetzt 100 Fälle untersuchen und kauft für 600.000 Euro ein neues EDV-Programm, mit dem Zusammenhänge besser erkannt werden sollen. Logisch? Die Polizeireform wird aber beibehalten: Die Ausdünnung der Polizei schreitet fort! In diesem Jahr sollen nur 40 Nachwuchspolizisten übernommen werden. Mehr können wir uns „nicht leisten“. Zweitens: Die Personalausstattung der wiedereröffneten Intensivstation ist schwebend. Der Tod der Frühchen soll durch fehlendes Personal mitverschuldet sein. „Mehr Personal können wir uns nicht leisten“, war die Stellungnahme des Klinikchefs dazu. Drittens: Die Schüler mussten feststellen, dass Leistungskurse gestrichen wurden und die durchgeführten überbelegt waren. „Mehr Lehrer können wir uns nicht leisten“, heißt es.
Diese Liste lässt sich verlängern! Bremen ist ein Haushaltsnotlagenland, weil die Rahmenbedingungen geändert wurden. Verfassungsrichter Michael Huber hat darauf hingewiesen, dass Bremen ohne diese Änderung Geberland wäre, wenn dieses Gesetz wieder geändert würde. Ist es für den Senat einfacher, Bremen kaputtzusparen, statt Finanzgerechtigkeit einzufordern? Die Verhandlungen wurden beendet, weil die Verhandlungspartner einfach aufgestanden sind. Und Bremen kuscht! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!