1. Ich finde es unerhört, dass die bremische Staatsanwaltschaft auf Ermittlungen gegen Oliver Möllenstädt verzichtet. In einer Mitteilung heißt es lapidar, für ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung habe es keine ausreichenden Anhaltspunkte gegeben. Von „Volksverhetzung“ könne man im Sinne des § 130 StGB nur sprechen, wenn den Angegriffenen ihr Lebensrecht als gleichwertige Mitglieder der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen wird und sie als „unterwertig“ gekennzeichnet werden, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. In meinen Augen tat Oliver Möllenstädt eben genau das. Dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bei der FDP gut ankam, vermag ich mir gut vorzustellen. Unglaublich finde ich es hingegen, dass ausgerechnet ein Oliver Möllenstädt von einer „absurden und haltlosen Beschuldigung“ sprach: So etwas dürfe nicht zum Instrument der politischen Auseinandersetzung in Deutschland werden. Er scheint da etwas verwechselt zu haben!
Meiner Meinung nach wird mit einer solchen Aussage das Pferd von hinten aufgezäumt oder das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Wer, wenn nicht Möllenstädt selber, erdreistete sich zu einer diskriminierenden Unterstellung gegenüber ALG-II-Bezieherinnen? Das ist es, was nicht einreißen darf! Aber mit Menschen „zweiter Klasse „ scheint man es ja machen zu dürfen. Wehe, ich würde öffentlich behaupten, Oliver Möllenstädt habe einen Minderwertigkeitskomplex und müsse sich deswegen über andere stellen! Wagte ich das Urteil, er leide an narzisstischer Persönlichkeitsstörung, hätte ich mindestens mit einer Anzeige wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Ähnlichem zu rechnen. Darum behaupte ich dies ja auch nicht, sondern stelle nur Fragen und verharre hübsch artig im Konjunktiv! Ich bin ja auch keine Hornisse.
2. Passend zum christlichen Fest der Nächstenliebe zeigen die Berliner Verkehrsbetriebe, wie sie sich ungebetener Personen entledigen: Mit einem sogenannten Pilotprojekt wollen sie versuchen, Bettler, Drogenabhängige und Obdachlose von den Grundstücken der Firma zu vertreiben. Offenbar soll frei nach dem Motto „eure Armut kotzt uns an und lässt zudem die Kassen nicht klingeln“ eine „positive Atmosphäre“ geschaffen und die unliebsame Gästeschar mittels Dauerbeschallung von klassischer Musik vertrieben werden. Unter Mitarbeitern von Ladenbetreibern stößt die Aktion auf wenig Gegenliebe, weil klassische Musik zwar etwas Schönes sei, doch bei ständiger Wiederholung als Anstrengung empfunden werde. Die BVG will bei der Auswertung des Tests auch die Meinung von Kunden und Geschäftsinhabern berücksichtigen, um zu erfahren, ob Musikbeschallung als Dauermaßnahme gegenüber den Fahrgästen und den Beschäftigten auf dem Gelände durchsetzbar ist. Die kaltschnäuzige Lautsprecheraktion, mit der in Berlin unerwünschte Personen vertrieben werden sollen, ist leider kein Einzelfall, sondern wird auch schon in anderen Städten praktiziert. Ich vermute, dass dieses inhumane Vorgehen gegen aus der Gesellschaft ausgegrenzte Menschen nur den Vorstoß zu einer weiteren Vertreibungswelle bietet! Dvořák und Beethoven würden sich im Grabe herumdrehen, wenn sie wüssten, wie ihre wunderschöne Musik hier zu menschenverachtenden Gehilfen der ökonomisierten Konsumgötzen missbraucht wird.
Die Wohnung zu verlieren, kann jeden treffen. Doch Frauen und junge Menschen leiden besonders stark darunter, weil es für sie viel zu wenig Hilfsangebote gibt. Wenn Frauen aus Scham ihre Not verschleiern und aus eigenen Kräften zu überwinden versuchen, dann kommen sie oft bei Bekannten und Angehörigen unter und laufen Gefahr, sich dabei in Situationen zu begeben, die von Gewalt, materieller und sexueller Abhängigkeit geprägt sind. Der Anteil wohnungsloser Menschen unter 25 Jahren erhöhte sich im vergangenen Jahr um 22 Prozent. Im Südwesten Deutschlands suchten fast 10.000 Menschen ohne festen Wohnsitz in sozialen Einrichtungen nach Hilfe. Hier zeichnet sich ein neuer trauriger Rekord ab, der mit Sicherheit auch den menschenverachtenden Hartz-Gesetzen zu verdanken ist! Erst werden Bundesgesetze erlassen, wonach Menschen unter 25 Jahren im ALG-II-Bezug in der Regel keine eigene Wohnung zusteht oder ihnen der Unterhalt wegen absoluter Lappalien zu 100 Prozent wegsanktioniert wird – und wenn sie dann auf der Straße gelandet sind, werden wieder Projekte geschaffen, um ihnen einen Schlafplatz zu verschaffen.
3. Letzte Woche war es in Iserlohn, diese Woche hören wir, dass sich die arge Arge in Unna anmaßt, sich von den überfünfzehnjährigen Kindern der ALG-II-Bezieher die Zeugnisse vorlegen lässt. Dabei seien die Zensuren angeblich zweitrangig. Sie wollten „nur“ schauen, ob die Jugendlichen ungewöhnlich viele Fehlstunden anhäuften, denn der Auftrag der Arge bestehe darin, dass die Menschen auf eigenen Beinen stehen könnten und nicht auf staatliche Leistungen angewiesen seien. Das fange eben schon bei Jugendlichen an. Der dortige Arge-Geschäftsleiter betont aber, dass Auffälligkeiten bei den Schulfehlstunden keine Sanktionen gegen den Arge-Kunden oder die Bedarfsgemeinschaft nach sich zögen. Es würden lediglich die Eltern vorbeugend darauf hingewiesen, dass der Nachwuchs nur mit einem Schulabschluss eine wirkliche Chance auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt habe. Bemerken und wissen ALG-II-Eltern dies nicht von selbst, weil sie sich eh nicht um ihre Kinder kümmern, worauf diese die Haltung der Eltern übernehmen, oder wie jetzt? Die Arge Märkischer Kreis interessiert sich hingegen für die Zensuren der Schüler und meint, die Befähigung dazu zu haben, den Eltern den weiteren Schulverlauf ihrer Kinder empfehlen zu können und zu dürfen! Es gibt für derlei Gängelungen keinerlei Gesetzesvorlage. Die argen Argen können lediglich eine Schulbescheinigung verlangen!
4. Nun ist es sogar bei der frisch gekürten Arbeitsministerin Ursula von der Leyen angekommen, dass die Hartz-IV-Reformen nicht ausreichen. Sie scheint aber nicht verstanden zu haben, dass Hartz IV mit spitzen Fingern als Sondermüll entsorgt werden sollte! Nun forderte sie ein besseres Zusammenspiel der Behörden, angeblich zugunsten der Betroffenen, damit sich Arbeitsagenturen und Kommunen noch gezielter um die Millionen „Einzelfälle“ kümmern können. Eine Alleinerziehende brauche neben einem passenden Jobangebot auch Kinderbetreuung und ein Jugendlicher keinen Ein-Euro-Job, sondern Qualifikation! Was meint sie hier eigentlich mit „noch gezielter“? Ich dachte immer, dass die Argen mit den sanften Mitteln der Rasenmähermethode oder dem Gießkannenprinzip arbeiten!
Die Dame möge den Betroffenen bitte auch mal erklären, warum sie nach eventuell abgeschlossener Qualifikation trotzdem keinen anständig bezahlten Job finden. Die Arbeitsministerin sprach in dem Interview davon, dass Menschen qualifiziert werden müssen, und stellte explizit den Terminus der Betreuung heraus. Es ist eher unwahrscheinlich, dass hier ein „Fördern und Fordern“ gleichberechtigt nebeneinandergestellt werden sollte, sondern die Menschen sollen besser überwacht werden können. Wahrscheinlich wurden wieder bestimmte Maßnahmen und Kurse von der Bundesanstalt für Arbeit eingekauft, und die müssen an den Mann oder die Frau gebracht werden! Von der Leyen sprach nur von Jugendlichen, doch es steht zu befürchten, dass sie das auch den Ältere angedeihen lassen möchte. Die Beschäftigungsmafia wird dies bestimmt nicht so ohne weiteres hinnehmen! Bildung und Qualifizierung ist zwar kein Allheilmittel für später – aber ohne Bildung und Qualifizierung hat niemand überhaupt eine Chance. Der Ein-Euro-Job wird für über 500 Euro bei einem Maßnahmeträger finanziert, der Kurs für die Mittlere Reife beim selben Maßnahmeträger für die Hälfte des Geldes nicht, trotz Potential und Willen. Offiziell herrscht sicherlich der Konsens, dass die Jungen ihren Weg noch vor sich haben. Übersetzt ließe sich sagen, dass die Jungen sich ja noch nach Belieben formen lassen. Wenn sie nicht spuren, werden sie halt sanktioniert.
5. Aus Protest gegen die schleppende Arbeitsweise der Arge in Uckermark kettete sich letzte Woche ein fünffacher Vater in der Behörde an. Bereits seit Anfang September wartet der 44-jährige Heilerziehungspfleger vergeblich auf seinen ALG-II-Bescheid. Momentan befindet sich der Familienvater gemeinsam mit seiner Frau in der Elternzeit, betreut seinen einjährigen Sohn und die drei Monate alte Tochter. Bis er im Herbst 2010 wieder voll in seinen Job einsteigen kann, ist die Familie auf die Leistungen des Staates angewiesen. Was ihm dabei am meisten missfällt, ist die Art, wie mit ihnen umgegangen werde: Es könne wohl nicht sein, dass monatelang weder eine Antwort noch ein Bescheid komme. Wenn der Staat etwas von seinen Bürgern wolle, müssten diese ja auch fristgemäß reagieren, findet er und fragt sich, warum nicht auf beiden Seiten dieselben Gesetze gelten.
Abgesehen davon sei seine Familie jetzt wirklich am Existenzminimum angelangt und für ein Babybett, Feuerholz zum Heizen und einen Weihnachtsbaum kein Geld mehr da. Dabei hätten sie Mitarbeiter des Amtes sogar bei sich in die Wohnung gelassen, damit diese sich von ihrer Bedürftigkeit überzeugen konnten. Wenn sie nicht eigenes Gemüse und Obst anbauen würden, hätten sie jetzt gar nichts. Weil der Familie von der Arge noch etwa 700 Euro zum Leben zusätzlich zustehen, die Behörde aber einfach nicht reagierte, ließ er sich mit seinen Forderungen im Foyer mit einer Eisenkette anbinden. Minuten später gesellten sich die Sozialamtsleiterin und der Leiter der Arge zu den Protestierenden. Nach 20 Minuten kettete sich der Familienvater ab und folgte zwecks Klärung des Sachverhaltes ins Büro. Nach einer weiteren Stunde informierte er den „Uckermark-Kurier“ freudestrahlend darüber, sofort einen Babyerstausstattungsbonus und Geld für Holz bekommen zu haben, der Bescheid über monatliche Leistungen werde morgen zugehen: „Ich weiß, das hört sich gut an. Aber eigentlich ist es traurig, dass man sich erst auf so drastische Weise gegen die Arbeitsweise auflehnen muss, damit etwas vorwärts geht“, sagte er. Er hätte auch nach Ablauf der drei Monate eine Klage wegen Untätigkeit einreichen können. Willkommen in der Realität mit Hartz IV!
6. Der Verein „Hilfe für Nachbarn“ unterstützt Bedürftige an einer Schule in Selb mit Kleidung und Schuhen. Dass es einer Familie finanziell nicht gut geht, lässt sich oft an fadenscheiniger Kleidung und abgewetzten Schuhen erkennen oder daran, dass Kinder ohne Frühstück kommen oder sich kein Mittagessen in der Schule für 2,50 Euro leisten können, weil der Regelsatz für Kinder unter 14 Jahren keine drei Euro für Essen und Trinken am Tag vorsieht! Solche Hinweise nahm der Schulleiter ernst und wandte sich deswegen an den Verein „Hilfe für Nachbarn“. 28 bedürftige Kinder der Hauptschule wurden mit Unterstützung des Vereins neu eingekleidet. In vier Geschäften dürfen sich Eltern für ihre Kinder Kleidung im Wert von 200 Euro aussuchen, die am nächsten Tag vom Schulleiter mit dem Geld des Vereins bezahlt werden. Am Tag darauf holen die Eltern die Kleidungsstücke und die Schuhe aus den Läden ab. Bares auf die Hand gibt es nicht. Der Schulleiter wolle den Eltern zwar nichts unterstellen, „aber so sind wir und auch die Menschen, die dafür spenden, wirklich sicher, dass das Geld den Kindern zugute kommt, bei denen das Weihnachtsfest dürftig ausfallen würde.“ Damit hat er unterstellt, indem er herausstellte, nichts unterstellen zu wollen. Menschen, die wirklich etwas Gutes tun wollen, geben ohne zu polemisieren.
Dieser Schulleiter dagegen möchte offenbar, dass wirklich auch der Letzte mitbekommt, wie er in Wahrheit über die Armut und ihre Ursachen denkt. Er liefert wieder einen Grund, den Regelsatz nicht zu erhöhen, denn dort gibt es eine Kleiderspende, woanders Lebensmittel, und an noch anderer Stelle im „Sozialkaufhaus“ günstige Möbel. Mir rollen sich wegen dieser netten Formulierungen und pauschalen Unterstellungen die Fußnägel hoch, denn es geht hier um die Grundsatzfrage, ob wir solche „Hilfen“ wie die „Tafeln“, „Sozialkaufhäuser“ und solcherlei Sachspenden überhaupt wollen! Bevor ein Kind, ein finanziell Armer hungern oder frieren muss, ist es natürlich erst mal besser, dass das unmittelbare Leid abgestellt wird – aber gleichzeitig entzieht sich der Staat durch solche „Mildtätigkeit“ aus seiner Verantwortung! In diesem reichen Deutschland ist es wirklich mehr als beschämend, dass es keine wirkliche Grundsicherung gibt, die derartige Mangelsituationen verhindert, weil die Regelsätze viel zu niedrig „bemessen“ werden und Menschen am Tropf der Verfolgungsbetreuung hängen müssen! Ein Skandal ist das! Werden private Spenden immer mehr zu einer Gesinnungsüberprüfung für die Bedürftigen: Wer sich nicht „spendenwürdig“ verhält, dem wird nicht gegeben? Ich möchte verdammt noch mal Rechte haben und nicht auf das Gutdünken potentieller Almosengewährer angewiesen sein!
7. Ab Januar werden Familien, Erben, Unternehmer entlastet: Der Bundesrat stimmte letzte Woche leider dem „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ zu. Länder und Städte fürchten Einnahmeausfälle. Den Staat werden diese Steuererleichterungen pro Jahr 8,5 Milliarden Euro kosten. Den Ländern und den Kommunen fehlt Geld für Kindergärten, Schwimmbäder, Schauspielhäuser. Das „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ ist in meinen Augen ein Verarmungsbeschleunigungs- und Klientelbegünstigungsgesetz, weil nur die nicht armen Familien von dem gestiegenen Kinderfreibetrag und dem Kindergeld überhaupt etwas haben. Die Kommunen werden weiter ausbluten. Toll für die Hoteliers, wenn der Mehrwertsteuersatz von 19 auf sieben Prozent sinkt und sie das Geld in die eigene Tasche stecken können. Genauso übrigens wie Geschwister, Nichten und Neffen künftig bei einer Erbschaft Geld sparen sollen, weil die Sätze bei der Erbschaftsteuer sinken. Nicht zu vergessen die Lieblingskinder des schwarz-gelben Gruselkabinetts, die Unternehmer natürlich, die künftig ihre Verluste steuermindernd geltend machen können. Was hier wachsen wird, ist die Kluft, die Schere zwischen Arm und Reich! Die Umverteilung von unten nach oben wird immer weiter ausgebaut!
Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)
www.bremer-montagsdemo.de