1. „Erwerbslose Leute, kommt und lasst euch sagen: Ihr dürft mehr Geld nach Hause tragen!“ So schallt es aus dem Blätterwald, als ob für ALG-II-Bezieher mehr zu holen sei, es also „schon wieder“ eine „Erhöhung“ ihrer Bezüge gäbe. Nein, im kommenden Jahr soll die Verdienstgrenze für Minijobs auf 450 Euro angehoben werden. Die Hartz-IV-Bezieher können dann sage und schreibe 170 Euro, also zehn Euro mehr von ihrem Zusatzverdienst behalten. Dies ergibt sich automatisch aus dem Sozialgesetzbuch, weil von den ersten 100 Euro 100 Prozent behalten werden dürfen, aber vom Rest 80 Prozent auf das ALG II angerechnet werden. Davon „profitieren“ angeblich 700.000 Menschen. Doch wer genauer hinschaut, wird bemerken, dass die Erhöhung der Verdienstgrenze für die meisten kaum Vorteile und für einige sogar Nachteile bringt.
Die Anhebung der Minijob-Grenze geschieht keineswegs zum Wohle der Allgemeinheit, sondern für eine weitere Ausweitung des Niedriglohnsektors. Zahlreiche Betroffene können durch ihre geleistete Arbeit nicht mehr behalten, sondern im Endeffekt sogar weniger. Das gilt für jene, die bereits jetzt sozialversicherungspflichtig 450 Euro brutto verdienen und dadurch wieder zu Minijobbern würden, für die dann keine vollen Rentenversicherungsbeiträge mehr gezahlt werden und die Krankenversicherung gänzlich entfällt. Falls die Pauschalgrenze für abzugsfähige arbeitsabhängige Kosten ebenfalls auf 450 Euro erhöht wird, könnte, wer bislang zwischen 400 und 450 Euro verdient hat, vielleicht keine Fahrtkosten mehr geltend machen. Unabhängige Arbeitsmarktexperten fordern schon lange die Abschaffung der vermaledeiten Minijobs, da durch die massenhafte Subventionierung von nicht existenzsichernden Beschäftigungsverhältnissen die Anzahl der regulären Arbeitsplätze reduziert wird.
2. Nicht zu fassen: Sieben Jahre nach Beginn der menschenverachtenden Hartz-Gesetze prüft das Arbeitsministerium schon Jobcenter wegen des Missbrauchs von Ein-Euro-Jobs! Eigentlich sollen Hartz-IV-Bezieher nur Aufgaben übernehmen, die sonst niemand macht, weil sie zusätzlich und gemeinnützig sein müssen. Doch zeigt sich, dass diese Jobs oftmals reguläre Arbeitsplätze verdrängen, denn es geht darum, Parks zu säubern, Erzieherinnen in Kindergärten zu unterstützen oder im Altenheim zu helfen. Knapp 158.000 Hartz-IV-Bezieher durchleiden als Ein-Euro-Sklavenarbeiter eine Beschäftigung, mit der sie durchschnittlich 1,50 Euro die Stunde verdienen. Nicht zu vergessen ist die Trägergesellschaft, für die sie unentgeltlich arbeiten, sodass sie konkurrenzlos günstig als Billig-Schreiner, -Gärtner, -Küchenhelfer und sogar -Lehrer dienen.
Wir dürfen nicht außer Acht lassen, dass diese Trägergesellschaften pro Nase und Monat 500 bis über 1.000 Euro bekommen und sich unter dem Dach der Arbeitsmarktpolitik eine regelrechte Armutswirtschaft gründen konnte: Unternehmen, die Geschäfte mit der Arbeitslosigkeit machen, schossen wie Pilze aus dem Boden, Endlich wird zugegeben, was Erwerbslosenverbände und die Montagsdemos seit sieben Jahren anprangern. Der Bundesrechnungshof rügte schon lange, dass Jobcenter den Hartz-IV-Beziehern „meist wahllos Arbeitsgelegenheiten“ zuwiesen, sodass Kommunen, Wohlfahrtsverbände oder Firmen „ungeförderte Tätigkeiten im ersten Arbeitsmarkt durch öffentliche geförderte Beschäftigung ersetzen und so ihre Personalkosten reduzieren“ können.
Anstatt die Ein-Euro-Jobs ersatzlos zu streichen, weil sie Gift für den Arbeitsmarkt sind, und sie durch sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu ersetzen, die den Menschen nicht länger alle jahrzehntelang erkämpften Arbeitnehmerrechte vorenthalten, hat die Bundesagentur für Arbeit keine bessere Idee, als die Forderung zu erheben, die Kriterien „Zusätzlichkeit“ und „öffentliches Interesse“ abzuschaffen. Deutlicher können sie gar nicht zeigen, welch eine Show sie hier abziehen, wenn so getan wird, als ob ein Missbrauch geprüft würde! Schließlich war der Missbrauch von vornherein durch die Workfare-Empfehlungen der Bertelsmann-Stiftung beabsichtigt, die in die Lissabon-Strategie mit aufgenommen wurden.
Die Hartz-Gesetze dienen der Entrechtung der Arbeitnehmer, indem immer mehr reguläre Arbeitsplätze mit regulären Arbeitnehmerrechten vernichtet werden. Schließlich müssen die in den Schlund von Hartz IV Gestürzten fast jede noch so schlecht bezahlte Arbeit annehmen, denn es wird ihnen bei Verweigerung das angebliche Existenzminimum entgegen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes einfach teilweise oder ganz gestrichen. Entsprechend fallen die Renten immer geringer aus und werden die Grundrechte immer weiter ausgehöhlt.
3. Der gesundheits- oder besser krankheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn, sagte, die Patienten müssten sich auf eine Änderung der Praxisgebühr einstellen. Was „Reform“ heute heißt, wissen wir zur Genüge: dass es vielen noch viel schlechter gehen soll und wird! Spahn behauptete, die vorgesehene „Steuerungsfunktion“ reiche offenkundig nicht aus, ein „Nachdenken“ darüber zu bewirken, ob der Arztbesuch wirklich notwendig sei. Seiner Meinung nach gingen die Deutschen mit 18 Malen im Jahr „sehr viel zum Arzt“. Spahn will wohl durchsetzen, dass sich noch mehr finanziell Schwache durch die Strafgebühr keine oder nur völlig unzureichende medizinische Versorgung mehr leisten können! Außerdem müssen in Deutschland immer mehr Arbeitnehmer unnötigerweise bereits ab dem ersten Krankheitstag ein Attest vom Arzt vorweisen. Mit weniger Misstrauen gegenüber den Arbeitnehmern ließe sich viel Geld einsparen, das so unsinnig für die Kontrolle ausgegeben wird. Menschen, die immer älter werden, erkranken zwangsläufig auch häufiger und müssen dementsprechend öfter den Arzt konsultieren. Wer sitzt denn gerne freiwillig über Stunden in einem überfüllten Wartezimmer?
4. Ein „Überraschungsei“-Sammler aus Detmold sorgte im Mai 2010 für ein großes mediales Interesse, als er seine Figurensammlung im Wert von 27 Euro verkaufen sollte, um weiter ALG II vom Jobcenter Lippe zu erhalten. Der 23-Jährige, der leichtsinnigerweise einem „Bedarfsermittlungsdienst“ die Tür aufgemacht hatte, erhielt Post, worin ihm vorgeworfen wurde, einen Verkauf und Ankauf auf seiner privaten Homepage zu betreiben. Das Amt griff laut Aussage des Webanbieters sage und schreibe 180 Mal in sechs Wochen auf die Homepage zu, schrieb den Sammler erneut an und unterstellte ihm, zwar keinen Verkauf zu tätigen, wohl aber „professionell“ Informationen zu „Überraschungseiern“ zu sammeln. Na und? Ist das vielleicht verboten?
Mich würde interessieren, wie viel Geld da sowohl für unsinnige und unverhältnismäßige Überwachung als auch für den Gerichtsweg durch die Instanzen vergeudet wurde. Statt sich darüber zu freuen, wie bescheiden ein gesellschaftlich ausgegrenzter ALG-II-Bezieher seinen Alltag mit dem Sammeln von „Überraschungsei“-Figuren gestaltet, wird auch noch der Versuch unternommen, ihm dieses Hobby zu nehmen, damit er mit dem Gegenwert seiner Sammlung in Höhe von 27 Euro seinen Lebensunterhalt bestreitet. Einmal ganz davon abgesehen, dass der Vermögensfreibetrag nicht annähernd erreicht wurde, scheinen gewisse Menschen ALG-II-Beziehern nicht das Schwarze unter dem Fingernagel zu gönnen, sofern dies irgendwie mit persönlichem Vergnügen zu tun haben könnte. Wer sich wehrt, kann verlieren – aber wer sich nicht wehrt, der hat schon verloren!
Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)